Kanzlei Keppler

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Die KANZLEI KEPPLER wurde von Rechtsanwalt Volker Keppler 1980 direkt nach seiner Zulassung zur Rechtsanwaltschaft gegründet. Nicht zuletzt aufgrund seiner mehr als 30-jährigen Berufserfahrung als Anwalt verfügt Herr Keppler insbesondere über umfangreiche Kenntnisse sowohl des materiellen Rechts wie auch des Prozessrechts. Dies ist die Basis der schnellen und erfolgreichen Bearbeitung Ihrer Mandate.

Rechtsberatung zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:

  • Arbeitsrecht
  • Erbrecht
  • Familienrecht
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Kurzprofil

Die KANZLEI KEPPLER wurde von Rechtsanwalt Volker Keppler 1980 direkt nach seiner Zulassung zur Rechtsanwaltschaft gegründet. Nicht zuletzt aufgrund seiner mehr als 30-jährigen Berufserfahrung als Anwalt verfügt Herr Keppler insbesondere über umfangreiche Kenntnisse sowohl des materiellen Rechts wie auch des Prozessrechts. Dies ist die Basis der schnellen und erfolgreichen Bearbeitung Ihrer Mandate.

Der Jurist betreut seit über 30 Jahren Privatpersonen und gewerbliche Mandanten überwiegend im Erb- und Familienrecht sowie im Arbeitsrecht und ist auch in vielen anderen Rechtsgebieten sachkundig. Herr Keppler spricht gut Englisch und hat Mandanten erfolgreich unter anderem in Großbritannien, Nordamerika und Australien vertreten. Als geprüfter Testamentsvollstrecker ist der Jurist mit der Umsetzung von Testamenten vertraut ( z.B. Verwaltung und Verkauf von Immobilien in Spanien).

Die KANZLEI KEPPLER ist Ihr Ansprechpartner für rechtliche Probleme aus dem internationalen Privatrecht, insbesondere in Verbindung mit dem Erbrecht, das in den letzten fünfzehn Jahren zu einem speziellen Tätigkeitsfeld von Herrn Rechtsanwalt Keppler geworden ist.

Seit 1989 arbeitet die KANZLEI KEPPLER mit dem führenden Softwareprogramm für Anwälte (RA-MICRO), das durch Updates immer auf dem neuesten Stand ist. Für die Bearbeitung der Mandate nutzt Herr Keppler juristische Datenbanken im Internet und  ergänzt die professionelle Beratung durch den Zugriff auf aktuelle Rechtsprechung.

Die Büroräume der KANZLEI KEPPLER befinden sich seit 1983 in der Rheinstraße 30/32 und liegen im Herzen der Landeshauptstadt Wiesbaden. Parkmöglichkeiten gibt es in unmittelbarer Nähe; unter anderem im Parkhaus Luisenplatz. Mandanten ohne Fahrzeug können die KANZLEI KEPPLER problemlos mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen. Sowohl der Wiesbadener Hauptbahnhof als auch Bushaltestellen sind in der Nähe.

Die Sprechzeiten sind montags bis freitags jeweils von 09.00 bis 12.30 Uhr und von 14.30 bis 17.00 Uhr außer mittwochs. Auf Wunsch können Termine auch zu anderen Zeiten und außerhalb der Kanzlei vereinbart werden.

 

Fachgebiete

Volker Keppler wurde 1952 in Frankfurt am Main geboren. Nach dem Abitur in Wiesbaden studierte er Rechtswissenschaften an den Universitäten in Mainz und Frankfurt am Main. Nach dem zweiten Staatsexamen erfolgte die Zulassung als Rechtsanwalt im Februar 1980 und die Gründung der KANZLEI KEPPLER in Wiesbaden.

Der Anwalt aus Leidenschaft ist Mitglied in folgenden Vereinen/Vereinigungen:

Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV)

Deutsche Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten e.V. (DSE)

Deutsche Gesellschaft für Erbrechtskunde e.V. (DGE)

Gesellschaft für Erb- und Familienrecht e.V. (1. Vorsitzender)

Arbeitsgemeinschaft für Erbrecht im Deutschen Anwaltverein

Arbeitsgemeinschaft für Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein

Arbeitsgemeinschaft für Baurecht im Deutschen Anwaltverein

Deutscher Juristentag e.V.

Deutscher Anwaltverein e.V.

Wiesbadener Notar- und Anwaltverein e.V.

Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main

Presseclub Wiesbaden e.V.

