Übersicht

Die Einzelkanzlei Mrosko wurde 1988 gegründet. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Karl-Heinz Mrosko, legt großen Wert darauf, immer für seine Mandanten ansprechbar zu sein. Die Bürozeiten der Kanzlei sind montags bis donnerstags von 08.30 bis 12.30 Uhr und von 15.00 bis18.00 Uhr sowie freitags von 08.30 bis12.30 Uhr. Sollte der Jurist einmal nicht persönlich erreichbar sein, erfolgt nach dem Hinterlassen der Telefonnummer, ein zeitnaher Rückruf. Die Termine können nach Vereinbarung auch außerhalb der Bürozeiten stattfinden.

Rechtsberatung zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:

  • Familienrecht
  • Privatrecht & Kaufrecht
  • Strafrecht
  • Verkehrsrecht
  • Zwangsvollstreckungsrecht & Inkasso
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Kurzprofil

Die Einzelkanzlei Mrosko wurde 1988 gegründet. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Karl-Heinz Mrosko, legt großen Wert darauf, immer für seine Mandanten ansprechbar zu sein. Die Bürozeiten der Kanzlei sind montags bis donnerstags von 08.30 bis 12.30 Uhr und von 15.00 bis18.00 Uhr sowie freitags von 08.30 bis12.30 Uhr. Sollte der Jurist einmal nicht persönlich erreichbar sein, erfolgt nach dem Hinterlassen der Telefonnummer, ein zeitnaher Rückruf. Die Termine können nach Vereinbarung auch außerhalb der Bürozeiten stattfinden.

Sie finden die Kanzleiräume im Wedemarker Ortsteil Bissendorf bei der Michaelis-Kirche gegenüber dem Standesamt, im selben Gebäudekomplex, in dem auch das Hotel und Restaurant Brunnenhof zu finden ist. Für Mandanten mit Pkw sind dort ausreichend Parkplatzmöglichkeiten vorhanden. Der Bahnhof mit S-Bahn-Anschluss ist circa zehn Minuten Fußweg entfernt, eine Bushaltestelle liegt in direkter Nähe zur Kanzlei.

Fachgebiete

Karl-Heinz Mrosko wurde 1946 geboren. Nach einer Karriere als Fußballprofi - unter anderem bei FC Bayern München - studierte er an der Universität Hannover Rechtswissenschaften. Das Studium erfolgte in Form der einstufigen Juristenausbildung, die neben dem Studium auch die praktische Ausbildung, das heutige Referendariat, beinhaltete. Herr Mrosko ist seit 1988 als Rechtsanwalt zugelassen und tätig. Der Jurist spricht gut Englisch.

Die Schwerpunkte der Kanzlei Mrosko liegen im Strafrecht, Verkehrsrecht, Familienrecht, Allgemeinen Zivilrecht und dem Forderungseinzug (Inkasso). Diese Aufzählung ist jedoch nicht abschließend. Sollte dies zur Bearbeitung Ihres Falles notwendig sein, arbeitet sich Herr Mrosko in jedes Rechtsgebiet ein. Zu seinem Mandantenstamm gehören Privatleute und mittelständische Unternehmen.

Ein Schwerpunkt von Rechtsanwalt Karl-Heinz Mrosko ist das Strafrecht. Neben der Betreuung von Erwachsenen bietet die Kanzlei auch die Verteidigung von Jugendlichen und Heranwachsenden im Jugendstrafrecht. Eine Beschränkung auf bestimmte Delikte besteht nicht. Typische Straftaten, mit denen der Jurist immer wieder konfrontiert wird, sind Vermögensdelikte wie Diebstahl, Raub und Betrug, aber auch Drogendelikte, Sexualstraftaten und Körperverletzung.

Als Wahlverteidiger oder Pflichtverteidiger steht Ihnen Karl-Heinz Mrosko während des gesamten Verfahrens zur Verfügung. Des Weiteren bietet er eine umfängliche Beratung, ob gegen einen Strafbefehl Einspruch eingelegt werden sollte. Hierbei ist die Einspruchsfrist von zwei Wochen nach der Zustellung unbedingt zu beachten. Auch in den Fällen der Verhaftung, Durchsuchung und Beschlagnahmen steht Ihnen Rechtsanwalt Mrosko als Strafverteidiger zur Verfügung.

