Marc Walter

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Marc Walter ist als selbständiger Rechtsanwalt in Mainz und Wiesbaden tätig. Neben der Tätigkeit in einer Wiesbadener Kanzlei gründete seine Einzelkanzlei im August 2009 in Mainz und betreut überwiegend private, aber auch gewerbliche Mandanten. Herr Walter arbeitet in Bürogemeinschaft mit Rechtsanwalt Klaus Geiger, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Ferner besteht bei Bedarf eine überörtliche Kooperation mit Uwe Beutel, Fachanwalt für Familienrecht, aus Wiesbaden.

Fachanwaltschaften:

  • Fachanwalt Familienrecht

Rechtsberatung zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:

  • Arbeitsrecht
  • Familienrecht
  • Strafrecht
  • Verkehrsrecht
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Kurzprofil

Marc Walter ist als selbständiger Rechtsanwalt in Mainz und Wiesbaden tätig. Neben der Tätigkeit in einer Wiesbadener Kanzlei gründete seine Einzelkanzlei im August 2009 in Mainz und betreut überwiegend private, aber auch gewerbliche Mandanten. Herr Walter arbeitet in Bürogemeinschaft mit Rechtsanwalt Klaus Geiger, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Ferner besteht bei Bedarf eine überörtliche Kooperation mit Uwe Beutel, Fachanwalt für Familienrecht, aus Wiesbaden.

Der Kanzleisitz ist im Mainzer Stadtteil Drais im Gebäude des ehemaligen Jesuitenklosters gelegen. Durch die Nähe zur Haltestelle "Drais Friedhof" der Buslinie 55 besteht ein sehr guter Anschluss an den öffentlichen Nahverkehr. Im Umfeld gibt es genügend kanzleieigene und öffentliche Parkplätze, die von den Mandanten kostenfrei benutzt werden können.

Beratungstermine können montags bis freitags von 09.00 bis 12.30 Uhr, sodann von 13.30 bis 18.00 Uhr mit Herrn Walter vereinbart werden. Termine sind nach Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten, am Wochenende sowie vor Ort beim Mandanten möglich.

Fachgebiete

Marc Walter, geboren 1973 in Detmold, absolvierte sein Studium der Rechte an der Universität Bielefeld. Das Rechtsreferendariat im Anschluss an das erste juristische Staatsexamen leistete er in Düsseldorf und San Francisco/USA. Herr Walter wurde Ende 2002 zur Anwaltschaft zugelassen. Vor der Gründung der eigenen Kanzlei in Mainz war er von 2002 bis 2004 als Rechtsanwalt in Krefeld sowie im Anschluss in Wiesbaden tätig. Herr Walter spricht fließend Englisch.

Rechtsanwalt Marc Walter übernimmt Ihr Mandat aus dem Familienrecht, Strafrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht.

Marc Walter ist seit 2006 Fachanwalt für Familienrecht. Die Bezeichnung "Fachanwalt" wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal drei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten. Für das Fachgebiet Familienrecht sind besondere Kenntnisse im materiellen Familienrecht unter Einschluss familienrechtlicher Bezüge zum Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Sozialrecht und Steuerrecht, im internationalen Privatrecht und in der Theorie und Praxis familienrechtlicher Vertragsgestaltung nachzuweisen.

Als Spezialist für Familienrecht berät und vertritt Rechtsanwalt Walter Sie in allen Angelegenheiten rund um die Familie, Ehe und Partnerschaft, gerichtlich wie außergerichtlich. Das Familienrecht, speziell das Scheidungsrecht, bildet einen wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkt des Juristen. Es regelt unter anderem die Ehescheidung und angrenzende Rechtsfragen, Trennungsvereinbarung, Scheidungsvereinbarung und die Vorbereitung eines Ehevertrags. Hierher gehören auch die Problembereiche Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht oder Zugewinnausgleich. Partnerschaft und Familie sind für viele von uns das Wichtigste im Leben. Wenn hier Schwierigkeiten auftreten, ist nicht nur juristische Fachkenntnis, sondern auch menschliches Verständnis und Feingefühl gefragt. Hier ist es das besondere Anliegen von Marc Walter, neben den anstehenden rechtlichen Problemen immer auch das persönliche, menschliche Schicksal im Auge zu behalten und gemeinsam mit dem Klienten erfolgsorientiert zu arbeiten. Sein Ziel ist es, ausgleichend zu wirken. In Vormundschaft, Pflegschaft oder Betreuung nimmt er die Interessen seiner Mandanten selbstverständlich auch gegenüber Behörden wahr.

