Gerda Blume studierte Rechtswissenschaften an der Ruprecht-Karls-Universität in Heidelberg. Nach Abschluss des ersten juristischen Staatsexamens absolvierte sie ihre Referendarzeit in Heidelberg und Düsseldorf. Nach Abschluss des zweiten juristischen Staatsexamens wurde Frau Blume 1972 beim Amts- und Landgericht Düsseldorf als Rechtsanwältin zugelassen. 1986 führte der Gesetzgeber die Zusatzqualifikation des "Fachanwaltes für Arbeitsrecht" ein. Diesen Titel erwarb Gerda Blume bereits im Sommer 1988.
Gerda Blume studierte Rechtswissenschaften an der Ruprecht-Karls-Universität in Heidelberg. Nach Abschluss des ersten juristischen Staatsexamens absolvierte sie ihre Referendarzeit in Heidelberg und Düsseldorf. Nach Abschluss des zweiten juristischen Staatsexamens wurde Frau Blume 1972 beim Amts- und Landgericht Düsseldorf als Rechtsanwältin zugelassen. 1986 führte der Gesetzgeber die Zusatzqualifikation des "Fachanwaltes für Arbeitsrecht" ein. Diesen Titel erwarb Gerda Blume bereits im Sommer 1988.
Rechtsanwältin Blume ist zur Vertretung an allen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten, Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht berechtigt.
Sie ist Mitglied im Deutschen Juristinnenbund, im Deutschen Anwaltverein (DAV) und Düsseldorfer Anwaltverein und ihrem beruflichen Schwerpunkt entsprechend in der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins sowie im Deutschen Arbeitsgerichtsverband e.V.
Im Auftrage der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf ist sie darüber hinaus ehrenamtlich als Ausbildungsberaterin und Vertrauensperson für Ausbilder und Auszubildende tätig. Sie ist Mitglied im Berufsbildungsausschuss der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf und im Prüfungsausschuss für die Abnahme der Ausbildungsabschlussprüfung zuständig.
Gerda Blume ist Fachanwältin im Arbeitsrecht. Die Bezeichnung "Fachanwalt" wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal drei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.
Im Arbeitsrecht berät Rechtsanwältin Blume Mandanten, die aus einem von drei Gründen kommen:
Frau Blume deckt alle drei Bereiche ab.
Im Arbeitsrecht berät und vertritt Gerda Blume Arbeitnehmer und Unternehmen, Geschäftsführer, leitende Angestellte, Selbständige und freie Mitarbeiter. Sowohl vor dem Beginn als auch während des Arbeitsverhältnisses gestaltet und überprüft sie Ihren Arbeitsvertrag und nimmt gegebenenfalls Vertragsanpassungen vor.
Die Arbeitsrechtlerin steht zur Verfügung bei Streitigkeiten zwischen den Arbeitsvertragsparteien um Arbeitsvergütung, Versetzung, Freistellung, Urlaub, Arbeitszeit, Teilzeit, Befristung, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder Mutterschutz. Auch unterstützt die Juristin Sie bei Rechtsfragen zur betrieblichen Altersversorgung.
Der Kern im Arbeitsrecht besteht aus dem Kündigungsschutzrecht. Hier berät Rechtsanwältin Blume ihre Mandanten etwa, ob ein Arbeitsverhältnis noch besteht oder es einen Lohnfortzahlungsanspruch gibt. Die Juristin übernimmt Ihre Interessenvertretung und wird im Fall einer ausgesprochenen Kündigung eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht erheben, um Ihre Rechte durchzusetzen. Sie können sich gleichfalls an die Rechtsanwältin wenden bei Auseinandersetzungen um Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag, Abfindung und Arbeitszeugnis. Wenn Sie von einer Abmahnung oder Änderungskündigung betroffen sind, meist Vorboten einer Kündigung, sollten Sie sich rasch an Frau Blume wenden.
