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Rechtsanwältin Antoinette Keil - von Gronefeld

Antoinette Keil - von Gronefeld

Sprachkenntnisse

  • Deutsch
  • Englisch
  • Französisch
Übersicht

Antoinette Keil-von Gronefeld wurde 2005 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Das erste juristische Staatsexamen legte sie nach ihrem Studium der Rechte an den Universitäten in Kiel, Bonn und Athen ab. Die Referendarzeit absolvierte Frau Keil-von Gronefeld im Bezirk des Landgerichts Braunschweig. Sie spricht fließend Englisch und Französisch. Frau Keil-von Gronefeld ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV).

Fachanwaltschaften:
  • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht
  • Fachanwalt Steuerrecht
Antoinette Keil - von Gronefeld berät zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:
  • Baurecht & Architektenrecht
  • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
  • Vertragsrecht
  • Wirtschaftsstrafrecht & Steuerstrafrecht
Fachgebiete

Antoinette Keil-von Gronefeld wurde 2005 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Das erste juristische Staatsexamen legte sie nach ihrem Studium der Rechte an den Universitäten in Kiel, Bonn und Athen ab. Die Referendarzeit absolvierte Frau Keil-von Gronefeld im Bezirk des Landgerichts Braunschweig. Sie spricht fließend Englisch und Französisch. Frau Keil-von Gronefeld ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV).

Rechtsanwältin Antoinette Keil-von Gronefeld betreut ihre Mandanten im Steuerstrafrecht, Allgemeinen Zivilrecht, Insolvenzrecht, privaten Baurecht und Strafrecht. Sie ist  Fachanwältin für Steuerrecht sowie für Bau- und Architektenrecht

Die Bezeichnung "Fachanwältin" wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal drei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

In steuerstrafrechtlichen Angelegenheiten ist eine frühzeitige Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe besonders ratsam. Eine Vielzahl der Verfahren wird von der Steuerfahndung oder der Staatsanwaltschaft bereits im Ermittlungsverfahren eingestellt, ohne dass es zu einer Anklageerhebung kommt. In einem frühen Verfahrensstadium gibt es für den Strafverteidiger zahlreiche Möglichkeiten, auf den Verfahrensgang Einfluss zu nehmen, um Mandanten effektiv zu verteidigen. Eine wirksame Verteidigung erfordert jedoch nicht nur strafrechtliche Kenntnisse, sondern zudem auch steuerliche. Erst durch die fachübergreifende Kenntnis beider Rechtsgebiete können die Möglichkeiten einer effektiven Verteidigung ausgeschöpft werden. Fachanwältin Keil-von Gronefeld ist Ihnen als Ihre Verbündete und Partnerin behilflich, Ihre Interessen vorgerichtlich und wenn nötig auch im Prozess bestmöglich zu wahren.

Das Allgemeine Zivilrecht behandelt eine Vielzahl von rechtlichen Problemen. Es ist maßgeblich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, wird jedoch von zahlreichen Spezial- und Nebengesetzen ergänzt. Vertragliche Dinge gehören ebenso hierher wie Fragen rund um Eigentum, Schadensersatz oder das Recht der unerlaubten Handlung (Deliktsrecht). Die wesentlichen Probleme ergeben sich insbesondere in den folgenden Bereichen: Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Mietrecht, Reiserecht, Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Schadensersatzrecht, Deliktsrecht und Zwangsvollstreckungsrecht. Rechtsanwältin Antoinette Keil-von Gronefeld hilft Ihnen in diesen Bereichen ebenso beratend wie gestalterisch. Selbstverständlich ist sie Ihnen aber auch bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen behilflich.

Unter Insolvenz versteht man das auf Mangel an Zahlungsmitteln beruhende, nach außen erkennbare und voraussichtlich andauernde Unvermögen eines Schuldners, seine fälligen Geldschulden zu bezahlen. Das Insolvenzrecht und die Insolvenz selbst gewinnen durch die seit Jahren steigende Zahl der Unternehmensinsolvenzen und Verbraucherinsolvenzen mehr und mehr an Bedeutung. Rechtsanwältin Antoinette Keil-von Gronefeld übernimmt die anwaltliche Vertretung von Schuldnern bis zur Restschuldbefreiung. Hierzu zählt insbesondere die Vertretung beim Versuch der außergerichtlichen Einigung, im Insolvenzeröffnungsverfahren und im eröffneten Insolvenzverfahren bis zum Schlusstermin.

Der Service durch Frau Keil-von Gronefeld in diesem Rechtsgebiet beinhaltet beispielsweise die Abwehr einer Unternehmensinsolvenz, die Beratung von GmbH-Geschäftsführern in Haftungsfragen, die Beratung von Unternehmen in der Krise durch die Entwicklung eines außergerichtlichen Sanierungskonzepts, außerdem Schuldenbefreiung zur Insolvenzabwendung, Insolvenzanmeldung, Insolvenzantrag, die Abwicklung einer Privatinsolvenz oder einer Verbraucherinsolvenz, die Schuldnerberatung vor und während des Insolvenzverfahrens, die außergerichtliche Schuldenbereinigung oder den gerichtlichen Insolvenzantrag zur Restschuldbefreiung.

Insbesondere in Zeiten schlechter Baukonjunktur besteht erhöhter Beratungsbedarf im privaten Baurecht. Die anwaltliche Unterstützung und Beratung kann bereits in der Vorbereitungsphase des Vertragsschlusses sinnvoll sein. An die Entwicklung von Bauverträgen schließt sich die den tatsächlichen Bauablauf begleitende rechtliche Beratung an. In Abstimmung mit den Mandanten unterzieht Frau Keil-von Gronefeld Probleme und Fragen des konkreten Baugeschehens - beispielsweise zusätzlicher Vergütungsanspruch, geschuldeter Leistungsumfang, Baumangel oder Bauablaufstörung - einer rechtlichen Prüfung und führt sie einer praxisorientierten Lösung zu. Ferner unterstützt die Juristin auch bei Abrechnungsproblemen und Absicherung der Vergütungsansprüche sowie in der nachfolgenden Gewährleistungsphase. Hierbei ist es mitunter unumgänglich, (schieds-)gerichtliche Hilfe oder die Unterstützung von Bausachverständigen in Anspruch zu nehmen.

Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als Otto Normalbürger können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden. Vertrauen Sie hier auf Rechtsanwältin Antoinette Keil-von Gronefeld. Selbstverständlich übernimmt sie auch Ihre strafrechtliche Pflichtverteidigung.

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