Mit den Strafgesetzen des Strafgesetzbuches wird der Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten (solche, deren Strafandrohung im Mindestmaß unter einem Jahr Freiheitsstrafe liegt) handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, einfache Körperverletzung. Die schwereren Straftaten (Mindeststrafandrohung von einem Jahr Freiheitsstrafe) sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord. Bei diesen „klassischen" Straftaten denkt jeder sofort daran, sich von einem versierten Strafverteidiger vertreten zu lassen. Aber auch als "Normalbürger" können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden. Als zugelassener Rechtsanwalt hat Marc Walter die Möglichkeit, Akteneinsicht zu nehmen, um daraufhin eine sachgerechte Verteidigung vorzubereiten. Selbstverständlich werden auch strafrechtliche Pflichtverteidigungen und Bußgeldverfahren übernommen.

In wirtschaftlich kritischen Zeiten ist der Erhalt des Arbeitsplatzes wichtiger denn je. Das Arbeitsrecht gewährt Ihnen umfassenden Schutz gegen sozial nicht gerechtfertigte Kündigungen. Nach dem Zugang einer Kündigung haben Sie drei Wochen Zeit, um beim Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage einzureichen. Neben dem Schutz des Arbeitsplatzes spielen vor den Arbeitsgerichten insbesondere Auseinandersetzungen um Lohnleistung und Lohnersatzleistung (zum Beispiel im Krankheitsfall) eine große Rolle. Nicht wenige Probleme ergeben sich auch bei der Abwicklung des Arbeitsverhältnisses: Hier kann insbesondere das Arbeitszeugnis, die Lohnsteuerkarte, die Abgeltung von Urlaub sowie die Gewährung einer Abfindung in Streit stehen. Vertrauen Sie hier auf die logische Analyse des Sachverhaltes durch Rechtsanwalt Marc Walter und die darauffolgende sorgfältige Bearbeitung Ihres Rechtsstreits.

Bei unverschuldeten Verkehrsunfällen kommt die gegnerische Haftpflichtversicherung für den Schaden auf. Doch Vorsicht! Viele Versicherer rechnen falsch ab, wenn sich der Unfallgegner keinen Rechtsanwalt nimmt. Es werden unzulässige Abzüge vorgenommen oder Belege und Beweise eingefordert, die für die Schadensabwicklung nicht notwendig sind. Auch bei Versicherern ist Sparen angesagt, oft auch zu Lasten des eigenen Versicherungsnehmers oder des Unfallgegners. Wer keinen Rechtsanwalt hinzuzieht, gibt zu erkennen, dass er einen Rechtsstreit scheut. Die Versicherung geht daher davon aus, dass der Anspruchsteller die unzutreffende Abrechnung nicht bemerkt oder sich hiergegen nicht zur Wehr setzt.

Im Übrigen machen Versicherungen Sie natürlich nicht freiwillig auf weitere Schadenspositionen aufmerksam, die Sie ersetzt verlangen könnten. Nach einem Verkehrsunfall kann Rechtsanwalt Marc Walter zum Beispiel folgende Posten bei der gegnerischen Versicherung geltend machen: Fahrtkosten zur Werkstatt, zum Gutachter oder ins Krankenhaus, Gutachterhonorare, entgangene Freizeit, versäumter Urlaub oder verdorbene Urlaubsfreunden, langfristige Verletzungen und Schmerzen, Heilbehandlungen und Medikamente, Porto und Telefonkosten, Rechtsanwaltskosten, erhöhte Versicherungsprämien (meist über Jahre), entgangener Gewinn, Werteinbußen des geschädigten Gegenstandes, Mietkosten für eine Ersatzsache (meist Mietwagen), entgangene Gebrauchsvorteile/Genussmöglichkeiten, Ersatz bei Verletzung eines haushaltsführenden Familienmitgliedes oder Ersatz für den Verlust der Arbeitskraft oder der Erwerbsfähigkeit.

Die Sanktionen von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr beinhalten neben der eigentlichen Strafe regelmäßig auch Nebenfolgen wie das Fahrverbot. Die Nebenfolgen sind für viele Betroffene häufig unangenehmer als die Hauptsanktion. Sofern Sie keiner Vorsatztat beschuldigt werden, trägt der Verkehrsrechtsschutz die Verteidigerkosten in diesen Fällen. Rechtsanwalt Marc Walter vertritt seine Mandanten im Verkehrszivilrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und bei Verkehrsstrafsachen.

Mitgliedschaften:

  • Deutscher Anwaltverein (DAV)
  • Forum junge Anwaltschaft
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