Kanzlei Neufang

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Übersicht

Die Kanzlei von Rechtsanwalt Detlef Neufang wurde bereits 1987 gegründet. Die Tätigkeitsschwerpunkte des erfahrenen Juristen liegen im Transportrecht, Arbeitsrecht, Familien- und Erbrecht, Vertragsrecht und Verkehrsrecht.

Fachanwaltschaften:

  • Fachanwalt Transportrecht & Speditionsrecht

Rechtsberatung zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:

  • Arbeitsrecht
  • Erbrecht
  • Familienrecht
  • Transportrecht & Speditionsrecht
  • Verkehrsrecht
  • Vertragsrecht
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Kurzprofil

Die Kanzlei von Rechtsanwalt Detlef Neufang wurde bereits 1987 gegründet. Die Tätigkeitsschwerpunkte des erfahrenen Juristen liegen im Transportrecht, Arbeitsrecht, Familien- und Erbrecht, Vertragsrecht und Verkehrsrecht.

Die Büroöffnungszeiten sind montags bis freitags von 08.30 bis 17.30 Uhr. Nach vorheriger Absprache sind Termine auch außerhalb dieser Öffnungszeiten, in den Räumlichkeiten der Mandanten oder vor Ort möglich.

Die Büroräume liegen in Bonn-Lengsdorf. Kostenfreie Parkmöglichkeiten stehen hinter der Kanzlei zur Verfügung. Durch die günstige Lage in unmittelbarer Nähe zur Autobahnabfahrt Bonn Lengsdorf/Duisdorf  ist die Kanzlei mit dem Auto gut erreichbar. Zudem besteht ein guter Anschluss an den öffentlichen Personennahverkehr. In geringer Entfernung befindet sich eine Bushaltestelle.

Die Räumlichkeiten sind barrierefrei.

Detlef Neufang hat große Freude am selbständigen und eigenverantwortlichen Arbeiten. Er schätzt an seinem Beruf, anderen Menschen zu ihrem Recht verhelfen und gegen Unrecht schützen zu können. Die Stärken des Juristen liegen in seiner prägnanten Vorgehensweise, rechtliche Problemstellungen genau auf den Punkt bringen zu können. Mandanten schätzen sein Verhandlungsgeschick sowohl in der außergerichtlichen als auch gerichtlichen Auseinandersetzung und seine Fähigkeit, die Rechtsmaterie einleuchtend und verständlich vermitteln zu können.

Fachgebiete

Detlef Neufang wurde 1957 im Saarland geboren. Er absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität des Saarlandes in Saarbrücken sowie an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität in Bonn. Sein Rechtsreferendariat absolvierte er in Köln und Bonn. Bereits 1987 wurde er als Rechtsanwalt zugelassen.

Seit 2005 trägt Herr Neufang den Titel "Fachanwalt für Transport-  und Speditionsrecht". Die Bezeichnung "Fachanwalt" wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal drei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Transport-/Speditionsrecht

Detlef Neufang ist Experte im Transport- und Speditionsrecht. Er ist hierbei nicht nur Fachanwalt, sondern unterstreicht seine Kompetenz in diesem Gebiet durch seine  bereits seit über 20 Jahren ausgeübte Tätigkeit als Justitiar des Bundesverbandes Wirtschaft, Verkehr und Logistik (www.bwvl.de) sowie durch seine  langjährige Mitarbeit im Rechtsausschusses der International Road Transport Union (www.iru.org) in Genf. Außerdem ist er Autor einer Vielzahl  juristischer Beiträge und Mitautor der bekannten Reihe der Fachanwaltshandbücher im Luchterhand-Verlag "Handbuch des Fachanwalts Transport- und Speditionsrecht'".

