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Rechtsanwalt Torsten Renzow gründete seine Einzelkanzlei Mitte 2007. Die Büroräume der Kanzlei Renzow liegen im Ortskern von Grevesmühlen in unmittelbarer Nähe zum Marktplatz sowie zum Rathaus. Kostenfreie öffentliche Parkplätze finden Sie direkt vor dem Kanzleigebäude.

Rechtsberatung zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:

  • Arbeitsrecht
  • Erbrecht
  • IT-Recht & Computerrecht
  • Vertragsrecht
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Kurzprofil

Rechtsanwalt Torsten Renzow gründete seine Einzelkanzlei Mitte 2007. Die Büroräume der Kanzlei Renzow liegen im Ortskern von Grevesmühlen in unmittelbarer Nähe zum Marktplatz sowie zum Rathaus. Kostenfreie öffentliche Parkplätze finden Sie direkt vor dem Kanzleigebäude.

Zum Mandantenstamm der Kanzlei Renzow gehören Privatleute, aber auch gewerbliche Mandanten. Während der Bürozeiten montags bis freitags von 08.00 bis 16.00 Uhr vereinbart Rechtsanwalt Renzow oder das Sekretariat Beratungstermine, die bei Bedarf auch außerhalb dieser Zeiten, samstags und vor Ort beim Mandanten stattfinden können.

Ferner verfügt die Kanzlei Renzow über personelle und technische Möglichkeiten für Ihren Forderungseinzug (Inkasso). Nach einer erfolgten Mahnung und dem Ablauf der Zahlungsfrist beauftragen Sie die Kanzlei mit dem Forderungseinzug. Dann werden Ihre Forderungen in regelmäßigen Abständen überwacht und mit entsprechendem zeitlichen Abstand in Absprache mit Ihnen weitere Vollstreckungsmaßnahmen durchgeführt. Ihr Schuldner hat in jedem Stadium des Verfahrens die Möglichkeit zur Zahlung (gegebenenfalls in Raten), um das gegen ihn gerichtete Verfahren zu beenden. Grundsätzlich werden alle Geldeingänge sofort auf ein von Ihnen angegebenes Konto überwiesen. Daneben werden Sie über alle wesentlichen Schritte während des Inkassoverfahrens informiert.

Fachgebiete

Torsten Renzow wurde 1969 in Grevesmühlen geboren. Nach seinem Studium an der Humboldt-Universität Berlin und der Universität zu Kiel leistete er seinen Dienst als Rechtsreferendar im Landgerichtsbezirk Schwerin. Torsten Renzow ist seit 1999 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen.

Von 1999 bis 2001 arbeitete er als Justiziar für den Hotel- und Gaststättenverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. Nach einer neunmonatigen Tätigkeit als selbständiger Rechtsanwalt in Schwerin war Herr Renzow von 2002 bis 2007 als Geschäftsführer der deutschen Niederlassung eines norwegischen Forderungsmanagementunternehmens beschäftigt. Mitte 2007 folgte die Gründung der eigenen Kanzlei in seiner Heimatstadt Grevesmühlen. Der Jurist spricht fließend Englisch.

Rechtsanwalt Torsten Renzow ist Ihr Ansprechpartner für Probleme aus dem Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht, Reiserecht, IT-Recht und Erbrecht.

Das Vertragsrecht regelt die Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien in den unterschiedlichsten Vertragsformen, wie zum Beispiel Kaufvertrag, Mietvertrag, Werkvertrag, Dienstvertrag, Leihvertrag, Pachtvertrag, Grundstückskaufvertrag, Maklervertrag. Sowohl die Gestaltung und Aktualisierung entsprechender Verträge und Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) als auch die Durchsetzung der daraus resultierenden Rechte und Pflichten der jeweiligen Vertragsparteien sind Thema der Tätigkeit von Rechtsanwalt Torsten Renzow.

Einen Schwerpunkt bildet ferner das Arbeitsrecht. Die Tätigkeit umfasst hier nicht nur das Aushandeln der Konditionen von Arbeitsvertrag und Dienstvertrag. Hierzu gehört ebenso die Beratung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bei Themen wie Mobbing, Mutterschutz, Schwarzarbeit, Tariflohn, Überstunden, Urlaub, Vergütung, Versetzung, Weiterbeschäftigung, Wettbewerbsverbot, Arbeitszeugnis oder drohende Kündigung. Torsten Renzow prüft für Sie, ob und in welchem Umfang Kündigungsschutz besteht. In diesem Bereich müssen häufig kollektivrechtliche Aspekte berücksichtigt werden, insbesondere ob betriebsverfassungsrechtliche Normen missachtet wurden. Vertrauen Sie hier als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer auf die Erfahrung, die Kompetenz und die Gründlichkeit des Juristen. Rechtsanwalt Renzow nimmt sich unabhängig vom Streitwert die Zeit, um Ihren Fall mit der gebotenen Sorgfalt und Gründlichkeit zu bearbeiten.

Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als Otto Normalbürger können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden.

Als Strafverteidiger vertritt Herr Renzow die Interessen seiner Mandanten in allen Stadien des Strafverfahrens, also vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis ins Rechtsmittelverfahren. Hierzu gehört insbesondere die schnelle und richtige Reaktion bei Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme und Vernehmung durch Polizei und Staatsanwaltschaft. Selbstverständlich gehört hier auch die strafrechtliche Pflichtverteidigung zum Service von Rechtsanwalt Renzow: 

Wenn einer eine Reise tut, dann will er was erleben... Die allermeisten Reisenden kommen gut erholt und zufrieden aus den Ferien zurück. Doch leider machen viele auch sehr unliebsame Erlebnisse. So entpuppt sich die gebuchte Traumreise mitunter als regelrechter Horrortrip. Sollten Sie mit den Leistungen Ihrer Reise nicht zufrieden gewesen sein, empfiehlt sich in jedem Fall die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes! Bringen Sie Ihre Reiseunterlagen zu Torsten Renzow. In einer kostengünstigen Erstberatung kann festgestellt werden, welche Ansprüche Ihnen zustehen.

Es empfiehlt sich jedoch, schnell zu handeln. Ihre Ansprüche müssen innerhalb eines Monats nach Rückkehr schriftlich gegenüber dem Reiseveranstalter per Einschreiben mit Rückschein geltend gemacht werden. Ist diese Ausschlussfrist gewahrt, gilt im Reiserecht eine zweijährige Verjährungsfrist. Des Weiteren sind Beweise erforderlich. Machen Sie noch am Urlaubsort Fotos, Videos oder Skizzen vom Reisemangel und nehmen Sie Kontakt mit Mitreisenden auf, die als Zeugen in Frage kommen. Die Gerichte verlangen eine aussagekräftige Dokumentation. Wenn Sie mit Ihrer Urlaubsreise nicht zufrieden waren, wenden Sie sich an Herrn Renzow.

Rechtsanwalt Torsten Renzow ist im IT-Recht Ihr Ansprechpartner bei:

  • Erstellung, Überprüfung und Gestaltung von IT-Verträgen wie Serverhousing-Vertrag, Domainproviding-Vertrag, Webhosting-Vertrag, Softwarekauf, Softwareerstellung, Softwarepflegevertrag und Hardwarepflegevertrag, Lizenzvertrag
  • Beratung bei der Auswahl der richtigen Domain, Abwehr bei Domainstreitigkeiten
  • Überprüfung von Webprojekten auf rechtliche Probleme, Impressumspflicht, Haftung für Links und Inhalte, Widerrufsbelehrung bei Fernabsatzgeschäft, Datenschutz
  • Erstellung, Überprüfung, Anpassung und Neugestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • Überprüfung von Webseiten auf jugendgefährdende Inhalte - Jugendschutzbeauftragter
  • Hinterlegung von Software und Quellcodes -Software-Escrow
  • Marken- und urheberrechtliche Prüfungen sowie Beratung bei illegalem Upload/Download und urheberrechtlichen Problemen

Torsten Renzow spezialisierte sich auf das Erbrecht. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) enthält zum Erbrecht eine große Anzahl von Bestimmungen. Geregelt werden die Rechtsfolgen, falls keine oder nur eine unzulängliche letztwillige Verfügung getroffen wird, die Haftung der Erben sowie Möglichkeiten für erbrechtliche Gestaltungen. Bei der Aufteilung eines Nachlasses geht es vor allem um die Interessenvertretung von Erben, Miterben oder Pflichtteilsberechtigten. Häufig werden Ansprüche auf Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft, Herausgabe der Erbschaft oder Auskunftsansprüche gegen Miterben geltend gemacht. Außerdem kann sich eine Schenkung des Erblassers auf den Pflichtteilsanspruch oder Pflichtteilsergänzungsanspruch auswirken.

Wenn keine eigenen testamentarischen Verfügungen getroffen werden, gilt im Todesfall zwangsläufig das gesetzliche Erbrecht. Diese Erbfolgeregelung entspricht jedoch im Einzelfall nicht immer den Interessen der Betroffenen. Vielmehr wird häufig eine stärkere Begünstigung beispielsweise der Ehepartner gewünscht sein. Dies kann durch eine Verfügung von Todes wegen mit Testament oder Erbvertrag, aber auch durch vorweggenommene Erbfolge bereits zu Lebzeiten geschehen. Lassen Sie sich hierzu rechtzeitig von Rechtsanwalt Torsten Renzow beraten.

Kontakt

Torsten Renzow

Große Seestr. 5
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