Die Anwaltskanzlei Acar wurde 2006 gegründet. Sie finden sie in einem modernen Bürokomplex. Der Sitz im Gewerbepark M1 in Essen soll die wirtschaftsrechtliche Ausrichtung der Kanzlei hervorheben und unterstreichen.
Die Anwaltskanzlei Acar wurde 2006 gegründet. Sie finden sie in einem modernen Bürokomplex. Der Sitz im Gewerbepark M1 in Essen soll die wirtschaftsrechtliche Ausrichtung der Kanzlei hervorheben und unterstreichen.
Von stadtauswärts kommend fahren Sie auf der Bottroper Straße in Richtung Essen-Borbeck/Bottrop. Nach dem Abzweig Bamler Service-Park biegen Sie bei der nächsten Möglichkeit rechts in den Gewerbepark M1 ab. Sie sind nun auf der Straße Am Lichtbogen.
Durch Dauermandate im Unternehmensbereich hat sich die Anwaltskanzlei Acar auf die ganzheitliche Beratung von kleinen und mittelständischen Unternehmen spezialisiert. Das Spektrum der angebotenen Leistungen deckt vorwiegend den gesamten Beratungsbedarf von Privatleuten als auch von kleinen und mittleren Unternehmen im Baurecht, Immobilienrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht und Arbeitsrecht ab.
Die Kanzlei Acar arbeitet mit moderner EDV und verfügt über eine Internetpräsenz (www.rechtsanwalt-acar.de).
Mamet Acar wurde 1977 in Celle geboren. Nach dem Abitur auf dem Wirtschaftsgymnasium studierte er bis 2003 an der Georg-August-Universität Göttingen (Dipl.-Jur.) Rechtswissenschaften. Das anschließende Rechtsreferendariat absolvierte er im Oberlandesgerichtsbezirk Hamm am Landgericht Essen. Seit November 2005 ist er zugelassener Rechtsanwalt und an allen deutschen Amts- und Landgerichten vertretungsberechtigt.
Rechtsanwalt Acar ist Mitglied im Essener Anwaltverein, im Deutschen Anwaltverein (DAV) sowie im Forum Junge Anwaltschaft im DAV.
Rechtsanwalt Mamet Acar bearbeitet schwerpunktmäßig das Baurecht, Immobilienrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht und Arbeitsrecht.
Das Baurecht im objektiven Sinne stellt die Gesamtheit der privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Rechtsvorschriften dar, welche die Bebauung von Grundstücken regeln. Wichtige privatrechtliche Vorschriften für den Bauherrn und die am Bau beteiligten Handwerker, Architekten und anderen Fachplanern sind die Regelungen über den Baubetreuungsvertrag, die Verdingungsordnungen und den Werkvertrag.
Das öffentliche Baurecht gliedert sich in Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht. Das Bauplanungsrecht bestimmt in erster Linie, ob und wo ein Grundstück baulich genutzt werden kann, das Bauordnungsrecht regelt die technische und gestalterische Seite sowie das Baugenehmigungsverfahren. Wichtigste Vorschriften des Bauplanungsrechts sind das Baugesetzbuch, die Baunutzungsverordnung und die aufgrund dieser Regelungen als Satzung der Gemeinde erlassenen Bauleitpläne. Im subjektiven Sinne bedeutet Baurecht die öffentlich-rechtliche Befugnis, auf einem Grundstück ein Bauwerk zu errichten (Baufreiheit, Plangewährleistung).
Oft schon zeigen sich während der Bauausführung Mängel an der Bausache. Herr Acar steht sowohl dem einzelnen Bauträger, Generalübernehmer (Generalübernehmervertrag/GÜ-Vertrag), Generalunternehmer (Generalunternehmervertrag/GU-Vertrag), Handwerker und Architekten als auch dem Bauherrn in diesen Fällen bei der Klärung von Verursachung, Verantwortlichkeit und Umfang solcher Mängel und bei der Durchsetzung etwaiger Ansprüche zur Seite. Insbesondere auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien zeigen sich durch das erhöhte Aufkommen von Photovoltaik- oder Solaranlagen zunehmend Baumängel, die Rechtsanwalt Acar juristisch zu einer vertretbaren Lösung bringt. Darüber hinaus sind weitere Beispiele für immer wieder auftretende Baumängel die Kellerbodenabdichtung sowie sonstige Bauwerksabdichtungen (DIN 18195), die eine versierte Hilfe unablässig machen. Ferner hat der Bauhandwerker oftmals mit ungerechtfertigten und überzogenen Forderungen des Bauherrn zu kämpfen, bei dessen Abwehr er von Rechtsanwalt Acar unterstützt wird.
