Dr. Hans-Jörg Schultes
Übersicht

Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg Schultes gründete 2001 seine Kanzlei in Bonn. Zum hauptsächlich auf Empfehlungen beruhenden Mandantenstamm gehören anspruchsvolle Privatleute, Freiberufler, Existenzgründer sowie kleine, mittelständische und große Unternehmen unterschiedlichster Branchen.

Rechtsberatung zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:

  • Arbeitsrecht
  • Bankrecht
  • Erbrecht
  • Handelsrecht
  • Vertragsrecht
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Kurzprofil

Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg Schultes gründete 2001 seine Kanzlei in Bonn. Zum hauptsächlich auf Empfehlungen beruhenden Mandantenstamm gehören anspruchsvolle Privatleute, Freiberufler, Existenzgründer sowie kleine, mittelständische und große Unternehmen unterschiedlichster Branchen.

Die Kanzlei hat ihren Sitz in Bonn-Poppelsdorf, gegenüber dem Melbbad. Der Bonner Hauptbahnhof ist wenige Autominuten entfernt. Die Büroräume sind barrierefrei.

Beratungstermine können montags bis donnerstags von 09.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 09.00 bis 14.00 Uhr vereinbart werden. Die Beratungsgespräche können bei Bedarf auch außerhalb der Bürozeiten und vor Ort beim Mandanten stattfinden.

Fachgebiete

Hans-Jörg Schultes wurde 1958 geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster. 1993 promovierte er an der Universität in Osnabrück. Seine Arbeit wurde mit dem Promotionspreis der Universitätsgesellschaft Osnabrück e.V. ausgezeichnet. Lange Zeit war er außerdem wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Universitäten Osnabrück und Bonn.

Noch heute ist er mit der Lehre und Forschung sehr eng verbunden. Seit 1993 bereits hält er regelmäßig Vorlesungen in den Fächern Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Kreditsicherungsrecht, Arbeitsrecht und Zivilprozessrecht unter anderem an der Hochschule der Sparkassen-Finanzgruppe und der Mittelrheinischen Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie.

Dr. Schultes ist ein etablierter Rechtsanwalt, der sich durch unternehmerisches Denken und Handeln, Effizienz und pragmatische Umsetzungsfähigkeit auszeichnet. Er hat den Anspruch, auch bei ausgesprochen kniffligen und rechtlich anspruchsvollen Fällen überdurchschnittliche Leistungen zu erbringen. Er arbeitet bei Bedarf eng mit unterschiedlichen Fachleuten an den jeweiligen Forschungseinrichtungen zusammen. Der jeweilige Fall wird ganz zu seinem Fall. Erfolg haben heißt für ihn, Möglichkeiten zu sehen, wo andere Probleme sehen.

In dieser Kanzlei stehen die individuelle Beratung und Ihre Interessen im Mittelpunkt. Dr. Schultes nimmt sich für jeden die erforderliche Zeit, denn nur ausgehend von einem vollständig und korrekt ermittelten Sachverhalt, sei dieser einfach strukturiert oder komplex, kann die Rechtslage richtig beurteilt und dem Mandanten zu seinem Recht verholfen werden.

Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg Schultes bearbeitet Mandate aus dem Handels- und Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Bankrecht, Vertragsrecht und Erbrecht.

Handels- und Gesellschaftsrecht

Dr. Schultes unterstützt und vertritt Sie im Handelsrecht und Gesellschaftsrecht bei der Gestaltung Ihrer gesellschaftsrechtlichen Vorhaben. Streitigkeiten unter den Inhabern und den Gesellschaftern von Unternehmen lähmen die Unternehmensentwicklung bis hin zur Existenzfrage. Durch vernünftige und den wechselseitigen Interessen entsprechende vertragliche Regelung kann eine Streitigkeit schon im Vorfeld verhindert werden. Lassen Sie sich daher eingehend von Dr. Schultes beraten, bevor Sie vertragliche Bindungen eingehen.

Im Gesellschaftsrecht berät und vertritt Rechtsanwalt Schultes Ihr Unternehmen umfassend bei der Vertragsverhandlung, Vertragsgestaltung sowie bei der Projektplanung und Nachfolgeplanung. Er übernimmt beispielsweise die folgenden Aufgaben: Beratung bei der Wahl der Rechtsform, insbesondere unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten, individuelle Gestaltung von Gesellschaftsvertrag und Geschäftsführervertrag, Begleitung beim Unternehmenskauf, Unternehmensverkauf, Unternehmensumwandlung und Generationswechsel, Beratung für Existenzgründer, umfassende Rechtsberatung auf allen Gebieten des Unternehmensrechts (GmbH-Recht, KG-Recht/OHG-Recht, BGB-Gesellschaftsrecht), Treuhandvertrag und Übernahme der Treuhänderstellung.

