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Sabine Utz

Sabine Utz

Sprachkenntnisse

  • Deutsch
  • Englisch
Übersicht

Sabine Utz wurde 1969 in Mosbach geboren. Sie studierte an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg Rechtswissenschaften. Den anschließenden Dienst als Rechtsreferendarin absolvierte sie im Landgerichtsbezirk Mosbach und in einer Rechtsanwaltskanzlei für Maritime Law in Miami/USA. Frau Utz ist seit ihrer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft 2002 als selbständige Rechtsanwältin tätig. Die Juristin korrespondiert bei Bedarf in gutem Englisch.

Fachanwaltschaften:
  • Fachanwalt Familienrecht
Sabine Utz berät zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:
  • Erbrecht
  • Familienrecht
  • Mediation
  • Privatrecht & Kaufrecht
  • Verkehrsrecht
Kurzprofil

Sabine Utz wurde 1969 in Mosbach geboren. Sie studierte an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg Rechtswissenschaften. Den anschließenden Dienst als Rechtsreferendarin absolvierte sie im Landgerichtsbezirk Mosbach und in einer Rechtsanwaltskanzlei für Maritime Law in Miami/USA. Frau Utz ist seit ihrer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft 2002 als selbständige Rechtsanwältin tätig. Die Juristin korrespondiert bei Bedarf in gutem Englisch.

 

Fachgebiete

Spezialisierung ist heute die Basis für eine ausgewogene und kompetente Beratung. Rechtsanwältin Sabine Utz, seit 2007 Fachanwältin für Familienrecht, berät und vertritt ihre Mandanten in den Bereichen Familienrecht, Erbrecht, Opferschutz, Allgemeines Zivilrecht und Verkehrsrecht.

Die Bezeichnung "Fachanwalt" wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal drei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Ferner absolvierte Frau Utz 2009 eine Zusatzausbildung zur Mediatorin an der Konstanzer Schule für Mediation. Langwierige kosten- und nervenaufreibende Prozesse können durch geschickte und intensive außergerichtliche Verhandlung vermieden werden. Die gerichtliche Konfrontation sollte nur das letzte Mittel sein, um den Mandanten vor Nachteilen zu bewahren. Um diese Ziele zu verwirklichen, ließ sich Sabine Utz zur Mediatorin ausbilden. Unter der Kommunikationstechnik Mediation ist ein außergerichtliches Konfliktbearbeitungsverfahren zu verstehen, in dem alle am Konflikt Beteiligten mit Unterstützung eines externen, allparteilichen Dritten (Mediator) freiwillig, eigenverantwortlich und gemeinsam eine fall- und problemspezifische Konfliktregelung oder Konfliktlösung erarbeiten. Es geht darum, die Emotionen bei den beteiligten Parteien flach zu halten und Feindbilder zu vermeiden. Der Mediator sieht sich eher als Vermittler, um Gerichtswege und damit Kosten zu reduzieren oder zu vermeiden.

Innerhalb des Familienrechtes ist Sabine Utz insbesondere in folgenden Rechtsgebieten und thematisch ähnlichen juristischen Fragestellungen für Sie tätig:

  • Scheidungsrecht: Ehescheidungsverfahren und Folgesachen, einschließlich Trennungsvereinbarung und Scheidungsfolgevereinbarung
  • Sorgerecht/Umgangsrecht: alle Probleme, die Kinder verheirateter oder nicht verheirateter Eltern betreffen, außergerichtliche Vereinbarung und gerichtliche Verfahren
  • Unterhaltsrecht: Abschluss von Vereinbarungen - auch in der Phase der Trennung, gegebenenfalls Unterhaltsprozess
  • Vermögensauseinandersetzung: Eheliches Güterrecht, Abschluss entsprechender Vereinbarungen, gegebenenfalls streitige Auseinandersetzung
  • Kindschaftsrecht: Statusfragen, auch bei nichtehelichen Kindern, Vaterschaftsprozess, Vaterschaftsfeststellung
  • Hausrat: Aufteilung des gemeinsamen Hausrates
  • Eheähnliche Lebensgemeinschaft: Probleme bei der Auflösung der Gemeinschaft
  • Versorgungsausgleich: Rentenausgleich im Rahmen des Scheidungsverfahrens und Alternativen.

