Seit 1998 ist Rechtsanwalt Dr. Herbert Wabnegg für seine Mandanten aktiv. Die Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Strafrecht, Verkehrsrecht, Forderungseintreibung (Exekutionen) und Baurecht. Zum Mandantenstamm der Kanzlei gehören Privatleute ebenso wie kleinere Unternehmen.
Seit 1998 ist Rechtsanwalt Dr. Herbert Wabnegg für seine Mandanten aktiv. Die Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Strafrecht, Verkehrsrecht, Forderungseintreibung (Exekutionen) und Baurecht. Zum Mandantenstamm der Kanzlei gehören Privatleute ebenso wie kleinere Unternehmen.
Die Bürozeiten sind montags bis freitags von 09.00 bis 17.00 Uhr. In diesen Zeiten können Sie mit Herrn Wabnegg individuelle Beratungstermine vereinbaren. Die Termine können nach Bedarf auch außerhalb dieser Zeiten oder vor Ort beim Mandanten liegen. Die Kanzlei verfügt über die Homepage www.ra-wabnegg.at.
Die Kanzleiräume in Wien liegen in der Bösendorferstraße 7, in der direkten Nähe zum Karlsplatz, gegenüber des Musikvereines bzw. des Künstlerhauses. Um die Kanzlei aufzusuchen, können Sie mit der U-Bahn (U1, U2, U4) bis zum "Karlsplatz" fahren und dort den Ausgang "Bösendorferstraße" nehmen. Für Mandanten mit Pkw bietet die "Operngarage" die nächste Parkmöglichkeit.
Herbert Wabnegg wurde 1970 in Graz geboren. Er studierte in Graz und Wien Rechtswissenschaften und Italienisch und absolvierte das anschließende Anwaltspraktikum in Wien. 1998 wurde er als Rechtsanwalt zugelassen. Zunächst war Herr Wabnegg zehn Jahre als selbständiger Anwalt für mittelständische Unternehmen mit Italienbezug in einer anderen Kanzlei eingebunden, 2008 siedelte er in seine jetzigen Kanzleiräume in die Bösendorferstraße über.
Der Jurist spricht Italienisch, Englisch und Spanisch.
Das Strafrecht ist ein Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Dr. Herbert Wabnegg. Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden und die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als Otto Normalbürger können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden.
Als Strafverteidiger ist der Jurist in erster Linie berufen, die Rechte des Beschuldigten zu wahren und die zu dessen Gunsten sprechenden Gesichtspunkte geltend zu machen. Er soll aber auch im Zusammenwirken mit der Staatsanwaltschaft und dem Gericht der Wahrheitsfindung dienen. Dessen ungeachtet hat er in allen Stadien des Strafverfahrens, also vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis ins Rechtsmittelverfahren, zum Beispiel die schnelle und richtige Reaktion auf Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme und Vernehmung durch Polizei und Staatsanwaltschaft zu gewährleisten. Selbstredend gehört auch die Durchsetzung von Ansprüchen Geschädigter (Privatbeteiligter) im Rahmen eines Strafverfahrens zum Service von Rechtsanwalt Dr. Herbert Wabnegg.
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Verkehrsrecht, insbesondere in der Verkehrsunfallabwicklung und Unfallregulierung. Dabei geht es in erster Linie um die Geltendmachung von einem etwaigen Schadensersatzanspruch nach einem Verkehrsunfall. Dies können sowohl der Fahrzeugschaden selbst wie auch die Kosten für einen Mietwagen sein. Versicherungen bieten zwar Schutz vor bestimmten Risiken, nichtsdestoweniger treten nach einem Versicherungsfall oftmals juristische Probleme auf. Die Versicherung begründet ihre Zahlungsverweigerung mitunter damit, dass ein Versicherungsschutz gar nicht bestehe, der Versicherungsfall nicht eingetreten sei oder ein Ausschlussgrund aus dem Versicherungsvertrag eingreife, da zum Beispiel die Mitwirkungspflicht durch den Versicherungsnehmer verletzt worden sei oder der Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Im Rahmen der Unfallregulierung macht Rechtsanwalt Wabnegg Schadensersatz (auch: Schadenersatz) und Schmerzengeld geltend. Er nimmt Ihnen die Fragen rund um Gutachten und Reparatur ab und leitet auf Wunsch die Kostenerstattungen der Haftpflichtversicherung direkt an die Beteiligten weiter.
Zum Verkehrsrecht gehören zudem die Probleme rund um den Führerschein. Auch hier steht Ihnen Herr Wabnegg mit Rat und Tat zur Seite, wenn zum Beispiel die Entziehung der Fahrerlaubnis droht oder Sie Fragen haben bezüglich der Umschreibung eines ausländischen Führerscheins.
Ein Service der Kanzlei ist die Forderungseintreibung (Exekution), die nicht nur von Unternehmern, sondern auch von vielen Privatleuten gern in Anspruch genommen wird. Auf Wunsch übernimmt der Rechtsanwalt die Exekution, also die Eintreibung einer offenen Forderung. Im Falle der Nichtzahlung einer Forderung wird aufgrund einer vom Juristen erstellten Mahnklage vom Gericht ein Zahlungsbefehl erlassen. Wehrt sich der Schuldner dagegen nicht, erwächst der Zahlungsbefehl in Rechtskraft und kann dann die Zwangsvollstreckung direkt und ohne langwieriges Gerichtsverfahren betrieben werden.
Das Baurecht ist ein weiterer Hauptschwerpunkt der Kanzleitätigkeit und behandelt diejenigen Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Errichtung oder Renovierung einer Immobilie für den Bauherrn ergeben können. Im privaten Baurecht geht es meist um Fragen aus dem Bereich Bauvertragsrecht (Werkvertragsrecht, Kaufrecht). Der Rechtsanwalt gestaltet hier beispielsweise einen Bauvertrag. Typische Fälle sind auch Leistungsstörungen im Rahmen der Vertragsausführung, also wenn Mängel beim Bau entstehen, sowie die Geltendmachung von Werklohnforderungen. Neben der Beratung steht hier bei Rechtsanwalt Dr. Herbert Wabnegg die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung, aber auch die Schlichtung von Rechtsstreitigkeiten im Vordergrund.