Dr. Karin Triebold

Sprachkenntnisse

  • Deutsch
  • Englisch
  • Französisch
Übersicht

Rechtsanwältin Dr. Karin Triebold gründete ihre Einzelkanzlei 2003 in Münster, nachdem sie in Kanzleien in Dortmund und Münster tätig gewesen war. Die Büroräume der Kanzlei Dr. Triebold liegen in der Münsteraner nahe der Innenstadt am Aasee gegenüber der Handwerkskammer. Parkmöglichkeiten bestehen in der Bismarckallee, im Kanonengraben oder Anfang der Aegidiistraße. Vom Hauptbahnhof sind sie zu Fuß (ca. zehn Gehminuten) oder mit den Buslinien 3 und 10 erreichbar. 

Fachanwaltschaften:

  • Fachanwalt Verwaltungsrecht

Rechtsberatung zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:

  • Ausbildungsrecht
  • Beamtenrecht
  • Mietrecht
  • Verkehrsrecht
  • Verwaltungsrecht
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Kurzprofil

Rechtsanwältin Dr. Karin Triebold gründete ihre Einzelkanzlei 2003 in Münster, nachdem sie in Kanzleien in Dortmund und Münster tätig gewesen war. Die Büroräume der Kanzlei Dr. Triebold liegen in der Münsteraner nahe der Innenstadt am Aasee gegenüber der Handwerkskammer. Parkmöglichkeiten bestehen in der Bismarckallee, im Kanonengraben oder Anfang der Aegidiistraße. Vom Hauptbahnhof sind sie zu Fuß (ca. zehn Gehminuten) oder mit den Buslinien 3 und 10 erreichbar. 

Beratungstermine werden nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bei der Terminvergabe werden selbstverständlich Ihre Wünsche und Vorstellungen berücksichtigt.

Fachgebiete

Karin Triebold wurde 1960 in Münster geboren. Sie studierte an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster sowie an der Université de Lausanne in der Schweiz Rechtswissenschaften. Den anschließenden Dienst als Rechtsreferendarin absolvierte sie in Münster. Vor der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft 1992 arbeitete sie als Assessorin in der  Verwaltung der Fachhochschule Münster. Frau Triebold promovierte 1994 an der Universität Münster zu einem Thema aus dem Schadensersatzrecht zum Doktor der Rechte.

Rechtsanwältin Dr. Karin Triebold korrespondiert bei Bedarf in gutem Französisch. Außerdem verfügt sie über gute Kenntnisse in Englisch.

Spezialisierung ist heute die Basis für eine ausgewogene und kompetente Beratung. Rechtsanwältin Dr. Karin Triebold, seit 1998 auch Fachanwältin für Verwaltungsrecht, berät und vertritt ihre Mandanten im Beamtenrecht, Schulrecht, Hochschulrecht und Prüfungsrecht, Verkehrsrecht und Mietrecht.

Die Bezeichnung "Fachanwalt" wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal drei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Karin Triebold absolvierte 1999 eine Zusatzausbildung zur Mediatorin. Die gerichtliche Konfrontation sollte, wenn möglich, nur das letzte Mittel sein, um den Mandanten vor Nachteilen zu bewahren. Unter der Kommunikationstechnik Mediation ist ein außergerichtliches Konfliktbearbeitungs- und Streitschlichtungsverfahren zu verstehen, in dem alle am Konflikt Beteiligten mit Unterstützung eines externen, allparteilichen Dritten (Mediator) freiwillig, eigenverantwortlich und gemeinsam eine fall- und problemspezifische Konfliktregelung oder Konfliktlösung erarbeiten. er Mediator sieht sich eher als Vermittler, um langwierige kosten- und nervenaufreibende Prozesse durch geschickte und intensive außergerichtliche Verhandlung zu vermeiden.

Im Verwaltungsrecht geht es um die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Bürger und dem Staat in seinen unterschiedlichen Formen, also als Bundesrepublik Deutschland, Land Nordrhein-Westfalen, Kreis, Stadt oder Gemeinde. Die Verwaltung ist in vielfältigen Formen organisiert. Hier kann es erforderlich sein, Ansprüche (Genehmigungen) gegenüber Behörden geltend zu machen und durchzusetzen, aber auch unrechtmäßiges Verhalten der Verwaltung gegenüber dem Mandanten zu verhindern oder rückgängig zu machen. Das allgemeine Verwaltungsrecht regelt die Verfahrensweisen und Handlungsformen der Verwaltung (zum Beispiel Rechtsverordnung, Verwaltungsakt, Verwaltungsverfahren, Widerspruchsbescheid). Das besondere Verwaltungsrecht deckt einzelne spezielle Bereiche ab, in denen sich Staat und Bürger begegnen. Rechtsanwältin Dr. Karin Triebold berät und vertritt ihre Mandanten im Beamtenrecht, Prüfungsrecht, Hochschulrecht und Schulrecht.

Ein Schwerpunkt der Juristin ist das Beamtenrecht. Dies umfaßt auch das Disziplinarrecht. Stellt der Dienstherr in einem Disziplinarverfahren fest, dass ein Beamter ein Dienstvergehen begangen hat, können unterschiedliche Disziplinarmaßnahmen verhängt werden. Bei Beamten im aktiven Dienst kommen Verwarnung, Verweis, Geldbuße, eine Gehaltskürzung, Herabsetzung des Dienstgrads oder sogar eine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis in Betracht. Frau Triebold begleitet ihre Mandanten aber auch bei Rechtsfragen bei  Beförderung, Beurteilung, Versetzung, Konkurrentenklagen, Vorsorgungsbezüge, Beihilfe, Dienstunfähigkeit, Dienstunfall, Nebentätigkeit und allen sonstigen Ansprüchen aus beamtenrechtlichen Verhältnissen.

