Dr. Christiane Berethalmy-Deuretzbacher wurde 1953 in Wien geboren. Hier studierte sie auch Rechtswissenschaften.
Dr. Christiane Berethalmy-Deuretzbacher wurde 1953 in Wien geboren. Hier studierte sie auch Rechtswissenschaften.
Von 1976 bis 1977 war sie Assistentin am Institut für Zivilrecht der Universität Wien bei Prof. Dr. Franz Bydlinski. Gleichzeitig war sie Mitarbeiterin in der Redaktion der Juristischen Blätter. 1976 promovierte sie zur Doktorin der Rechtswissenschaften. Zwischen 1978 und 1981 war sie Konzipientin. 1981 wurde sie als Rechtsanwältin zugelassen. Anschließend war sie selbständige Anwältin in der Kanzlei Braunegg Hoffmann & Preslmayr. Bereits seit 1987 ist sie Partnerin in der Kanzleigemeinschaft Rosenburse.
Rechtsanwältin Dr. Christiane Berethalmy-Deuretzbacher berät und vertritt Sie im Mietrecht/Liegenschaftsrecht, Exekutionsrecht, Vertragsrecht und Bankrecht/Kapitalmarktrecht, Transportrecht und im Schadensersatzrecht/Gewährleistungsrecht.
Mietrecht/Liegenschaftsrecht
Ein bevorzugter Tätigkeitsschwerpunkt von Frau Dr. Berethalmy-Deuretzbacher ist das Liegenschaftsrecht oder auch Immobilienrecht. Möchten Sie ein Grundstück kaufen oder verkaufen, gestaltet sie einen Kaufvertrag, der Ihre Rechte bestmöglich berücksichtigt. Liegt bereits ein Entwurf des Vertragspartners vor, überprüft sie diesen auf etwaige nachteilige Regelungen. Soll ein Grundstück bebaut werden oder ist bereits ein Gebäude errichtet worden, das umgebaut werden soll, betreut die Rechtsanwältin den Bauherren gegenüber dem Bauträger und den einzelnen Bauunternehmen und setzt etwaige Schadensersatz- oder Minderungsrechte notfalls gerichtlich durch.
Im Mietrecht geht es überwiegend um die Gestaltung und Prüfung von Verträgen im privaten und gewerblichen Bereich und die Betreuung bei der Änderung und Auflösung von Mietverträgen. Dazu gehören unter anderem: Prüfung einer Mietzinserhöhung oder eines Mietzinsminderungsanspruches, Beratung zu Kündigung und Räumung, zur Betriebskostenabrechnung und bei Problemen mit der Bezahlung des Mietzinses, zur Mietzins- und Räumungsklage.
Forderungseinzug
Beim Forderungseinzug (Inkasso, Mahnverfahren, Zahlungsklage, Zwangsvollstreckung) vertritt Dr. Christiane Berethalmy-Deuretzbacher Sie von der Mahnung bis zur Zahlung, bei Beantragung von Zahlungsbefehl und Exekutionsbewilligung, Zahlungsklage vor dem Bezirks- oder Landesgericht, der Pfändung (Fahrnis, Bankkonto, Arbeitseinkommen) über die Abgabe eines Vermögensverzeichnisses, sowie bei der Vollstreckung in Liegenschaften (Zwangsversteigerung, Zwangsverwaltung, zwangsweise Pfandrechtsbegründung). Über die zu erwartenden Kosten der Betreibung Ihrer Außenstände werden Sie gerne vorab informiert.
Vertragsrecht
Die Tätigkeit von Rechtanwältin Dr. Berethalmy-Deuretzbacher im Vertragsrecht konzentriert sich in erster Linie auf die Gestaltung und den Entwurf sowie die Überprüfung von Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Ein guter Vertrag ist systematisch aufgebaut, logisch gegliedert und enthält klare und vollständige Vereinbarungen. Nicht zuletzt aus Beweisgründen sollte jegliche Vereinbarung schriftlich festgehalten werden. Frau Dr. Berethalmy-Deuretzbacher ist für Sie die geeignete Ansprechpartnerin, wenn Verträge aller Art überprüft und ausgearbeitet werden sollen. Nach Wunsch können Verträge auch auf Englisch übersetzt werden. Es gibt viele unterschiedliche Arten von Verträgen, wie zum Beispiel den Arbeitsvertrag, Bauvertrag, Mietvertrag, Darlehensvertrag, Kaufvertrag, Kreditkartenvertrag, Leasingvertrag, Reisevertrag oder den Speditionsvertrag.
