Andrea Ahlberg

Sprachkenntnisse

  • Deutsch
Übersicht

Rechtsanwältin Andrea Ahlberg ist seit 1997 als Anwältin im Verkehrsrecht und Familienrecht (auch internationales Familienrecht) und im allgemeinen Zivilrecht sowie im Versicherungsrecht tätig. Seit 2006 ist sie Fachanwältin für Verkehrsrecht und seit 2011 Fachanwältin für Familienrecht. Sie berät und vertritt Sie hier in allen Belangen, z.B. bei der Verkehrsunfallregulierung, bei Bußgeldverfahren, im Verkehrsstrafrecht, bei allen Fragen zu Führerschein und Fahrerlaubnis. Auch im Familienrecht deckt ihr Spektrum den gesamten Bereich der damit verbundenen Rechtsfragen ab: Vom Ehevertrag bis zur Ehescheidung und den Folgesachen (z.B. Versorgungsausgleich, Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Vermögensauseinandersetzung, Zugewinnausgleich, Sorgerecht, Umgangsrecht usw.). Aufgrund ihrer langjährigen Tätigkeit auf diesem Gebiet hat sie auch Erfahrung im internationalen Familienrecht. Im allgemeinen Zivilrecht berät und vertritt sie Privatpersonen und Unternehmen im Mietrecht, Kaufrecht, Werkvertragsrecht und beim Forderungseinzug. Weitere Bereiche ihrer Tätigkeit sind das Arzthaftungsrecht und ausgewählte Bereiche des Versicherungsrechts.

Fachanwaltschaften:

  • Fachanwalt Familienrecht
  • Fachanwalt Verkehrsrecht

Rechtsberatung zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:

  • Familienrecht
  • Medizinrecht
  • Privatrecht & Kaufrecht
  • Verkehrsrecht
  • Versicherungsrecht
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Kurzprofil

Rechtsanwältin Andrea Ahlberg ist seit 1997 als Anwältin im Verkehrsrecht und Familienrecht (auch internationales Familienrecht) und im allgemeinen Zivilrecht sowie im Versicherungsrecht tätig. Seit 2006 ist sie Fachanwältin für Verkehrsrecht und seit 2011 Fachanwältin für Familienrecht. Sie berät und vertritt Sie hier in allen Belangen, z.B. bei der Verkehrsunfallregulierung, bei Bußgeldverfahren, im Verkehrsstrafrecht, bei allen Fragen zu Führerschein und Fahrerlaubnis. Auch im Familienrecht deckt ihr Spektrum den gesamten Bereich der damit verbundenen Rechtsfragen ab: Vom Ehevertrag bis zur Ehescheidung und den Folgesachen (z.B. Versorgungsausgleich, Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Vermögensauseinandersetzung, Zugewinnausgleich, Sorgerecht, Umgangsrecht usw.). Aufgrund ihrer langjährigen Tätigkeit auf diesem Gebiet hat sie auch Erfahrung im internationalen Familienrecht. Im allgemeinen Zivilrecht berät und vertritt sie Privatpersonen und Unternehmen im Mietrecht, Kaufrecht, Werkvertragsrecht und beim Forderungseinzug. Weitere Bereiche ihrer Tätigkeit sind das Arzthaftungsrecht und ausgewählte Bereiche des Versicherungsrechts.

Frau Ahlberg ist Rechtsanwältin aus Überzeugung. Die engagierte Juristin  legt bei ihrer Arbeit Wert darauf, nicht nur eingetretene Probleme zu lösen, sondern durch vorausschauende Beratung und Vertragsgestaltung das Auftreten von Streitigkeiten zu vermeiden.