Ein weiteres Fachgebiet der Rechtsanwaltskanzlei liegt im Immobilienrecht. Herr Acar betreut alle Mandate rund um die Themen Haus, Wohnung oder Grundstück. Er prüft dabei die rechtliche Situation mit der gebotenen Sorgfalt und betreut Sie auch nach dem Kauf einer Immobilie. Dies beinhaltet die Klärung allgemeiner Fragen zu Immobilienkauf, Kaufvertrag, Vorkaufsrecht, Grunderwerbssteuer und Grundsteuer. Mit dem Begriff Grundstücksrecht oder Liegenschaftsrecht ist das Recht der unbeweglichen Sachen gemeint. Damit sind die Grundstücke, die grundstücksgleichen Rechte wie zum Beispiel das Erbbaurecht sowie die dinglichen Rechte an diesen Gegenständen wie beispielsweise Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden gemeint.
Das materielle Grundstücksrecht regelt die notwendigen Erklärungen - wie Auflassung und die Form (zum Beispiel Eintragung ins Grundbuch) -, welche notwendig sind, um ein dingliches Recht (Eigentum, Erbbaurecht, Dienstbarkeit, Nießbrauch, Wiederkaufsrecht, Vormerkung, Vorkaufsrecht, Reallast, Hypothek, Grundschuld, Rentenschuld) an einem Grundstück oder einem Grundstücksrecht zu begründen, zu übertragen, inhaltlich zu ändern oder aufzuheben. Das formelle Grundstücksrecht enthält vor allem Vorschriften in der Grundbuchordnung (GBO), die angibt, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Form die materiell-rechtlich vollzogenen Tatbestände ins Grundbuch einzutragen sind.
Ein weiterer Schwerpunkt ist das Strafrecht. Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als "Normalbürger" können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden.
Mamet Acar berät und vertritt Sie auch im Verkehrsrecht. Das Straßenverkehrsrecht setzt sich zusammen aus zahlreichen weiteren Rechtsgebieten und Problemfeldern, die eine ständige Fortbildung erfordern. Man denke an das zuletzt geänderte Fahrerlaubnisrecht sowie das Versicherungsrecht oder die Gebiete der Verkehrsmedizin und Unfallrekonstruktion. Die Regulierung eines Personengroßschadens erfordert vom Rechtsanwalt nicht nur Fingerspitzengefühl, sondern eine genaue Kenntnis der erstattungsfähigen Schadenspositionen und die Berücksichtigung eventueller Folgeschäden, die erst nach Ablauf der Verjährungsfrist eintreten könnten. Das Rechtsgebiet Straßenverkehrsrecht umfasst mehr als Einsprüche gegen Bußgeldbescheide. Sachlich fundierte Beratung und Vertretung erfordert gleichermaßen Kenntnisse in den Rechtsgebieten Zivilrecht, Strafrecht und Verwaltungsrecht. Darüber hinaus sind Grundkenntnisse in Verkehrsmedizin und Verkehrspsychologie sowie technisches Verständnis für unfallanalytische Zusammenhänge und Verkehrsüberwachung unverzichtbar.
Ferner berät und vertritt Mamet Acar Sie im Individualarbeitsrecht. Dieses hält Regelungen für die Rechtsbeziehungen zwischen einem Arbeitgeber und seinen Arbeitnehmern bereit. Der Jurist steht sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber als Interessensvertreter zur Verfügung. Bevor Sie ein Arbeitsverhältnis eingehen, können Sie Rechtsanwalt Acar damit betrauen, Ihren Arbeitsvertrag zu gestalten oder zu überprüfen. Er berät und vertritt Sie auch im Kündigungsschutzrecht. Sofern Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Abmahnung, Änderungskündigung oder sogar eine betriebsbedingte Kündigung erhalten haben, ist es Ihnen zu empfehlen, den Rat eines Rechtsanwalts einzuholen. In einem solchen Fall können Sie von Herrn Acar die Klärung der Rechtslage hinsichtlich Ihrer Rechte und Pflichten erwarten. Bei mangelnder sozialer Rechtfertigung Ihrer Kündigung wird er eine Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht für Sie erheben.
Ein gleichfalls kompetenter Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Mamet Acar bei Themen wie Arbeitnehmerüberlassung, Leiharbeitsverhältnis, Betriebsübergang, Verbraucherschutz, Arbeitszeugnis, Mutterschutz, Abfindung, Betriebsrat, Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Arbeitszeit.