Auch wenn im Zuge der Kündigung Probleme mit der Agentur für Arbeit bestehen, steht Ihnen Rechtsanwältin Gerda Blume zur Seite. Oftmals geht es dabei um Arbeitslosengeld oder die Sozialversicherung.
Großer Beratungsbedarf besteht häufig auch im Falle der drohenden Insolvenz oder im Falle der Insolvenz, bei Umstrukturierung des Unternehmens oder beim Betriebsübergang. Frau Blume steht Ihnen zu den hier entstehenden Rechtsfragen kompetent zur Seite und zeigt Lösungswege auf, um diese schwierigen Prozesse im Unternehmen oder für Mitarbeiter eines von einer (drohenden) Insolvenz betroffenen Unternehmens zu bewerkstelligen.
Mit steigender Tendenz sind Probleme bezüglich Mobbing zu verzeichnen. Mobbing ist das Verhalten anderer Arbeitnehmer oder des Arbeitgebers gegenüber einem betroffenen Arbeitnehmer, um diesen zu schwächen, psychisch zu belasten, Arbeitsabläufe zu stören oder den Betroffenen letztlich aus dem Arbeitsverhältnis zu drängen. Sind Sie von Mobbing betroffen, wird Gerda Blume zunächst Ihre individuelle Situation am Arbeitsplatz durch intensive Gespräche mit Ihnen analysieren, Ihnen arbeitsrechtliche Schritte aufzeigen und unter Berücksichtigung des Erhaltes Ihres Arbeitsplatzes oder der Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches Ihre Interessen zur Besserung der Lage vertreten.
Im Kollektivarbeitsrecht wird Rechtsanwältin Gerda Blume im Betriebsverfassungsrecht für ihre Mandanten tätig. Sie klärt rechtliche Fragen, die sich im Zusammenhang mit dem Betriebsrat, der Betriebsratsarbeit oder der Betriebsratswahl ergeben können. Wenn im Betrieb ein Betriebsrat vorhanden ist, muss dieser vor jeder Kündigung gehört werden. Findet die Anhörung des Betriebsrats nicht statt, so ist die Kündigung nicht wirksam. Außerdem hat der Betriebsrat diverse Mitbestimmungsrechte und Beteiligungsrechte, bei deren Missachtung der Arbeitgeber gegen seine betriebsverfassungsrechtlichen Pflichten verstößt.
Rechtsanwältin Blume bearbeitet außerdem Mandate aus dem Sozialrecht, die einen Zusammenhang mit dem Arbeitsrecht haben. Gerda Blume begleitet ihre Mandanten durch die oft schwierigen Verfahrensabläufe. Hierbei ist immer die enge Verknüpfung des Arbeitsrechtes mit dem Sozialrecht zu beachten, so beispielsweise die Auswirkungen einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses auf mögliche Ansprüche gegen die Bundesagentur für Arbeit oder die gesetzlichen Krankenkassen. Dies ist vor allem auch von Arbeitnehmern zu beachten, die selbst beabsichtigen, ihr Arbeitsverhältnis durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag zu beenden.
Die Ansprüche auf Arbeitslosengeld I und II sind im Recht der Arbeitsförderung geregelt. Häufig treten hierbei Probleme im Zusammenhang mit der Verhängung einer Sperrzeit oder eines Ruhenstatbestandes auf. Hier kann immer nur einzelfallbezogen eine konkrete Rechtsberatung erfolgen, ob, in welcher Höhe und für welche Dauer Ansprüche gegen die Bundesagentur für Arbeit bestehen. Es ist daher immer ratsam, im Zusammenhang mit einer Kündigung oder Beendigung eines Arbeitsverhältnisses in sonstiger Weise (auch durch Aufhebungsvertrag) durch Rechtsanwältin Blume klären zu lassen, ob und inwieweit sich hierdurch Auswirkungen auf Ansprüche gegen die Bundesagentur für Arbeit ergeben.