Carsten Dunkel

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  • Deutsch
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Die Sozietät Dunkel Rechtsanwälte wurde 2003 von den Rechtsanwälten Carsten Dunkel und Elisabeth Dunkel gegründet. Rechtsanwältin Elisabeth Dunkel bearbeitet überwiegend Mandate im Familienrecht, Erbrecht und Strafrecht. Rechtsanwalt Carsten Dunkel ist insbesondere tätig im Medizinrecht und Arzthaftungsrecht.

Fachanwaltschaften:

  • Fachanwalt Medizinrecht

Rechtsberatung zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:

  • Arztrecht
  • Medizinrecht
  • Privatrecht & Kaufrecht
  • Verkehrsrecht
  • Versicherungsrecht
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Kurzprofil

Die Sozietät Dunkel Rechtsanwälte wurde 2003 von den Rechtsanwälten Carsten Dunkel und Elisabeth Dunkel gegründet. Rechtsanwältin Elisabeth Dunkel bearbeitet überwiegend Mandate im Familienrecht, Erbrecht und Strafrecht. Rechtsanwalt Carsten Dunkel ist insbesondere tätig im Medizinrecht und Arzthaftungsrecht.

Die Kanzleiräume liegen in bester Lage in Homburg (Saar) in der Kaiserstraße 21 zwischen dem Restaurant "Homburger Hof" und dem Gesundheitsamt. Durch die Nähe zum Hauptbahnhof Homburg besteht ein sehr guter Anschluss an Bus und Bahn. Hinter dem Kanzleigebäude gibt es öffentliche Parkplätze, die von den Mandanten kostenfrei benutzt werden können.

Die Bürozeiten sind montags bis freitags von 09.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr sowie nach Vereinbarung. Bei Bedarf vereinbaren die Juristen aber auch Besprechungstermine außerhalb der genannten Zeiten. Für Mandanten, welche die Räume der Kanzlei selbst nicht aufsuchen können, können auch Termine vor Ort bei den Mandaten vereinbart werden.

Fachgebiete

Carsten Dunkel wurde 1973 in Homburg (Saar) geboren. Nach dem Abitur folgte das Studium der Rechte an der Universität des Saarlandes in Saarbrücken. Das anschließende Rechtsreferendariat absolvierte Herr Dunkel im Oberlandesgerichtsbezirk Zweibrücken. Der Jurist ist seit 2003 als Rechtsanwalt zugelassen.

Rechtsanwalt Carsten Dunkel spezialisierte sich, als Fachanwalt für Medizinrecht, auf die Beratung und Vertretung seiner Mandanten im Medizinrecht und Arzthaftungsrecht. Bei Bedarf besteht enge Zusammenarbeit mit Dr. med. Hans-Jürgen Dunkel, der als ärztlicher Berater der Kanzlei Dunkel jederzeit zur Verfügung steht. Dr. med. Hans-Jürgen Dunkel war Facharzt für Anästhesie und Intensivmedizin und dreißig Jahre Chefarzt des Fliedner-Krankenhauses in Neunkirchen und zuletzt Ärztlicher Direktor der Saarland-Kliniken. Dr. med. Dunkel ist, seitdem er im Ruhestand ist, Patientenfürsprecher im Fliedner-Krankenhaus und unterstützt die Kanzlei Dunkel bei medizinischen Fachfragen. Gerade bei Durchsicht von Krankenunterlagen oder ärztlichen Gutachten ist sein fundiertes medizinisches Wissen bei der Bearbeitung der Fälle unabkömmlich.

Ärztliche Behandlungen bergen Risiken. Trotz medizinischen Fortschritts kommt es in Einzelfällen zur Schädigung eines Patienten durch ärztliches Fehlverhalten. Oftmals sind die Folgen eines solchen "Kunstfehlers" schwerwiegend und führen zu finanziellen Belastungen. Unter dem Begriff "ärztlicher Kunstfehler" sind insbesondere Diagnosefehler, Therapiefehler und Operationsfehler sowie Überwachungsverschulden und mangelnde Aufklärung zu verstehen. Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn der Standard guter ärztlicher Behandlung unterschritten wird. Standard in der Medizin repräsentiert den jeweiligen Stand naturwissenschaftlicher Erkenntnisse und ärztlicher Erfahrung, der zum Erreichen des ärztlichen Behandlungszieles erforderlich ist und sich in Erprobungen bewährt hat. Das Arzthaftungsrecht ist nicht speziell kodifiziert. Es besteht aus einer Vielzahl von Einzelgesetzen und Normen, die einerseits den Arzt und seine Berufstätigkeit und andererseits den Patienten betreffen. Spezialnormen für das Arzthaftungsrecht gibt es ebenfalls nicht. Es gelten die allgemeinen Haftungsgrundsätze des Zivilrechts.

Für den Patienten kommen Ansprüche aus dem Behandlungsvertrag wie aus dem Deliktsrecht in Betracht. Beide Ansprüche können nebeneinander und unabhängig voneinander geltend gemacht werden. Es geht dabei beispielsweise um die Geltendmachung folgender Ansprüche:

  • Schmerzensgeld bei Personenschaden
  • Schadensersatz (auch: Schadenersatz)
  • erlittener Erwerbsschaden oder Berufsunfähigkeit
  • monatliche Rente wegen Berufsunfähigkeit
  • Ansprüche bei psychischen Beeinträchtigungen/Verletzungen

Rechtsanwalt Carsten Dunkel ist Ihr Experte im Arzthaftungsrecht. Er berät und vertritt Patienten bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche, aber auch Ärzte, die sich derartigen Ansprüchen ausgesetzt sehen.

Ferner übernimmt Rechtsanwalt Carsten Dunkel bundesweit die anwaltliche Beratung und Vertretung in allen Bereichen des Medizinrechts. Zu den Schwerpunkten seiner Tätigkeit gehört die Vertretung von Ärzten und Patienten gleichermaßen im Rahmen der Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen resultierend aus einer medizinischen Fehlbehandlung ("Kunstfehler"), die Vertretung von Ärzten in Honorarstreitigkeiten, wie etwa Wirtschaftlichkeitsprüfung oder Plausibilitätsprüfung oder auch Regressverfahren. Des Weiteren übernimmt Herr Dunkel die Vertretung bei der Errichtung, Auseinandersetzung und (Um-)Strukturierung von Kooperationen wie etwa Gemeinschaftspraxen und Praxisgemeinschaften oder interdisziplinären Kooperationen sowie von Krankenhäusern und Kliniken mit den dazugehörigen Verfahren vor den Zulassungsgremien der Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen.

Mitgliedschaften:

  • Deutscher Anwaltverein (DAV)
  • Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des DAV
  • Bundesrechtsanwaltskammer
  • Rechtsanwaltskammer des Saarlandes
Kontakt

Carsten Dunkel

Kaiserstraße 21
66424 Homburg
Deutschland
Telefon: 
+49 6841 8179600
Telefax: 
+49 6841 8179396
Web
www.rae-dunkel.de
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