In Verbindung mit dem Gesellschaftsrecht übernimmt Dr. Schultes bei ausstehenden Geldforderungen auch den Forderungseinzug für seine Mandanten. Das Rechtsgebiet Forderungseinzug beinhaltet den juristischen Beistand bei der Beitreibung einer ausstehenden Forderung. Wegen der heutzutage fast üblichen mangelnden Zahlungsmoral wird Dr. Schultes von Unternehmen und auch Privatleuten bei der Forderungsbeitreibung gern in Anspruch genommen. Wenn Sie als Gläubiger Ihren Schuldner mit einer fälligen Rechnung oder einer ausgesprochenen Mahnung bereits in Verzug gesetzt haben, so trifft die Kostenerstattungspflicht die Gegenseite. Das bedeutet, ab In-Verzug-Setzung muss Ihr Schuldner die Kosten für Ihren Rechtsanwalt als Verzögerungsschaden begleichen. Rechtsanwalt Dr. Schultes wird Ihrem Schuldner abermals eine Mahnung mit einer kurzen Zahlungsfrist zukommen lassen. Wenn sich dieser auch dadurch nicht zur Zahlung bewegen lässt, strengt der Dr. Schultes das geeignete gerichtliche Verfahren an, um für Sie einen vollstreckungsfähigen Titel zu erhalten.

 Gewerblicher Rechtsschutz

Ebenso hat Herr Schultes Kenntnisse im gewerblichen Rechtsschutz. Er berät und vertritt Mandanten im Markenrecht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht bei Rechtserlangung, Rechtsdurchsetzung und Rechtsverteidigung. Beratend steht er seinen Mandanten bei der wirtschaftlichen Verwertung ihrer Rechte, etwa bei der Erstellung von Lizenzvertrag und Produktionsvertrag, aber auch bei Entscheidungen über Werbemaßnahmen und Marketingstrategien zur Seite. Vornehmlich im Internet oder auf einer Internetseite können sich Probleme ergeben, wenn Inhalte veröffentlicht werden, an denen Rechte anderer bestehen. In solchen Fällen wird eine Abmahnung ausgesprochen oder sich gegebenenfalls gerichtlich auseinandergesetzt. Rechtsanwalt Dr. Schultes berät und vertritt Sie bei Fragen um Unterlassungserklärung, Teledienstgesetz und Schadensersatz.

 Arbeitsrecht

Das Individualarbeitsrecht hält Regelungen für die Rechtsbeziehungen zwischen einem Arbeitgeber und seinen Arbeitnehmern bereit. Dr. Schultes steht sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber als Interessenvertretung zur Verfügung. Bevor Sie ein Arbeitsverhältnis eingehen, können Sie Dr. Schultes mit der Überprüfung Ihres Arbeitsvertrages oder der Vertragsgestaltung betrauen. Er berät und vertritt seine Mandanten auch im Kündigungsschutzrecht. Sofern Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Abmahnung, Änderungskündigung oder gar eine betriebsbedingte Kündigung erhalten haben, ist es Ihnen zu empfehlen, den arbeitsrechtlichen Rat eines Rechtsanwalts einzuholen. In einem solchen Fall können Sie von Dr. Schultes die Klärung der Rechtslage hinsichtlich Ihrer Rechte und Pflichten erwarten. Bei mangelnder sozialer Rechtfertigung Ihrer Kündigung wird er eine Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht für Sie erheben. Ein gleichfalls kompetenter Ansprechpartner ist er auch bei Fragen hinsichtlich Arbeitnehmerüberlassung, Leiharbeitsverhältnis, Betriebsübergang, Verbraucherschutz, Arbeitszeugnis, Mutterschutz, Abfindung, Betriebsrat, Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Arbeitszeit und beim Wettbewerbsverbot.

