Rechtsanwalt Claus Peter Müller gründete seine Einzelkanzlei 1988. Zum Mandantenstamm der Rechtsanwaltskanzlei Müller gehören Privatleute und gewerbliche Mandanten.
Rechtsanwalt Claus Peter Müller gründete seine Einzelkanzlei 1988. Zum Mandantenstamm der Rechtsanwaltskanzlei Müller gehören Privatleute und gewerbliche Mandanten.
Sie finden Rechtsanwalt Claus Peter Müller in der Sindelfinger Innenstadt etwa einhundert Meter vom Marktplatz entfernt. Parkmöglichkeiten gibt es in den umliegenden Tiefgaragen oder auf den öffentlichen Parkplätzen direkt vor dem Kanzleigebäude. Die Bushaltestellen "Böblinger Straße" und "Marktplatz" sind etwa einhundert Meter, die S-Bahnstation "Sindelfingen" etwa einen Kilometer entfernt.
Beratungstermine werden nur nach telefonischer Vereinbarung vergeben. Die Termine können montags bis freitags von 09.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.30 Uhr mit Herrn Müller vereinbart werden. Dabei werden selbstverständlich Ihre Wünsche und Vorstellungen berücksichtigt. Bei Bedarf können die Besprechungstermine auch außerhalb der Bürozeiten und vor Ort beim Mandanten vereinbart werden.
Claus Peter Müller wurde 1957 in Stuttgart geboren. Nach der Hochschulreife folgte das Studium der Rechte an der Eberhard-Karls-Universität in Tübingen mit anschließender Referendarausbildung im Landgerichtsbezirk Tübingen. Herr Müller ist seit 1988 als Rechtsanwalt zugelassen. Er verfügt über Grundkenntnisse in Englisch.
Rechtsanwalt Claus Peter Müller berät und vertritt Sie im Familienrecht, Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht, Strafrecht und Verkehrsrecht.
Das Familienrecht beschäftigt sich mit allen Belangen innerhalb der ehelichen und nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie der eingetragenen Lebenspartnerschaft. Mit anwaltlicher Kompetenz und langjähriger Erfahrung berät Rechtsanwalt Claus Peter Müller zur Gestaltung des rechtlichen Rahmens des ehelichen oder nichtehelichen Zusammenlebens, der Strukturierung von Familienunternehmen und über Rechte und Pflichten während einer bestehenden Beziehung. Eine fundierte Beratung und Vertretung erfolgt in allen mit einer Trennung oder Ehescheidung verbundenen Angelegenheiten, wie beispielsweise
Claus Peter Müller berät und vertritt Sie auch in Vaterschaftsfeststellungsverfahren und Vaterschaftsanfechtungsverfahren. Darüber hinaus stellt das Recht der nichtehelichen Lebenspartnerschaften ein umfassendes Betätigungsfeld dar. Hier berät er umfassend von der Gestaltung von Verträgen bis hin zur Auseinandersetzung der gescheiterten Lebenspartnerschaft.
Weil das Mietrecht zu den elementaren Bereichen des Lebens gehört, finden sich hier vielfältige Probleme wie zum Beispiel die Durchsetzung der Mietzinsforderung, die Erhebung und Abwehr einer Räumungsklage, ordentliche wie außerordentliche Kündigung mitsamt der Kündigungsfrist, Rechtmäßigkeit von Nebenkostenabrechnung und Mieterhöhung, Renovierungspflicht (Schönheitsreparaturen) und die Kautionsabrechnung. Das gewerbliche Mietrecht kann wesentlich individueller gestaltet werden als das Wohnungsmietrecht. Der Mietvertrag und die verhandelte Miethöhe haben erheblichen Einfluss auf Ihre Fixkosten. Daher sollten Sie den Vertrag vor der Unterzeichnung sorgfältig prüfen lassen. Wichtiger Bestandteil eines Gewerbemietvertrages ist die Mietdauer und somit die Frage, ob man einen Vertrag auf unbestimmte Dauer oder für einen befristeten Zeitraum abschließt. Ein befristeter Mietvertrag kann in der Regel bis zum Ende der Laufzeit nicht gekündigt werden. Hier sind auch die jeweils festgelegten sowie die gesetzlichen Kündigungsfristen zu beachten.
Claus Peter Müller steht Ihnen auch im Wohnungseigentumsrecht als Rechtsberater zur Seite. Er klärt Fragen hinsichtlich Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum. Darüber hinaus bietet er die Überprüfung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung an und wird für Sie gegebenenfalls solch einen Beschluss anfechten oder für die richtige Umsetzung sorgen. Auch bei Auseinandersetzungen über Hausgeld und Wohngeld können Sie Herrn Müller in Anspruch nehmen und diese Kosten von ihm berechnen und durchsetzen lassen. Er überprüft alle Abrechnungen und auch die dafür maßgeblichen Umlageschlüssel in der Teilungserklärung.
Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als Otto Normalbürger können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden.
Als Strafverteidiger vertritt Rechtsanwalt Müller die Interessen seiner Mandanten in allen Stadien des Strafverfahrens, also vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis ins Rechtsmittelverfahren. Hierzu gehört insbesondere die schnelle und richtige Reaktion bei Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme und Vernehmung durch Polizei und Staatsanwaltschaft. Selbstverständlich gehört auch die strafrechtliche Pflichtverteidigung zum Service von Claus Peter Müller.
Verkehrsrecht ist "Straßenrecht" im weiteren Sinne. Wesentliche Regelungsmaterien sind das Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Straßenverkehrsordnung (StVO), die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) und die Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Claus Peter Müller berät Sie rund um das Verkehrsrecht, insbesondere bei allen Rechtsfragen zum Verkehrsunfall und der versicherungsrechtlichen Abwicklung. Im Bereich Zivilrecht geht es dabei vorwiegend um die Verkehrsunfallregulierung durch Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen auf Schadensersatz (auch: Schadenersatz). Das können neben dem Fahrzeugschaden auch weitergehende Schäden sein wie der Nutzungsausfall, die Wertminderung und Mietwagenkosten. Zudem geht es darum, bei durch einen Verkehrsunfall erlittenem Personenschaden einen Schadensersatzanspruch in Form von Schmerzensgeld und Verdienstausfall gegenüber dem Versicherer geltend zu machen und durchzusetzen.
Oftmals kommt man mit dem Verkehrsrecht durch eine Ordnungswidrigkeit in Berührung (Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß, Fahren unter Alkoholeinwirkung oder Rauschmitteleinwirkung, Nichteinhalten des Abstands zum vorausfahrenden Fahrzeug), was dann meist ein Bußgeld oder gar ein Fahrverbot zur Folge hat. Wenn der Verstoß gröber war, kann auch eine Strafe drohen. In jedem Fall erhalten Sie die Gelegenheit, sich zu der Sache in einem Anhörungsbogen zu äußern. Bereits an dieser Stelle kann die anwaltliche Beratung durch Claus Peter Müller sehr hilfreich sein. Vereinbaren Sie daher rechtzeitig einen Beratungstermin.