Rechtsanwalt Dr. Matthias Baus gründete seine Einzelkanzlei Ende 2006. Seit 2007 arbeitet er mit vier weiteren Kollegen in Bürogemeinschaft. Er berät und vertritt überwiegend Privatleute, aber auch Stiftungen und gewerbliche Mandanten.
Rechtsanwalt Dr. Matthias Baus gründete seine Einzelkanzlei Ende 2006. Seit 2007 arbeitet er mit vier weiteren Kollegen in Bürogemeinschaft. Er berät und vertritt überwiegend Privatleute, aber auch Stiftungen und gewerbliche Mandanten.
Die Büroräume liegen Am Alten Fischmarkt 1, in der Nähe der Petrikirche und gegenüber dem Gebäude des Zeit-Verlags, also direkt in der Hamburger Innenstadt. Die U-Bahnhaltestellen "Rathaus" und "Messberg" sowie die S-Bahnhaltestelle "Jungfernstieg" sind in Fußnähe. Im Umfeld des Gebäudes gibt es Parkhäuser und Kurzzeitparkzonen.
Telefonisch ist die Kanzlei montags bis freitags von 09.00 bis 18.00 Uhr erreichbar. Termine können während dieser Zeiten individuell mit Rechtsanwalt Dr. Baus vereinbart werden. Da er sich als Dienstleister versteht, sind im Mandanteninteresse bei Bedarf und nach Absprache auch Termine außerhalb der üblichen Kanzleizeiten, am Wochenende und vor Ort beim Mandanten möglich.
Dr. Baus wurde 1958 in Mannheim geboren. Er studierte an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg und der Université de Genève/Schweiz Rechtswissenschaften. Das anschließende Rechtsreferendariat absolvierte Dr. Baus in Hamburg, Berlin und Buenos Aires/Argentinien. Er ist seit 1987 als Rechtsanwalt zugelassen. 1990 folgte an der Universität Freiburg die Promotion zum Doktor der Rechte über ein aktienrechtliches Thema. Ferner absolvierte Dr. Baus 2009 den Aufbaustudiengang "Private Wealth Management" an der Universität Münster mit Abschluss als Executive MBA (Executive Master of Business Administration für Erbrecht, Nachfolgegestaltung, Vermögensmanagement).
Bei Bedarf korrespondiert er fließend in Englisch, Französisch und Spanisch.
Rechtsanwalt Dr. Matthias Baus betreut Mandate aus dem Erbrecht, Stiftungsrecht, Gesellschaftsrecht und Arbeitsrecht. Der Jurist versteht sich dabei als flexibler Dienstleister für seine Mandanten. Im Zeitraum 1987 bis 2006 arbeitete er in verschiedenen Positionen für ein großes, international tätiges Unternehmen in Hamburg, Frankfurt , Prag, London und Bochum - zuletzt von 2000 bis 2006 als Chefjustitiar. Aufgrund dessen kann Herr Baus auf eine langjährige Erfahrung - auch aus Tätigkeiten in operativen nicht juristischen Funktionen - zurückgreifen.
Das Erbrecht ist der wichtigste Schwerpunkt seiner Tätigkeit. Da das letzte Hemd bekanntlich keine Taschen hat und es den meisten von uns nicht gleichgültig ist, was mit dem erarbeiteten Vermögen nach dem Tode passiert, sollten vernünftigerweise die richtigen Weichen frühzeitig in einem Testament oder einem Erbvertrag gestellt werden. Umso mehr gilt dies, wenn unternehmerisch gebundenes Vermögen vererbt werden soll. In rechtlicher, steuerlicher, wirtschaftlicher und menschlicher Sicht bedarf dies der langfristigen und sorgfältigen Planung, beginnt schon mit der vorweggenommenen Erbfolge und dabei unterstützt Sie Dr. Baus.
Die testamentarische Gestaltungsfreiheit desjenigen, der vererben wird, stellt einen riesigen Baukasten dar. Die Frage „Wer, wann, was bekommen soll" wird hiermit beantwortet - aber welche Bausteine wie z.B. Erbquote, Enterbung, Pfichtteilsansprüche, Vermächtnis, Teilungsanordnung, Testamentsvollstreckung oder Auflagen sind auszuwählen und wie zusammen zu setzen ? Hierbei berät Sie Dr. Baus und geht auf Ihre individuellen Bedürfnisse und Wünsche ein, die sodann „rechtlich verpackt" werden. Natürlich berät Sie dabei Dr. Matthias Baus auch in Sachen Vorsorge- oder Generalvollmacht einschließlich Patientenverfügung, damit wirklich an alles gedacht ist. Gibt es für den „Fall der Fälle" einen Notfallordner und was sollte in diesem alles drin sein - auch hier stellt Dr. Baus seine Erfahrung zur Verfügung.
Dr. Baus verfügt ebenfalls über praktische Erfahrung als Testamentsvollstrecker, da er schon mehrfach zum Testamentsvollstrecker berufen worden ist und Nachlässe abgewickelt hat.