Das Verkehrsrecht ist ein weiterer Tätigkeitsbereich von Herrn Mrosko. Hier vertritt er seine Mandanten unter anderem in der Verkehrsunfallabwicklung. Dabei geht es in erster Linie um die Geltendmachung von Ansprüchen auf Schadensersatz nach einem Unfall. Dies können sowohl der Fahrzeugschaden selbst wie auch der Nutzungsausfall oder die Kosten für einen Mietwagen sein. Aber auch bei der Geltendmachung von Reparaturkosten, Verdienstausfall, Schmerzensgeld oder der Kostenerstattung eines Sachverständigen steht Rechtsanwalt Mrosko kompetent an Ihrer Seite.

Die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren umfasst die anwaltliche Vertretung gegenüber Vorwürfen von Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß und weiteren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung. Einige Handlungen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr wertet der Gesetzgeber nicht als bloße Ordnungswidrigkeiten, sondern als Straftaten. Auch ein Mandant, der ein Problem hat, bei dem Strafrecht und Verkehrsrecht zusammentrifft, wird von Rechtsanwalt Mrosko kompetent beraten und betreut.

Das Familienrecht regelt die Rechtsbeziehungen in Ehe und Familie, außerdem das Recht der Betreuung, der Vormundschaft und der Pflegschaft. Die wesentlichen Rechtsvorschriften befinden sich im vierten Buch des Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 1297bis 1921 BGB). Dort finden sich Regelungen über Eingehung und Auflösung von Ehe (Scheidung) und Verlöbnis. Ebenso sind der Unterhalt der Familienangehörigen, das eheliche Güterrecht (Vermögensregelungen) und der Versorgungsausgleich bei Scheidung (Rentenansprüche) detailliert festgelegt. Dies beinhaltet auch die Beziehungen zwischen Eltern und Kindern, insbesondere das Recht der elterlichen Sorge und die Regeln der Adoption. Wegen der sachliche Nähe ist hier auch die Vormundschaft (insbesondere für Minderjährige), die Betreuung (für Volljährige, die aufgrund Krankheit oder Behinderung nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln) und die Pflegschaft (wenn in besonderen Fällen ein Fürsorgebedürfnis entsteht) geregelt. Im weitesten Sinne werden in diesem Zusammenhang auch die Besonderheiten der nichtehelichen Lebensgemeinschaft abgehandelt, deren praktische Probleme vor dem Hintergrund des Familienrechts und in Abweichung vom Familienrecht gelöst werden müssen. Für weitere Informationen oder eine individuelle Beratung unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung steht Ihnen Rechtsanwalt Karl-Heinz Mrosko nach entsprechender Terminsvereinbarung gern zur Verfügung.

Ferner berät und vertritt Karl-Heinz Mrosko im Allgemeinen Zivilrecht, welches im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) enthalten ist. Seine Beratungsleistung ist hier beispielsweise auf alle Rechtsangelegenheiten aus den Bereichen Kaufrecht und Werkvertragsrecht ausgerichtet. Hier berät Sie Herr Mrosko umfassend bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche bei einem Sachmangel. Das Zivilrecht schließt außerdem den Bereich Leasingrecht mit ein, welches mit dem Mietrecht eng verknüpft ist. Darüber hinaus wird Rechtsanwalt Mrosko auch bei Fragen und Problemen aus dem Haftpflichtrecht für Sie tätig. Er betreut Sie zum Beispiel im Falle von Verletzungen der Verkehrssicherungspflichten, der Verletzung des Produkthaftungsrechts oder nach der Begehung von unerlaubten Handlungen.

Nach einer erfolgten Mahnung und dem Ablauf der Zahlungsfrist beauftragen Sie Karl-Heinz Mrosko mit dem Forderungseinzug (Inkasso). Dann werden Ihre Forderungen in regelmäßigen Abständen überwacht und mit entsprechendem zeitlichem Abstand in Absprache mit Ihnen weitere Vollstreckungsmaßnahmen durchgeführt. Ihr Schuldner hat in jedem Stadium des Verfahrens die Möglichkeit zur Zahlung (gegebenenfalls in Raten), um das gegen ihn gerichtete Verfahren zu beenden. Grundsätzlich werden alle Geldeingänge sofort auf ein von Ihnen angegebenes Konto überwiesen. Daneben werden Sie über alle wesentlichen Schritte während des Inkassoverfahrens informiert.

Kontakt

Karl-Heinz Mrosko

Burgwedeler Str. 3
30900 Wedemark
Deutschland
Telefon: 
+49 5130 8043
Telefax: 
+49 5130 79704
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