Rechtsanwalt Christian Gallois gründete seine Einzelkanzlei 1989 in Mainz. Er arbeitet inzwischen in Kooperation mit der Kanzlei GTK- Rechtsanwälte die auf Bau- und Wirtschaftsrecht spezialisiert ist.
Rechtsanwalt Christian Gallois gründete seine Einzelkanzlei 1989 in Mainz. Er arbeitet inzwischen in Kooperation mit der Kanzlei GTK- Rechtsanwälte die auf Bau- und Wirtschaftsrecht spezialisiert ist.
Die Kanzlei befindet sich in Mainz Lerchenberg in unmittelbarer Nähe des ZDF.
Das Sekretariat der Kanzlei ist montags bis freitags von 08.00 bis 17.00 Uhr besetzt. In dieser Zeit können mit Herrn Gallois Beratungstermine vereinbart werden, die nach Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten, am Wochenende sowie auch vor Ort beim Mandanten möglich sind.
Christian Gallois wurde 1958 in Mainz geboren. Nach seinem Studium an der dortigen Johannes-Gutenberg-Universität leistete er seinen Dienst als Rechtsreferendar im Landgerichtsbezirk Mainz. Herr Gallois wurde 1989 zur Anwaltschaft zugelassen. Der Jurist spricht gut Englisch und verfügt über Grundkenntnisse in Französisch.
Rechtsanwalt Christian Gallois ist Ihr Ansprechpartner für Probleme aus dem Speditionsrecht und Transportrecht, privaten Baurecht, Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht).
Der Logistikmarkt wird immer wettbewerbsintensiver. Transportunternehmer unterliegen aber nicht nur sehr dynamischen Marktverhältnissen - auch die rechtlichen Grundlagen ihrer Arbeit sind ebenso vielfältig wie kompliziert. Transport- und speditionsrechtliche Fragen treten im nationalen und internationalen Frachtrecht auf, im Transportversicherungsrecht ebenso wie im Lagerrecht und Logistikrecht, Luftrecht, Binnenschifffahrtsrecht, Eisenbahnrecht und Seetransportrecht.
Christian Gallois betreut Sie zum Beispiel bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen aus einen Transportschaden bei nationalen und internationalen Landtransporten, Lufttransporten oder Seetransporten, auch soweit Gefahrgut und hieraus resultierende Ansprüche betroffen sind. Ferner ist er Ihr Fachmann für Regresse von Versicherern, Probleme mit den Zollbehörden, bei transporttypischen Bußgeldverfahren, für einen Logistikvertrag oder die Begleitung von Firmenverkäufen im Logistikbereich.
Das private Baurecht stellt eine komplexe und vielfältige Rechtsmaterie dar. Diese findet sich an der Schnittstelle von Recht und Technik und umfasst die gesamten rechtlichen Beziehungen zwischen dem Bauherrn, dem Architekten, dem Statiker und den Bauunternehmern. Neben der Kenntnis der Gesetze, der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und der einschlägigen Rechtsprechung sind Kenntnisse der typischen Abläufe und Schwachstellen im Baubereich sowie der daraus resultierenden wirtschaftlichen Interessenlage unverzichtbar.
Christian Gallois berät und vertritt daher sowohl Privatleute als auch Unternehmer zu Bau, Umbau, Erwerb und Nutzung von Immobilien. Entsprechend dem zeitlichen Ablauf eines Bauvorhabens unterstützt er Sie zunächst bei der Gestaltung oder Überprüfung von Verträgen (Bauvertrag, Architektenvertrag, Pauschalpreisvertrag) und wirkt gegebenenfalls bei Vertragsverhandlungen und Vertragsabschlüssen mit. Bei der Durchführung von Bauverträgen steht der Jurist Ihnen bei allen bautypischen Problemen wie der Durchsetzung der Vergütung, von Nachträgen, bei Bauverzögerung und Baubehinderung bis hin zur Abnahme und Geltendmachung von Baumängeln zur Seite.
Das Mietrecht beinhaltet das Wohnraummietrecht sowie das gewerbliche Mietrecht (Gewerbemietrecht). Rechtsanwalt Christian Gallois berät und vertritt dabei sowohl Vermieter als auch Mieter. Herr Gallois unterstützt Sie kompetent bei allen Fragen, die von der Begründung bis zur Beendigung eines Mietverhältnisses auftreten können. Regelmäßig beziehen sich seine Mandate auf folgende Angelegenheiten: Mietvertrag, Pachtvertrag, Vertragsprüfung, Vertragsentwurf, Zeitmietvertrag, Mietkaution, Mieterhöhung, Modernisierung, Mietmangel, Gutachten, Beweisverfahren, Mietminderung, Mängelbeseitigung, Schönheitsreparaturen, Betriebskosten, Miete, Pacht, Zahlungsverzug, ordentliche Kündigung, Eigenbedarf, fristlose Kündigung, Kündigungsfrist, Widerspruch, Sozialklausel, Mieterschutz, Räumungsklage, Zahlungsklage, Mietprozess, Endrenovierung, Schadensersatz (auch: Schadenersatz), Zwangsvollstreckung, Räumung, Räumungsschutz oder Zwangsräumung.
Mit dem Erwerb einer Eigentumswohnung oder der Teilung eines Grundstücks entsteht rechtlich eine Wohnungseigentümergemeinschaft. Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) regelt nicht nur die rechtlichen Beziehungen der Wohnungseigentümer untereinander, sondern vielmehr auch das Verhältnis einer Wohnungseigentümergemeinschaft zur Hausverwaltung und zu Dritten. Aus langjähriger praktischer Erfahrung kann es insbesondere bei nachfolgenden Punkten im Wohnungseigentumsrecht zu einem Beratungsbedarf kommen:
Herr Gallois ist selbst Eigentümer zahlreicher vermieteter Eigentumswohnungen im gesamten Bundesgebiet. Somit ist er auch außerhalb der Kanzlei mit Problemen aus dem Miet- und Wohnungseigentumsrecht befasst und verfügt über dementsprechende Erfahrungswerte. Rechtsanwalt Christian Gallois vertritt daher sowohl Wohnungseigentümer als auch Hausverwaltungen in allen Angelegenheiten einer Wohnungseigentümergemeinschaft.
Mitgliedschaften:
Herr Gallois ist seit 1998 Präsident des Golfclubs Domtal Mommenheim e.V. Dieser Club hat etwa eintausend Mitglieder.