Steffen Zimmermann ist seit 1999 als Rechtsanwalt zugelassen. Er legte das erste juristische Staatsexamen nach dem Studium der Rechte an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg und der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg ab. Das anschließende Rechtsreferendariat absolvierte Herr Zimmermann im Landgerichtsbezirk Mannheim. Vor Gründung seiner eigenen Kanzlei im Jahre 2002 war er ein Jahr in einer mittelständischen Anwaltskanzlei in Mannheim und danach für zwei Jahre in einer mittelständischen Anwaltskanzlei in Mosbach tätig. Zusätzlich ist Herr Zimmermann an der Berufsakademie Stuttgart und Mosbach (Bereich Steuern und Wirtschaft) als Lehrbeauftragter tätig. Er spricht gut Englisch.
Steffen Zimmermann ist seit 1999 als Rechtsanwalt zugelassen. Er legte das erste juristische Staatsexamen nach dem Studium der Rechte an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg und der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg ab. Das anschließende Rechtsreferendariat absolvierte Herr Zimmermann im Landgerichtsbezirk Mannheim. Vor Gründung seiner eigenen Kanzlei im Jahre 2002 war er ein Jahr in einer mittelständischen Anwaltskanzlei in Mannheim und danach für zwei Jahre in einer mittelständischen Anwaltskanzlei in Mosbach tätig. Zusätzlich ist Herr Zimmermann an der Berufsakademie Stuttgart und Mosbach (Bereich Steuern und Wirtschaft) als Lehrbeauftragter tätig. Er spricht gut Englisch.
Rechtsanwalt Steffen Zimmermann übernimmt Ihre Mandate aus dem Arbeitsrecht, Erbrecht, Steuerrecht und Vertragsrecht.
Herr Zimmermann vertritt und berät Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Individualarbeitsrecht und kollektiven Arbeitsrecht. Rechtsfragen aus dem Betriebsverfassungsrecht, Tarifvertragsrecht, Kündigungsschutzrecht sowie Arbeitszeitrecht sind Gegenstand seiner anwaltlichen Beratung. Ein weiterer Beratungsschwerpunkt liegt bei der Vertragsgestaltung, insbesondere für Führungskräfte.
Am häufigsten treten jedoch Probleme bei einer außerordentlichen oder ordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses auf. Steffen Zimmermann berät zur Rechtmäßigkeit einer Kündigung und, falls sie rechtmäßig ist, zum Abfindungsanspruch. Bei ihm finden Sie zudem Antworten auf Ihre Fragen zu Urlaub und Urlaubsabgeltung, zu Mobbing, Mutterschutz oder Schwerbehindertenrechten, zur Kündigungsschutzklage oder Änderungskündigung, zum Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvertrag, zu Sperrzeiten, zum Wettbewerbsverbot und anderen Maßnahmen zum Kundenschutz oder zur Zeugnisformulierung. Abmahnung, Kündigungsvorbereitung zum Beispiel in Fällen, die dem Schwerbehindertenschutz unterliegen, Prozessführung sowie Aushandeln und Abwickeln von Aufhebungsverträgen gehören ebenfalls zu den Leistungen des Juristen. Selbstverständlich umfasst die arbeitsrechtliche Beratung durch Herrn Zimmermann auch die maßgeblichen steuerrechtlichen und sozialrechtlichen Regelungen.
Nach der ersten Trauer über den Verlust eines Angehörigen oder nahestehenden Erblassers folgt im zweiten Schritt leider sehr häufig die Auseinandersetzung der Hinterbliebenen über das Erbe. Am Ende geht es - wie so oft - um das materielle Vermögen, das aufgeteilt wird. Sehr viel Ärger und viele Probleme ließen sich vermeiden, wenn sich jeder erwachsene Bürger mit Unterstützung eines spezialisierten Rechtsanwalts oder Notars Gedanken über seinen letzten Willen machen würde. Nur rund etwa zwanzig Prozent der deutschen Bürger haben ein Testament, für die restlichen achtzig Prozent gilt die gesetzliche Erbfolge.
Eigene letztwillige Verfügungen wie Testament oder Erbvertrag fallen nicht leicht. Die Regelung der Rechtsfolgen nach dem eigenen Ableben schiebt man immer wieder gern hinaus. Es ist auch Rechtsanwalt Zimmermann bewusst, dass der gesamte Bereich sehr sensibel zu behandeln ist - insbesondere wenn es neben der Vermögensnachfolge um Altersvollmacht oder Patientenverfügung geht. Umso mehr gehören auch die menschlichen Aspekte zu seiner gründlichen Beratung. Herr Zimmermann hat sich auf die vielfältigen Facetten des Erbrechts spezialisiert und steht Ihnen gerne zur Seite bei:
Rechtsanwalt Steffen Zimmermann ist Partner und Geschäftsführer der Zimmermann GmbH Steuerberatungsgesellschaft und damit auch für diese Materie Ihr Ansprechpartner. Das deutsche Steuerrecht ist äußert komplex und von dem Gedanken geleitet, den Interessen des Steuerpflichtigen Rechnung zu tragen, was im Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit zum Ausdruck kommt oder kommen soll. Gleichwohl gibt es nur abstrakte generalisierende Regelungen, sodass es häufig zu Auslegungsschwierigkeiten und damit Streitigkeiten kommt. Die Tätigkeit von Rechtsanwalt Zimmermann im Steuerrecht beinhaltet vielfach die Interessenvertretung des Steuerpflichtigen wegen eines Steuerbescheides. Hier wird er tätig:
Daneben geht es vielfach darum, dass eine festgesetzte Steuer zurzeit nicht gezahlt werden soll. Herr Zimmermann stellt für Sie Anträge auf Stundung/Zahlungsaufschub oder gar Erlass der Steuerschuld oder beantragt die abweichende Feststellung der Steuer aus Billigkeitsgründen. Des Weiteren ist er Ihr Ansprechpartner, wenn das Finanzamt die Zwangsvollstreckung betreibt und vollstreckungshemmende Maßnahmen ergriffen werden müssen.
In der heutigen Praxis werden sehr häufig Verträge auf Basis diverser Quellen (Musterverträge, alte Verträge, Allgemeine Geschäftsbedingungen) erarbeitet. Hierbei sind die Verfasser stets bemüht, für sich ein möglichst optimales Vertragswerk zu erstellen. Aufgrund der häufig fehlenden inhaltlichen Abstimmung der verschiedenen Texte und Quellen führen derartige Stückwerke gerne in das nichtgewollte Dickicht der nachträglichen Auslegungsproblematik. Die Qualität eines Vertrages oder Allgemeiner Geschäftbedingungen (AGB) zeigt sich leider immer erst, wenn die Parteien sich über einzelne Punkte nicht mehr einig sind. Ist der Vertrag in dem jeweiligen Punkt dann nicht eindeutig, so kommt es gerne mal zum (Rechts-)Streit. Um diese Probleme zu vermeiden oder bereits vorhandene Probleme zu lösen, ist Rechtsanwalt Steffen Zimmermann Ihr geeigneter Ansprechpartner.
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