Bankrecht
Ein weiteres Tätigkeitsgebiet von Rechtanwältin Dr. Christiane Berethalmy-Deuretzbacher ist das Bankrecht und Kapitalmarktrecht. Der Umgang mit Geld ist sehr vielfältig. Sowohl die Aufnahme von Kredit als auch der Aufbau, die Verwaltung und die Strukturierung von privatem und betrieblichem Vermögen fordern rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Sachverstand. Hier berät die Juristin Sie individuell bei einer fehlgeschlagenen Kapitalanlage, einer Bürgschaft, bei Schadensersatzansprüchen aus Berater- und Bankenhaftung, bei fehlerhafter Kapitalanlageberatung, bei Hypotheken und weiteren Formen der Banksicherheiten. Wenn Sie Rechtsberatung in welcher Form auch immer im Zusammenhang mit Finanzgeschäften benötigen, hilft Ihnen Frau Dr. Berethalmy-Deuretzbacher aus der Krise und steht Ihnen sowohl vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung als auch im Prozess als kompetente Beraterin zur Seite.
Transportrecht
Das Transportrecht umfasst das Recht der inländischen und der grenzüberschreitenden Beförderung von Gütern auf allen Verkehrsträgern, also den Gütertransport auf der Straße, auf der Schiene, in der Luft, auf See, auf Binnengewässern sowie die Kombinationen hiervon. Die konkrete Ausgestaltung von einem Fracht- oder Speditionsvertrag wird im Regelfall durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bestimmt, die im Streitfall einer genauen Kontrolle zu unterziehen sind. Hierbei sind insbesondere die Allgemeinen Österreichischen Spediteurbedingungen (AÖSp) und das Protokoll zum Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) zu beachten.
In diesem Tätigkeitsschwerpunkt befasst sich Frau Dr. Berethalmy-Deuretzbacher einerseits mit zivilrechtlichen Fragestellungen, nämlich mit der gerichtlichen und außergerichtlichen Abwicklung von Ihrem Transportschaden und Schäden wegen einer ungeplanten Lieferfristüberschreitung. Des Weiteren betreut und vertritt sie Speditions- und Transportunternehmen beispielsweise bei der Gestaltung und Prüfung von Frachtvertrag oder Logistikvertrag, beim Eintreiben oder Abwehren offener Speditionskosten, Lagergeld oder Frachtkosten. Auf eine fachkundige und engagierte Beratung und Vertretung durch Rechtsanwältin Dr. Christine Berethalmy-Deuretzbacher im Speditions- und Transportrecht können Sie vertrauen.
Schadenersatzrecht/Gewährleistungsrecht
Außerdem übernimmt die engagierte Rechtsanwältin regelmäßig Mandate aus dem Schadensersatzrecht und Gewährleistungsrecht. Hat etwa eine Firma ein fehlerhaftes Erzeugnis vertrieben, ist sie im Regelfall sowohl zur Gewährleistung, also zur Reparatur oder Neulieferung, als auch zum Ersatz des aufgrund des Fehlers entstandenen weiteren Schadens verpflichtet. Einen Schadensersatz sieht das Gesetz auch in Bausachen vor. Hat ein Architekt oder Baumeister einen Beratungsfehler oder Planungsfehler zu verantworten und werden aufgrund der fehlerhaften Bauplanung die Kosten überschritten, ist er verpflichtet, den Schaden zu ersetzen. Das gilt auch, wenn eine Überwachungspflicht verletzt wurde. Allerdings sind Fristen zu beachten. Zögern Sie daher nicht, Rechtsanwältin Dr. Christiane Berethalmy - Deuretzbacher zu konsultieren!