Dr. Tobias Rudolph

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Übersicht

Rechtsanwalt Dr. Tobias Rudolph gründete 2003 seine Kanzlei in Nürnberg. Die Kanzleiräume finden Sie in der Altstadt im historischen Schürstabhaus, gegenüber der Sebalduskirche.

Fachanwaltschaften:

  • Fachanwalt Steuerrecht
  • Fachanwalt Strafrecht

Rechtsberatung zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:

  • Internetrecht
  • Steuerrecht
  • Strafrecht
  • Urheberrecht
  • Wirtschaftsstrafrecht & Steuerstrafrecht
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Kurzprofil

Rechtsanwalt Dr. Tobias Rudolph gründete 2003 seine Kanzlei in Nürnberg. Die Kanzleiräume finden Sie in der Altstadt im historischen Schürstabhaus, gegenüber der Sebalduskirche.

Die Kanzlei ist sowohl mit dem Auto als auch mit den öffentlichen Verkehrsmitteln sehr gut zu erreichen. Parkmöglichkeiten finden Sie im Parkhaus am Hauptmarkt, das rund 100 Meter entfernt ist. Die Entfernung der Haltestelle der U1 ("Lorenzkirche")beträgt maximal 600 Meter. Auch mit dem Bus können Sie zu Herrn Rudolph kommen - fahren Sie einfach mit der Buslinie 36 bis zur Haltestelle "Burgstraße".

Termine werden nach Vereinbarung vergeben. Die Beratungsgespräche finden sehr flexibel, kurzfristig und im Einzelfall auch außerhalb der üblichen Bürozeiten statt. Besteht besonders dringender Handlungsbedarf, ist Rechtsanwalt Rudolph mobil unter der Telefonnummer +49 179 5374094 erreichbar.

Fachgebiete

Tobias Rudolph absolvierte 1998 das erste Staatsexamen an der Friedrich-Alexander-Universität in Erlangen-Nürnberg als Jahrgangsbester der Universität. Anschließend erhielt er ein Promotionsstipendium und war gleichzeitig wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie von Prof. Dr. Joachim Hruschka in Erlangen.

Das zweite Staatsexamen legte Herr Rudolph 2001 mit Prädikat ab. Anschließend war er Rechtsanwalt in der Wirtschaftsstrafrechtskanzlei Keller, Reiner & Kollegen in Heidelberg. 2003 gründete er seine eigene Kanzlei in Nürnberg.

Die Rechtsanwaltskammer Nürnberg hat Tobias Rudolph für seine besonderen Kenntnisse und Erfahrungen im Strafrecht sowie im Steuerrecht die Titel "Fachanwalt für Strafrecht" sowie "Fachanwalt für Steuerrecht" verliehen. Er ist einer der wenigen Rechtsanwälte, der über diese spezifische Doppelqualifikation verfügt.

Um immer auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung zu sein, nimmt Herr Rudolph regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen und Fachkongressen teil. Darüber hinaus hält er selbst regelmäßig als Dozent Vorträge in Unternehmen zur Mitarbeiterschulung, zum Beispiel zu den Themen Korruptionsbekämpfung und Strafbarkeitsrisiken im Betrieb.

Darüber hinaus ist Herr Rudolph als externer Vertrauensanwalt zur Prävention und Aufklärung von Wirtschaftskriminalität tätig. Er vertritt als Ombudsmann die Städtischen Werke Nürnberg (StWN), die VAG, die N-ERGIE sowie die WBG Nürnberg.

Gerne vertritt er seine Mandanten auch auf Französisch oder Englisch.

Neben seiner Tätigkeit im Strafrecht, Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht ist Rechtsanwalt Dr. Tobias Rudolph im Medien- und Internetrecht tätig. Ein besonderer Schwerpunkt hierbei liegt in der Abwehr von Abmahnungen wegen angeblicher Urheber­rechts­verletzungen durch Filesharing.

Strafrecht

Im Strafrecht wird eine Vielzahl von Mandaten betreut. Die Tätigkeit reicht vom BAföG- Betrug oder Verkehrsdelikt bis hin zur Betäubungsmittelstraftat oder Kapitaldelikten.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt im Wirtschaftsstrafrecht, hier insbesondere bei Vorwürfen, die Bezüge zum Steuerrecht haben. Im Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht, beispielsweise bei Themen wie Steuerhinterziehung, Betrug, Untreue, Korruption, Insolvenz, sind oft Rechtsfragen von Bedeutung, deren Lösung ein breit gefächertes Wissen und besondere juristische Qualifikationen erfordert.