 Mit dem Ableben eines Menschen stellt sich immer die Frage, wem das Vermögen des Verstorbenen zufällt. In diesem Zusammenhang ist von entscheidender Bedeutung, ob der Verstorbene durch Testament oder Erbvertrag geklärt hatte, wer und in welchem Umfang Erbe sein soll und wie diese Verfügung rechtlich gestaltet war. Eine Vielzahl von Fragen wirft die Abwicklung der Erbfolge auf, insbesondere unter mehreren Erben. Nicht immer läuft eine Erbschaft ohne Streitigkeiten ab - sei es, dass der Erblasser ein nur unzureichendes Testament hinterlassen hat oder dass dieses missverständlich ist und zu Interpretationen Anlass gibt, sei es, dass Miterben schon zu Lebzeiten ihren Erbteil erhalten haben, nun aber nichts mehr davon wissen wollen. Rechtsanwältin Sabine Utz möchte Ihnen in solchen Auseinandersetzungen als Ihre Verbündete und Partnerin beistehen und Ihnen helfen, Ihre Interessen vorgerichtlich und wenn nötig auch im Prozess bestmöglich zu wahren.

Das Opfer einer Straftat hat mit einer Vielzahl von Problemen zu kämpfen. Neben der Beistandschaft bei polizeilichen, staatsanwaltlichen und gerichtlichen Vernehmungen tritt Frau Utz für das Opfer strafrechtlich als Nebenklägerin oder Zeugenbeistand und zivilrechtlich als Klägerin auf. Hier regelt sie als Opferanwältin Schadensersatzansprüche, Unterhaltsansprüche und Rentenansprüche.

Ein weiterer Schwerpunkt der Juristin ist das Allgemeine Zivilrecht. Dieses umfasst zum Beispiel die Überprüfung und Erstellung von Verträgen aller Art und von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Rechtsanwältin Sabine Utz unterstützt Sie auch bei der Geltendmachung von Zahlungsansprüchen, bei Gewährleistungsfragen und bei der Forderung von Ansprüchen auf Schadensersatz (auch: Schadenersatz) wegen einer Pflichtverletzung. Häufig geht es um die Durchsetzung und Beitreibung von Forderungen (Mahnschreiben, Mahnbescheid) bis hin zum Zwangsvollstreckungsverfahren.

Des Weiteren berät und vertritt Frau Utz ihre Mandanten im Verkehrsrecht. Unfälle mit Personenschaden oder Sachschaden, Ärger mit der Werkstatt nach der Reparatur, Probleme nach einem Autokauf oder Leasing, drohende medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU), Fahrverbot, Punkte in Flensburg, Alkohol/Drogen im Straßenverkehr, Führerschein, Verteidigung in Strafsachen und Ordnungswidrigkeitssachen - die Tätigkeit eines Verkehrsrechtlers hat viele Facetten. Neben der Unfallregulierung vertritt Rechtsanwältin Sabine Utz Sie im Anhörungsverfahren, Widerspruchsverfahren und Gerichtsverfahren gegen Verwarnungsbescheid und Bußgeldbescheid und übernimmt die Verteidigung gegen den Vorwurf von Straftaten im Straßenverkehr. Des Weiteren geht sie auch gegen Führerscheinentzug und Fahrverbot vor.

Mitgliedschaften:

  • Deutscher Anwaltverein (DAV)
  • Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV
  • Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV
  • Weisser Ring

 

Kontakt

Utz und Zimmermann

Goethestr. 10
74821 Mosbach
Deutschland
Telefon: 
+49 62 61893498
Telefax: 
+49 6261 14786
Web
www.rae-muz.de
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