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Rechtsanwältin Eva Koch gründete 1990 ihre Kanzlei als Einzelanwältin. Sie berät und vertritt ihre Mandanten im zivilrechtlichen Bereich, insbesondere in den Rechtsgebieten Arbeitsrecht, Mietrecht, Familienrecht, Erbrecht und Vertragsrecht sowie bei Problemen mit dem Arbeitslosengeld II. Ihr Mandantenstamm sind Privatleute und mittelständische Unternehmen.

Rechtsberatung zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:

  • Arbeitsrecht
  • Erbrecht
  • Familienrecht
  • Mietrecht
  • Vertragsrecht
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Kurzprofil

Rechtsanwältin Eva Koch gründete 1990 ihre Kanzlei als Einzelanwältin. Sie berät und vertritt ihre Mandanten im zivilrechtlichen Bereich, insbesondere in den Rechtsgebieten Arbeitsrecht, Mietrecht, Familienrecht, Erbrecht und Vertragsrecht sowie bei Problemen mit dem Arbeitslosengeld II. Ihr Mandantenstamm sind Privatleute und mittelständische Unternehmen.

Beratungsgespräche können zwischen 08.00 Uhr und 17.00 Uhr mit Rechtsanwältin Koch selbst vereinbart werden. Die Termine können auch außerhalb der Bürozeiten stattfinden. Die Kanzlei verfügt auch über eine Homepage (www.ra-koch-dd.de).

Die Kanzleiräume in Dresden finden Sie in der Schäferstraße 3a am Rande des Stadtzentrums, einer Parallelstraße zum Amtsgericht. Der Möbelmarkt "Domäne" liegt direkt gegenüber. Sie können die Kanzlei gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen. Der Bahnhof Dresden Mitte ist drei Minuten entfernt und die Straßenbahnhaltestelle (Linie 1, 2, 6) direkt vor der Kanzlei. Ebenso liegen die Haltestellen für die Straßenbahnlinie 10 oder die Buslinien 75 und 94 nur wenige Meter entfernt.

Fachgebiete

Eva Koch wurde 1952 in Coswig/Anhalt geboren. Sie studierte in Leipzig Rechtswissenschaften, wo sie auch ihr Staatsexamen ablegte. Zunächst arbeitete Frau Koch über eine längere Zeit als Justiziarin in einem Unternehmen, bevor sie sich 1990 als Rechtsanwältin in Dresden selbständig machte.

Ein Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwältin Eva Koch liegt im Arbeitsrecht. Hier wird sie insbesondere im Individualarbeitsrecht für ihre Mandanten tätig. Dieses Gebiet regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Bevor Sie einen Arbeitsvertrag abschließen, ist es sinnvoll, diesen von Frau Koch auf Ihre arbeitsvertraglichen Pflichten überprüfen zu lassen. Während eines Arbeitsverhältnisses können sich zwischen den Arbeitsvertragsparteien Streitigkeiten ergeben über Arbeitsvergütung, Urlaub, Arbeitszeit, Teilzeitregelung, Befristung eines Arbeitsvertrages, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Arbeitszeugnis, Mutterschutz oder Schwerbehinderung (SGB IX). Die Rechtsanwältin wird die Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer einer rechtlichen Lösung zuführen.

Außerdem können Sie Frau Koch in Anspruch nehmen bei einer Abmahnung oder Änderungskündigung, die meist Vorboten einer Kündigung sind. Hat Ihr Arbeitgeber bereits eine betriebsbedingte Kündigung, ordentliche Kündigung oder fristlose Kündigung ausgesprochen, übernimmt Eva Koch Ihre Interessenvertretung und wird gegebenenfalls zur Durchsetzung Ihrer Rechte eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht erheben. Bei Fragen um Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag, Abfindung können Sie sich ebenso an die Juristin wenden.

Da das Sozialrecht eng mit dem Arbeitsrecht verknüpft ist, hat Rechtsanwältin Koch auf diesem Gebiet einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt. Wie kaum ein anderes Rechtsgebiet unterliegt das Sozialrecht dem ständigen Wandel. Frau Koch begleitet Sie durch die oftmals schwierigen Verfahrensabläufe. Hierbei hat sie sich auf das Arbeitslosenrecht, insbesondere das Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II ("Hartz IV") spezialisiert.