In der Strafverteidigung müssen die Rechtsstaatlichkeit und die Rechte des Beschuldigten fast jeden Tag neu erkämpft werden. Als erfahrener Rechtsanwalt versetzt sich Herr Rudolph in die Position des Angeklagten, berücksichtigt aber gleichzeitig auch die Perspektive eines Zeugen oder der Öffentlichkeit und erarbeitet dann anhand dieser vielfältigen Einflussmöglichkeiten die passende Verteidigungsstrategie für Sie.

Neben der klassischen Tätigkeit als Strafverteidiger ist Tobias Rudolph auch in der Beratung von Unternehmen bei der Abwehr und Aufklärung von Wirtschaftskriminalität tätig, insbesondere bei Korruption, Untreue, Arbeitnehmerstrafrecht, Datenschutzrecht.

In Strafsachen kann Rechtsanwalt Dr. Tobias Rudolph Sie vor jedem deutschen Gericht vertreten, auch bei der Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) oder im Verfahren der Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG). Eine Vertretung ist auch vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) möglich.

Wirtschaftsrecht und Steuerstrafrecht

In vielen Bereichen des Steuerrechts sind spezielle anwaltliche Qualifikationen gefragt. Während ein Steuerberater die Bilanz oder den Jahresabschluss erstellt oder auch bei steuerlichen Gestaltungen besonders qualifiziert ist, geht es bei einem Einspruch gegen einen Steuerbescheid oder bei einer Klage vor dem Finanzgericht oft um spezielle juristische Fragen. Hier steht die anwaltliche Tätigkeit im Vordergrund. Rechtsanwalt Dr. Rudolph, auch Fachanwalt für Steuerrecht, wird im Sinne seiner Mandanten mit Ihrem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer eng zusammenarbeiten, um das beste Ergebnis für Sie zu erzielen.

Neben der steuerrechtlichen Vertretung liegt die besondere Spezialisierung von Rechtsanwalt Rudolph im Steuerstrafrecht und im Wirtschaftsstrafrecht.

Das Steuerstrafrecht ist eine Spezialmaterie, die auf Seiten der Ermittlungsbehörden grundsätzlich nicht - wie sonstige Strafsachen - von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft bearbeitet wird. Vielmehr hat man es meist mit der Steuerfahndung und der Bußgeldstelle oder Strafsachenstelle im Finanzamt zu tun.

Die Aufgaben der Steuerfahndung umfassen die Erforschung einer Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit, die Ermittlung der Besteuerungsgrundlage im Zusammenhang mit der Erforschung einer Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit sowie das Aufdecken und die Ermittlung unbekannter Steuerfälle. Häufig wird ein Steuerstrafverfahren durch eine Durchsuchung oder im Anschluss an eine steuerliche Außenprüfung eingeleitet. Es sollte dann so schnell wie möglich ein spezialisierter Rechtsanwalt zu Rate gezogen werden. Aufgrund der Neutralität des Strafverteidigers und der besonderen verfahrensmäßigen Stellung eröffnen sich für den Rechtsanwalt häufig Handlungsoptionen, die dem Steuerberater nicht zur Verfügung stehen.

In komplexen Wirtschaftsstrafverfahren lassen sich wirtschaftsrechtliche und steuerrechtliche Sachverhalte oft nicht voneinander trennen. So sind beispielsweise die Finanzbeamten angehalten, Auffälligkeiten in einer Buchhaltung, die den Verdacht einer Korruptionsstraftat begründen, der Staatsanwaltschaft mitzuteilen.

Rechtsanwalt Dr. Tobias Rudolph berät und vertritt Sie gerne und äußerst kompetent in all diesen Bereichen. Auch über die Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige, mit der eine Bestrafung trotz einer bereits vollendeten Steuerhinterziehung umgangen werden kann, wird er Sie ausführlich beraten.

Medien- und Internetrecht

Urheberrecht

Das Urheberrecht schützt das geistige Eigentum. Urheberrechte gewinnen in unserer Informationsgesellschaft zunehmend an Bedeutung. Während einerseits das geistige Eigentum immer mehr an Bedeutung gewinnt steigen zugleich die Missbrauchs­möglichkeiten.

Heutzutage genügt ein USB-Stick, um große Mengen Daten aus einem Unternehmen zu schaffen. Musik, Bücher, Filme und Fotos lassen sich in Sekunden kopieren und in digitaler Form auf der ganzen Welt verbreiten.

