Susanne Raab wurde 1973 in Schongau (Bayern) geboren. Vor ihrem Jurastudium studierte sie Journalistik und Politikwissenschaften und beendete dieses Studium mit einem Magisterabschluss. Zwischenzeitlich war sie als Journalistin in der Gerichtsberichterstattung tätig.
Susanne Raab wurde 1973 in Schongau (Bayern) geboren. Vor ihrem Jurastudium studierte sie Journalistik und Politikwissenschaften und beendete dieses Studium mit einem Magisterabschluss. Zwischenzeitlich war sie als Journalistin in der Gerichtsberichterstattung tätig.
Da sie für dieses Gebiet ein großes Interesse entwickelte, studierte sie anschließend noch Rechtswissenschaften an der Universität in Hamburg. Ihr Referendariat und ihr zweites Staatsexamen absolvierte sie in München. Seit vielen Jahren ist sie in Italien als Rechtsanwältin tätig.
Sie ist an allen Landes- und Oberlandesgerichten in Italien sowie an den Obersten Gerichtshöfen in Rom vertretungsberechtigt. Auch an den deutschen Amts- und Landesgerichten ist sie auftretungsberechtigt.
Neben ihrer Tätigkeit im Handels- und Vertragsrecht ist Rechtsanwältin Susanne Raab auch im Wettbewerbsrecht tätig. In den Zeiten verschärfter Konkurrenz wird im Wirtschaftsleben mit immer härteren Bandagen gekämpft. Ihre Werbemaßnahmen werden von Mitbewerbern stets kritisch auf ihre rechtliche Zulässigkeit hin überprüft. Die heutzutage weitreichende gesetzliche Regelung zum Wettbewerbsrecht erschwert es selbst Fachleuten, den Überblick zu behalten. Zahlreiche spezialgesetzliche Regelungen erschweren die Anwendung des Wettbewerbsrechts für den juristischen Laien. Frau Raab hilft Ihnen hier durch den Juristendschungel.
Rechtsanwältin Raab bearbeitet auch das gesamte Medienrecht. Das Medienrecht bezweckt zuallererst die Sicherung der Meinungsfreiheit und Meinungsvielfalt. Hiervon abgeleitet ergeben sich als weitere Regelungsziele die Sicherung einer allgemein zugänglichen Kommunikationsinfrastruktur, der Schutz der Rezipienten (Persönlichkeitsrechte, Datenschutz und Jugendmedienschutz) und nicht zuletzt der Schutz des geistigen Eigentums. In rechtlicher Hinsicht geht es somit um die Nutzung und Nutzbarkeit medial übertragener Informationen.
Zahlreiche Rechtsgebiete gehören zum Medienrecht. Zu nennen ist insbesondere das Urheberrecht, aber auch das Persönlichkeitsrecht. Hier sammelte Frau Raab auch Erfahrungen durch mehrere Prozesse gegen die großen Fernsehsender.
Susanne Raab berät zudem Mandanten im Familienrecht bei Themen wie Scheidung, Auflösung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Diskussionen um das Unterhaltsrecht, Sorgerecht, Umgangsrecht mit den Kindern. Das Besuchsrecht muss unter Umständen auch grenzübergreifend geregelt werden. Internationale Zuständigkeitsfragen sind vorab zu klären, damit die angepeilten Lösungen vor jenem Richter eingeklagt werden, der diese auch verfolgbar und mit seinem Rechtssystem im Einklang stehend erkennt. Ist ein Verfahren unvermeidbar, kommt es zur Entscheidung vor dem Jugend- oder ordentlichen Gericht. Einen weiteren juristischen Gegenstand bilden das Vaterschaftsrecht, deren Aberkennung wie auch die rechtlichen Folgen einer Anerkennung.