Die KANZLEI KEPPLER  ist vorrangig im Erbrecht, Familienrecht, Arbeitsrecht, privaten Baurecht und Mietrecht tätig. Herr Keppler spezialisierte sich schon während seines Jurastudiums auf das Arbeitsrecht. Mit Beginn der Tätigkeit als Anwalt kamen insbesondere die Rechtsgebiete Familienrecht, Erbrecht, privates Baurecht,

Mietrecht, Verkehrsrecht und das Arzthaftungsrecht hinzu.

Seit mehr als15 Jahren beschäftigt sich Herr Keppler intensiv mit dem Erbrecht. Dies spiegelt sich nicht nur in den Mitgliedschaften in den entsprechenden Vereinen, sondern auch in regelmäßigen Besuchen von Fortbildungsveranstaltungen sowie in der stetig steigenden Anzahl der Erbrechtsmandate wieder.

Rechtsanwalt Keppler führt seit 2003 die Geschäftsstelle der Deutschen

Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten e.V. im Bezirk des Landgerichts Wiesbaden.

Er ist außerdem 1. Vorsitzender der Gesellschaft für Erb- und Familienrecht e.V. mit Sitz in Wiesbaden.

Neben anderen Erbrechtsseminaren besucht Rechtsanwalt Keppler seit 1995 das jährlich stattfindende Deutsche Erbrechts-Symposium der DVEV in Heidelberg, welches seine Kenntnisse im Erbrecht, Erbschaftssteuerrecht, Pflichtteilsrecht, Betreuungsrecht, Pflichtteilsergänzungsrecht, der Patientenverfügung, der Testamentsgestaltung, der Testamentsvollstreckung auffrischt, vertieft und auf einem stets aktuellen Niveau hält.

Das Erbrecht enthält eine große Anzahl von Bestimmungen, die für Erben, Miterben oder Pflichtteilsberechtigte von Bedeutung sind. Häufig werden Ansprüche auf Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft, Herausgabe der Erbschaft oder Auskunftsansprüche gegen Miterben geltend gemacht. Außerdem kann sich eine Schenkung des Erblassers auf den Pflichtteils- oder Pflichtteilsergänzungsanspruch auswirken. Wenn keine testamentarischen Verfügungen getroffen wurden, gilt im Todesfall zwangsläufig das gesetzliche Erbrecht. Diese Erbfolgeregelung entspricht jedoch im Einzelfall nicht immer den Interessen der Betroffenen. Häufig wird eine stärkere Begünstigung beispielsweise des Ehepartners gewünscht. Dies kann durch Verfügungen von Todes wegen mit Testament oder Erbvertrag, aber auch durch vorweggenommene Erbfolge bereits zu Lebzeiten geschehen.

Lassen Sie sich hierzu rechtzeitig von Herrn Keppler beraten. Auch oder gerade wenn bereits ein privates oder notarielles Testament besteht, sollte dieses von Zeit zu Zeit von einem Erbrechtsspezialisten überprüft werden. Oft decken sich die getroffenen Regelungen nicht mehr mit den aktuellen Wünschen und den sich ständig ändernden Rechtsvorschriften oder Lebensverhältnissen.

Die KANZLEI KEPPLER bietet hierfür eine Beratung an, die man als eine Art „Erbrechts-TÜV" bezeichnen könnte. Für das erste Beratungsgespräch werden € 190,-- zuzüglich Umsatzsteuer berechnet.

Im Falle einer Trennung oder Scheidung befinden sich die meisten Menschen in einer emotional schwierigen Situation und kommen mit einer Vielzahl von teilweise sehr nüchternen Regelungen im Familienrecht in Berührung. Deshalb sollte man frühzeitig die Hilfe und Unterstützung eines Rechtsanwalts in Anspruch nehmen.

Die Regelungen und ihre Voraussetzungen im Familienrecht sind nämlich äußerst komplex und die Folgen für den Laien schwer abzuschätzen. Bei interessengerechter Beratung besteht die Möglichkeit zur einvernehmlichen Scheidung; eine Chance, die Ehe mit Würde und Anstand zu beenden. So kann man viel Geld sparen und Nerven schonen. Rechtsanwalt Keppler, seit mehr als 30 Jahren mit dem Scheidungsrecht vertraut,  versucht daher stets, zunächst auf eine einvernehmliche Scheidung hinzuwirken. Sollte kein Einvernehmen erzielt werden können, verfolgt er zielstrebig die Interessen seiner Mandanten/innen mit der gebotenen Ruhe auch im gerichtlichen Verfahren.