Einige Kanzleien in Deutschland haben sich darauf spezialisiert, im Namen der Unterhaltungsindustrie reihenweise Abmahnungen an Internetnutzer zu verschicken. Adressaten der Abmahnung sind in der Regel Nutzer sogenannter Filesharing-Programme, d.h. von Tauschbörsen, mit denen Internetanwender untereinander Musik, Filme, Software usw. austauschen. Bekannte Abmahnkanzleien sind dabei die Rechtsanwaltskanzlei Rasch aus Hamburg (z.B. für die Universal Music GmbH), die Kanzlei Waldorf aus München (z.B. für Sony BMG Music Entertainment), die Kanzlei Schutt & Waetke aus Karlsruhe (z.B. für Mick-Haig Productions USA Inc.).

In der Regel wird der Abgemahnte aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben, außerdem werden Schadensersatzansprüche und Gebührenerstattungsansprüche geltend gemacht. Teilweise wird auch mit Strafanzeigen wegen (angeblichen) Verstoßes gegen § 106 UrhG gedroht.

Viele der Abgemahnten haben in ihrem Leben zum ersten Mal mit einem Rechtsanwalt zu tun und überschätzen entweder die tatsächliche Gefahr, die von entsprechenden Schreiben ausgeht, oder nehmen diese nicht ernst.

Gerne unterstützt Rechtsanwalt Rudolph Sie bei allen rechtlichen Fragen, die das Thema Filesharing und Abmahnung betreffen.

Internetrecht

Die Bandbreite im Internetrecht reicht von Problem mit einem Ebay-Geschäft bis hin zu speziellen Fragen aus dem Domain-Recht. Die Gestaltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Online-Shops oder von Ebay-Händlern gehört ebenso zu den Aufgaben von Rechtsanwalt Dr. Tobias Rudolph wie die Abwehr einer Abmahnung aufgrund eines (behaupteten) Verstoßes gegen Bestimmungen aus dem Wettbewerbsrecht (UWG) oder Fernabsatzgesetz.

Besonders spezialisiert ist die Kanzlei auf das Internetstrafrecht. Typische Erscheinungsformen der Internetkriminalität sind beispielsweise Hacking (Ausspähen von Daten, § 202a StGB), Phishing (Computerbetrug, § 263a StGB), der Besitz oder die Verbreitung illegaler Daten (§§ 184, 184b StGB) sowie Verstöße gegen das Urheberrecht (§§ 106 ff. UrhG).

Die erfolgreiche Strafverteidigung in diesen Bereichen setzt die Bereitschaft voraus, die technischen und gesellschaftlichen Hintergründe der Online-Welt zu durchdringen. Diese Affinität prägt Rechtsanwalt Rudolph bereit seit vielen Jahren.

Medienrecht

Das Medienrecht umfasst die Bereiche aus dem öffentlichen Recht, dem Zivilrecht und dem Strafrecht, die sich auf die Sicherung von Information und Kommunikation beziehen. Durch die schnelle Entwicklung der Medien und der technischen Möglichkeiten entstehen immer wieder neue Probleme, auf die der Gesetzgeber reagieren muss.

Klassische Themen im Medienrecht sind die Medienfreiheiten von Presse, Radio, Fernsehen, Film und Internet. Dabei spielen das Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG), die Preisangabenverordnung (PAngV), das Urheberrechtsgesetz (UrhG), das Markengesetz (MarkenG), die BGB-Informationspflichtenverordnung sowie das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) eine Rolle. Auch das Telemediengesetz (TMG) und das Telekommunikationsgesetz (TKG) gewinnen zunehmend an Bedeutung. In all diesen Bereichen ist Rechtsanwalt Dr. Tobias Rudolph ein erfahrener und kompetenter Rechtanwalt, der Ihre Fragen gerne beantwortet.

Publikationen

  • Hemmer-Skript: Strafrecht AT (Reihe Mini-Basics)
  • "Das Korrespondenzprinzip im Strafrecht - Der Vorrang von ex-ante-Betrachtungen gegenüber ex-post-Betrachtungen bei der strafrechtlichen Zurechnung"; erschienen bei Duncker & Humblot.
  • Klausurlösung: Der Nürnberger Zahngold-Fall (in JA 2010)

Veröffentlichte Fachbeiträge
Kontakt

Dr. Tobias Rudolph

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