Nicht immer läuft eine Erbschaft ohne Streitigkeiten oder Konflikte ab - sei es, dass der Erblasser ein nur unzureichendes Testament oder keines hinterlassen hat oder dass dieses missverständlich ist und zu Auslegungen Anlass gibt. Insbesondere dann, wenn es vorher keine rechtliche Beratung gegeben hat, kann es zu Auslegungsproblemen kommen oder gar zu einer Testamentsanfechtung. Häufig entbrennt der Streit auch wegen sog. Zuwendungen, Ausstattungen oder Schenkungen zu Lebzeiten des Erblassers und ob diese auf den Erbteil eines Miterben anzurechnen sind. Wenn es erforderlich und sinnvoll ist, übernimmt Dr. Baus die Aufarbeitung der Vergangenheit, Prüfung von Unterlagen etc. - z.T. mit detektivischem Spürsinn oder mit buchhalterischer Akribie. In einer Erbengemeinschaft kommt es auch sonst in Fragen der Verwaltung Aufteilung häufig zu Streit. Rechtsanwalt Dr. Matthias Baus ist Ihnen dabei als Ihr Verbündeter und Partner behilflich, Ihre Interessen vorgerichtlich und - wenn es unbedingt sein muss - auch im Prozess bestmöglich zu wahren. Ggf. wird er Ihnen auch die Durchführung einer Mediation empfehlen.
Oder: der Erblasser hat nächste Angehörige nicht oder nicht ausreichend bedacht. Diese können ggf. ihren Pflichtteil und Pflichtteilsansprüche bzw. einen Pflichtteilsergänzungsanspruch geltend machen. Auch hier besteht Beratungsbedarf.
In der heutigen Gesellschaft wirken viele gemeinnützige Stiftungen in den unterschiedlichsten Bereichen zum Wohle der Allgemeinheit. Der Staat ist immer weniger in der Lage, seinen Verpflichtungen aus eigentlich öffentlichen Aufgaben wie Kunst und Kultur, Soziales, Umwelt, Bildung und Erziehung, Religion, Gesundheit, Tierschutz und Denkmalschutz, Völkerverständigung sowie Wissenschaft und Forschung nachzukommen. Genau dies sind die klassischen Themenfelder privater Stiftungen, die quasi als Anerkennung der Übernahme öffentlich-rechtlicher Pflichten in den Genuss von Steuervorteilen kommen. Die Motivation der Stifter ist so vielgestaltig wie das Wirken der Stiftungen.
Die anwaltliche Beratung durch Dr. Baus in diesen Themenfeldern erfordert über das Wissen in den rechtlich relevanten Bereichen (Erbrecht, Gemeinnützigkeitsrecht, Stiftungsrecht, Steuerrecht) hinaus die Beachtung der individuellen Wünsche der Stifter durch eine maßgeschneiderte Stiftungskonzeption hinsichtlich der Themen Gründung der Stiftung, Stiftungszweck, Zeitpunkt der Errichtung, Erhaltung des Stiftungsvermögens, Erweiterung des Stiftungsvermögen, die Übernahme der Trägerschaft von sog. Treuhandstiftungen, die Formen der Zusammenarbeit mit anderen Stiftungen oder gar deren Zusammenlegungen, Familienstiftungen.
Im Gesellschaftsrecht berät und vertritt Rechtsanwalt Dr. Matthias Baus Ihr Unternehmen umfassend bei der Vertragsverhandlung, Vertragsgestaltung sowie bei der Projektplanung. Er übernimmt dabei beispielsweise die folgenden Aufgaben: Beratung bei der Wahl der Rechtsform, individuelle Gestaltung von Gesellschaftsvertrag und Geschäftsführervertrag, Begleitung bei Unternehmenskauf, Unternehmensverkauf, Unternehmensumwandlung und Generationswechsel, Beratung von Existenzgründung und Start-up-Unternehmen, umfassende Rechtsberatung auf allen Gebieten des Unternehmensrechts (Aktienrecht, GmbH-Recht, KG-Recht/OHG-Recht, BGB-Gesellschaftsrecht).
Im Arbeitsrecht vertritt Dr. Baus vor allem leitende Angestellte, Manager oder Geschäftsführer beim Abschluss oder bei der Aufhebung des Dienstvertrages oder beim Kündigungsschutz. Auch leitende Angestellte genießen Kündigungsschutz. Hier bringt Dr. Baus seine Erfahrung von fast 20-jähriger Tätigkeit in einem Großunternehmen ein.
Häufig wird im Rahmen der Kündigungsschutzklage dem Arbeitnehmer eine Abfindung im Hinblick auf den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt. Die Höhe der Abfindung bemisst sich unter anderem nach der Beschäftigungsdauer sowie nach dem zuletzt gezahlten Arbeitsentgelt. Rechtsanwalt Dr. Matthias Baus berät und vertritt auch hierbei Angestellte, Manager oder Geschäftsführer.
Unter den jüngeren Veröffentlichungen von Dr. Matthias Baus sind zu erwähnen:
Zusammenführungen von Stiftungen - auch aus wirtschaftlichen Motiven ? In: npor 2010, S. 5 ff;
Aktives vs. passives Portfoliomanagement - Veranstaltung des Alumni-Vereins Private Wealth Management e.V. In: npor 2009, S. 111.
Mitgliedschaften:
Außerhalb der Kanzlei engagiert sich Matthias Baus ehrenamtlich als Schatzmeister sowie als Mitglied des Kuratoriums der Hartwig-Hesse-Stiftung Hamburg, welche mehrere Seniorenresidenzen betreibt.
Ferner ist er Mitglied des erweiterten Vorstandes des Alumni-Vereins Private Wealth Management e.V. Münster sowie Vorsitzender des Beirats des geschlossenen Fonds ConRendit 11 GmbH & Co. KG Hamburg.