Bankrecht

Da das Bankrecht in den vergangenen Jahren eine immer größere Bedeutung erlangte, hat Dr. Schultes einen theoretischen wie praktischen Schwerpunkt auf dieses Rechtsgebiet gesetzt. Probleme können hier für Sie als Anleger entstehen, wenn Sie in einen Fonds, beispielsweise einen geschlossenen Immobilienfonds, investiert haben und die Fondsgesellschaft die in Aussicht gestellte Rendite nicht erwirtschaftet oder gar insolvent wird. In den meisten Fällen ist das Geld der Anleger erst einmal weg. Sofern Sie schlecht oder gar auf betrügerische Art und Weise beraten worden sind, steht Ihnen Herr Dr. Schultes juristisch zur Seite.

Darüber hinaus können Sie Dr. Schultes in Anspruch nehmen hinsichtlich Prospekthaftung, Wertpapieranlage, Aktienanlage, Kreditrecht, Kreditsicherungsrecht (Probleme der Grundschuldhaftung in Verbindung mit einer Sicherungszweckerklärung), Bürgschaft (insbesondere auch Ehegattenbürgschaft und Sittenwidrigkeit der Bürgschaft), Schuldbeitritt und Schuldmitübernahme (des Ehegatten) und im Zusammenhang mit der Erfüllung der einer Bank obliegenden Beratungspflicht beim Abschluss und der Durchführung von Kredit- und Anlagegeschäften, insbesondere auch bei Wertpapiergeschäften und Börsentermingeschäften.

Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg Schultes steht auch Banken als Interessenvertreter, aber auch als Dozent insbesondere für das Kreditsicherungsrecht und Zivilprozessrecht zur Verfügung.

 Vertragsrecht

Das weitere Tätigkeitsgebiet des Juristen ist das Vertragsrecht. Dr. Schultes übernimmt die Vertragsprüfung und Vertragsgestaltung und klärt Fragen und Probleme um Kaufvertrag, Werkvertrag, Dienstvertrag, Kooperationsvertrag, Lizenzvertrag, Vertriebsvertrag, Darlehensvertrag, Bürgschaft oder Schuldbeitritt. Sie werden aber genauso vor dem Abschluss von allen anderen Vertragsarten umfassend bei der optimalen Gestaltung unterstützt. Dr. Schultes bietet Rechtsrat und gegebenenfalls eine Prozessvertretung bei Streitigkeiten um Wandlung, Minderung, Rücktritt vom Vertrag, Gewährleistung, Anfechtung, Mangel, Nichtleistung oder Verzug. Häufige Themen sind die Schadensersatzforderung oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Erbrecht

Die juristischen Dienstleistungen im Erbrecht reichen von der Beratung und der gerichtlichen Vertretung bis hin zur Testamentsvollstreckung. Dabei umfasst die Tätigkeit von Rechtsanwalt Dr. Schultes unter anderem die Beratung über die Vermögensnachfolge (vorweggenommene Erbfolge, Erbauseinandersetzung und Unternehmertestament), die Gestaltung von Testamenten, Erbvertrag und anderen erbrechtlichen Verfügungen im Hinblick auf ein optimales steuerrechtliches Ergebnis, die Beratung und Vertretung nach dem Erbfall (insbesondere außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Erbanspruch, Erbersatzanspruch, Pflichtteilsanspruch, Pflichtteilsergänzungsanspruch und Vermächtnis, Erfüllung von Auflage und Teilungsanordnung) oder die Beratung über die Beschränkung der Erbenhaftung, die Nachlassinsolvenz und Nachlassverwaltung.

Publikationen

  • Beteiligung Dritter am Zivilprozess, Dissertation 1993, Carl Heymanns Verlag
  • Zur Nichtigkeit des den Arrest vollziehenden Überweisungsbeschlusses, Juristische Rundschau 1995, S. 136-142
  • Jahrbuch Junger Zivilrechtswissenschaftler 1999, Tradition und Fortschritt im Recht (Mitherausgeber), Richard Boorberg Verlag Stuttgart 2000
  • Grundlagen der Rechtordnung/Bürgerliches Recht, Handbuch der Hochschule der Sparkassen-Finanzgruppe zur Einführung ins Bürgerliche Recht, 170 Seiten, 2003
  • Brockhaus, Kommentierung der Begriffe des Prozessrechts, 2005
  • Mitautor des Münchener Kommentars zur Zivilprozessordnung, §§ 59-77 ZPO, 3. Auflage 2007

 

Kontakt

Dr. Hans-Jörg Schultes

Trierer Str. 70-72
53115 Bonn
Poppelsdorf
Deutschland
Telefon: 
+49 228 2807730
Telefax: 
+49 228 2807733
Web
www.ra-schultes.de
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