Die Rechtsanwaltskanzlei Eder wurde 1970 an ihrem jetzigen Standort gegründet und wird seit 15 Jahren von Rechtsanwältin Mag. Birgit A. Eder geführt.Rechtsanwältin Mag. Eder berät und vertritt sowohl Einzel- und mittelständische Unternehmen, als auch Privatklienten. Persönliche Betreuung und maßgeschneiderte Lösungen stehen im Vordergrund. Jahrzehnte des Kompetenzaufbaus in rechtlicher Beratung und Vertretung gewährleisten den Klienten der Kanzlei Eder eine sorgfältige anwaltliche Leistung.
Die Rechtsanwaltskanzlei Eder wurde 1970 an ihrem jetzigen Standort gegründet und wird seit 15 Jahren von Rechtsanwältin Mag. Birgit A. Eder geführt.Rechtsanwältin Mag. Eder berät und vertritt sowohl Einzel- und mittelständische Unternehmen, als auch Privatklienten. Persönliche Betreuung und maßgeschneiderte Lösungen stehen im Vordergrund. Jahrzehnte des Kompetenzaufbaus in rechtlicher Beratung und Vertretung gewährleisten den Klienten der Kanzlei Eder eine sorgfältige anwaltliche Leistung.
Das weitreichende Portfolio anwaltlicher Leistungen beinhaltet unter anderem Wirtschaftsrecht (inkludierend Gesellschaftsrecht, Markenanmeldung, Wettbewerbsrecht), Forderungseintreibung, Immobilienrecht (u.a. Wohnungseigentumsrecht, Treuhandschaften, Mietrecht, Bau(-Prozess-)recht), Gewährleistung und Schadenersatzangelegenheiten (zum Beispiel Verkehrsunfallrecht), Familienrecht (samt Ehescheidungs- und Unterhaltsrecht) und Erbschaftssachen (Verlassenschaftsabhandlung, Erbschaftsstreitigkeiten, Testamentserrichtung u.a.).
Persönliche Betreuung und maßgeschneiderte Lösungen stehen im Vordergrund. Jahrzehnte des Kompetenzaufbaus in rechtlicher Beratung und Vertretung gewährleisten den Klienten der Kanzlei Eder eine sorgfältige anwaltliche Leistung.
Die Jahrhundertwendevilla, in der sich die Kanzlei befindet, liegt in der Salzburger Innenstadt und in unmittelbarer Gerichtsnähe, sehr gut sowohl mit Kfz als auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen.
Terminsvereinbarungen sind montags bis donnerstags von 08.15 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 17.00 Uhr, freitags von 08.15 bis 13.00 Uhr möglich.
Rechtsanwältin Mag. iur. Birgit Eder
Frau Mag. Birgit A. Eder wurde 1964 in Salzburg geboren, wo sie nach der Matura Rechtswissenschaften studierte und anschließend ein Praxisjahr bei Gericht absolvierte.
Als Rechtsanwaltsanwärterin arbeitete sie danach gut vier Jahre in einer renommierten Rechtsanwaltskanzlei in Wien und schloss ihre Ausbildung bei der Rechtsanwaltsprüfung mit sehr gutem Erfolg ab.
Seit 1995 ist sie in Salzburg als selbständige Rechtsanwältin tätig und führt die von Ihrem Vater 1970 gegründete Kanzlei mit ihrem Team und seit 2010 zusätzlich in Kooperation mit ihrem Büropartner Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Zarl fort.
Mag. Eder spricht Englisch und AHS-Französisch.
Rechtsanwältin Mag. iur. Eder schätzt an ihrem Beruf den täglichen Umgang mit Menschen und die Vielseitigkeit an ihrer Tätigkeit. Ihr Ziel ist, stets das optimale Ergebnis für ihre Mandanten zu erreichen.
Rechtsanwältin Mag. Eder ist im Wirtschaftsrecht und Unternehmensrecht für Klein- und Mittelunternehmen tätig. Die Beratung und Vertretung erfolgt in allen rechtlichen Fragen des täglichen operativen Bereiches des Betriebes.
Rechtsanwältin Mag. Eder berät Sie bei der Gesellschaftsgründung in allen Belangen angefangen von der Gesellschaftsform (Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft) bis hin zu individuellen Gestaltungsmöglichkeiten im Gesellschaftsvertrag und Geschäftsführervertrag. Sie klärt Fragen zum Arbeitsrecht und prüft oder erstellt Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Die Leistungen der Kanzlei umfassen auch die Forderungsbetreibung (Inkasso) auf der einen Seite, sowie andererseits auch die Abwehr von möglichen Ansprüchen wie Schadenersatzanspruch oder Gewährleistungsanspruch, Produkthaftungsanspruch, Garantie, oä.
Im gewerblichen Rechtsschutz und Immaterialgüterrecht berät Sie Frau Mag. Eder beispielsweise hinsichtlich einer Markenanmeldung (Markenrecht), im Urheberrecht oder in Fragen des Wettbewerbs, wie etwa unlauterem Wettbewerbsverhalten, das ein Unterlassungsbegehren, eine einstweilige Verfügung und Schadensersatzzahlungen zur Folge haben kann.
