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Rechtsanwältin Ute-Milena Felix

Ute-Milena Felix

Sprachkenntnisse

  • Deutsch
  • Englisch
Übersicht

Ute-Milena Felix studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bielefeld. Nach Abschluss des ersten juristischen Staatsexamens vor dem Oberlandesgericht in Hamm im Jahre 2001 absolvierte sie ihr Referendariat bei dem Oberlandesgericht Düsseldorf und schloss dieses mit Bestehen der zweiten juristischen Staatsprüfung im Jahre 2004 ab.

Fachanwaltschaften:
  • Fachanwalt Arbeitsrecht
Ute-Milena Felix berät zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:
  • Arbeitsrecht
  • Ausbildungsrecht
  • Betriebsverfassungsrecht
  • Kündigungsschutzrecht
Fachgebiete

Ute-Milena Felix studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bielefeld. Nach Abschluss des ersten juristischen Staatsexamens vor dem Oberlandesgericht in Hamm im Jahre 2001 absolvierte sie ihr Referendariat bei dem Oberlandesgericht Düsseldorf und schloss dieses mit Bestehen der zweiten juristischen Staatsprüfung im Jahre 2004 ab.

Frau Felix hat den Lehrgang zum "Fachanwalt für Arbeitsrecht" erfolgreich abgeschlossen und arbeitete nach Beendigung des Referendariats zunächst in einer örtlichen Kanzlei, für die sie schwerpunktmäßig im Arbeitsrecht tätig war. Seit Juni 2008 verstärkt sie das arbeitsrechtliche Dezernat der Kanzlei Blume & Blume.

Frau Felix ist seit 2006 als Rechtsanwältin zugelassen und zur Vertretung an allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten sowie Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht berechtigt.

Ute-Milena Felix ist Mitglied im Düsseldorfer Anwaltverein sowie im Deutschen Anwaltverein (DAV). Darüber hinaus ist sie ehrenamtlich als stellvertretende Vorsitzende des Stadtelternrates Düsseldorf aktiv.

Rechtsanwältin Ute-Milena Felix hat bereits im Studium das Arbeitsrecht als einen Schwerpunkt ihrer Ausbildung verstanden. Seit ihrer Anwaltszulassung bietet sie Arbeitgebern und Arbeitnehmern ihre Unterstützung im Individual- und Kollektivarbeitsrecht an. Eine Ausrichtung auf lediglich eine der beiden Seiten widerspricht ihrer Meinung nach einer komplexen und kompetenten Spezialisierung. Nur wenn man auch die Denkweise des jeweiligen Gegners kennt, kann man entsprechend strategisch und zielgerichtet optimal für den Mandanten handeln.

Das Individualarbeitsrecht hält Regelungen für die Rechtsbeziehungen zwischen einem Arbeitgeber und seinen Arbeitnehmern bereit. Frau Felix steht sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber als Interessenvertretung zur Verfügung. Bevor Sie ein Arbeitsverhältnis eingehen, können Sie die Rechtsanwältin mit der Überprüfung Ihres Arbeitsvertrages oder der Vertragsgestaltung betrauen.

Eine besondere Bedeutung haben das Kündigungsschutzrecht und alle mit einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses zusammenhängenden Fragen, wie beispielsweise zur Wirksamkeit einer Kündigung oder eines Aufhebungsvertrags, zu Arbeitszeugnis, Urlaubsabgeltung, Wettbewerbsverbot, Nutzung von Dienstwagen, Arbeitslosengeld, insbesondere Sperrfristen der Bundesagentur für Arbeit. Viele arbeitsrechtliche Streitigkeiten betreffen auch die Leistung von Überstunden und ihre Bezahlung, Haftung des Arbeitnehmers für von ihm verursachte Schäden, betriebliche Altersversorgung oder die Änderung von Arbeitsbedingungen (Versetzung, Gehaltsanpassungen, Zuweisung neuer Aufgaben). Rechtsanwältin Felix steht Ihnen für alle Angelegenheiten rund um das Arbeitsverhältnis jederzeit als eine erfahrene und kompetente Partnerin zur Verfügung.

Ferner geht es beim Arbeitsrecht um das Verhältnis zu den im selben Betrieb zusammengeschlossenen Mitarbeitern, um die Verhältnisse der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberzusammenschlüsse und ihre Rechtsbeziehungen zueinander sowie um das Verhältnis der Arbeitsvertragsparteien und ihrer Verbände zum Staat (kollektives Arbeitsrecht). Gegenstand ist insbesondere, die gegensätzlichen Interessen der Arbeitgeber einerseits und der Arbeitnehmer andererseits auszugleichen. Im kollektiven Arbeitsrecht befasst sich Rechtsanwältin Felix in erster Linie mit der Gestaltung Ihrer Betriebsvereinbarung und Dienstvereinbarung sowie dem Verfahren zu Interessenausgleich und Sozialplan.

Ein anderer Schwerpunkt von Rechtsanwältin Ute-Milena Felix ist das an verschiedenen Punkten eng mit dem Arbeitsrecht verbundene Sozialrecht.  Relevant wird dies insbesondere im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und den sich dann möglicherweise ergebenden Ansprüchen gegen die Agentur für Arbeit sowie im Rahmen der Sperrzeitproblematik bei Eigenkündigung. Streitigkeiten gibt es hier vor allem zwischen Versicherten in der Sozialversicherung und den jeweiligen Leistungsträgern. Zu nennen sind hier insbesondere Krankengeld, Arbeitslosengeld I und II, Überbrückungsgeld oder Sonderleistungen wie der Kinderzuschlag. Ein weiterer wichtiger Komplex sind auch sozialrechtliche Streitigkeiten um die Anerkennung als Schwerbehinderter oder die Anerkennung eines höheren Grades der Behinderung.

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