Übersicht

Die Kanzlei Reitz wurde in den 1970er Jahren von Rechtsanwalt Matthias Viethen, verstorben 1995, gegründet. Edith Reitz übernahm 1994 direkt nach ihrer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft die Leitung der Kanzlei. Zum Mandantenstamm gehören überwiegend Privatleute, aber auch Gewerbetreibende.

Rechtsberatung zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:

  • Eherecht & Scheidungsrecht (Ehescheidungsverfahren, Vermögensauseinandersetzung, Hausrat, Versorgungsausgleich)
  • Kinderrecht, Umgangsrecht & Sorgerecht
  • Nichteheliche Lebensgemeinschaft
  • Unterhaltsrecht
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Kurzprofil

Die Kanzlei Reitz wurde in den 1970er Jahren von Rechtsanwalt Matthias Viethen, verstorben 1995, gegründet. Edith Reitz übernahm 1994 direkt nach ihrer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft die Leitung der Kanzlei. Zum Mandantenstamm gehören überwiegend Privatleute, aber auch Gewerbetreibende.

Die Kanzleiräume liegen am Ende der Fußgängerzone im Ortskern von Schleiden, neben dem Textilhaus "Use" und gegenüber dem Amtsgericht. Parkmöglichkeiten bestehen direkt vor dem Kanzleigebäude am Marienplatz.

Beratungstermine sind nur nach vorheriger Absprache möglich. Sie können montags bis freitags von 09.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 17.00 Uhr mit der Juristin oder dem Sekretariat vereinbart werden. Die Termine können bei Bedarf und nach Absprache auch außerhalb der genannten Zeiten, am späten Abend, am Wochenende und vor Ort beim Mandanten liegen.

 

 

Fachgebiete

Edith Reitz, geboren 1964 in Köln, absolvierte ihr Studium der Rechte an der Universität Regensburg. Danach war sie als Rechtsreferendarin im Landgerichtsbezirk Regensburg tätig. Frau Reitz wurde 1994 zur Anwaltschaft zugelassen und ist seither als Rechtsanwältin tätig. Sie korrespondiert bei Bedarf fließend in Englisch und verfügt über Grundkenntnisse in Französisch.

Rechtsanwältin Edith Reitz betreut ihre Mandanten im Familienrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht und allgemeinen Verwaltungsrecht.

Innerhalb des Familienrechtes ist Edith Reitz insbesondere in folgenden Rechtsgebieten und thematisch ähnlichen juristischen Fragestellungen für Sie tätig:

  • Scheidungsrecht: Ehescheidungsverfahren und Folgesachen, einschließlich Trennungsvereinbarung und Scheidungsfolgevereinbarung
  • Sorgerecht/Umgangsrecht: alle Probleme, die Kinder verheirateter oder nicht verheirateter Eltern betreffen, außergerichtliche Vereinbarung und gerichtliche Verfahren
  • Unterhaltsrecht: Abschluss von Vereinbarungen - auch in der Phase der Trennung, gegebenenfalls Unterhaltsprozess
  • Vermögensauseinandersetzung: Eheliches Güterrecht, Abschluss entsprechender Vereinbarungen, gegebenenfalls streitige Auseinandersetzung
  • Kindschaftsrecht: Statusfragen, auch bei nichtehelichen Kindern, Vaterschaftsprozess, Vaterschaftsfeststellung
  • Hausrat: Aufteilung des gemeinsamen Hausrates
  • Eheähnliche Lebensgemeinschaft: Probleme bei der Auflösung der Gemeinschaft
  • Versorgungsausgleich: Rentenausgleich im Rahmen des Scheidungsverfahrens und Alternativen.

