Die heutige Warsteiner Kanzlei Kückelhaus wurde bereits 1934 gegründet und wird seit 1990 von Rechtsanwalt und Notar Ludger Kückelhaus als Einzelanwalt geführt.
Die heutige Warsteiner Kanzlei Kückelhaus wurde bereits 1934 gegründet und wird seit 1990 von Rechtsanwalt und Notar Ludger Kückelhaus als Einzelanwalt geführt.
Die Kanzlei ist darauf ausgerichtet, ihren Mandanten - Privatleute und mittelständische Unternehmen - Beratung und Vertretung in den verschiedensten Rechtsgebieten anzubieten. Auf die große Bandbreite der Beratung wird sehr viel Wert gelegt. Wenn ein Mandat von der Kanzlei einmal nicht optimal bearbeitet werden kann, werden Sie an einen dafür spezialisierten Rechtsanwalt weitervermittelt.
Die Bürozeiten sind montags bis freitags von 08.30 bis 18.00 Uhr. Zu diesen Zeiten können Sie mit dem Sekretariat oder Herrn Kückelhaus persönlich Beratungstermine vereinbaren, die bei Bedarf auch außerhalb der genannten Zeiten stattfinden können. Die Kanzlei verfügt über die Internetseite www.rechtsanwalt-warstein.de. Sie können auch über die E-Mail-Adresse info@rechtsanwalt-warstein.de mit Ludger Kückelhaus in Kontakt treten.
Die Kanzlei finden Sie im Zentrum von Warstein zwischen Stadtverwaltung und Warsteiner Marktplatz direkt an der Hauptstraße (B 55) im Hauptgebäude der alten Apotheke (von Ernst Kückelhaus), an das die Löwen-Apotheke angrenzt.
Vor der Kanzlei sind Parkbuchten für Mandanten mit Pkw vorhanden. Weitere Parkmöglichkeiten gibt es in dem nahegelegenen Parkhaus am Nicolaiweg oder auf dem gegenüberliegenden Parkplatz am Müscheder Weg.
Ludger Kückelhaus wurde 1945 in Warstein geboren. Er studierte in Münster Rechtswissenschaften und absolvierte dort auch das anschließende Referendariat. 1976 wurde er als Rechtsanwalt zugelassen und trat 1979 in die schon bestehende Kanzlei ein, die er seit 1990 als Einzelanwalt weiterführt. Seine Ernennung zum Notar erfolgte im Jahr 1985.
Der besondere Reiz des Berufes als Rechtsanwalt ist für Ludger Kückelhaus insbesondere die Möglichkeit, seinen Mandanten bei den unterschiedlichsten rechtlichen Problemstellungen helfen zu können. Herr Kückelhaus ist verheiratet und hat zwei Kinder.
Die Kanzlei Kückelhaus hat es sich zur Aufgabe gemacht, eine mannigfaltige Rechtsberatung zu bieten. Neben weiteren Rechtsgebieten werden Sie insbesondere im Verkehrsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Mietrecht, Arzthaftungsrecht, allgemeinen Zivilrecht, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht kompetent beraten und vertreten.
Bei der Mandatserteilung für die Unfallregulierung im Verkehrsrecht wickelt Rechtsanwalt Ludger Kückelhaus für Sie zum Beispiel sämtliche Ihnen aus einem Verkehrsunfall zustehenden Ansprüche ab wie Fahrzeugschaden, Sachverständigenentschädigung, Nutzungsausfallentschädigung, eventuell Mietwagenkosten, Auslagenpauschale, Schmerzensgeld und Haushaltsführungsschaden.
Rechtsanwalt Kückelhaus berät Sie professionell und individuell im Erbrecht. Das Erbrecht regelt insbesondere den Übergang der Erbschaft vom Erblasser auf dessen Rechtsnachfolger, den Erben. Erbfolge, Testament, Erbvertrag, Nachlassverbindlichkeiten, Erbauseinandersetzung, Erbschein und Pflichtteil sind wesentliche Bereiche des Erbrechts, nicht zu vergessen das Erbschaftsteuerrecht. Im Erbrecht kommt es nicht selten zu lang andauernden Auseinandersetzungen. Infolgedessen sollte eine anwaltliche Beratung bereits frühzeitig erfolgen, um die gewünschten Anordnungen baldig zu treffen.
Im Familienrecht geht es häufig um das Scheidungsrecht und deren Folgesachen wie zum Beispiel Scheidungsvereinbarung, Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Umgangsrecht, Sorgerecht oder Zugewinnausgleich.
Des Weiteren übernimmt Herr Kückelhaus Ihr Mandat aus dem Mietrecht. Hier übernimmt der Jurist für Sie die Auseinandersetzungen über Hausordnung, Berechtigung der Mietminderung oder Mieterhöhung, Mietmangel, Nebenkosten oder Nebenkostenvorauszahlung, Kaution, Eigenbedarf, Kündigungsfrist, Mietsicherheit, Schönheitsreparaturen oder Modernisierungsmaßnahme und berät Sie bis zur Kündigung und zum Räumungsprozess.
Im Arzthaftungsrecht berät und vertritt Rechtsanwalt Ludger Kückelhaus Sie bei einer misslungenen ärztlichen Behandlung gegen den verantwortlichen Arzt, die Praxisgemeinschaft, das jeweilige Krankenhaus oder die Pflegeeinrichtung.
Die anwaltliche Tätigkeit erstreckt sich zudem auf das allgemeine Zivilrecht. Herr Kückelhaus übernimmt die Vertragsprüfung und klärt Fragen und Probleme um Kaufvertrag, Werkvertrag, Dienstvertrag, Auftrag, Leihvertrag, Darlehensvertrag. Er steht Ihnen zur Verfügung beim Vertragsrücktritt oder im Gewährleistungsrecht (Mangel, Nichtleistung, Verzug, Schadensersatz). Aber auch bei einem möglichen Mangel am Bau (Baurecht) können Sie sich an den Rechtsanwalt wenden, der mit Ihnen die Haftungsfragen (Bauhaftung) erörtert und gegen den Verantwortlichen die entsprechenden Forderungen durchsetzt.
Das Handelsrecht und Gesellschaftsrecht ist ein weiterer Tätigkeitsbereich des Juristen. Er berät und vertritt Sie von der Gründungsberatung über die Unternehmensnachfolge bis zur Liquidation bei Fragen, die in Zusammenhang mit den unterschiedlichsten Gesellschaftsformen stehen.
Als Notar ist Ludger Kückelhaus vorwiegend tätig auf den Gebieten Eherecht und Familienrecht (Ehevertrag, Scheidungsvertrag und Partnervertrag, Adoption), Immobilienrecht (Kauf, Schenkung, Nießbrauch, Hypothekenbelastung und Grundschuldbestellung), Erbrecht (Testament und Erbvertrag, Erbschein, Nachlassverteilung) und Gesellschaftsrecht (Gründung oder Umgestaltung einer Gesellschaft, Registeranmeldung).
Haupttätigkeit des Notars ist die Beurkundung von Rechtsgeschäften jeglicher Art und die Beglaubigung von Unterschriften. In sämtlichen notariellen Leistungen wie beispielsweise der Beurkundung von Grundstückskaufvertrag, Wohnungskaufvertrag, Dienstbarkeitsvertrag, Testament, Erbvertrag, Ehevertrag und der GmbH-Gründung bietet Ihnen Rechtsanwalt und Notar Ludger Kückelhaus eine umfassende und qualifizierte Beratung an.