Das Transportrecht umfasst das Recht der inländischen und der grenzüberschreitenden Beförderung von Gütern auf allen Verkehrsträgern, also den Gütertransport auf der Straße, auf der Schiene, in der Luft, auf See, auf Binnengewässern sowie die Kombinationen hiervon, den multimodalen Transport, der in der Praxis die Mehrzahl der Transporte ausmacht. Auch Spedition, Umschlag und Lagerhaltung gehören hierher. Den gesetzlichen Rahmen für den nationalen Transport bildet im Wesentlichen das Handelsgesetzbuch (HGB). Die konkrete Ausgestaltung des Frachtvertrages wird aber im Regelfall durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) modifiziert, die im Streitfall einer genauen Kontrolle zu unterziehen sind. In diesem Zusammenhang sind insbesondere die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp), die Vertragsbedingungen für den Güterkraftverkehrs- und Logistikunternehmer (VBGL) oder auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Umzugstransport zu beachten.

In diesem Tätigkeitsschwerpunkt befasst sich Rechtsanwalt Neufang einerseits mit zivilrechtlichen Fragestellungen, nämlich mit der  gerichtlichen und außergerichtlichen Abwicklung von Transportschäden und Schäden wegen Lieferfristüberschreitungen etc.

Des Weiteren betreut und vertritt Rechtsanwalt Detlef Neufang Speditions- und Transportunternehmen beispielsweise bei der Gestaltung und Prüfung von Fracht- oder Logistikverträgen, beim Eintreiben oder Abwehren offener Speditionskosten, Lagergeld oder Frachtkosten. Auf eine fachkundige und engagierte Beratung und Vertretung von Rechtsanwalt Neufang im Speditions- und Transportrecht können Sie vertrauen.

Andererseits verteidigt er vor Gericht Güterkraftverkehrsunternehmer und deren Mitarbeiter in Straf- und Bußgeldverfahren, die etwa Verstöße gegen das Fahrpersonalrecht (zum Beispiel  bezüglich der gesetzlich festgelegten Lenk- und Ruhezeiten), oder gegen sonstige den Güterkraftverkehr betreffende öffentlich-rechtliche Vorschriften - beispielsweise das Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) - zum Gegenstand haben. Besonderen Stellenwert haben hierbei Verfahren wegen Überladung und   Ladungssicherungsverstößen  beim Gütertransport. Hier vertritt der Anwalt  Mandanten aus der Verladerschaft ebenso wie von  Seiten der Transportunternehmer. Noch immer  gehören Fehler bei der Ladungssicherung  zu den häufigsten Schadensursachen im Gütertransport, sodass es zu einem Güterverlust, Güterschaden oder Transportschaden kommen kann. Rechtsanwalt Neufang, der mehrfach zur rechtlichen Verantwortung für die Ladungssicherung publiziert  hat und als Mitglied von Arbeitskreisen des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI) an der Erarbeitung von VDI-Richtlinien beteiligt war, ist auch auf diesem Gebiet Ihr versierter Ansprechpartner.

Auch im Gefahrguttransportrechtrecht, in dem  Herr Neufang seit Jahren große Unternehmen berät und vertritt, ist er ein erfahrener Berater und Verteidiger. 

Verkehrsrecht

Im Verkehrsrecht übernimmt Rechtsanwalt Detlef Neufang Mandate, die das Verkehrszivilrecht, Verkehrsstrafrecht oder Ordnungswidrigkeitenrecht betreffen.

Im Verkehrszivilrecht können Sie dem Rechtsanwalt die Unfallschadenregulierung nach einem Verkehrsunfall überlassen. Wenn Sie an einem Unfall beteiligt sind, sollten Sie sofort einen Rechtsanwalt aufsuchen, damit Sie in der Auseinandersetzung mit der gegnerischen Versicherung keine Ansprüche verlieren. Herr Neufang steht Ihnen zur Seite bei einem Unfallschaden mit oder ohne Personenschaden. Er setzt für seine Mandanten deren Ansprüche auf Schadenersatz  gegebenenfalls auch  auf Zahlung von Schmerzensgeld gegenüber Unfallgegnern und  ihren Versicherungen durch.

Im Verkehrsstrafrecht können Sie Rechtsanwalt Neufang zum Beispiel bei dem Vorwurf der Unfallflucht (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort), der  Nötigung oder Straßenverkehrsgefährdung, der Trunkenheit im Verkehr oder des Fahrens ohne Fahrerlaubnis ebenso in Anspruch nehmen wie bei bei gegen Sie gerichteten Ermittlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung  oder fahrlässiger Tötung im Straßenverkehr.

