Christian Lau

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Die Einzelkanzlei Christian Lau, gegründet im Mai 2009, ist auf Probleme aus dem Steuerrecht, Steuerstrafrecht und Reiserecht spezialisiert. Zum Mandantenstamm gehören neben Privatleuten auch Selbständige, Freiberufler und Unternehmen.

Rechtsberatung zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:

  • Internationales Steuerrecht
  • Privatrecht & Kaufrecht (Reiserecht)
  • Steuerrecht
  • Wirtschaftsrecht
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Kurzprofil

Die Einzelkanzlei Christian Lau, gegründet im Mai 2009, ist auf Probleme aus dem Steuerrecht, Steuerstrafrecht und Reiserecht spezialisiert. Zum Mandantenstamm gehören neben Privatleuten auch Selbständige, Freiberufler und Unternehmen.

Die Kanzleiräume liegen in Berlin-Mariendorf im Ankogelweg 33 nahe dem Eingang des Geländes der Bundesgartenschau. Mandanten mit Pkw können auf den umliegenden kostenfreien öffentlichen Parkplatz parken. Auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist die Kanzlei gut zu erreichen, die Bushaltestellen "Sangerhauser Weg" der Linie 179 und "Tauernallee/Säntisstraße" der Linien M76, X76, 179 und N81 liegen nur wenige Meter entfernt.

Beratungsgespräche werden nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Feste Zeiten gibt es hierfür nicht. Die Termine können auch außerhalb der sonst üblichen Bürozeiten oder vor Ort beim Mandanten stattfinden. Terminwünsche können Herrn Lau auch per E-Mail unter ra.lau@rechtsberatung-tempelhof.de mitgeteilt werden.

Fachgebiete

Christian Lau wurde 1978 in Berlin geboren. Nach der Hochschulreife studierte er an der Humboldt-Universität zu Berlin Jura. Das anschließende Rechtsreferendariat absolvierte er in Frankfurt an der Oder. Herr Lau ist seit Februar 2009 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen.

Rechtsanwalt Christian Lau berät und vertritt Sie im Steuerrecht und Steuerstrafrecht. Er versteht sich als Partner des Steuerbürgers und des Steuerberaters. Für die Ausbildung der zukünftigen Generation ist Herr Lau neben seiner Tätigkeit in der Kanzlei auch in der Ausbildung als Dozent tätig.

Im Schwerpunkt Steuerrecht bietet Herr Lau beispielsweise für Sie:

  • Einkommensteuererklärung einschließlich Ermittlung der Einkünfte
  • Einnahmeüberschussrechnung für Selbständige und Gewerbebetriebe
  • Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen
  • Steuerbilanz für Gewerbebetriebe
  • Handelsbilanz
  • Umsatzsteuererklärung einschließlich Anlage UR, Umsatzsteuervoranmeldungen, zusammenfassende Meldungen
  • Gewerbesteuererklärung
  • Erbschaftsteuererklärung und Schenkungsteuererklärung
  • Überprüfung sämtlicher Steuerbescheide und Verwaltungsakte der Finanzbehörden
  • Teilnahme und Betreuung bei der Durchführung steuerlicher Außenprüfungen (Betriebsprüfung, Lohnsteuerprüfung, Umsatzsteuer-Sonderprüfung) durch die Finanzbehörde sowie bei Prüfung der Krankenkassen und der Rentenversicherungsanstalten

Daneben vertritt er Sie gerichtlich und außergerichtlich in allen abgabenrechtlichen Angelegenheiten wie:

  • Einspruchsverfahren und Klageverfahren
  • Antrag auf Erlass, Stundung und Vollzugsaussetzung
  • Kindergeldangelegenheiten
  • Steuerstrafverfahren und Ordnungswidrigkeitenverfahren

Der weitere Tätigkeitsschwerpunkt Steuerstrafrecht gewinnt in der Bundesrepublik Deutschland immer mehr an Bedeutung. Lag dies zunächst an der zunehmenden Flut verfassungsrechtlich zweifelhafter und unverständlicher Steuergesetze, will der Gesetzgeber seit einigen Jahren durch die Einführung neuer und die Verschärfung bestehender Strafnormen aller Formen rechtswidriger Steuerverkürzungen Herr werden.

Das Steuerstrafrecht kann jeden treffen. Meist werden nach einer Durchsuchung bei einer Bank durch die Steuerfahndung gegen viele Personen Ermittlungsverfahren im Steuerstrafrecht eingeleitet, nur weil Überweisungen ins Ausland erfolgt sind und Hinterziehung von Zinsen vermutet wird. Auch wer unschuldig verdächtigt wird, braucht eine Verteidigung durch einen Rechtsanwalt, aber natürlich auch der, der zum Beispiel die Zinserträge tatsächlich nicht bei der Einkommenssteuer angegeben hat.

Das Steuerstrafrecht betrifft neben der Einkommensteuer auch die Lohnsteuer (ein besonderes Kapitel betrifft die Sozialversicherung), Umsatzsteuer, Vorsteuer, Körperschaftsteuer, Schenkungsteuer (auch: Schenkungssteuer), Erbschaftsteuer.

Die Möglichkeiten der Steuerverkürzung sind vielfältig: Erfundene oder privat veranlasste Werbungskosten oder nicht angegebene Einnahmen im Bereich Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit, also als Arbeitnehmer, oder bei Vermietung und Verpachtung; nicht angegebene Betriebseinnahmen bei Einkünften aus Gewerbebetrieb oder aus selbständiger Tätigkeit/freiberuflicher Tätigkeit; schwarze Kassen, Scheinrechnungen, Geschäfte über einen Strohmann, Vorsteuer über eine Scheinfirma.

Das oberste Gebot bei einem Ermittlungsverfahren: Keine Aussage ohne Akteneinsicht durch Rechtsanwalt Lau. Der Steuerberater ist als Verteidiger meist ungeeignet.

Die Strafe für eine Steuerhinterziehung hängt besonders von der Höhe der verkürzten Steuer ab, aber auch von der Art der Steuer. Die Umsatzsteuer und die Lohnsteuer sind besonders sensibel. Es gibt für das Strafmaß richtige regional unterschiedliche "Tarife". Eine Urkundenfälschung erhöht die Strafe dramatisch.

Die strafrechtliche Verjährung im Steuerstrafrecht beträgt fünf Jahre, beginnend mit dem Zugang des Steuerbescheids. Dies gilt nur für das Steuerstrafrecht. Streng zu unterscheiden davon ist die Verjährung im Steuerrecht für Steuernachforderungen wegen vorsätzlicher Steuerhinterziehung. Sie beträgt zehn Jahre. Außerdem kommen sechs Prozent Zinsen ab Fälligkeit hinzu. Das kann sehr teuer werden. Lassen Sie sich daher rechtzeitig und umfassend von Rechtsanwalt Christian Lau beraten.

Kontakt

Christian Lau

Ankogelweg 33
12107 Berlin
Tempelhof / Schöneberg
Deutschland
Telefon: 
+49 30 53652886
Telefax: 
+49 30 53652887
Web
www.rechtsberatung-tempelhof.de
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