Dr. Anne Tessenow

Sprachkenntnisse

  • Deutsch
  • Englisch
  • Französisch
  • Italienisch
Übersicht

Die Kanzlei von Rechtsanwältin Dr. Anne Tessenow steht für umfassende Beratung und Vertretung im Familienrecht, Arbeitsrecht und Sozialrecht. Zum hauptsächlich auf Empfehlungen beruhenden Mandantenstamm gehören vorwiegend  Privatleute, Angestellte, Selbständige/Freiberufler, und Jugendliche.

Fachanwaltschaften:

  • Fachanwalt Familienrecht

Rechtsberatung zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:

  • Arbeitsrecht
  • Familienrecht
  • Privatrecht & Kaufrecht
  • Sozialrecht
  • Strafrecht
1584 Zugriffe seit dem 29.06.2010
Kurzprofil

Die Kanzlei von Rechtsanwältin Dr. Anne Tessenow steht für umfassende Beratung und Vertretung im Familienrecht, Arbeitsrecht und Sozialrecht. Zum hauptsächlich auf Empfehlungen beruhenden Mandantenstamm gehören vorwiegend  Privatleute, Angestellte, Selbständige/Freiberufler, und Jugendliche.

Die Kanzlei hat ihren Sitz im Zentrum von Hamburg, in unmittelbarer Nähe zum Hauptbahnhof.

Beratungstermine können montags bis freitags von 09.00 bis 18.00 Uhr vereinbart werden. Die Beratungsgespräche können bei dringendem Bedarf auch außerhalb der Bürozeiten stattfinden.

Fachgebiete

Anne Tessenow wurde 1974 in Hamburg geboren. Das Studium der Rechtswissenschaften absolvierte sie an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel und an der Universität Liège (= Lüttich / Belgien). Ihr Referendariat absolvierte sie im Bundesland Nordrhein-Westfalen (Wuppertal und Düsseldorf ).

2002 promovierte sie zu dem jugendstrafrechtlichen/kriminologischen Thema "Jugendliche und Heranwachsende im Maßregelvollzug".

Seit 2003 ist sie als Rechtsanwältin zugelassen. Die Hanseatische Rechtsanwaltskammer hat ihr außerdem 2008 für ihre besonderen Kenntnisse und Erfahrungen im Familienrecht den Titel Fachanwältin für Familienrecht verliehen. (Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. 

Großen Wert legt Rechtsanwältin Dr. Anne Tessenow darauf, ihre Mandanten individuell und mit persönlichem Engagement zu betreuen. Sie nimmt sich für jeden Mandanten die erforderliche Zeit, denn nur ausgehend von einem vollständig und korrekt ermittelten Sachverhalt - sei dieser einfach strukturiert oder  komplex - kann die Rechtslage richtig beurteilt und dem Mandanten zu seinem Recht verholfen werden. Hinzu kommt das Gespür für Menschen und Situationen. Mit Verhandlungsgeschick und sicherem Umgang sollen langwierige und kostenträchtige Streitigkeiten vermieden und nach Möglichkeit zeitnahe und praxisgerechte Lösungen gefunden und durchgesetzt werden.

Bei alledem legt Frau Tessenow Wert auf die stetige Unterrichtung und Einbeziehung des Mandanten durch eine verständliche und vertrauensvolle Kommunikation. Der Mandant soll während der gesamten Mandatsdauer stets über Erfolgsaussichten und Risiken informiert sein, um notwendige Entscheidungen auch selbst treffen zu können.

Frau Tessenow spricht fließend Französisch, außerdem Englisch. Sie besitzt auch Kenntnisse in Italienisch.

Familienrecht

Das Familienrecht regelt die rechtlichen Beziehungen der Mitglieder der Familie zueinander und zu Dritten, insbesondere das Recht der Ehe (Eherecht, Ehevertrag, Scheidungsvertrag, Partnervertrag) in ihren personenrechtlichen und güterrechtlichen Auswirkungen, die elterliche Sorge für die Kinder und ihre Ergänzung durch Vormundschaft, Betreuung und Pflegschaft sowie die Regelung des Unterhalts unter Ehegatten, des Kindesunterhalts sowie des Unterhalts bei nicht miteinander verheirateten Eltern.

Das Familienrecht umfasst auch Vorschriften über die Abstammung und die wechselseitige Unterhaltspflicht von Verwandten (d.h. zum Beispiel auch Elternunterhalt) und über die Adoption.

In familienrechtlichen Angelegenheiten bearbeitet Fachanwältin Dr. Anne Tessenow besonders häufig Themen wie Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Hausratsteilung, Zuweisung der Ehewohnung, Regelung des Umgangs und der elterlichen Sorge, Vermögensauseinandersetzung (Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung, Gütergemeinschaft und die Vereinbarung von Güterständen), Versorgungsausgleich, Ehescheidung, Recht des nichtehelichen Kindes und der nichtehelichen Mutter sowie Fälle, bei denen es um körperliche Gewaltanwendung in der Familie geht und Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz erlassen werden müssen.