Eine gute Möglichkeit, ohne Streit auseinanderzugehen, bietet ein Ehevertrag bzw. eine Scheidungsfolgenvereinbarung.

Hier wird schon vor oder während der Ehe geregelt, wie bei einer Trennung mit dem eingebrachten Vermögen und dem Zugewinn während der Ehe verfahren werden soll. Häufig werden auch erbrechtliche Bestimmungen im Ehevertrag getroffen. Welche Gestaltungsmöglichkeiten es hierfür gibt, zeigt Ihnen Herr Keppler gern in einem persönlichen Beratungsgespräch auf.

Für alle Fragen aus dem Arbeitsrecht steht Rechtsanwalt Keppler als kompetenter und erfahrener Jurist zur Verfügung. Herr Keppler arbeitete schon während seines Jurastudiums Mitte der siebziger Jahre in der Frankfurter Kanzlei Scheurich und Thon.

Bei einem der damals besten Anwälte im Arbeitsrecht, Herrn Rechtsanwalt und Notar Kurt Thon, lernte der angehende Jurist den Anwaltsberuf von der „Pike an".

Herr Keppler begleitete Herrn Rechtsanwalt Thon zu zahlreichen Verhandlungsterminen vor den Landesarbeitsgerichten und vor dem Bundesarbeitsgericht. Die hierbei gemachten Erfahrungen und gesammelten Kenntnisse im Arbeits- und Prozessrecht waren und sind der Grundstein für die erfolgreiche Tätigkeit von Herrn Keppler als Anwalt in arbeitsrechtlichen Fragen, die sich aus dem Tarifvertragsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Kündigungsschutzrecht und auch aus dem Einzelarbeitsvertragsrecht ergeben können.  Mandanten wurden von Rechtsanwalt Keppler auch vor dem Bundesarbeitsgericht erfolgreich vertreten.

Neben einer Kündigung oder Änderungskündigung sind häufig Fragen zu

a) Lohnforderung und Gehaltsforderung,

b) Leistung von Überstunden und ihre Bezahlung,

c) Haftung des Arbeitnehmers für von ihm verursachte Schäden,

d) betriebliche Altersversorgung,

e) Änderung und Verschlechterung von Arbeitsbedingungen (Versetzung,

    Gehaltskürzung, Zuweisung neuer Aufgaben im Rahmen des Direktionsrechts)

f) Umfang und Gewährung von Urlaub oder dessen Abgeltung

g) Mobbing im Betrieb

Gegenstand der Mandate, die sowohl von Arbeitnehmern, Betriebsräten als auch von Arbeitgebern Herrn Keppler übertragen werden. Die Mandanten schätzen die professionelle, an der Aufgabenstellung orientierte Dienstleistung der KANZLEI KEPPLER, die ohne sachfremde Überlegungen gelöst wird.

Nicht zuletzt wegen seiner fachlichen Kompetenz wurde Herr Rechtsanwalt Keppler in mehrere Einigungsstellen berufen, insbesondere wegen des Abschlusses von Betriebsvereinbarungen.

Das Mietrecht beinhaltet das Wohnraummietrecht sowie das gewerbliche Mietrecht. Die KANZLEI KEPPLER berät und vertritt sowohl Mieter als auch Vermieter. Sie werden kompetent bei allen Fragen und Problemen, die vom Beginn bis zur Beendigung eines Mietverhältnisses auftreten können, unterstützt. Regelmäßig beziehen sich die Mandate auf die Bereiche:

Mietvertrag, Pachtvertrag, Vertragsprüfung, Vertragsentwurf, Zeitmietvertrag,

Mietkaution, Mieterhöhung, Modernisierung, Mietmangel, Gutachten, Beweisverfahren, Mietminderung, Mängelbeseitigung, Schönheitsreparaturen, Betriebskosten, Miete, Pacht, Zahlungsverzug, ordentliche Kündigung, Eigenbedarf, fristlose Kündigung, Kündigungsfrist, Widerspruch, Sozialklausel, Mieterschutz, Räumungsklage, Zahlungsklage, Mietprozess, Endrenovierung, Schadensersatz, Zwangsvollstreckung, Räumung, Räumungsschutz oder Zwangsräumung sowie alle Fragen des Wohnungseigentumsrechts.

 

 

Kontakt

Kanzlei Keppler

Rheinstraße 30
65185 Wiesbaden
Deutschland
Telefon: 
+49 611 371027
Telefax: 
+49 611 373872
Web
www.kanzlei-keppler.de
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