Hubertus Hempfling-von Schachtmeyer

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  • Englisch
Übersicht

Hubertus Hempfling-von Schachtmeyer ist seit 1982 als Rechtsanwalt zugelassen, zunächst als selbständiger Rechtsanwalt in Berlin und seit 1992 im Landkreis Cham/Oberpfalz als Rechtsanwalt tätig. Die Büroräume liegen im Burgstallblick 5., 93477 Gleißenberg. Parkmöglichkeiten gibt es direkt vor dem Kanzleigebäude.

Rechtsberatung zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:

  • Arbeitsrecht
  • Arztrecht
  • Baurecht privat
  • Familienrecht
  • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
  • Mietrecht
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Kurzprofil

Hubertus Hempfling-von Schachtmeyer ist seit 1982 als Rechtsanwalt zugelassen, zunächst als selbständiger Rechtsanwalt in Berlin und seit 1992 im Landkreis Cham/Oberpfalz als Rechtsanwalt tätig. Die Büroräume liegen im Burgstallblick 5., 93477 Gleißenberg. Parkmöglichkeiten gibt es direkt vor dem Kanzleigebäude.

Termine können montags, dienstags und donnerstags von 08.00 bis 16.00 Uhr sowie mittwochs und freitags von 08.00 bis 15.00 Uhr mit dem Sekretariat vereinbart werden. Dabei werden selbstverständlich Ihre Wünsche und Vorstellungen berücksichtigt. Bei Bedarf können die Besprechungstermine auch außerhalb der Bürozeiten vereinbart werden.

Fachgebiete

Hubertus Hempfling-von Schachtmeyer wurde 1948 in Hofheim/Unterfranken geboren. Das erste Staatsexamen legte er nach seinem Studium der Rechte an der Freien Universität Berlin ab. Das anschließende Rechtsreferendariat absolvierte er ebenfalls in Berlin und Teile davon bei der Industrie- und Handelskammer in Mumbai, Indien.  Herr Hempfling-von Schachtmeyer ist seit 1982 als Rechtsanwalt zugelassen. Der Jurist spricht Englisch und Französisch.

Rechtsanwalt Hubertus Hempfling-von Schachtmeyer berät und vertritt Sie im Insolvenzrecht, Familienrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht, privaten Baurecht und Arzthaftungsrecht.

Die insolvenzrechtliche Beratung beginnt nicht erst dann, wenn formal ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse abgewiesen worden ist, sondern weit früher. Denn Insolvenzen treten nicht plötzlich auf. Sie kündigen sich meist über einen längeren Zeitraum an, in welchem sie noch abgewendet werden können, wenn man die Anzeichen einer Krise rechtzeitig erkennt und wirksame Gegenmaßnahmen ergreift. Eine solche wirtschaftliche Krise birgt aber eine Reihe von Risiken in sich, in denen Gesellschaften, ihre Gesellschafter und Organe, aber auch Gläubiger anwaltlicher Unterstützung bedürfen.

Unternehmenskrisen und Insolvenzen stellen hohe Anforderungen an die unternehmerische Flexibilität und an die nachhaltige Bereitschaft zu Umstrukturierungsmaßnahmen. Es ist deshalb erforderlich, dass Unternehmer und deren Berater umfassend mit den Instrumentarien vertraut sind, die für die Vorbeugung gegen Unternehmenskrisen, den "Turnaround", also die Vornahme einer drastischen Kursänderung, und die Sanierung von Unternehmen notwendig und geeignet sind. Das Insolvenzrecht bietet interessante Möglichkeiten zur außergerichtlichen Sanierung von Unternehmen, beispielsweise die vereinfachte Kapitalherabsetzung bei der GmbH, die Erleichterung der Kapitalaufnahme sowie Änderungen im Eigenkapitalersatzrecht, die es Gläubigern und Dritten erlauben, sich zu Sanierungszwecken an einem Unternehmen zu beteiligen, ohne eine rückwirkende Umqualifizierung ihrer Darlehen in Eigenkapitalersatz befürchten zu müssen. Ihr Unternehmen kann auch "durch" die Insolvenz saniert werden. Hierfür ist Rechtsanwalt Hubertus Hempfling-von Schachtmeyer, vom Amtsgericht Regensburg zum Insolvenzverwalter und Zwangsverwalter bestellt, der geeignete Ansprechpartner.

Darüber hinaus ist der Jurist auf das Familienrecht spezialisiert. Trennung oder Scheidung - was nun? Versorgungsausgleich, Güterstand, Elementarunterhalt oder Vorsorgeunterhalt, Sorgerecht - Hand aufs Herz: Wissen Sie, was das alles bedeutet? Im Fall der Scheidung kann das sehr viel für Sie bedeuten - bis hin zur Gefährdung Ihrer wirtschaftlichen Existenz. Lassen Sie sich deshalb so früh wie möglich in einer Trennungssituation unbedingt von Rechtsanwalt Hempfling-von Schachtmeyer beraten und gegebenenfalls rechtlich vertreten.