Ein zusätzlicher Schwerpunkt Frau Tessenows ist die Gestaltung von Verträgen zu Scheidungsregelung und Vermögensregelung. Dazu gehören insbesondere die Regelung des Unterhaltsrechts, des Sorgerechts, des Umgangsrechts, der Vermögensauseinandersetzung, und des Scheidungsverfahrens. Besonders wichtig ist auch die Beratung der Mandanten in einer Trennungssituation sowie die Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen auf Kindesunterhalt. Speziell im Scheidungsrecht sind wirtschaftliche und steuerliche Aspekte zu berücksichtigen. Leider spielen bei immer mehr Scheidungen minderjährige Kinder eine wesentliche Rolle. Hier verfügt Rechtsanwältin Tessenow über einen großen Erfahrungsschatz. Sie befasst sich mit zahlreichen Fällen, bei denen es um Sorgerecht und Umgangsrecht geht.

Arbeitsrecht

Das Individualarbeitsrecht umfasst u.a. Regelungen für die Rechtsbeziehungen zwischen einem Arbeitgeber und seinen Arbeitnehmern. Rechtsanwältin Dr. Anne Tessenow steht Ihnen hier vor allem als Interessensvertreterin für Arbeitnehmer zur Verfügung. Bevor Sie ein Arbeitsverhältnis eingehen, können Sie die Juristin damit betrauen, Ihren Arbeitsvertrag zu gestalten oder zu überprüfen. Sie berät und vertritt Sie auch im Kündigungsschutzrecht. Sofern Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Abmahnung, Änderungskündigung oder sogar eine betriebsbedingte Kündigung erhalten haben, ist es Ihnen zu empfehlen, den Rat eines Rechtsanwalts einzuholen. In einem solchen Fall können Sie die Klärung der Rechtslage hinsichtlich Ihrer Rechte und Pflichten erwarten. Bei mangelnder sozialer Rechtfertigung Ihrer Kündigung ist eine Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht zu erheben. Auch die Ausstellung von Zeugnissen spielt bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen regelmäßig eine Rolle; Zeugnisformulierungen können Sie von Frau Rechtsanwältin Dr. Tessenow überprüfen lassen.

Sozialrecht

Rechtsanwältin Dr. Anne Tessenow berät und vertritt Sie darüber hinaus kompetent im Sozialrecht. Die Juristin begleitet die Mandanten durch die verschiedenen Verfahrensabläufe, angefangen bei der Antragstellung bis hin zum Klageverfahren vor den Sozialgerichten und Verwaltungsgerichten.

Das Sozialrecht und das Sozialversicherungsrecht umfassen unter anderem Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, das Recht auf soziale Entschädigung bei Gesundheitsschäden, Kindergeld, Erziehungsgeld, Wohngeld sowie die Anerkennung einer Berufskrankheit. Häufig sind schwierige sozialrechtliche Fragen zu klären, z.B. Probleme der Erwerbsfähigkeit, der partiellen und vollen Erwerbsunfähigkeit, der Leistungen nach dem SGB II wie Arbeitslosengeld II (ALG II, Hartz IV), Sozialgeld nach SGB XII, Pflegegeld, Pflegeheimkosten und Hilfe zur Pflege.

Des Weiteren gehört zum Tätigkeitsbereich der engagierten Juristin das Schwerbehindertenrecht. Im Zentrum stehen hier insbesondere die Feststellung der Schwerbehinderten-Eigenschaft sowie die Anrechnung des Nachteilsausgleichs wie zum Beispiel beim Kündigungsschutz.

Allgemeines Zivilrecht

Das Zivilrecht beinhaltet eine Vielzahl von rechtlichen Problemen. Vertragliche Dinge gehören ebenso zu diesem Bereich wie Fragen rund um Eigentum, Schadensersatz und unerlaubte Handlungen (Deliktsrecht). Häufige Probleme ergeben sich insbesondere in den folgenden Bereichen: Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Mietrecht, Reiserecht, Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Schadensersatzrecht, Deliktsrecht und Zwangsvollstreckungsrecht. Rechtsanwältin Tessenow hilft Ihnen hier bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen.

Strafrecht

Rechtsanwältin Dr. Anne Tessenow vertritt Sie in erster Linie bei Fällen von leichteren Straftaten wie zum Beispiel Diebstahl, leichter Körperverletzung und Sachbeschädigung. Auch im Jugendstrafrecht ist sie regelmäßig tätig. Hier sind fachspezifische Kenntnisse besonders wichtig: Die von Jugendstrafverfahren Betroffenen sind Jugendliche und Heranwachsende, bei denen die Verfahren teilweise grundlegend für den weiteren Verlauf ihres Lebens sind. Immer öfter geraten Jugendliche in den Fokus der Strafverfolgungsbehörden. Die Anlässe oder Hintergründe für den Beginn einer Delinquenz können vielfältig sein - Gruppenzwänge, die (scheinbaren) Freiheiten des Internets, eigene Gewalterfahrungen in der Familie, Neugierde bezüglich Drogenerfahrungen sind nur einige wenige Beispiele. Es ist daher besonders wichtig, Jugendliche nicht nur angemessen und erfolgreich zu verteidigen, sondern diese auch darüber hinaus zu unterstützen und ggf. Hilfeangebote zukommen zu lassen. Der Kontakt zum Gericht und zur Jugendgerichtshilfe ist deshalb für die interessengerechte Vertretung des Jugendlichen ebenso erforderlich wie die auf den konkreten Menschen bezogene Arbeitsweise der Juristin.

Kontakt

Dr. Anne Tessenow

Spadenteich 1
20099 Hamburg
Mitte
Deutschland
Telefon: 
+49 40 28008545
Telefax: 
+49 40 246965
Web
www.kanzlei-tessenow.de
Kontakt aufnehmen
Services