Die Rechtsanwaltskanzlei Markus Zöller, LL.M. - Kanzlei in der Innenstadt - in Münster wurde im Frühsommer 2007 von Rechtsanwalt Markus Zöller, LL.M. gegründet. Die Kanzlei deckt mit ihrem Beratungsspektrum alle Bereiche des Rechts ab. Seit Beginn ist Rechtsanwältin Claudia ter Veen-Thale als weitere Juristin für die Kanzlei tätig. Sie bearbeitet die Mandate aus dem Allgemeinen Zivilrecht, dem Arbeits- und Verkehrsrecht.
Die Rechtsanwaltskanzlei Markus Zöller, LL.M. - Kanzlei in der Innenstadt - in Münster wurde im Frühsommer 2007 von Rechtsanwalt Markus Zöller, LL.M. gegründet. Die Kanzlei deckt mit ihrem Beratungsspektrum alle Bereiche des Rechts ab. Seit Beginn ist Rechtsanwältin Claudia ter Veen-Thale als weitere Juristin für die Kanzlei tätig. Sie bearbeitet die Mandate aus dem Allgemeinen Zivilrecht, dem Arbeits- und Verkehrsrecht.
Die hellen und modern gestalteten Kanzleiräumlichkeiten liegen mitten im Herzen Münsters neben dem Karstadt-Warenhaus. Das Sozialgericht und das Arbeitsgericht sind nur etwa fünfzig Meter entfernt. In den Parkhäusern "Karstadt" und "Am alten Steinweg" bestehen gute Parkmöglichkeiten. Der Münsteraner Hauptbahnhof - und damit auch der Anschluss an alle wichtigen Buslinien - ist etwa zehn Gehminuten entfernt. Auch der Bushaltestellenknotenpunkt "Am Bült" ist fußläufig in zwei Minuten zu erreichen.
Beratungstermine können mit der Kanzlei montags bis freitags von 08.00 bis 18.00 Uhr über das Sekretariat vereinbart werden. Termine können bei Bedarf und nach gesonderter Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten, am Wochenende und insbesondere vor Ort beim Mandanten liegen.
Die Kanzlei ist über ihre E-Mail-Adresse (info@kanzleizoeller.de) und die eigene Internetpräsenz (www.kanzleizoeller.de) rund um die Uhr erreichbar.
Markus Zöller wurde 1973 in Münster geboren. Nach dem Abitur am Schillergymnasium in Münster absolvierte er zunächst ein Pädagogikstudium mit den Schwerpunkten Management-Education und Bildungscontrolling an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster, welches er schließlich als Diplompädagoge (Dipl. Päd.) abschloss. Zeitgleich studierte er an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster Rechtswissenschaften. Das sich anschließende Referendariat absolvierte Rechtsanwalt Zöller am Landgericht in Münster. Markus Zöller ist seit Anfang 2004 als Rechtsanwalt zugelassen und tätig. Bis zum Frühjahr 2007 arbeitete er als Rechtsanwalt in einer der führenden Kanzleien in Sendenhorst. Bereits 2006 absolvierte Rechtsanwalt Zöller den Masterstudiengang zum LL.M. (Master of Law) im Steuerrecht (Taxation). Rechtsanwalt Zöller korrespondiert bei Bedarf in gutem Englisch.
Seit März 2010 ist Rechtsanwalt Markus Zöller, LL.M. berechtigt, die Bezeichnung "Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz" zu führen. Die Bezeichnung "Fachanwalt" wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem bestimmten Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen gegeben sind, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal drei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss sich in diesem Fachgebiet jährlich fortbilden. Rechtsanwalt Zöller hat zudem den Fachanwaltslehrgang für den Fachanwalt im Familienrecht erfolgreich absolviert.
Der Volljurist und Diplompädagoge bietet schwerpunktmäßig Rechtsberatungen und Prozessvertretungen im gewerblichen Rechtsschutz und im Familienrecht, berät und vertritt seine Mandanten aber auch in allen anderen Rechtsfragen kompetent und durchsetzungsstark.
Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht
Unter der Bezeichnung „Gewerblicher Rechtsschutz" fassen Juristen traditionell die Rechtsgebiete des Wettbewerbsrechts, des Marken- und Geschmacksmusterrechts, des Kartell- und Patentrechts, sowie des Urheberrechts und des allgemeinen Schutzrechtsschutzes zusammen. Haben die beiden erstgenannten Rechtsbereiche vornehmlich Bedeutung für Unternehmen und Gewerbetreibende, werden mit der zunehmenden Entwicklung des Internethandels Urheber- und Schutzrechtsfragen auch für Verbraucher wichtig.
In vielen Fällen werden nämlich Privatleute, Gewerbetreibende und Firmen mit Abmahnungen konfrontiert, die vermeintliche oder tatsächliche Rechtsverstöße gegen Wettbewerbsverbote oder unzulässige Nutzungen geschützter Marken oder die Verletzung von Urheberrechten zum Gegenstand haben. Dabei werden - verbunden mit einer Abmahnung, in welcher der Gesetzesverstoß aufgezeigt wird - durch den Rechteinhaber oder Mitbewerber zumeist die Unterlassung und die Abgabe eines Vertragsstrafeversprechens gefordert. Die kompetente Beratung und anwaltliche Betreuung auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes durch Fachanwalt Zöller ist in zunehmendem Maße geboten, da hier nicht selten rechtsmissbräuchlich gegen Konkurrenten auf dem Markt vorgegangen wird. Gerichtlich wird hierbei oft mit dem Mittel der einstweiligen Verfügung gearbeitet und nicht selten entwickeln sich hieraus auch sogenannte Hauptsacheklagen. Maßgebliches Kriterium dafür ist, inwieweit hinsichtlich eines Rechtsverstoßes eine Wiederholungsgefahr besteht.
Weit verbreitet sind diese Formen der rechtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen beim Onlinehandel, wie insbesondere beim Handel über die Handelsplattform www.ebay.de, die den Regelungen zu den Fernabsatzgeschäften unterliegen. Hauptfälle der im Internet verfolgten Rechtsverstöße im Bereich des Wettbewerbsrechts sind daher fehlerhafte und unrichtige Widerrufsbelehrungen, unzureichende Angaben von Energieeffizienzklassen bei Elektrogroßgeräten und fehlerhafte Versandkostenangaben. Im Bereich des Urheberrechts besteht oft Streit über die unberechtigte Nutzung von Musikwerken und die Aneignung von Fotografien ohne Nutzungserlaubnis durch den Urheber der Werke. In diesen Fällen kann es immer zu einer Abmahnung, beispielsweise wegen sogenanntem „File-Sharings", „Bilderdiebstahl" oder der Übernahme von urheberrechtlich geschützten Inhalten im Internet, kommen. Verstöße gegen das Urheberrecht und gegen das Wettbewerbsrecht sind nicht selten mit erheblichen Schadensersatzforderungen verbunden. Lassen Sie sich daher rechtszeitig von Rechtsanwalt und Fachanwalt Markus Zöller beraten und vertreten.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz Markus Zöller, LL.M., berät und vertritt Sie im gesamten Bereich des gewerblichen Rechtschutzes und des Urheberrechts, insbesondere zu den Themenfeldern:
Familienrecht
Im Familienrecht sollte - auch wenn die "Chemie" zwischen den Betroffenen noch immer stimmt - das Recht nicht zu kurz kommen. Bei komplexen Vermögensverhältnissen kann daher oft die exakte Formulierung eines umfassenden Ehevertrags die Basis für eine spätere Streitvermeidung sein.
Vollmachten für den Pflegefall und Betreuungsfall verhindern die oft ungewollte amtliche Pflegschaft oder machen zumindest deren Wirken kontrollierbar. Bei Streitigkeiten in der Familie können Konfliktbetreuung oder Mediationsgespräche zumeist Schlimmeres verhindern.
Im Falle einer Trennung oder Scheidung sollten die finanziellen Möglichkeiten der ehemaligen Partner und die Gestaltung ihres weiteren Lebens über einen gerechten Vermögensausgleich, umfassende Regelungen zum Unterhalt sowie zum Umgang mit den gemeinsamen Kindern schon frühzeitig geregelt werden, da diese Bereiche durch die Trennung bzw. Scheidung häufig bis zum Lebensende entscheidend geprägt werden.
Rechtsanwalt Markus Zöller, LL.M., berät und vertritt Sie im Familienrecht - insbesondere in den Bereichen: