Gerhard Michel

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Die Bürogemeinschaft Jehle & Kollegen Rechtsanwälte in Altötting besteht bereits seit Mitte der 1990er Jahre. In der Kanzlei wird großer Wert gelegt auf Spezialisierung, dokumentiert durch eine entsprechende Fachanwaltschaft.

Rechtsberatung zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:

  • Sozialrecht
  • Transportrecht & Speditionsrecht
  • Verwaltungsrecht
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Kurzprofil

Die Bürogemeinschaft Jehle & Kollegen Rechtsanwälte in Altötting besteht bereits seit Mitte der 1990er Jahre. In der Kanzlei wird großer Wert gelegt auf Spezialisierung, dokumentiert durch eine entsprechende Fachanwaltschaft.

Die Büroräume finden Sie in Altötting direkt am Kapellenplatz, gegenüber dem "Wienerwald". Die Kanzlei ist durch die zentrumsnahe Lage sehr gut erreichbar. Kanzleieigene Parkplätze finden Sie hinter dem Gebäude.

Beratungstermine können montags bis donnerstags zwischen 08.00 und 17.00 Uhr, montags bis freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr vereinbart werden. Besprechungen außerhalb dieser Zeiten und vor Ort beim Mandanten sind möglich.

Aufgrund ihrer Lage umfasst das Einzugsgebiet der Kanzlei unter anderen München, Engelsberg, Jettenbach, Teising, Mettenheim, Polling, Schönberg, Taufkirchen, Haiming, Halsbach, Kastl, Mehring, Erlbach, Perach, Reischach, Marktl, Stammham, Tittmoning, Ampfing, Zangberg, Winhöring, Aschau am Inn, Egglkofen, Emmerting, Feichten an der Alz, Geratskirchen, Kirchweidach, Tyrlaching, Kraiburg am Inn, Oberbergkirchen, Oberneukirchen, Pleiskirchen, Tüßling, Unterneukirchen, Neuötting, Garching an der Alz, Töging am Inn, Erharting, Burgkirchen an der Alz und Holzhauser Eck.

Fachgebiete

Gerhard Michel studierte Rechtswissenschaften an der Universität in Augsburg sowie an der Ludwig-Maximilians-Universität in München. Der Jurist, 1983 als Rechtsanwalt zugelassen, ist vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.

Die Rechtsanwaltskammer München hat Gerhard Michel für seine besonderen Kenntnisse und Erfahrungen im Transport- und Speditionsrecht sowie im Verwaltungsrecht jeweils den Titel Fachanwalt verliehen. Die Bezeichnung "Fachanwalt" wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal drei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

An seiner Tätigkeit reizen den Volljuristen insbesondere der persönliche und individuelle Umgang mit seinen Mandanten und das Finden von Lösungsmöglichkeiten. Insbesondere ständige Erreichbarkeit ist ihm sehr wichtig. Sollte er einmal nicht gleich persönlich erreichbar sein, erhalten Sie in der Regel noch am selben Tag, spätestens am nächsten Tag, einen Rückruf.

Rechtsanwalt Gerhard Michel berät und vertritt Sie im Transport- und Speditionsrecht, Verwaltungsrecht sowie im Sozialrecht.

Transport-/Speditionsrecht

Herr Michel ist Experte im Transport- und Speditionsrecht. Er ist hierin nicht nur Fachanwalt, sondern unterstreicht seine Kompetenz auf diesem Gebiet durch die Erfahrung aus drei Jahrzehnten Berufstätigkeit als Jurist.

Das Transportrecht umfasst das Recht der inländischen und der grenzüberschreitenden Beförderung von Gütern auf allen Verkehrsträgern, also den Gütertransport insbesondere auf der Straße, aber auch auf der Schiene, in der Luft, auf See, auf Binnengewässern. Auch Spedition, Umschlag und Lagerhaltung gehören hierher. Den gesetzlichen Rahmen für den nationalen Transport bildet im Wesentlichen das Handelsgesetzbuch (HGB). Der konkrete Frachtvertrag wird aber im Regelfall durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) modifiziert, die im Streitfall einer genauen Kontrolle zu unterziehen sind. In diesem Zusammenhang sind insbesondere die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp), die Vertragsbedingungen für den Güterkraftverkehrs- und Logistikunternehmer (VBGL) oder auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Umzugstransport zu beachten.