Ferner ist die Juristin auf dem Gebiet Schulrecht und Hochschulrecht tätig. Hierbei profitieren Sie von ihrer Erfahrung bei Problemen bei einer Hochschulprüfung oder Fachhochschulprüfung, Anrechnung von Studienleistungen, Exmatrikulation oder - auf Seiten der Professoren - bei  der Anrechnung von Vordienstzeiten beim Dienstalter oder der Erlaubnis von Nebentätigkeit. Der Bereich das Schulrechts umfaßt u.a. Probleme beim Sonderpädagogischen Förderbedarf, Widerspruch gegen Zeugnisse, Zeugnisnoten,  Nichtversetzung oder Ordnungsmaßnahmen (Verweis, Versetzung in die Parallelklasse, Ausschluß vom Unterricht).    

Seit vielen Jahren berät und vertritt Rechtsanwältin Triebold Mandanten im Prüfungsrecht. Dazu zählen Zwischenprüfung, Bachelorprüfung, Diplomprüfung und Magisterprüfung ebenso wie alle berufseröffnenden Prüfungen außerhalb des Universitätsbereiches (so bei Laufbahnprüfung oder sonstigen Prüfungen). Soweit sich ein Prüfling z.B. in oder während einer Klausur oder vor Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses falsch verhält, kann dies später oft nicht mehr korrigiert werden. Frau Triebold wird für ihre Mandanten im Verwaltungsverfahren und Widerspruchsverfahren sowie im verwaltungsgerichtlichen Verfahren in allen Instanzen tätig. Soweit erforderlich, führt sie nicht nur Klageverfahren durch, sondern auch einstweilige Anordnungsverfahren.

Jeder Verkehrsteilnehmer weiß: Eine kleine Unachtsamkeit genügt, und schon hat es gekracht. Eine Vielzahl von Fragen stellt sich nach einem Verkehrsunfall. Wer ist schuld? Wer ersetzt den Schaden? Welche Ansprüche habe ich? Was muss ich tun, um zu meinem Recht zu kommen?

Bereits bei einem Unfall, der nur Sachschaden zur Folge hat, ergeben sich oft viele Probleme, auch wenn oft auf den ersten Blick alles klar zu sein scheint. Noch schwieriger ist die Situation, wenn Menschen zu Schaden gekommen sind. Sicher, die Gesundheit lässt sich nicht mit Geld bezahlen. Aber zumindest die mit einer Verletzung verbundenen Verluste sollen erstattet werden. Wer kommt für den Verdienstausfall auf? Was ist, wenn ich wegen der Verletzung den Arbeitsplatz verliere? Was ist, wenn eine Person stirbt? Wie kann ich mich absichern, falls sich die Verletzungsfolgen in Zukunft verschlimmern? Und, nicht zuletzt: Habe ich Anspruch auf Schmerzensgeld, und wenn ja, wie viel?

Um solche und andere Probleme zu lösen, berät und vertritt Frau Triebold ihre Mandanten im Verkehrsrecht. Unfälle mit Personenschaden oder Sachschaden, Ärger mit der Werkstatt nach der Reparatur, Leihwagen, Probleme nach einem Autokauf oder Leasing, drohende medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU), Fahrverbot, Punkte in Flensburg, Alkohol/Drogen im Straßenverkehr, Führerschein, Verteidigung in Strafsachen und Ordnungswidrigkeitssachen - die Tätigkeit der Verkehrsrechtlerin hat viele Facetten. Neben der Unfallregulierung vertritt Rechtsanwältin Dr. Karin Triebold Sie in Anhörungsverfahren, Widerspruchsverfahren und Gerichtsverfahren gegen Verwarnungsbescheid und Bußgeldbescheid. Des Weiteren geht sie auch gegen Führerscheinentzug und Fahrverbot vor.

Das Mietrecht beinhaltet das Wohnraummietrecht sowie das gewerbliche Mietrecht (Gewerbemietrecht). Rechtsanwältin Dr. Karin Triebold berät und vertritt dabei sowohl Vermieter als auch Mieter. Sie unterstützt Sie kompetent bei allen Fragen und Problemen, die von der Begründung bis zur Beendigung eines Mietverhältnisses auftreten können. Regelmäßig beziehen sich ihre Mandate auf folgende Themen: Mietvertrag, Pachtvertrag, Vertragsprüfung, Vertragsentwurf, Zeitmietvertrag, Mietkaution, Mieterhöhung, Modernisierung, Mietmangel, Gutachten, Beweisverfahren, Mietminderung, Mängelbeseitigung, Schönheitsreparaturen, Betriebskosten, Miete, Pacht, Zahlungsverzug, ordentliche Kündigung, Eigenbedarf, fristlose Kündigung, Kündigungsfrist, Widerspruch, Sozialklausel, Mieterschutz, Räumungsklage, Zahlungsklage, Mietprozess, Endrenovierung, Schadensersatz (auch: Schadenersatz), Zwangsvollstreckung, Räumung, Räumungsschutz oder Zwangsräumung.

Kontakt

Dr. Karin Triebold

Weseler Straße 1
48151 Münster
Deutschland
Telefon: 
+49 251 6209657
Telefax: 
+49 251 6209659
Web
www.ra-triebold.de
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