Beratungsgespräche können montags bis freitags von 09.00 und 18.00 Uhr mit dem Sekretariat oder Rechtsanwältin Ahlberg selbst vereinbart werden. Die Termine können auch außerhalb der Bürozeiten stattfinden. Die Homepage der Kanzlei erreichen Sie unter der Adresse: www.ra-ahlberg.de

Die Kanzleiräume in 14052 Berlin finden Sie in der Reichsstraße 99, nahe dem Theodor-Heuss-Platz. Dort finden Sie auch Anschluss zur U-Bahnlinie 2 (U2). Der U-Bahnhof Theodor-Heuss-Platz befindet sich in einer Entfernung von circa 3 Gehminuten. In circa 30 Metern  befindet sich die Bushaltestelle der Linie 104 (Haltestelle Reichsstraße/ Kastanienallee). Die S-Bahn ist mit der Haltestelle "Heerstraße" circa zehn Gehminuten entfernt. Für Mandanten mit Pkw sind vor dem Kanzleigebäude ausreichend Parkmöglichkeiten an der Straße vorhanden.

Fachgebiete

Andrea Ahlberg wurde 1967 in Berlin geboren. Sie studierte an der Freien Universität in Berlin Rechtswissenschaften. Nach dem Referendariat (u.a. an der deutsch-australischen Handelskammer in Sydney) und zweitem Staatsexamen wurde sie 1997 als Rechtsanwältin zugelassen und gründete ihre eigene Kanzlei. Zudem arbeitete Frau Ahlberg über drei Jahre bei einer Kfz-Versicherung im Schadensbereich. Seit Oktober 2007 führt sie ihre Kanzlei in der Reichsstraße 99 in Berlin-Charlottenburg.

Die engagierte Juristin ist Mitglied im Deutschen Anwaltsverein (DAV) und den dort angeschlossenen Arbeitsgemeinschaften Familienrecht im DAV und Verkehrsrecht im DAV.

Seit 2006 ist Andrea Ahlberg Fachanwältin für Verkehrsrecht und seit 2011 Fachanwältin für Familienrecht. Die Bezeichnung "Fachanwalt" wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen.

Im Verkehrsrecht erstreckt sich die rechtliche Beratung und Vertretung durch Frau Rechtsanwältin Ahlberg über das Zivilrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsstrafrecht. Im Zivilrecht geht es vorwiegend um die Verkehrsunfallregulierung durch Geltendmachung und Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen. Das können neben dem Fahrzeugschaden auch weitergehende Schäden sein wie der Nutzungsausfall, die Wertminderung und Mietwagenkosten. Zudem geht es darum, einen bei einem Verkehrsunfall erlittenen Personenschaden in Form von Schmerzensgeld, Verdienstausfall,e Haushaltsführungsschaden sowie weitere Aufwendungen wie Kosten für die medizinische Behandlung gegenüber den Versicherern und dem Unfallverursacher geltend zu machen und durchzusetzen.

Auch wenn man als Radfahrer oder Fußgänger einen Unfall erleidet, vertritt Frau Rechtsanwältin Ahlberg Sie bei der Geltendmachung von Schadenersatz und Schmerzensgeld gegenüber Versicherung und Unfallverursacher.

Des Weiteren umfaßt das Verkehrszivilrecht alle Fragen zum Kfz-Leasing, Autokauf, zur Gewährleistung bei Gebrauchtwagen oder Neuwagen, zur Autoreparatur, zu Reparaturkosten, Gutachterkosten oder Abschleppkosten. Da die meisten Autofahrer eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, empfiehlt es sich, Andrea Ahlberg möglichst frühzeitig hierzu zu befragen. Auch ohne Rechtsschutzversicherung ist der Weg zur Rechtsberatung aber regelmäßig zu empfehlen, um den Schaden von vornherein zu begrenzen bzw. die eigenen Ansprüche zügig und effektiv durchzusetzen.

