zur Kanzlei

Rechtsanwalt lic. iur. Domenico Giglio

lic. iur. Domenico Giglio

Sprachkenntnisse

  • Deutsch
  • Englisch
  • Französisch
  • Italienisch
Übersicht

Domenico Giglio wurde 1966 geboren und ist Bürger von Zeihen/Aargau und Kalabrien/Italien. Auf dem ersten Bildungsweg erlangte er 1990 das Diplom zum technischen Kaufmann. Später ergriff er die juristische Laufbahn und legte sein Anwaltsexamen im Kanton Aargau ab. Er war Gerichtsschreiber am Bezirksgericht sowie am Arbeitsgericht Aarau.

lic. iur. Domenico Giglio berät zu folgenden Schwerpunkten in Schweiz:
  • Familienrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Mietrecht
  • Vertragsrecht
  • Zwangsvollstreckungsrecht & Inkasso
Kurzprofil

Domenico Giglio wurde 1966 geboren und ist Bürger von Zeihen/Aargau und Kalabrien/Italien. Auf dem ersten Bildungsweg erlangte er 1990 das Diplom zum technischen Kaufmann. Später ergriff er die juristische Laufbahn und legte sein Anwaltsexamen im Kanton Aargau ab. Er war Gerichtsschreiber am Bezirksgericht sowie am Arbeitsgericht Aarau.

Der Mitbegründer der Advokatur & Rechtsberatung TRIAS legte im Jahr 2003 sein Anwaltsexamen im Kanton Aargau ab. Seit 2005 ist Herr Giglio Mitglied der Schlichtungsbehörde im Mietrecht, Bezirk Rheinfelden. Rechtsanwalt lic. iur. Domenico Giglio spricht Deutsch, Italienisch, Französisch und Englisch.

Domenico Giglio ist verheiratet und Vater von zwei Kindern.

Einen Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Domenico Giglio bilden das Familienrecht und Eherecht. Hier berät und vertritt der Jurist Sie gerichtlich und außergerichtlich in allen Fragen, wie sie sich in der Ehe, anlässlich der Trennung der Ehepartner im Scheidungsverfahren, aber auch im Zusammenhang mit den Problemen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ergeben können. Hierzu gehören neben der Ehescheidung die Klärung von Unterhaltsanspruch und Vermögensanspruch, die Regelung von Sorgerecht und Umgangsrecht mit den gemeinsamen Kindern, der Versorgungsausgleich und die Gestaltung von Ehevertrag zu Beginn und während der Ehe. Wegen der Vielzahl der offenen Fragen steht in diesen Auseinandersetzungen häufig nicht so sehr der einzelne Aspekt, sondern die Durchsetzung eines positiven Gesamtergebnisses im Mittelpunkt. Herr Giglio klärt die Aussichten und Risiken des Verfahrens und sucht mit Ihnen gemeinsam einen Weg, mit dem Ihre Interessen optimal vertreten werden.

Ein weiteres Themengebiet ist das Stockwerkeigentumsrecht. Das Stockwerkeigentum ist eine Sonderform des Miteigentums. Mit dem Kauf von Stockwerkeigentum wird ein Anteil am Gesamtgrundstück und am Gebäude erworben. Bestimmte Einheiten des Gebäudes dürfen ausschließlich benutzt und innen ausgebaut werden. Rechtsanwalt Giglio berät Sie über Ihre Rechte und Pflichten bezüglich Stockwerkeigentümerversammlung, Gemeinschaftsordnung und den gemeinschaftlichen Lasten für den Betrieb, Unterhalt und die Verwaltung der Liegenschaft.

Die Beratungsleistung Herrn Giglios umfasst auch das Gesellschaftsrecht, insbesondere in Bezug auf eine Firmengründung. Das Gesellschaftsrecht beinhaltet zahlreiche wirtschaftlich wichtige Bereiche wie zum Beispiel die Gründung und Umgründung von Gesellschaften unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Aspekte (Umwandlungssteuerrecht), die Einbringung, Umwandlung, Verschmelzung, Spaltung und Realteilung von Unternehmen sowie die Errichtung von Gesellschaftsvertrag, Syndikatsvertrag und Kooperationsvertrag. Im Gegensatz zu vielen anderen Rechtsgebieten ist der Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit im Gesellschaftsrecht nicht nur die forensische, sondern auch die beratende Tätigkeit (insbesondere bei Gründung und Umstrukturierung des Unternehmens). Ziel der Beratung durch Rechtsanwalt Giglio ist es, dem Mandanten die für seine Situation beste Rechtsform zu empfehlen, einen Gesellschaftsvertrag entsprechend zu entwerfen oder anzupassen und die Gründung, Umwandlung oder Anpassung der Gesellschaft zu betreiben. Auch die Beratung von Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften wird durch Hernn Giglio übernommen.

Das Vertragsrecht ist die vielleicht häufigste Berührung mit der juristischen Materie im Alltag. Rechtsanwalt Domenico Giglio erstellt Ihnen einen klaren und rechtssicheren Vertrag unter strenger Beachtung der aktuellsten Rechtsprechung. Darüber hinaus überprüft er bereits vorhandene Verträge und deren Klauseln aus den verschiedensten Bereichen auf ihre Beständigkeit und Konsistenz aus der Sicht eines Richters, überprüft für sie Ihre Ansprüche in jeder Situation und weist Ihnen die verschiedenen Handlungsalternativen auf. Herr Giglio berät Sie außerdem bezüglich eines weiteren Vorgehens, klärt Sie über die möglichen Risiken vollständig auf und hilft Ihnen bei der möglichst einfachsten und kostengünstigsten Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Einen weiteren Schwerpunkt von Rechtsanwalt Giglio bildet das Vollstreckungsrecht, also die Realisierung titulierter Ansprüche. Die Zwangsvollstreckung ist ein staatliches Verfahren, das darauf abzielt, den Anspruch eines Gläubigers gegen den Schuldner durchzusetzen. Die wichtigste Voraussetzung für die Zwangsvollstreckung ist, dass ein sogenannter Vollstreckungstitel vorliegt. Vollstreckungstitel sind insbesondere Urteile, Vollstreckungsbescheide, vor Gericht abgeschlossene Vergleiche, vollstreckbare notarielle Urkunden und gerichtliche Beschlüsse. Die Vollstreckung ausländischer Vollstreckungstitel richtet sich nach dem zwischen der Schweiz und dem Ausland relevanten Staatsvertrag, bei deutschen Vollstreckungstiteln also nach dem sogenannten Lugano-Übereinkommen. Rechtsanwalt Domenico Giglio vertritt Sie vor Gericht beim Gesuch um Anerkennung und Vollstreckbarerklärung ausländischer Urteile, bei der Einleitung von Sicherungsmaßnahmen (Arrest, provisorische Pfändung) und der anschließenden Zwangsvollstreckung in der Schweiz.

Fachgebiete

Außerberufliche Engagements

Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Domenico Giglio seit 2005 Mitglied der Schlichtungsbehörde im Mietrecht, Bezirk Rheinfelden sowie seit 2009 Bezirksschulrat im Bezirk Laufenburg.

Kontakt

Hauptstrasse 105
5070 Frick (Aargau)
Schweiz
Telefon: 
+41 62 39303-03
Telefax: 
+41 62 39303-04
Web
www.advokatur-trias.ch
Kontakt aufnehmen
Services