Im allgemeinen Vertragsrecht hilft Ihnen Rechtsanwältin Mag. Eder bei der Vertragsprüfung und bei der Vertragsverfassung von Kaufvertrag, Mietvertrag, Schenkung, Arbeitsvertrag, Gesellschaftsvertrag, Ehevertrag, Patientenverfügungen,
Testament und sonstigen zivilrechtlichen Verträgen sowie bei der Gestaltung und Implementierung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Zudem ist das Liegenschaftsrecht und Immobilienrecht ein weiterer Schwerpunkt der Rechtsanwaltskanzlei Eder.
Bei der Vertragsabwicklung beim Kauf von Immobilien erhalten Sie von Rechtsanwältin Mag. Eder, die auch eingetragene Treuhänderin ist, alles aus einer Hand, da. Dies umfasst sowohl die vorvertragliche Beratung, die Vertragserrichtung und -gestaltung ebenso wie die sorgfältige treuhändige Durchführung mitsamt Einholung von Beglaubigungen, der Abwicklung mit Banken (Hypothek, Pfandrecht) und dem Finanzamt bis zur Erledigung der Grundbucheintragung - vom Wohnungseigentums- bis zum Bauträgervertrag.
Rechtsanwältin Mag. iur. Eder berät und vertritt Sie in Fragen des Mietrechtes bezüglich Mietvertragsgestaltung, Problemstellungen im laufenden Mietverhältnis (Art/Umfang des Gebrauchs, Instandhaltung, Aufwandersatz), sowie bei Beendigung des Mietverhältnisses (Kündigung, Kautionsrückzahlung, Mietzins und Räumungsklage).
Im Immobilienrecht ergeben sich häufig Überschneidungen mit dem Maklerrecht oder dem Baurecht. Frau Rechtsanwalt Eder vertritt Sie hier auch im Bauprozess zur Klärung der Haftungsfrage bei Gewährleistung, sowie bei der Geltendmachung von Schadensersatz.
Das Tätigkeitsspektrum der Rechtsanwaltskanzlei Eder beinhaltet weitere Bereiche des Privatrechts und Kaufrechts. Dies umfasst zB Nachbarschaftsstreitigkeiten, Rechtsfragen, die mit dem Kauf einer Sache/Ware entstehen können, wie zB die des Vorliegens eines rechtswirksamen Kaufvertrages, der arglistigen Täuschung, Verjährung, Garantie und Zahlung, oder auch bei Fragen im Konsumentenschutz.
Häufig geht es auch um die Geltendmachung oder Abwehr von Schadensersatz (Schadensersatzrecht).
Zum Schadenersatzrecht gehört auch das Verkehrsunfallrecht mit seinen weitreichenden Folgen wie Schmerzengeld und Verdienstentgang, Pflegeaufwand und Heilbehandlungskosten, Nutzungsausfall, Wertminderung, Mietwagenkosten ua mehr. Die Rechtsanwaltskanzlei Eder übernimmt für Ihre Klienten sowohl die außergerichtliche Abwicklung mit der Versicherung wie auch die Vertretung im Gerichtsprozess.
Die Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Reiserecht, bei ärztlichen Kunstfehlern, bei Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht oder aus einer Straftat sind ebenfalls im Tätigkeitsfeld der Rechtsanwaltskanzlei Eder beinhaltet.
Das Familienrecht samt Eherecht ist ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwältin Mag. iur. Eder.
Die Betreuung auf diesem Gebiet umfasst die einvernehmliche Scheidung genauso wie die strittige Ehescheidung und einstweilige Verfügungen.
Auch die zusammenhängenden Rechtsfragen wie Obsorge, Besuchsrecht, Unterhaltszahlung, Pension, Scheidungsvereinbarung und Vermögensauseinandersetzung werden kompetent und mit dem in diesen Bereichen oft besonders notwendigen Fingerspitzengefühl bearbeitet.
Rechtsanwältin Mag. iur. Eder berät Sie auch schon vor einer Eheschließung über Gestaltungsmöglichkeiten wie den Ehevertrag, der sich im Falle späterer Scheidung häufig streitvermeidend auswirkt.
Die Rechtsanwaltskanzlei Eder betreut Sie auch in Adoptionsfragen, verfasst den Adoptionsvertrag und übernimmt die Abwicklung des gesamten Genehmigungsverfahrens.
Das Erbrecht ist ein weiterer wichtiger Tätigkeitsbereich der Kanzlei. Rechtsanwältin Mag. Eder berät Sie bei der sinnvollen Gestaltung der letztwilligen Verfügung (Testament, Erbvertrag, gemeinschaftliches Testament, Vorerbschaft/Nacherbschaft, Vermächtnis, Pflichtteil) und bei der Vermögensordnung im Hinblick auf das künftige Erbrecht (Schenkung, Immobilie, Wohnrecht).
Nach dem Erbfall übernimmt Frau Mag. iur. Eder die rechtliche Betreuung bei Verlassenschaftsverfahren, prüft Ihren Erbschaftsanspruch und dessen Geltendmachung, sei es außergerichtlich oder im Prozesswege.