In diesem Tätigkeitsschwerpunkt befasst sich Rechtsanwalt Michel einerseits mit zivilrechtlichen Dingen, nämlich mit der gerichtlichen und außergerichtlichen Abwicklung von Transportschäden und Schäden wegen Lieferfristüberschreitungen. Andererseits betreut und vertritt Herr Michel Speditions- und Transportunternehmen beispielsweise bei der Gestaltung und Prüfung von Frachtvertrag oder Logistikvertrag, beim Eintreiben oder Abwehren offener Speditionskosten, Lagergeld oder Frachtkosten. Auf eine fachkundige und engagierte Beratung und Vertretung durch Gerhard Michel im Speditions- und Transportrecht können Sie vertrauen.

Andererseits verteidigt er vor Gericht Güterkraftverkehrsunternehmer und deren Mitarbeiter in Straf- und Bußgeldverfahren, die etwa Verstöße gegen das Fahrpersonalrecht zum Gegenstand haben (zum Beispiel bezüglich der gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten) oder gegen sonstige den Güterkraftverkehr betreffende öffentlich-rechtliche Vorschriften, beispielsweise das Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG). Besonderen Stellenwert haben hierbei Verfahren wegen Überladung und Ladungssicherungsverstößen beim Gütertransport. Hier vertritt der Jurist Mandanten aus der Verladerschaft ebenso wie Transportunternehmer. Noch immer gehören Fehler bei der Ladungssicherung zu den häufigsten Schadensursachen im Gütertransport, sodass es zu einem Güterverlust, Güterschaden oder Transportschaden kommen kann.

Auch im Gefahrguttransportrechtrecht ist Herr Michel ein erfahrener Berater und Verteidiger und vertritt seit Jahren große Unternehmen.

Verwaltungsrecht

Daneben übernimmt Rechtsanwalt Gerhard Michel auch die Vertretung in allen verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten. Das Verwaltungsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Privatleuten und Behörden und Ämtern. Hier begleitet und vertritt er seine Mandanten im jeweiligen Genehmigungsverfahren (Baugenehmigung, Gaststättenerlaubnis) und Anzeigeverfahren (Gewerbeanmeldung), in Fragen rund um das Beitragsrecht, Gebührenrecht und Abgabenrecht (Erschließungsbeitrag, Kommunalabgabe, Abfallgebühren), Gewerberecht sowie alle Angelegenheiten, die den Anschlusszwang und Benutzungszwang betreffen. Er berät im Immissionsschutzrecht, Bauordnungsrecht und Bauplanungsrecht.

Rechtsanwalt Michel ist ferner im Gefahrenabwehrrecht tätig. Er steht seinen Mandanten im Bestandsschutz ebenso mit seinem fachkundigen Rat zur Seite wie im Nachbarrecht und Nachbarschutzrecht. Die Vertretung erstreckt sich hierbei vom Widerspruchsverfahren bis zum gerichtlichen Verfahren (Anfechtungsklage, Verpflichtungsklage, Feststellungsklage). Dies umfasst im Besonderen den einstweiligen Rechtsschutz, etwa einen Antrag auf eine einstweilige Anordnung oder einstweilige Verfügung in eilbedürftigen Angelegenheiten.

Sozialrecht

Das Sozialrecht (besser: Sozialversicherungsrecht) zählt zum öffentlichen Recht, weil es das Verhältnis zwischen einer öffentlichen Verwaltung oder Behörde und einem Leistungsempfänger oder Antragsteller betrifft. Es ist weitgehend zusammengefasst im Sozialgesetzbuch (SGB), das in zwölf Abschnitten wesentliche Bereiche des Sozialrechtes regelt.

Die Sozialversicherung umfasst die Rentenversicherung (Rentenbescheid), Krankenversicherung, Unfallversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung. Um Fragen aus dem Sozialversicherungsrecht geht es für Sie, wenn Sie beispielsweise einen Antrag gestellt haben auf Altersrente oder Erwerbsminderungsrente bei der Deutschen Rentenversicherung, auf Krankenbehandlung oder Krankengeld bei Ihrer Krankenkasse, auf Eingruppierung in eine Pflegestufe bei der Pflegekasse, auf Rente wegen Arbeitsunfall/Berufskrankheit bei der Berufsgenossenschaft, auf Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II oder sonstige Leistungen bei der Agentur für Arbeit oder auf Maßnahmen der medizinischen oder beruflichen Rehabilitation beim jeweiligen Reha-Träger. In engem Zusammenhang sind auch oft Fragen aus dem privaten Versicherungsrecht (private Krankenversicherung, private Berufsunfähigkeitsrente, private Rentenversicherung, private Unfallversicherung) oder dem Dienstrecht der Beamten (Beihilfe, Unfallfürsorge) zu klären. Für diese oder ähnliche Rechtsprobleme ist Rechtsanwalt Gerhard Michel Ihr Ansprechpartner.

Kontakt

Gerhard Michel

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+49 8671 885590
Telefax: 
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