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Rechtsanwalt und Notar Erwin Ritter

Erwin Ritter

Sprachkenntnisse

  • Deutsch
  • Englisch
Übersicht

Erwin Ritter studierte an der Georg-August-Universität in Göttingen. Das anschließende Rechtsreferendariat absolvierte er in Braunschweig. Der Jurist ist seit 1983 als Rechtsanwalt zugelassen, die Ernennung zur Notar folgte 1998. Erwin Ritter spricht gut Englisch und Französisch.

Erwin Ritter berät zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:
  • Arbeitsrecht
  • Erbrecht
  • Familienrecht
  • Verkehrsrecht
  • Wirtschaftsrecht (Handelsrecht, Transportrecht)
Fachgebiete

Erwin Ritter studierte an der Georg-August-Universität in Göttingen. Das anschließende Rechtsreferendariat absolvierte er in Braunschweig. Der Jurist ist seit 1983 als Rechtsanwalt zugelassen, die Ernennung zur Notar folgte 1998. Erwin Ritter spricht gut Englisch und Französisch.

Rechtsanwalt und Notar Erwin Ritter übernimmt Mandate aus dem Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Handelsrecht und Transportrecht. Er ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein und in dessen Arbeitsgemeinschaft Verkehrsanwälte.

Ob Arbeiter, Angestellter oder Geschäftsführer: In Sachen Arbeitsrecht möchte jeder zu seinem Recht kommen, und das möglichst schnell. Bei einer Kündigung kann sich die Hilfe durch Rechtsanwalt Erwin Ritter rasch auszahlen. Die Kündigungsfreiheit des Arbeitgebers ist durch den allgemeinen und besonderen Kündigungsschutz eingeschränkt. Das wichtigste Gesetz zur Begrenzung der Kündigungsfreiheit des Arbeitgebers ist das Kündigungsschutzgesetz. Es sichert in seinem Geltungsbereich für den Arbeitnehmer einen Bestandsschutz und Vertragsinhaltsschutz seines Arbeitsverhältnisses. Das Gesetz regelt den allgemeinen Kündigungsschutz, den Kündigungsschutz im Rahmen der Betriebsverfassung und Personalvertretung sowie den Kündigungsschutz bei einer Massenentlassung. Wichtig ist die Beachtung der Ausschlussfrist von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung, um dagegen gerichtlich vorgehen zu können.

Häufig wird in der Kündigungsschutzklage dem Arbeitnehmer eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt. Die Höhe der Abfindung bemisst sich unter anderem nach der Beschäftigungsdauer und nach dem zuletzt gezahlten Arbeitsentgelt. Erwin Ritter berät und vertritt Arbeitnehmer, Betriebsräte und Arbeitgeber im Individualarbeitsrecht und kollektiven Arbeitsrecht.

Im Verkehrsrecht vertritt Herr Ritter Sie umfassend gegenüber dem Unfallgegner, der Haftpflichtversicherung, Bußgeldstelle, Fahrerlaubnisbehörde, Staatsanwaltschaft und dem Gericht. Als Beispiele sind folgende Angelegenheiten zu nennen:

  • Schadensabwicklung nach einem Verkehrsunfall
  • Durchsetzung von Ansprüchen auf Schadensersatz (auch: Schadenersatz) und Schmerzensgeld
  • Verdienstausfall, Mietwagenkosten, Sachverständigenkosten, Nutzungsausfall, Haushaltsführungsschaden, Abschleppkosten
  • Restwert, Totalschaden, Leasingfahrzeug
  • Bußgeldverfahren/Ordnungswidrigkeiten, zum Beispiel bei Geschwindigkeitsübertretung, Rotlichtverstoß, Sicherheitsabstand, Fahren unter Alkohol oder Drogen
  • Fahrverbot
  • Entziehung der Fahrerlaubnis/Fahrerlaubnisrecht
  • Verkehrsstrafsachen wie beispielsweise Trunkenheitsfahrt, Straßenverkehrsgefährdung, fahrlässige Körperverletzung, fahrlässige Tötung, Unfallflucht

