Klaus Hessel

Sprachkenntnisse

  • Deutsch
Übersicht

Die Einzelkanzlei Hessel in Leichlingen wurde im Oktober 1980 von Rechtsanwalt Klaus Hessel direkt nach seiner Zulassung zur Anwaltschaft gegründet.

Rechtsberatung zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:

  • Zwangsvollstreckungsrecht & Inkasso
1913 Zugriffe seit dem 03.05.2010
Kurzprofil

Die Einzelkanzlei Hessel in Leichlingen wurde im Oktober 1980 von Rechtsanwalt Klaus Hessel direkt nach seiner Zulassung zur Anwaltschaft gegründet.

Sie finden die Büroräume der Kanzlei Hessel im Zentrum von Leichlingen in der Nähe der Einkaufsstraße. Ein Parkplatz ist direkt neben dem Gebäude. Ferner ist der Leichlinger Bahnhof etwa siebenhundert Meter entfernt.

Beratungstermine können mit dem Sekretariat oder Herrn Hessel vereinbart werden. Feste Bürozeiten gibt es für die Terminvereinbarung nicht. Die Termine können bei Bedarf und nach Vereinbarung auch außerhalb üblicher Zeiten, am Wochenende und vor Ort beim Mandanten liegen.

Rechtsanwalt Klaus F. Hessel bereut seine überwiegend aus Privatleuten bestehende Klientel bundesweit bei allen Problemen rund um das Zwangversteigerungsrecht und Zwangsvollstreckungsrecht. Gleich zu Beginn der Betreuung werden die Mandanten über die zu erwartenden Gerichtskosten und das fällige Anwaltshonorar aufgeklärt. Bei Bedarf bestehen Kontakte zu Steuerberatern, Notaren sowie zu auf andere Rechtsgebiete spezialisierte Kollegen. 

Fachgebiete

Klaus F. Hessel, 1952 in Legden geboren, studierte in Münster und Freiburg Rechtswissenschaften. Das anschließende Rechtsreferendariat leistete er in Osnabrück und Oldenburg. Herr Hessel ist seit dem 28.10.1980 als Rechtsanwalt zugelassen und tätig.

Rechtsanwalt Klaus F. Hessel berät und vertritt seine Mandanten bundesweit ausschließlich im Zwangsversteigerungsrecht und Zwangsvollstreckungsrecht.

Noch nie gab es so viele Zwangsversteigerungen. Die Ursachen für eine Zwangsversteigerung sind vielfältig. Zu nennen sind Arbeitslosigkeit, bei Selbständigen eine schlechte Zahlungsmoral der Kunden, schlechte Finanzierung, Trennung oder Scheidung.

Insbesondere die Schuldner sind im Zwangsversteigerungsverfahren und im Zwangsversteigerungstermin auf juristischen Beistand angewiesen. Schon die Begrifflichkeiten im Termin zur Zwangsversteigerung (geringstes Gebot, Bargebot, Zuschlag, Zuschlagsverkündungstermin, Verkehrswert, Bietstunde, Sicherheitsleistung, Beitritt) bedürfen der Erklärung.

Rechtspfleger sind nach höchstrichterlicher Rechtssprechung des Bundesgerichthofes weder als gesetzlicher Richter anzusehen, noch verpflichtet, dem Schuldner rechtliche Hinweise zu gebeten. Nur die persönliche und ausführliche Beratung und ein Beistand im Termin macht es dem Schuldner möglich, die zu berücksichtigenden gesetzlichen Vorschriften gem. Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG), Rechtspflegergesetz (RPflG), Zivilprozessordnung (ZPO) zu berücksichtigen und auf den konkreten Einzelfall anzuwenden.

Aber nicht nur für Schuldner, sondern auch für Gläubiger, Mieter des Objekts, Bieter und Ablösungsberechtigte ist die Zwangsversteigerung von erheblicher Bedeutung. Weil die Rechtsmaterie komplex ist und es auf die Besonderheiten des Einzelfalls ankommt, ist eine Beratung über die Rechte und Möglichkeiten von großer Bedeutung, um nicht Nachteile zu erleiden.

Im Zwangsversteigerungsrecht ist Rechtsanwalt Hessel Ihr Ansprechpartner für:

  • Vertretung von Gläubigern, Schuldnern, Bietern und Ablösungsberechtigten im Zwangsversteigerungsverfahren einschließlich der Wahrnehmung des Versteigerungstermins und des Verteilungstermins
  • Stellung von Einstellungsantrag und Einlegung von Rechtsbehelfen
  • Anträge auf abweichende Versteigerungsbedingungen
  • außergerichtliche Verhandlung mit Banken und sonstigen Gläubigern
  • Beitritt im Teilungsversteigerungsverfahren
  • Geltendmachung von Ansprüchen aus Grundpfandrechten

Juristischer Beistand ist auch sinnvoll und häufig erforderlich in dem nachgelagerten Verfahren der Zwangsräumung und Räumungsvollstreckung. Schutzanträge nach § 765 a ZPO (Suizid, Gefahr für Leib und Leben, Doppelter Umzug) bedürfen einer sorgfältigen Vorbereitung.

Recht haben, Recht bekommen, Recht durchsetzen: Häufig liegen die tatsächlichen Schwierigkeiten der Gläubiger auf der letzten Stufe. Renitente und findige Schuldner entziehen sich mit teilweise abenteuerlichen Mitteln und einer erstaunlichen Widerspenstigkeit ihren Verpflichtungen. Forderungen werden durch dieses Verhalten häufig faktisch wertlos.

Zur effektiven Durchsetzung von schwierig einzutreibenden Forderungen bedarf es daher einer individuellen, einzelfallbezogenen juristischen Beratung (Kosten-Nutzen-Chancen-Analyse). Klaus Hessel erstellt Ihnen maßgeschneiderte, individuelle Konzepte, die den wirtschaftlichen Verlust ihrer Forderungen verhindern. Ferner ist insbesondere dann anwaltliche Hilfe vonnöten, falls Sie Opfer einer ungerechtfertigten Zwangsvollstreckungsmaßnahme werden, zum Beispiel wenn jemand wegen einer fremden Forderung in ihr Eigentum vollstreckt oder bestimmte Inkassounternehmen, insbesondere unter Ausnutzung körperlich wirkenden Zwangs zur Zahlung anhalten.

Als besonderen Service bietet Herr Hessel einen "Honorar-Airbag": Die Honorarkosten werden im Vorfeld genau festgelegt und damit negative Kostenüberraschungen für die Mandanten vermieden.

Rechtsanwalt Klaus F. Hessel berät und vertritt Sie im Zwangsvollstreckungsrecht insbesondere bei:

  • außergerichtlichen Mahnverfahren
  • Durchführung gerichtlicher Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (Gerichtsvollzieher, richterlicher Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ["Kontenpfändungen"], Zwangsversteigerungen) aus Vollstreckungstiteln
  • Abwehr von Zwangsvollstreckungen (Inkasso, Vollstreckung wegen einer fremden Forderung in ihr Eigentum). 
Kontakt

Klaus Hessel

Bahnhofstr. 1
42799 Leichlingen
Deutschland
Telefon: 
+49 2175 889781
Telefax: 
+49 2175 889787
Web
www.hessel-rechtsanwalt.de
Kontakt aufnehmen
Services