Der Schwerpunkt Arbeitsrecht beinhaltet Regelungen, die für die Arbeitsverhältnisse und die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer maßgeblich sind. Wichtige Teilgebiete sind das Arbeitsvertragsrecht sowie das Kündigungsrecht. Bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses sind im wesentlichen die Kündigungsfrist und der Kündigungsschutz, das Abmahnungsrecht sowie das Abfindungsrecht und das Zeugnisrecht zu berücksichtigen, ferner die Auswirkungen auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld. Dies gilt auch beim Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsverträgen, wobei sowohl beim Aufhebungsvertrag als auch beim Abwicklungsvertrag die Gefahr besteht, dass die Bundesagentur für Arbeit eine Sperrzeit verfügt, wodurch sich zusätzlich die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld verkürzt. Das Leistungsspektrum von Hubertus Hempfling-von Schachtmeyer erstreckt sich im Arbeitsrecht auf die Vertretung sowohl im außergerichtlichen als auch im gerichtlichen Bereich über die Gestaltung von Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Dienstvereinbarung, die Vertretung von Arbeitnehmern, Arbeitgebern, Betriebsräten und Personalräten außergerichtlich beratend und prozessvertretend, vor allen deutschen Arbeitsgerichten.

Im Bereich Mietrecht und Pachtrecht erhalten Sie nicht nur Informationen und Beratung zu Abschluss oder Beendigung eines Mietverhältnisses/Pachtverhältnisses. Selbstverständlich steht Ihnen der Rechtsanwalt auch beratend zur Seite bei:

  • Gestaltung und Prüfung von Mietvertrag/Pachtvertrag
  • Streitigkeiten bei Kündigung
  • Mietmangel, Mietminderung, Mieterhöhung, Nebenkostenabrechnung
  • Räumungsklage, Zwangsräumung

Im privaten Baurecht gestaltet Hubertus Hempfling-von Schachtmeyer Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Projektentwickler, verhandelt und formuliert Ihren Generalunternehmervertrag, Subunternehmervertrag oder Architektenvertrag. Der Jurist greift für seine Mandanten ein, sobald der Bauablauf gestört wird, sei es durch einen erkennbaren Mangel oder durch Bauverzögerung oder bei Meinungsverschiedenheiten zur Vergütung. Dabei wirkt er an den Verhandlungen mit in dem Bestreben, durch frühzeitige Vergleichsversuche, Schiedsgutachtenverfahren oder andere Maßnahmen der Beweissicherung schnelle und kostengünstige Lösungen zu erzielen. Rechtsanwalt Hubertus Hempfling-von Schachtmeyer ist auch forensisch tätig und führt selbständige Beweisverfahren und Vergütungsprozesse sowie Gewährleistungsprozesse.

Im Arzthaftungsrecht berät und vertritt Hubertus Hempfling-von Schachtmeyer seine Mandanten bei ärztlichen Kunstfehlern. Unter dem Begriff „ärztlicher Kunstfehler" sind insbesondere Diagnosefehler, Therapiefehler und Operationsfehler sowie Überwachungsverschulden und mangelnde Aufklärung zu verstehen. Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn der Standard guter ärztlicher Behandlung unterschritten wird. Standard in der Medizin repräsentiert den jeweiligen Stand naturwissenschaftlicher Erkenntnisse und ärztlicher Erfahrung, der zum Erreichen des ärztlichen Behandlungszieles erforderlich ist und sich in Erprobungen bewährt hat. Das Arzthaftungsrecht ist nicht speziell kodifiziert. Es besteht aus einer Vielzahl von Einzelgesetzen und Normen, die einerseits den Arzt und seine Berufstätigkeit und andererseits den Patienten betreffen. Spezialnormen für das Arzthaftungsrecht gibt es ebenfalls nicht. Es gelten die allgemeinen Haftungsgrundsätze des Zivilrechts. Für den Patienten kommen Ansprüche aus Behandlungsvertrag wie auch aus Deliktsrecht in Betracht. Beide Ansprüche können nebeneinander und unabhängig voneinander geltend gemacht werden. Rechtsanwalt Hempfling-von Schachtmeyer ist Ihr Experte im Arzthaftungsrecht. Er führte in den letzten Jahren Prozesse für Mandanten gegen Krankenhäuser beziehungsweise die dort arbeitende Ärzte. Die Patienten erlitten schwere Folgeschäden an ihrer Gesundheit, zum Beispiel Bewegungseinschränkungen an Gliedmaßen oder Infektionen nach einer erfolgten Operation an Hüftgelenken, Wirbelsäule, Schlüsselbein oder Handgelenk. Ansprüche auf Berufsunfähigkeitsrente oder Erwerbsunfähigkeitsrente sind dann oft als Folgesachen anhängig.

Kontakt

Hubertus Hempfling-von Schachtmeyer

Burgstallblick 5
93477 Gleißenberg
Deutschland
Telefon: 
+49 9975 904113-0
Telefax: 
+49 9975 904113-1
Web
www.ra-schachtmeyer.de
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