Rechtsanwalt und Notar Erwin Ritter berät Sie im Familienrecht unter anderem zum Eherecht, Ehevertragsrecht, Ehescheidungsrecht und zum Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Seine Beratung erstreckt sich insbesondere auf die Aufteilung des Vermögens zwischen den geschiedenen Ehepartnern sowie die Regelung des gegenseitigen Unterhalts: Unterhaltsrecht zwischen Ehegatten, Hausratsaufteilung, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich. Die Beratung im Zusammenhang mit den betroffenen Kindern bezieht sich vor allem auf das Unterhaltsrecht gegenüber diesen sowie das Kindschaftsrecht, Sorgerecht und Umgangsrecht.

Sachlich fundierte Beratung und Vertretung einerseits und überzeugende Rechtssprechung andererseits sind nur möglich bei zusätzlichen Kenntnissen auf den Gebieten Allgemeines Zivilrecht, Sozialversicherungsrecht, Beamtenrecht und Beamtenversorgungsrecht, aber auch Steuerrecht. Denn kein Rechtsgebiet verändert die Lebensumstände derart vielgestaltig wie das Familienrecht bei Trennung und Scheidung und den damit verbundenen nachehelichen rechtlichen Konsequenzen.

Mit dem Ableben eines Menschen stellt sich immer die Frage, wem das Vermögen des Verstorbenen zufällt. Hierbei ist von entscheidender Bedeutung, ob der Verstorbene durch Testament oder Erbvertrag geklärt hatte, wer und in welchem Umfang Erbe sein soll und wie diese Verfügung rechtlich gestaltet war. Eine Vielzahl von Fragen wirft die Abwicklung der Erbfolge auf, insbesondere unter mehreren Erben. Nicht immer läuft eine Erbschaft ohne Streitigkeiten ab - sei es, dass der Erblasser ein nur unzureichendes Testament hinterlassen hat oder dass dieses missverständlich ist und zu Interpretationen Anlass gibt, sei es, dass Miterben schon zu Lebzeiten ihren Erbteil erhalten haben, nun aber nichts mehr davon wissen wollen. Rechtsanwalt und Notar Erwin Ritter möchte Ihnen in solchen Auseinandersetzungen als Ihr Verbündeter und Partner beistehen und Ihnen helfen, Ihre Interessen vorgerichtlich und wenn nötig auch im Prozess bestmöglich zu wahren.

Das Handelsrecht ist die Summe der Normen, die auf gewerblich tätige Unternehmer anwendbar sind. Es ist derjenige Teil des Rechts, der ein Sonderrecht für bestimmte, am Handelsverkehr teilnehmende Personen enthält. Diese werden im Handelsgesetzbuch (HGB) als Kaufleute bezeichnet. Zum Handelsrecht gehören beispielsweise:

  • Begriff des Kaufmanns
  • Personenvereinigungen als Kaufleute
  • Vertretung des Kaufmanns (Prokura, Handlungsvollmacht, Angestellte in Laden oder Warenlager)
  • Handelsregister
  • Firmenrecht
  • Wechsel des Unternehmensträgers einschließlich Haftungsfragen
  • allgemeine Vorschriften für Handelsgeschäfte, also die Begriffe Handelsgeschäft, Handelsbrauch, Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns, Abtretungsverbot, Kontokorrent, Schweigen des Kaufmanns auf Anträge, Gutglaubenserwerb, kaufmännisches Zurückbehaltungsrecht
  • Handelskauf mit den Sonderregelungen, beispielsweise der Rügeobliegenheit
  • Kommissionsgeschäft

In seinem weiteren Tätigkeitsschwerpunkt Transportrecht behandelt Herr Ritter transportrechtliche Bestimmungen wie beispielsweise Lenkzeit und Ruhezeit bei Lkw-Transporten sowie die Abwicklung von Transportschäden im internationalen und nationalen Verkehr. Auch in diesen Fällen kann der Mandant auf die rechtliche Konsequenz, das Überzeugungs- und Durchsetzungsvermögen sowie die Hartnäckigkeit des Juristen vertrauen.

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