Zum allgemeinen Verkehrsrecht zählen noch weitere Bereiche, etwa Entzug und Wiedererteilung der Fahrerlaubnis. Auch kann das Strafrecht durch eine bei einem Verkehrsunfall verursachte fahrlässige Körperverletzung oder das Fahren ohne Führerschein oder unter Alkoholgenuß betroffen sein. Ebenso das Bußgeldverfahren, wenn ein Bußgeldbescheid wegen überhöhter Geschwindigkeit oder einem Rotlichtverstoß zugestellt wird und dann unter Umständen sogar ein Fahrverbot droht. Hier steht Ihnen Rechtsanwältin Ahlberg gerne hilfreich zur Seite. Insbesondere im Verkehrsstrafrecht und im Bußgeldverfahren ist es wichtig und hilfreich, möglichst frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, bevor man selbst eigene Angaben gegenüber der Polizei oder Staatsanwaltschaft gemacht hat.

Im Familienrecht können Sie die Rechtsanwältin mit Ihrer Ehescheidung und deren Folgesachen betrauen. Die erfahrene Juristin und Fachanwältin für Familienrecht rät aber in Familiensachen auch dazu, sich in guten Zeiten Gedanken über einen Ehevertrag zu machen. Denn in Guten Zeiten lassen sich viel leichter faire Regelungen treffen, als wenn der Streitfall eingetreten ist.

Nach einer Trennung ergeben sich immer Streitigkeiten um Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt ( Getrenntlebendenunterhalt und nachehelicher Unterhalt), den Zugewinn oder den Versorgungsausgleich. Die Juristin zeigt Ihnen Ihren Unterhaltsanspruch auf und verhilft Ihnen zur Durchsetzung Ihrer Interessen gegenüber der anderen Partei. Sie klärt darüber hinaus die Vermögensauseinandersetzung und Uneinigkeiten um Ehewohnung, Immobilien (Einfamilienhaus oder Eigentumswohnung), Hausrat, gemeinsames Bankkonto sowie Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht (Zugewinnausgleich). Wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind, sollten Sie Rechtsanwältin Ahlberg konsultieren, um vernünftige Regelungen zu erarbeiten über Sorgerecht, Umgangsrecht des nicht betreuenden Elternteils und das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Auch wenn ein gemeinsames Eigenheim, eine Eigentumswohnung oder ein Auto finanziert wurde, können Sie auf die Beratung von Frau Ahlberg zurückgreifen. Hier ist oft Eile geboten. Wenn wegen des Streits die Kreditraten nicht mehr pünktlich bezahlt werden, droht die Kündigung durch die Bank und die Zwangsversteigerung des Hauses.

Andrea Ahlberg ist zudem im internationalen Familienrecht erfahren. Das grenzüberscheitende Familienrecht weist zahlreiche Besonderheiten und Problemstellungen auf, die ein ganz besonderes Fachwissen erfordern.

Die Juristin beschäftigt sich nicht nur mit der Lösung von Streitigkeiten bei der Trennung, Scheidung und den damit verbundenen Themen Unterhalt und Kindschaftsrecht. Sie befasst sich vielmehr weitergehend auch mit dem damit eng verknüpften Bereich der Vermögensauseinandersetzung mit Bezügen zum internationalen Privatrecht, aber auch zum Gesellschaftsrecht und Immobilienrecht. Hierzu gehört insbesondere die auf Ihre Lebenssituation zugeschnittene Gestaltung von Ehevertrag, Erbvertrag und Nachfolgeregelung in Familienunternehmen, die Regelung des rechtlichen Rahmens nichtehelicher Lebensgemeinschaften sowie die Abfassung einer kostenvermeidenden Scheidungsfolgenvereinbarung. Der Komplexität der persönlichen und wirtschaftlichen Problematik begegnet Rechtsanwältin Ahlberg mit Einfühlungsvermögen, Engagement und Professionalität in einem persönlichen Gespräch.