Im Familienrecht berät und vertritt Rechtsanwältin Eva Koch Sie gerichtlich und außergerichtlich in allen Fragen, wie sie sich in der Ehe, anlässlich der Trennung der Ehepartner im Scheidungsverfahren, aber auch bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ergeben können. Hierzu gehört neben der Ehescheidung die Klärung, wie hoch Ihr Unterhaltsanspruch (Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt) und Vermögensanspruch real sind. Auch rund um das Sorgerecht und Umgangsrecht mit den gemeinsamen Kindern, bei Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich steht Ihnen die Juristin zur Verfügung. Häufig wird sie bereits im Vorfeld einer Scheidung tätig, denn oft besteht die Unsicherheit, ob man sich eine Scheidung überhaupt leisten kann und wie das Trennungsjahr praktisch umgesetzt werden soll. Doch schon vor der Eheschließung können durch einen Ehevertrag spätere Auseinandersetzungen vielfach vermieden werden. Hierzu berät Frau Koch ebenfalls kompetent. In ihrem Spezialgebiet ist sie sowohl mit der Vertretung vor den Familiengerichten als auch mit der außergerichtlichen Beratung befasst und kann auf eine langjährige Erfahrung zurückgreifen.

Im Erbrecht hilft Ihnen Frau Koch bei der Gestaltung von Testament oder Erbvertrag, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Generell stellen das Erben und Vererben einen vielfach schwierigen rechtlichen und zwischenmenschlichen Prozess mit erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung dar. Daher sind die juristischen Probleme im Erbrecht so vielgestaltig wie deren Lösungen. Dazu berät die Volljuristin Sie in allen Fragen der Vermögensübertragung im Todesfall. Im Streitfalle ist es ihr Bestreben, außergerichtliche Lösungen zu erzielen, zum Beispiel bei der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft oder wenn es darum geht, einen Pflichtteilsanspruch zu regulieren. Sowohl die Planung und Gestaltung der Erbfolge als auch Erbauseinandersetzungen - wie zum Beispiel Streit um die Erbscheinerteilung, Enterbung, Auskunftsanspruch auf Nachlassinventar und Pflichtteilsklage - erfordern eine gründliche Erfassung des Sachverhaltes sowie Gespür für zwischenmenschliche Verhältnisse. Sollte es nötig sein, werden Ihre Interessen aber selbstverständlich auch gerichtlich vertreten.

Im Mietrecht übernimmt Eva Koch Ihr Mandat, wenn Sie Mieter oder Vermieter sind und sich Streitigkeiten aus Ihrem Mietverhältnis ergeben. Sie können die Hilfe der Juristin in Anspruch nehmen bei Problemen um Mietzins, Mieterhöhung, Mietminderung, Kündigung (Kündigungsschutzklage), Kautionsrückforderung, Wohnungsrenovierung oder bei einem Mangel der Mietsache wie zum Beispiel Schimmelpilz oder Feuchtigkeitsschaden. Bei einer Nachbarschaftsstreitigkeit oder Lärmbelästigung wird sie gleichfalls tätig. Auch im Mietrecht ist es zu empfehlen, einen Mietvertrag und die darin enthaltenen Mietvertragsklauseln vor Abschluss durch Frau Koch überprüfen zu lassen, damit von vornherein alle mietvertraglichen Rechte und Pflichten geklärt sind.

Des Weiteren ist das Vertragsrecht ein Gebiet, auf dem Rechtsanwältin Eva Koch Ihnen mit Rat und Tat zur Seite steht. Sie unterstützt Sie bei den oft mühsamen und zähen Vertragsverhandlungen und leistet Hilfestellung bei den diversen Vertragstypen. Sie übernimmt die Vertragsprüfung von einem fertigen Vertrag ebenso wie die individuelle Vertragsgestaltung oder Vertragsumschreibung, beispielsweise bei Ihrem Arbeitsvertrag, Mitarbeitervertrag, Mietvertrag, Kaufvertrag oder Werkvertrag. Außerdem berät sie ihre Mandanten bei Problemen bezüglich Gewährleistung, Vertragsverletzung und Schadensersatz (auch: Schadenersatz).

Kontakt

Eva Koch

Schäferstr. 3A
01067 Dresden
Altstadt
Deutschland
Telefon: 
+49 351 4521297
Telefax: 
+49 3 5145257-75
Web
www.ra-koch-dd.de
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