Dr. Peter Berethalmy wurde 1947 geboren. Von 1976 bis 1977 war er Assistent am Institut für Zivilrecht der Universität Wien bei Prof. Dr. Rudolf Welser. 1976 promovierte er zum Doktor der Rechtswissenschaften an der Universität Wien. Zwischen 1978 und 1981 war er Konzipient in der Kanzleigemeinschaft Rosenburse. 1982 wurde er als Rechtsanwalt zugelassen. Seit 1983 ist er Partner der Kanzlei Rosenburse.
Dr. Peter Berethalmy wurde 1947 geboren. Von 1976 bis 1977 war er Assistent am Institut für Zivilrecht der Universität Wien bei Prof. Dr. Rudolf Welser. 1976 promovierte er zum Doktor der Rechtswissenschaften an der Universität Wien. Zwischen 1978 und 1981 war er Konzipient in der Kanzleigemeinschaft Rosenburse. 1982 wurde er als Rechtsanwalt zugelassen. Seit 1983 ist er Partner der Kanzlei Rosenburse.
Rechtsanwalt Dr. Peter Berethalmy berät und vertritt Sie im Unternehmensrecht, Gesellschaftsrecht, gewerblichen Rechtsschutz, Arbeitsrecht und Erbrecht.
Wirtschaftsrecht/Gesellschaftsrecht
Herr Dr. Berethalmy steht kleinen, mittelständischen und großen Unternehmen bei allen Fragen rund um das Unternehmen als kompetenter Berater zur Seite. Die Beratung beinhaltet neben Arbeitsrecht insbesondere Vertragsrecht und Vertragsgestaltung, Gesellschaftsrecht und Forderungseinzug (Inkasso). Hierbei unterstützt der Jurist Sie mit seinem wirtschaftlichen Verständnis in allen unternehmerischen Fragen. Er berät und vertritt Sie umfassend bei der Gestaltung ihres jeweiligen Vertrages mit Ihren Lieferanten und Kunden, um bereits im Vorfeld zukünftiges Streitpotential zu minimieren oder gar auszuschließen. Beim Forderungseinzug (Exekution) vertritt er seine Mandanten konsequent vor Gericht und in der Zwangsvollstreckung. Darüber hinaus verteidigt er die Interessen Ihres Unternehmens gegen zu Unrecht geltend gemachte Ansprüche und Forderungen außergerichtlich wie gerichtlich.
Das Gesellschaftsrecht beinhaltet darüber hinaus zahlreiche wirtschaftlich wichtige Bereiche wie zum Beispiel die Gründung und Umgründung von Gesellschaften unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Aspekte, die Einbringung, Umwandlung, Verschmelzung, Spaltung und Realteilung von Unternehmen sowie die Errichtung von Gesellschaftsvertrag, Syndikatsvertrag und Kooperationsvertrag. Bei einer Restrukturierung und bei Haftungsfragen ist Rechtsanwalt Dr. Berethalmy ebenso ein kompetenter Ansprechpartner wie bei der allgemeinen Vertragsgestaltung oder zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Zudem setzt er für Sie beispielsweise einen Gesellschaftsvertrag, Geschäftsführervertrag oder Erbvertrag auf und berät zu Unternehmenskauf, Management-Beteiligungsmodell (Buy-out, Buy-in), Joint Venture und Beteiligungsstrukturen.
Gewerblicher Rechtsschutz/Markenrecht/Urheberrecht
Der gute Name Ihres Unternehmens oder Ihres Produktes ist oftmals ein entscheidender Bestandteil Ihres wirtschaftlichen Erfolges. Beim Schutz Ihres Markenzeichens sollten Sie sich daher keine Fehler erlauben. Das Markenrecht im weiten Sinne umfasst alle Kennzeichnungen von Unternehmen, geistigen Werken und Produkten, die im geschäftlichen Verkehr verwendet werden. Besonders wichtig ist bei der Durchsetzung von markenrechtlichen Ansprüchen einerseits die Beachtung formaler Anforderungen und Verfahren. Andererseits kann bei markenrechtlichen Streitigkeiten aber gerade auch die geschickte Darstellung schwer fassbarer Kriterien wie zum Beispiel der Verkehrsgeltung einer Marke von entscheidender Bedeutung sein. Rechtsanwalt Dr. Peter Berethalmy berät Sie umfassend im Markenrecht und Urheberrecht.
Arbeitsrecht
Im Arbeitsrecht geht es in einer Vielzahl von Fällen um die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, entweder durch Kündigung oder durch einen Aufhebungsvertrag. Um sich bei einer Kündigung richtig zu verhalten und nicht wichtige Fristen zu versäumen, sollte immer ein Rechtsanwalt mit der eigenen Interessenvertretung beauftragt werden. Des Weiteren ist das Thema Mobbing stark in der Diskussion. Bei den massiven Problemen, die hiermit zusammenhängen können, kennt Ihr Rechtsberater Möglichkeiten, die genutzt werden sollten. Auch wenn Sie eine Abmahnung erhalten, der Betriebsinhaber infolge eines Betriebsübergangs wechselt oder bei sonstigen mit dem Arbeitsverhältnis zusammenhängenden rechtlichen Problemen ist Rechtsanwalt Dr. Berethalmy für Sie der richtige Ansprechpartner. Der Jurist sollte möglichst frühzeitig beauftragt werden, wobei seine Tätigkeit zu Beginn auch nur eine beratende sein kann, um das Verhältnis der Parteien nicht unnötig zu belasten. Sie haben dann durch das notwendige Fachwissen eine wesentlich bessere Verhandlungsposition, als wenn Sie im Unklaren über Ihre Rechte sind.
Erbrecht
Herr Dr. Berethalmy berät des Weiteren individuell im Erbrecht. Dieses regelt insbesondere den Übergang der Erbschaft vom Erblasser auf dessen Rechtsnachfolger, den Erben. Erbfolge, Testament, Erbvertrag, Nachlassverbindlichkeiten, Erbteilung, Einantwortungsbeschluss, Verlassenschaftsabhandlung und Pflichtteil sind wesentliche Bereiche des Erbrechts. Da das Erbrecht die Summe der Rechte und Pflichten darstellt, die dem Erben mit dem Erbanfall aus der Erbschaft erwachsen, kommt es nicht selten zu lang andauernden Auseinandersetzungen. Infolgedessen sollte eine anwaltliche Beratung bereits frühzeitig erfolgen, um die gewünschten Anordnungen baldig zu treffen. Wenden Sie sich daher rechtzeitig an Rechtsanwalt Dr. Peter Berethalmy.