Auch im Versicherungsrecht wird Frau Ahlberg gerne für Sie tätig. Das Verhältnis zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer ist dabei in der Regel erst dann von Relevanz, wenn es zum Streitfall darüber kommt, ob der Versicherer tatsächlich im Schadensfall eintrittspflichtig ist. Ein Streitpunkt ist hier oft die Frage, ob eine Obliegenheitsverletzung vorliegt, bei der sich die Versicherung auf Leistungsfreiheit berufen und die Zahlung verweigern kann. Der Gesetzgeber hat in dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) eine gesetzliche Spezialmaterie erstellt, aus der sich diese besonderen Rechte und Pflichten ergeben. Inhaltlich befasst sich Rechtsanwältin Andrea Ahlberg mit allen Fragen zum Versicherungsvertragsrecht unter Einschluss der Prüfung Allgemeiner Versicherungsbedingungen (AVB) in den meisten Versicherungssparten wie Berufshaftpflichtversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Diebstahlversicherung, Feuerversicherung, Gebäudeversicherung, private Haftpflichtversicherung, Hausratsversicherung, Kfz-Haftpflichtversicherung, Fahrzeugversicherung (Kasko), private Krankenversicherung, private Unfallversicherung, Lebensversicherung, Produkthaftpflichtversicherung, Reisekrankenversicherung, Reiserücktrittsversicherung oder Reiseunfallversicherung.

Meinungsverschiedenheiten gibt es sowohl bei der Frage, ob überhaupt ein Versicherungsfall vorliegt, als auch beim Umfang der Leistung. Rechtsanwältin Ahlberg vertritt Sie sowohl in den Fällen, in denen es Schwierigkeiten bei der Schadenregulierung gibt, berät Sie aber auch vor dem Abschluß eines Versicherungsvertrages. Vertrauen Sie hier auf die Erfahrung und Kompetenz der Juristin.

Im Allgemeinen Zivilrecht befasst sich Andrea Ahlberg mit vertragsrechtlichen Fragen im Mietrecht, Kaufrecht und im Werkvertragsrecht sowie mit Problemen aus der Haftpflicht, Schadensersatzklage, Fällen der Arzthaftung und Problemen im Bereich Dienstleistungen. Frau Ahlberg übernimmt die Vertragsprüfung und klärt Fragen und Probleme um Kaufvertrag, Werkvertrag, Dienstvertrag, Auftrag, Leihvertrag, Darlehensvertrag. Die Rechtsanwältin steht Ihnen zur Verfügung bei Wandlung, Minderung, Rücktritt vom Vertrag, Gewährleistung, Anfechtung, Mangel, Nichtleistung, Verzug, Schadensersatz (auch: Schadenersatz).

Im Mietrecht übernimmt die Juristin Ihr Mandat, wenn Sie Mieter oder Vermieter sind und sich Streitigkeiten aus Ihrem Mietverhältnis ergeben. Sie können die Hilfe von Frau Ahlberg in Anspruch nehmen bei Problemen um Mietzins, Mieterhöhung, Mietminderung, Kündigung, Kautionsrückforderung, Wohnungsrenovierung, Betriebskosten, Nebenkosten, Heizkosten, Fragen zu Modernisierungen (insbesondere der energetischen Sanierung, EnEV) oder bei einem Mangel der Mietsache wie zum Beispiel Schimmelpilz oder Feuchtigkeitsschaden.

Bei Schadensersatzforderungen berät Frau Ahlberg Sie unter anderem bei der Geltendmachung und Abwehr von Forderungen aus Verletzung vertraglicher Hauptpflichten oder Nebenpflichten.

In Fällen der Arzthaftung geht es überwiegend um die Falschberatung und Schadenersatz (Schmerzensgeld) nach einem Behandlungsfehler.

Frau Rechtsanwältin Andrea Ahlberg vertritt auch Firmen, Unternehmen (etwa Vermieter oder Handwerker) und Privatpersonen bei der Durchsetzung von Geldforderungen bei Zahlungsverzug des Schuldners und betreibt bei Bedarf die Zwangsvollstreckung.

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