Des Weiteren übernimmt Frau Reitz Ihr Mandat aus dem Mietrecht. Die Paragraphen 535 ff. im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) regeln das Mietrecht. Das Mietverhältnis ist auf die Gebrauchsgewährung einer Sache gegen Entgelt, die Miete gerichtet. Schwerpunktmäßig sind im Mietrecht Wohnraummietvertrag und Gewerberaummietvertrag geregelt. Daneben gibt es aber auch Mietverträge über bewegliche Sachen wie Fahrzeuge und Maschinen sowie Verträge, die wesentliche mietvertragliche Elemente aufweisen, etwa Leasingverträge. Vom Mietvertrag zu unterscheiden ist der Leihvertrag. Bei diesem Vertrag ist die Gebrauchsgewährung unentgeltlich. Im Mietrecht geht der häufigste Streit um:

  • Kündigung (Kündigungsfrist)
  • Mietmangel und Mietminderung
  • Betriebskostenabrechnung
  • Schönheitsreparaturen und Schadensersatz (insbesondere nach Beendigung des Mietverhältnisses)
  • Kautionsrückzahlung
  • Mieterhöhung
  • Bauliche Maßnahmen und damit zusammenhängende Ansprüche (zum Beispiel auf Erstattung der Aufwendungen des Mieters oder Forderungen des Vermieters zum Rückbau oder Zahlung von Schadenersatz).

Die kompetente Regulierung von Verkehrsunfällen unter Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung ist seit Jahren ein weiterer Schwerpunkt von Rechtsanwältin Edith Reitz. Das Verkehrsrecht erstreckt sich auch auf die Vertretung der rechtlichen Interessen im Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren. Es geht vorwiegend im zivilrechtlichen Bereich um die Schadensregulierung mit den Versicherungen. Nutzungsausfall, Wertminderung, Mietwagenkosten und insbesondere bei Personenschaden Schmerzensgeld und Verdienstausfall sind gegenüber den Versicherern durchzusetzen. Das Verkehrsrecht beinhaltet aber auch Regelungen zu Alkoholfahrten und die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU). Es gibt durchaus Möglichkeiten, die Chancen zur Bewältigung der MPU zu erhöhen oder Sperrfristen zu verkürzen. Erforderlich ist eine plausible Auseinandersetzung mit den eigenen Schwächen, die zum Entzug der Fahrerlaubnis geführt haben, und somit eine nachhaltige Verbesserung des Fahrverhaltens. Hierzu werden geeignete Trainingsmaßnahmen angeboten.

Es gibt nebenbei spezielle Straftatbestände, die ein normwidriges Handeln im Straßenverkehr unter Strafe stellen. Diese Straftatbestände sind zum Teil in Spezialgesetzen wie dem Pflichtversicherungsgesetz (PflVersG), Straßenverkehrsgesetz (StVG), der Straßenverkehrsordnung (StVO), Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) oder Fahrerlaubnisverordnung (FeV) geregelt. Sofern Ihnen ein Verstoß zur Last gelegt wird, der meist mit einem Bußgeldbescheid oder einer Anklage durch die Strafverfolgungsbehörde einhergeht, ist es Ihnen zu empfehlen, Edith Reitz rechtzeitig als Rechtsbeistand zu konsultieren. Die sachlich fundierte Beratung und Vertretung erfordert gleichermaßen Kenntnisse in den Rechtsgebieten Zivilrecht, Strafrecht und Verwaltungsrecht.

Das Verwaltungsrecht ist Teil des öffentlichen Rechts. Hier wird das Verhältnis des Einzelnen zum Staat und den sonstigen Trägern öffentlicher Gewalt geregelt. Will der Bürger etwas vom Staat - zum Beispiel eine Baugenehmigung - oder der Staat etwas vom Bürger - zum Beispiel Geld für den Straßenausbau, oder er spricht eine Gewerbeuntersagung aus -, dann ist dies Teil des Verwaltungsrechts. Die Anzahl der Gesetze und Verordnungen aus dem Bereich Verwaltungsrecht ist fast unüberschaubar, denn neben den Bundesnormen gibt es auch noch eine Vielzahl von Ländernormen. So hat jedes Bundesland seine eigene Bauordnung und Polizeigesetze. Dazu kommen Wege-, Wasser- oder Hundeverordnungen. Rechtsanwältin Edith Reitz berät Sie in jeder Hinsicht des Verwaltungsrechts, wie beispielsweise im Polizeirecht, Melderecht, Immissionsschutzrecht oder Ausländerrecht, aber auch im Denkmalschutzrecht und Abgabenrecht.

Kontakt

Kanzlei Reitz

Dreiborner Str. 51
53937 Schleiden
Deutschland
Telefon: 
+49 2444 2040
Telefax: 
+49 2444 8799
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