zur Kanzlei

Rechtsanwältin Britta Westerfeld

Britta Westerfeld

Sprachkenntnisse

  • Deutsch
  • Englisch
Übersicht

Britta Westerfeld studierte Rechtswissenschaften an der Justus-Liebig-Universität in Gießen, an der Universität Wien und an der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf. Ihr erstes juristisches Staatsexamen legte sie 2002 in Düsseldorf ab. Ihr Referendariat absolvierte Frau Westerfeld beim Oberlandesgericht Düsseldorf und schloss dieses 2006 mit Bestehen der zweiten juristischen Staatsprüfung ab.

Fachanwaltschaften:
  • Fachanwalt Verkehrsrecht
Britta Westerfeld berät zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:
  • Medizinrecht
  • Mietrecht
  • Verkehrsrecht
  • Versicherungsrecht
  • Verwaltungsrecht
Fachgebiete

Britta Westerfeld studierte Rechtswissenschaften an der Justus-Liebig-Universität in Gießen, an der Universität Wien und an der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf. Ihr erstes juristisches Staatsexamen legte sie 2002 in Düsseldorf ab. Ihr Referendariat absolvierte Frau Westerfeld beim Oberlandesgericht Düsseldorf und schloss dieses 2006 mit Bestehen der zweiten juristischen Staatsprüfung ab.

Berufliche Erfahrung sammelte Frau Westerfeld bereits während ihres Referendariats in verschiedenen Rechtsanwaltskanzleien, bei denen sie in erster Linie im Allgemeinen Zivilrecht tätig wurde. Nach ihrer Zulassung als Rechtsanwältin arbeitete sie in einer örtlichen Kanzlei schwerpunktmäßig im Verkehrsrecht, bevor sie 2007 zu Blume & Blume wechselte. Den Fachanwaltslehrgang Verkehrsrecht hat Frau Westerfeld mit Erfolg absolviert und führt seit 2010 den Titel „Fachanwältin für Verkehrsrecht".

Britta Westerfeld ist zur Vertretung an allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten berechtigt. Sie ist Mitglied des Düsseldorfer Anwaltvereins sowie des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Verkehrsrecht

Im Verkehrsrecht können Sie Rechtsanwältin Britta Westerfeld die Schadensabwicklung nach einem Verkehrsunfall überlassen. Sie macht für Sie Schadensersatz (auch: Schadenersatz) oder bei einem Personenschaden (HWS, Schleudertrauma) auch Schmerzensgeld als Kapital- oder Rentenersatz, Heilungskosten, Mehrbedarf und gegebenenfalls entgangenen Unterhalt geltend. Sie nimmt Ihnen die lästige sowie zeit- und nervenraubende Auseinandersetzung mit der gegnerischen Versicherung oder auch mit dem eigenen Kaskoversicherer ab. Auch bei der Kaskoschadensbearbeitung wird sie als Ihre Interessenvertreterin Ihren Anspruch auf Schadensregulierung durchsetzen. Wenn Ihr Kraftfahrzeug kaskoversichert ist, klärt die Rechtsanwältin, welche Bereiche von der Versicherung abgedeckt sind, und sichert die Kaskoentschädigung. Eine gleichfalls kompetente Ansprechpartnerin ist die Volljuristin bei Themen wie Reparaturschaden, Restwert, Nutzungsausfall, Mietwagen, Wiederbeschaffungswert, Totalschaden und Gutachterkosten.

Im Ordnungswidrigkeitenrecht befasst sich die Volljuristin mit Ihrer Verteidigung gegen einen Bußgeldbescheid oder ein Verwarnungsgeld wegen Rotlichtverstoß, Geschwindigkeitsüberschreitung, Parkverstoß oder Trunkenheitsfahrt bis 0,5 Promille Blutalkoholkonzentration. Im Zusammenhang mit einer Ordnungswidrigkeit regelt sie im Führerscheinrecht die Auseinandersetzung mit der Behörde um Fahrverbot, Auflage, medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU), Probezeit, Führerschein auf Probe, Führerscheinentzug oder Wiedererteilung der Fahrerlaubnis.

