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Achim Neeb

Achim Neeb

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Übersicht

Achim Neeb wurde 1945 in Heidelberg geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an der Johannes-Gutenberg-Universität in Mainz sowie an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg. Außerdem besuchte er zwei Semester lang Vorlesungen in Psychologie. Seit 1975 ist er als Rechtsanwalt zugelassen und seit 1978 mit dem Kollegen Kanthak verbunden.

Achim Neeb berät zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:
  • Baurecht privat
  • Familienrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Wirtschaftsstrafrecht & Steuerstrafrecht
  • Wohnungseigentumsrecht
Fachgebiete

Achim Neeb wurde 1945 in Heidelberg geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an der Johannes-Gutenberg-Universität in Mainz sowie an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg. Außerdem besuchte er zwei Semester lang Vorlesungen in Psychologie. Seit 1975 ist er als Rechtsanwalt zugelassen und seit 1978 mit dem Kollegen Kanthak verbunden.

Herr Neeb bearbeitet in erster Linie das Familienrecht, Erbrecht, Strafrecht, Gesellschaftsrecht sowie das private Baurecht.

Er ist Mitglied im Forum für Erbrecht e.V..

Familienrecht und Erbrecht

Herr Neeb übernimmt Ihr Mandat bei einer Ehescheidung und den Folgesachen. Nach einer Trennung sind Streitigkeiten über Unterhalt fast unvermeidbar. Der engagierte Rechtsanwalt wird Sie über Ehegattenunterhalt, Getrenntlebendenunterhalt, Nachehelichenunterhalt und Kindesunterhalt aufklären und bei Bedarf Ihren Unterhaltsanspruch gerichtlich durchsetzen. Zudem klärt er Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht (Zugewinnausgleich) und die unangenehme Vermögensauseinandersetzung um Hausrat, Ehewohnung, Konten. Wenn Kinder von einer Trennung betroffen sind, achtet er darauf, Problemlösungen über Sorgerecht, Umgangsrecht des nicht betreuenden Elternteils und Aufenthaltsbestimmungsrecht stets zum Wohle der Kinder und des Familienfriedens zu erreichen.

Herr Neeb berät des Weiteren individuell im Erbrecht. Dieses regelt insbesondere den Übergang der Erbschaft vom Erblasser auf dessen Rechtsnachfolger, den Erben. Erbfolge, Testament, Erbvertrag, Nachlassverbindlichkeiten, Erbauseinandersetzung, Erbschein und Pflichtteil sind wesentliche Bereiche des Erbrechts. Da das Erbrecht die Summe der Rechte und Pflichten darstellt, die dem Erben mit dem Erbfall aus der Erbschaft erwachsen, kommt es nicht selten zu lang andauernden Auseinandersetzungen. Infolgedessen sollte eine anwaltliche Beratung bereits frühzeitig erfolgen, um die gewünschten Anordnungen bald zu treffen. Wenden Sie sich daher rechtzeitig an Rechtsanwalt Achim Neeb.

Strafrecht

Im Strafrecht wird eine Vielzahl von Mandaten betreut. Die Tätigkeit reicht vom BAföG-Betrug oder Verkehrsdelikt bis hin zur Betäubungsmittelstraftat und dem Kapitaldelikt.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt im Wirtschaftsstrafrecht, hier insbesondere bei Vorwürfen, die Bezüge zum Steuerrecht haben. Im Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht, beispielsweise bei Themen wie Steuerhinterziehung, Betrug, Untreue, Korruption, Insolvenz sind oft Rechtsfragen von Bedeutung, deren Lösung ein breitgefächertes Wissen und besondere juristische Qualifikationen erfordert.

 

In der Strafverteidigung müssen die Rechtsstaatlichkeit und die Rechte des Beschuldigten fast jeden Tag neu erkämpft werden. Als erfahrener Rechtsanwalt berücksichtigt Herr Neeb die Position des Angeklagten, aber gleichzeitig auch die Perspektive eines Zeugen oder der Öffentlichkeit und erarbeitet dann anhand dieser vielfältigen Einflussmöglichkeiten die passende Verteidigungsstrategie für Sie.

Neben der klassischen Tätigkeit als Strafverteidiger ist Herr Neeb auch in der Beratung von Unternehmen bei der Abwehr und Aufklärung von Wirtschaftskriminalität tätig, insbesondere bei Korruption, Untreue, Arbeitnehmerstrafrecht, Datenschutzrecht.

In Strafsachen kann Herr Neeb Sie vor jedem deutschen Gericht vertreten, auch bei der Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) oder im Verfahren der Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG).

Gesellschaftsrecht

Im Gesellschaftsrecht berät und vertritt Herr Neeb Sie umfassend bei Vertragsverhandlung, Vertragsgestaltung, Projektplanung und Konzeption. Er berät über die jeweils günstigste Gestaltung unter Einbeziehung aller für diese Entscheidung zu berücksichtigenden Aspekte. Bei Herrn Neeb finden nicht nur steuerliche Aspekte Beachtung, sondern insbesondere auch das Tätigkeitsfeld des Unternehmens, dessen personelle Struktur und dessen Perspektive. Die Wechselwirkungen mit anderen Rechtsgebieten werden in die Lösungen einbezogen (Stichwort Unternehmensnachfolge). Bei Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern werden gemeinsam mit den Mandanten Strategien entwickelt. Die Vertretung der Interessen durch Herrn Neeb erfolgt außergerichtlich und auch gerichtlich.

Privates Baurecht

Einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt bildet das Baurecht, hierbei insbesondere das Werkvertragsrecht. Das Werkvertragsrecht regelt sämtliche Rechtsverhältnisse, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zur Herstellung eines Werkes stehen (zum Beispiel Handwerkerleistungen oder geistige Werke). Hier berät Herr Neeb Sie umfassend zu Ihren Rechten bezogen auf Rechtsmangel und Sachmangel, zur Verjährung vom Mangelanspruch, zu Schadensersatz und Rücktritt, Minderung, Gefahrtragung und Kündigung.

Die Hauptstreitpunkte im Werkvertragsrecht sind regelmäßig Mängel des Werkes oder der Preis. Sofern kein Preis vereinbart wurde, kann der Handwerker die übliche Vergütung verlangen. Wie hoch die übliche Vergütung ist, ist oft sehr streitig. Auch Fachleute kommen dabei zu verschiedenen Ergebnissen. Bei Mangelhaftigkeit muss der Mangel gerügt und dem Unternehmer die Möglichkeit gegeben werden, den Mangel zu beseitigen. Kann er dies nicht oder lehnt er dies ab, kann auf seine Kosten die Mängelbeseitigung anderweitig vergeben werden. Sollte es nötig sein, werden Ihre Interessen durch Herrn Neeb auch gerichtlich vertreten.

Kontakt

Neeb & Reich

Aarstr. 1
65195 Wiesbaden
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