Rechtsanwalt Thomas Vasel gründete seine Einzelkanzlei 1976 in München. Er arbeitet mit vier weiteren Kollegen in Bürogemeinschaft.
Rechtsanwalt Thomas Vasel gründete seine Einzelkanzlei 1976 in München. Er arbeitet mit vier weiteren Kollegen in Bürogemeinschaft.
Sie finden die Büroräume der Kanzlei Vasel in der Münchener Innenstadt zwischen Stachus und Marienplatz. Die U- und S-Bahnhaltestellen "Stachus" und "Marienplatz" sind in Fußnähe. Mandanten mit Pkw können die umliegenden Parkhäuser nutzen.
Rechtsanwalt Vasel ist montags bis freitags von 09.00 bis 18.00 Uhr telefonisch für die Terminabsprache erreichbar. Besprechungen außerhalb dieser Zeiten und vor Ort beim Mandanten sind nach Vereinbarung jederzeit möglich. Die Homepage der Kanzlei erreichen Sie unter der Adresse www.kanzlei-vasel.de.
Thomas Vasel wurde 1954 in Freiburg im Breisgau geboren. Er studierte an der Universität Regensburg Rechtswissenschaften. Das anschließende Referendariat leistete er ebenfalls in Regensburg. Thomas Vasel ist seit 1976 als Rechtsanwalt zugelassen und seither selbständig tätig.
Rechtsanwalt Thomas Vasel bearbeitet überwiegend Fälle aus dem Zivilrecht und Strafrecht. Im Zivilrecht liegen seine Schwerpunkte im Verkehrsrecht, Arbeitsrecht und Verbrauchereinsolvenzrecht.
Das Verkehrszivilrecht umfasst zum größten Teil die Regulierung von Verkehrsunfällen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Bearbeitung von Straf- und Bußgeldsachen, insbesondere wenn der Verlust des Führerscheins droht.
Die zivilrechtliche Vertretung nach einem Verkehrsunfall besteht darin, berechtigte Ansprüche des Geschädigten beispielsweise auf Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Verdienstausfall, Haushaltsführungskosten und Schmerzensgeld durchzusetzen sowie unberechtigte Forderungen des Unfallgegners abzuwehren.
In Bußgeldsachen drohen dem Betroffenen oftmals eine hohe Geldbuße und die Entziehung des Führerscheins. Hier überprüft Rechtsanwalt Vasel nach Einsicht der Akte beispielsweise bei Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß oder Alkoholmessung den konkreten Messverlauf auf seine Richtigkeit. Nicht selten werden hier Verfahrensfehler aufgedeckt, die zu einem deutlich niedrigeren Bußgeld, einem Wegfall des Fahrverbots oder zu einer Einstellung des Verfahrens führen können.
Die Verteidigung in Verkehrsstrafsachen beginnt bereits im Ermittlungsverfahren. Besteht der Vorwurf der Unfallflucht, der Gefährdung des Straßenverkehrs oder der Trunkenheit am Steuer, ist rasches fachkundiges Handeln erforderlich, um den Verlust des Führerscheins abzuwenden. Ist es bereits zu einer Entziehung der Fahrerlaubnis gekommen oder wird der Vorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis erhoben, kann die Wiedererlangung des Führerscheins mit Hilfe von Rechtsanwalt Thomas Vasel oftmals erleichtert und beschleunigt werden.
Viele arbeitsrechtliche Streitigkeiten betreffen beispielsweise Lohnforderung und Gehaltsforderung, Leistung von Überstunden und ihre Bezahlung, Haftung des Arbeitnehmers für von ihm verursachte Schäden, betriebliche Altersversorgung, Änderung und Verschlechterung von Arbeitsbedingungen (Versetzung, Gehaltskürzung, Zuweisung neuer Aufgaben im Rahmen des Direktionsrechts), Kündigung oder Änderungskündigung. In Rechtsanwalt Thomas Vasel steht Ihnen als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber für alle Fragen rund um das Arbeitsverhältnis jederzeit ein kompetenter Partner zur Verfügung.
Im Insolvenzrecht ist Thomas Vasel hauptsächlich für überschuldete Privatleute tätig. Für diese setzt er sich mit den Gläubigern auseinander, bereitet den Insolvenzantrag vor und begleitet sie soweit erforderlich durch das Insolvenzverfahren bis zu Erteilung der Restschuldbefreiung. Das Insolvenzverfahren dient dazu, die Gläubiger eines Schuldners gemeinschaftlich zu befriedigen, indem das Vermögen des Schuldners verwertet und der Erlös verteilt wird. Mit Durchführung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens einschließlich des Restschuldbefreiungsverfahrens besteht für natürliche Personen die Möglichkeit, von ihren Schulden nach sechs Jahren (beginnend ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens) befreit zu werden. Ausgenommen hiervon sind Forderungen aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung, wenn diese im Insolvenzverfahren angemeldet und festgestellt worden sind und der Schuldner diesen nicht widersprochen hat. Aufgrund seiner Ausbildung und der Erfahrung können Sie von Rechtsanwalt Vasel eine kompetente und qualitativ hochwertige Beratung und Betreuung im Bereich Insolvenzrecht erwarten.
Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, so zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als Otto Normalbürger können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden.
Als Strafverteidiger vertritt Rechtsanwalt Thomas Vasel die Interessen seiner Mandanten in allen Stadien des Strafverfahrens, also vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis ins Rechtsmittelverfahren. Hierzu gehört insbesondere die schnelle und richtige Reaktion bei Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme und Vernehmung durch Polizei und Staatsanwaltschaft. Selbstverständlich gehört auch die strafrechtliche Pflichtverteidigung zum Service von Thomas Vasel.