In Bußgeldverfahren vertritt er Sie wegen aller Verstöße gegen Vorschriften von StVO und StVZO, Fahrerlaubnisverordnung etc. . Hierbei befasst sich der Jurist beispielsweise mit der Verteidigung gegen einen Bußgeldbescheid wegen Rotlichtverstoß, Geschwindigkeitsüberschreitung oder Alkohol am Steuer mit einer Blutalkoholkonzentration ab 0,5 Promille. Sind Sie jedoch zusätzlich zu einer Autofahrt mit Alkoholeinwirkung in einen Verkehrsunfall verwickelt, hat bereits eine Blutalkoholkonzentration von nur 0,3 Promille rechtliche Konsequenzen für Sie.

Detlef Neufang wird durch sein Engagement die drohenden Konsequenzen auf ein erträgliches Maß reduzieren. Außerdem regelt er Auseinandersetzungen mit den Behörden um Fahrverbot und Führerscheinentzug.

Arbeitsrecht

Einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt hat Rechtsanwalt Neufang im Arbeitsrecht. Insbesondere bei Fragen zur Begründung und der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses berät er sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Detlef Neufang entwirft und prüft Arbeitsvertrag, Änderungsvertrag, Aufhebungsvertrag und Abwicklungsvertrag sachgerecht und kompetent. Bei der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses steht er Ihnen bei allen entstehenden Problemen zur Seite, wie zum Beispiel Kündigungsschutz, Formalien einer Kündigung, Kündigungsverfahren und Kündigungsfristen. Daneben beantwortet er Ihnen natürlich auch alle Fragen bezüglich Arbeitszeugnis, Arbeitspapieren, Urlaub, Mutterschutz, Arbeitsunfähigkeit, Freistellung, Abrechnungsfragen und Mobbing.

Vertragsrecht

Das Vertragsrecht ist ebenso ein Tätigkeitsschwerpunkt Herrn Neufangs. Vertragsrecht ist der Grundbegriff für die rechtlichen Rahmenbedingungen von Verträgen, die im BGB abgesteckt sind. Geregelt wird, wann ein Vertrag zustande kommt (zwei korrespondierende Willenserklärungen), wann dieser zum Beispiel gekündigt oder gar angefochten werden kann. Zudem ist festgelegt, wer überhaupt mit welcher Rechtswirkung Verträge schließen kann.

Rechtsanwalt Neufang gestaltet und überprüft sowohl Standard- als auch komplexe Vertragswerke sowie Allgemeine Geschäftsbedingungen. Er unterstützt Sie umfassend und kompetent bei der Durchsetzung von vertraglichen Ansprüchen und bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aufgrund einer vertraglichen Pflichtverletzung.

 Familien- und Erbrecht

Im Familienrecht können Sie den Rechtsanwalt mit Ihrer Ehescheidung und deren Folgesachen betrauen. Er klärt darüber hinaus die Vermögensauseinandersetzung und Uneinigkeiten um Ehewohnung, Hausrat, gemeinsames Bankkonto sowie Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht (Zugewinnausgleich). Wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind, sollten Sie Rechtsanwalt Neufang konsultieren, um vernünftige Regelungen zu erarbeiten zu Sorgerecht, Umgangsrecht des nichtbetreuenden Elternteils und Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Das Erbrecht beginnt nicht erst mit dem Erbfall, weshalb für Herrn Neufang die optimale Beratung weit früher ansetzt. Die Gestaltungsmöglichkeiten sind hier nämlich genauso vielfältig wie die Lebensläufe und Ziele der Mandanten. Die Herausforderung für Rechtsanwalt Neufang ist es daher, gemeinsam mit Ihnen die tatsächlichen Bedürfnisse zu ermitteln und rechtlich belastbare Lösungen zu finden. Vertrauen Sie den Erfahrungen und der Kreativität von Detlef Neufang.

Kontakt

Kanzlei Neufang

Lengsdorfer Hauptstraße 75
53127 Bonn
Deutschland
Telefon: 
+49 228 9253534
Telefax: 
+49 228 250835
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