Dem Verkehrsrecht obliegt auch die Bearbeitung von Mandaten im Kfz-Kaufrecht. Wenn Sie einen Gebrauchtwagenkauf oder einen Neuwagenkauf getätigt haben, kann es mit der anderen Vertragspartei zu Streitigkeiten kommen über Gewährleistungsrecht, Mangel des Kraftfahrzeugs, Schadensersatz, Rücktritt vom Vertrag, Minderung, Anfechtung, Garantie. Britta Westerfeld wird Ihnen die rechtliche Situation darlegen und Sie bei der juristischen Vorgehensweise zur Durchsetzung Ihrer Interessen beraten.

Mietrecht

Ferner berät und vertritt Frau Westerfeld Sie im Mietrecht. Wiederholt liegen die Angelegenheiten im Mietrecht nicht so klar, wie die Betroffenen in ihrem Missbehagen annehmen. Aufgrund dessen führen Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter immer wieder zu langen juristischen Auseinandersetzungen. Ebenso wenig eindeutig und greifbar sind manchmal die Urteile. Folglich häufen sich unerwartet hohe Kosten an. Nur wer vorsorgt und versierte juristische Beratung annimmt, ist da auf der sicheren Seite.

Ziel der Rechtsberatung ist die vorausschauende, qualifizierte und zielorientierte Mandatsbearbeitung. Das Mietrecht regelt unter anderem umfangreich die Rechte und Pflichten des Mieters (Art und Umfang des Gebrauchs, Instandhaltung, Verbesserung und Aufwandsersatz, Lasten, Abgaben und Betriebskosten, Mietzins, Vertragsübernahme und Zinsanhebung), die Rechte und Pflichten des Vermieters sowie die Beendigung des Bestandverhältnisses (Kündigung, außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund, das heißt fristlose Kündigung). Britta Westerfeld berät Vermieter und Mieter zu Mietvertrag, Kündigung und Aufhebungsvereinbarung. Sie vertritt zudem gerichtlich und außergerichtlich Hausverwaltungen bei Auseinandersetzungen mit Mietern sowie Mieter und Vermieter in den genannten Angelegenheiten, auch im Zusammenhang mit Modernisierung und Modernisierungsankündigung.

Arzthaftungsrecht

Ein weiterer wichtiger Schwerpunkt der Rechtsanwältin ist das Arzthaftungsrecht. Die Nachfrage nach qualifizierter Beratung nimmt stetig zu, denn die Patienten sind heutzutage besser informiert und selbstbewusster im Umgang mit ihrem behandelnden Arzt. Eine Haftung wird nicht nur durch einen Behandlungsfehler, sondern bereits durch einen Aufklärungsfehler ausgelöst, aufgrund dessen der Patient beispielsweise die Risiken eines Eingriffs falsch eingeschätzt hat. Nach der Klärung der Voraussetzungen einer Haftung des Arztes bespricht Rechtsanwältin Westerfeld mit Ihnen den Umfang eines möglichen Ersatzanspruches. Neben einem materiellen Schadensersatz für die Körperverletzung ist beispielsweise auch ein etwaiger Verdienstausfall ersatzfähig. Liegt eine so schwerwiegende Schädigung vor, dass der Patient erwerbsunfähig geworden ist, kann auch ein Rentenanspruch geltend gemacht werden. Weitaus strenger sind die Voraussetzungen für Schmerzensgeld. Dafür gibt es jedoch keine festen Berechnungsgrößen. Umso wichtiger ist die Beratung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt, der die einschlägige Rechtsprechung kennt.

Allgemeines Zivilrecht

Ein weiterer Schwerpunkt von Rechtsanwältin Westerfeld liegt im Allgemeinen Zivilrecht. Das Zivilrecht beinhaltet eine Vielzahl von rechtlichen Problemen. Es ist maßgeblich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, wird jedoch von zahlreichen Spezial- und Nebengesetzen ergänzt. Vertragliche Dinge gehören ebenso zu diesem Bereich wie Fragen rund um Eigentum, Schadensersatz oder das Recht der unerlaubten Handlungen (Deliktsrecht). Die wesentlichen Probleme ergeben sich insbesondere in den folgenden Bereichen: Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Schadensersatzrecht, Zwangsvollstreckungsrecht und Reiserecht. Britta Westerfeld hilft Ihnen in diesen Bereichen ebenso beratend wie gestalterisch. Selbstverständlich ist sie Ihnen aber auch bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen behilflich.

Kontakt

Golzheimer Platz 3
40474 Düsseldorf
Golzheim
Deutschland
Telefon: 
+49 211 450971
Telefax: 
+49 211 4707396
Web
www.blumeundblume.de
Kontakt aufnehmen
Services