Heidrun Ossmann

Sprachkenntnisse

  • Deutsch
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Heidrun Ossmann ist als Fachanwältin ausschließlich im Familienrecht tätig, insbesondere auch im internationalen Familienrecht. Sie arbeitet in einer Sozietät zusammen mit den Rechtsanwälten Kai Jensen und Jörg Geinecke, die weitere Rechtsgebiete abdecken.

Fachanwaltschaften:

  • Fachanwalt Familienrecht

Rechtsberatung zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:

  • Familienrecht
  • Unterhaltsrecht
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Kurzprofil

Heidrun Ossmann ist als Fachanwältin ausschließlich im Familienrecht tätig, insbesondere auch im internationalen Familienrecht. Sie arbeitet in einer Sozietät zusammen mit den Rechtsanwälten Kai Jensen und Jörg Geinecke, die weitere Rechtsgebiete abdecken.

Beratungstermine können montags bis donnerstags von 09.00 bis 13.00 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr, freitags durchgängig von 09.00 bis 17.00 Uhr mit dem Sekretariat vereinbart werden. Dabei werden selbstverständlich Ihre Wünsche und Vorstellungen berücksichtigt. Bei Bedarf können die Besprechungstermine auch außerhalb der Bürozeiten und vor Ort beim Mandanten vereinbart werden. Unter www.ogj-anwaelte.de finden Sie die Homepage der Sozietät.

Die Büroräume finden Sie in Berlin-Neukölln gegenüber der Südsternkirche. Um die Ecke ist die Vertretung des Vatikans. In unmittelbarer Nähe ist auch die U-Bahnhaltestelle "Südstern" (U7) für Mandanten, die öffentliche Verkehrsmittel nutzen.

Fachgebiete

Heidrun Ossmann wurde 1955 in Eutin geboren. Sie studierte in Kiel Rechtswissenschaften und absolvierte das anschließende Referendariat in Berlin. Seit 1985 ist Frau Ossmann als Rechtsanwältin für ihre Mandanten tätig. Sie ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).

An ihrem Beruf als Rechtsanwältin schätzt Frau Ossmann gerade die Vielseitigkeit: auf der einen Seite die Gespräche und Beratungen mit ihren Mandanten und auf der anderen Seite die Aktenbearbeitung sowie die Durchsetzung der Ansprüche ihrer Mandanten im Gerichtsverfahren.

In Fachanwältin Heidrun Ossmann finden Sie eine kompetente Ansprechpartnerin im Familienrecht und internationalen Familienrecht. Die Bezeichnung "Fachanwalt" wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal drei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen.

Das Familienrecht enthält Vorschriften über das Eingehen der Ehe und Lebenspartnerschaft sowie deren Aufhebung. Dabei werden konkret die allgemeinen Rechtswirkungen der Ehe (oder Lebenspartnerschaft), das eheliche und lebenspartnerschaftliche Güterrecht und die Scheidung (oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft) und deren rechtliche Folgen wie Unterhalt und Versorgungsausgleich (Zugewinnausgleich) geregelt. Zudem sind Regelungen getroffen worden über den rechtlichen Status eheähnlicher Gemeinschaften und das Verlöbnis. Ferner enthält es Vorschriften über die Abstammung und die wechselseitige Unterhaltspflicht von Verwandten, über Rechte und Pflichten zwischen Eltern und Kindern (elterliche Sorge)und über die Adoption. Rechtsanwältin Ossmann entwirft beispielsweise einen vorsorgenden Partnerschaftsvertrag oder Ehevertrag und berät Sie zu vermögensrechtlichen Fragen.

Einen zusätzlichen Schwerpunkt von Heidrun Ossmann stellt die Gestaltung von internationaler Scheidungsregelung und Vermögensregelung dar. Dazu gehören insbesondere das Unterhaltsrecht, Sorgerecht, Umgangsrecht, die Vermögensauseinandersetzung, das Scheidungsverfahren selbst, die Beratung der Mandanten in einer Trennungssituation sowie die Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen auf Kindesunterhalt. Des Weiteren fallen Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt und die Hausratsteilung und Zuweisung der Ehewohnung in dieses Fachgebiet.

Speziell sind auf dem Gebiet Scheidungsrecht wirtschaftliche und steuerliche Aspekte besonderer Art zu berücksichtigen. Leider spielen bei immer mehr Scheidungen minderjährige Kinder eine wesentliche Rolle. Hier verfügt Frau Ossmann über einen großen Erfahrungsschatz. Sie befasst sich mit zahlreichen Sorgerechts- und Umgangsrechtsstreitigkeiten (elterliche Sorge und Umgangsrecht).

Des Weiteren berät und vertritt die Juristin Sie auch im internationalen Scheidungsrecht. Das internationale Recht betrifft grundsätzlich Fragen zur Anwendung von Rechtnormen bei Handlungen und Geschäften, die über ein bestimmtes Land hinaus Wirkung entfalten. Hierbei bestimmt in Deutschland das Internationale Privatrecht (IPR), welche von mehreren parallel bestehenden Rechtsverordnungen zur Anwendung kommen soll. Auch das Familienrecht der jeweiligen anderen Staaten spielt eine Rolle. Falls Sie Fragen rund um das Thema internationales Recht, insbesondere internationales Familienrecht haben, wenden Sie sich rechtzeitig an Rechtsanwältin Heidrun Ossmann. So können im Zweifelsfall unerwünschte Ergebnisse vermieden werden.

Kontakt

Heidrun Ossmann

Hasenheide 67
10967 Berlin
Friedrichshain / Kreuzberg
Deutschland
Telefon: 
+49 30 691-9617
Telefax: 
+49 30 69422-49
Web
www.ogj-anwaelte.de
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