Juliane Reich wurde 1982 in Bonn geboren. Sie studierte an der Philipps-Universität in Marburg Rechtswissenschaften. Seit 2010 ist sie als Rechtsanwältin zugelassen. Sie ist Mitglied im Forum Junge Anwaltschaft.
Juliane Reich wurde 1982 in Bonn geboren. Sie studierte an der Philipps-Universität in Marburg Rechtswissenschaften. Seit 2010 ist sie als Rechtsanwältin zugelassen. Sie ist Mitglied im Forum Junge Anwaltschaft.
Frau Reich legt großen Wert darauf, ihre Mandanten individuell und mit hohem persönlichen Engagement zu betreuen. Sie kann gut auf Menschen eingehen und setzt sich gern für die Belange ihrer Mandanten ein. Mit Verhandlungsgeschick und sicherem Umgang sollen langwierige und kostenträchtige Streitigkeiten vermieden und nach Möglichkeit zeitnahe und praxisgerechte Lösungen gefunden und durchgesetzt werden.
Rechtsanwältin Juliane Reich bearbeitet in erster Linie das Strafrecht, aber auch das Verkehrsrecht, Mietrecht, Kauf- und Schuldrecht sowie das Betreuungsrecht.
Strafrecht
Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also den Täter zu bestrafen. Es beginnt mit einem Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft.
Frau Reich vertritt Ihre Interessen , seien Sie Opfer oder Täter einer Straftat. Auch in Jugendstrafverfahren steht Ihnen Frau Reich zur Seite. Schon während des Studiums entwickelte sich bei Frau Reich ein großes Interesse für Strafrecht, das sich im Referendariat und der täglichen Praxis bestätigt.
Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, wie zum Beispiel Diebstahl, Hehlerei, Sachbeschädigung, Betrug oder Körperverletzung. Die schweren Taten sind Verbrechen, wie etwa Mord, Totschlag, Raub oder räuberische Erpressung. Frau Reich übernimmt Ihre Vertretung auch, wenn Sie Opfer oder Täter einer Sexualstraftat geworden sind.
Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch Sie können schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit der Polizei oder der Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden.
Falls es dennoch zu einer Festnahme aufgrund eines Haftbefehls kommen sollte, vertritt Frau Reich ihre Rechte durch Antrag auf Haftprüfung oder Einreichen einer Haftbeschwerde.
Es ist daher sowohl im Ermittlungsverfahren als auch in der späteren Hauptverhandlung wichtig, einen kompetenten Strafverteidiger an Ihrer Seite zu haben. Die Staatsanwaltschaft ermittelt nämlich häufig fast ausschließlich dahin, eine Verurteilung des mutmaßlichen Täters zu erreichen. Entlastende Beweise werden ohne Zutun eines Verteidigers viel zu wenig bis gar nicht beachtet. Frau Reich wird Ihre Interessen daher vollumfänglich vertreten.
Doch auch als Opfer einer Straftat haben Sie bisweilen das Recht als Nebenkläger/in im Rahmen einer Nebenklage aktiv am Verfahren teilzunehmen, also durch die Rechtsanwältin Anträge zu stellen und an der Hauptverhandlung persönlich teilzunehmen.
Frau Reich wird Sie umfassend beraten und ihnen zur Seite stehen.
Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht
Dem Verkehrsrecht obliegen das Verkehrszivilrecht, das Verkehrsstrafrecht und das Ordnungswidrigkeitenrecht. Frau Reich berät und vertritt Sie vor allem im Verkehrsstrafrecht und im Ordnungswidrigkeitenrecht.
Das Verkehrsstrafrecht ahndet Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung. Bei einem solchen Verstoß können Sie mit einem Bußgeldbescheid oder einer Anklage belegt werden. Frau Reich bearbeitet Ihr Mandat bei Delikten wie zum Beispiel Unfallflucht (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort), Trunkenheitsfahrt, Körperverletzung und Tötung im Straßenverkehr. Sie übernimmt Ihre Strafverteidigung gegenüber der Strafverfolgungsbehörde und führt die Auseinandersetzung um Entziehung und Wiedererteilung der Fahrerlaubnis.
Im Ordnungswidrigkeitenrecht wird Frau Reich u.a. bei Rotlichtverstoß, Geschwindigkeitsüberschreitung oder Parkverstoß anwaltlich tätig.
Mietrecht
Frau Reich bearbeitet auch Mandate im Mietrecht und Pachtrecht. Sie berät und vertritt sowohl Mieter als auch Vermieter. Streitigkeiten zwischen den Mietvertragsparteien ergeben sich auf Mieterseite meist über Mietmangel, Schönheitsreparaturen, Feuchtigkeitsschaden und einen damit verbundenen Anspruch auf Mietminderung oder Schadensersatz und auf Vermieterseite u.a. bei Kündigung wegen Zahlungsverzuges des Mietzinses, Eigenbedarf des Vermieters oder dem Verstoß gegen allgemeine Mieterpflichten. Frau Reich wird Ihre Interessen vertreten und Ihre Ansprüche gegenüber der Gegenseite geltend machen. Auch die Nebenkostenabrechnung, Heizkostenabrechnung oder Betriebskostenabrechnung sind oft Streitgegenstand. Wenn ein Mietverhältnis beendet wird, stellen sich Fragen über die Wirksamkeit einer Kündigung, Beendigungsgrund, Räumung der Mietwohnung, Kautionsrückzahlung oder Wohnungsrenovierung. Frau Reich wird Ihnen die rechtliche Situation aufzeigen und die Korrespondenz mit der anderen Partei übernehmen.
Im Pachtrecht steht sie unter anderem bei Problemen um Pacht, Pächter, Verpächter, Pachtzeit und Rückgabe zur Verfügung.
Allgemeines Zivilrecht
Frau Reich hat zudem einen Interessenschwerpunkt auf das Allgemeine Zivilrecht gelegt. Hierunter fallen insbesondere Fragen und Probleme aus den Bereichen Schuldrecht, Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Gewährleistungsrecht und Schadensersatzrecht. Sie bietet Ihnen eine umfassende und gewissenhafte Rechtsberatung bei den Vertragsverhandlungen ebenso wie bei allen anderweitigen Rechtsstreitigkeiten. Auch das allgemeine Vertragsrecht als Unterfall des Allgemeinen Zivilrechts bildet einen Schwerpunkt der Tätigkeit von Frau Reich. Gute Verträge sind jederzeit systematisch aufgebaut, logisch gegliedert, enthalten klare und vollständige Vereinbarungen. Nicht zuletzt aus Beweisgründen sollte jegliche Vereinbarung schriftlich festgehalten werden.
Betreuungsrecht
Frau Reich vertritt Ihre Interessen auch in betreuungsrechtlichen Angelegenheiten. Das Betreuungsrecht ist ein Teil des Familienrechts, das sich mit der Hilfe für psychisch Kranke, geistig Behinderte oder anderweitig eingeschränkten Menschen befasst, die nicht in der Lage sind, in allen Lebensbereichen selbstständig für sich tätig zu sein.
Sie können Ihrerseits Vorsorge für einen etwaigen Betreuungsfall z.B. im Alter durch Erstellung einer Betreuungs- oder Patientenverfügung oder einer Vorsorgevollmacht treffen. Frau Reich ist Ihnen gerne behilflich und informiert Sie vollumfänglich.
Ebenso vertritt Frau Reich Sie in Unterbringungsverfahren und klärt Sie über Ihre Rechte auf.