Rechtsanwältin Sigrid E. Nelsen gründete ihre Einzelkanzlei im Januar 1998 zunächst in Hessen. Seit 2003 ist sie in ihrer Heimatstadt Düsseldorf niedergelassen. Als Einzelanwältin in Bürogemeinschaft mit weiteren Kollegen ist Sigrid E. Nelsen stets die erste Ansprechpartnerin, wenn ein neues Mandat übernommen werden soll. Das bedeutet, es findet keine Weiterreichung der Angelegenheiten an einen Mitarbeiter oder einen Kollegen statt.
Rechtsanwältin Sigrid E. Nelsen gründete ihre Einzelkanzlei im Januar 1998 zunächst in Hessen. Seit 2003 ist sie in ihrer Heimatstadt Düsseldorf niedergelassen. Als Einzelanwältin in Bürogemeinschaft mit weiteren Kollegen ist Sigrid E. Nelsen stets die erste Ansprechpartnerin, wenn ein neues Mandat übernommen werden soll. Das bedeutet, es findet keine Weiterreichung der Angelegenheiten an einen Mitarbeiter oder einen Kollegen statt.
Sie finden die Kanzleiräume in Düsseldorf-Pempelfort. Die Malkastenstraße liegt im Stadtzentrum von Düsseldorf, zwischen dem Goethe Museum (Schloss Jägerhof) und dem Künstlerverein Malkasten. Sie erreichen die Kanzlei sehr gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Nahverkehr Linie 704, 703, 707 oder 712). Für Mandanten mit Pkw stehen in unmittelbarer Umgebung Parkplätze zur Verfügung, insbesondere kann der öffentliche Parkplatz vor dem Künstlerverein Malkasten genutzt werden.
Während der Bürozeiten montags bis freitags von 09.00 bis 17.30 Uhr vereinbart die Juristin Beratungstermine, die bei Bedarf auch außerhalb dieser Zeiten und vor Ort beim Mandanten stattfinden können. Im ersten Gespräch wird der Mandant über die rechtlichen Möglichkeiten in seinem Fall und über die zu erwartenden Kosten - gerichtlich und außergerichtlich - informiert. Zum Mandantenstamm gehören mittelständische Unternehmen, Gewerbetreibende, aber auch Privatleute
Sigrid E. Nelsen, geboren 1966 in Düsseldorf, absolvierte ihr Studium der Rechte an der Justus-Liebig-Universität Gießen. Danach war sie als Rechtsreferendarin im Landgerichtsbezirk Limburg tätig. Im Anschluss an das zweite juristische Staatsexamen erhielt sie im Januar 1998 die Zulassung zur Anwaltschaft.
Sigrid E. Nelsen spricht fließend Spanisch und gut Englisch. Aufgrund Ihrer Sprachkenntnisse ist sie auch in der Lage, spanisch sprechende Mandanten in deren Muttersprache zu betreuen. Die Juristin ist Mitglied der Deutsch-Spanischen Juristenvereinigung und im Deutschen Anwaltverein (DAV).
Rechtsanwältin Sigrid E. Nelsen übernimmt Mandate aus dem Vertrags- und AGB-Recht, Wettbewerbsrecht, Allgemeinen Zivilrecht, Kauf-Schuldrecht und Ausländerrecht.
Verträge sind die Grundlage von fast allen Rechtsgeschäften. Unter Vertragsrecht versteht man den Teil der Rechtsbeziehungen, die sich aus vertraglichen Vereinbarungen zweier oder mehrerer Vertragsparteien ergeben. Grundsätzlich herrscht im deutschen Zivilrecht das Prinzip der Vertragsfreiheit. Es steht daher dem einzelnen frei, welche Gestaltung seines Vertrages vorgenommen wird. Jedoch sind im BGB verschiedene Vertragstypen vorgesehen, so dass dann, wenn man sich für einen Vertragstyp aufgrund der Bestimmung des Vertragsgegenstandes entscheidet, bestimmte vertragliche Pflichten entstehen. Die maßgeblichen Vertragstypen, welche jedoch nicht zwingend vorgeschrieben sind und darüber hinaus auch in Verhandlungen geändert werden können, sind z.B. der Werk-, der Kauf-, der Dienstvertrag oder der Geschäftsbesorgungs- oder Mietvertrag. Rechtsanwältin Sigrid E. Nelsen hat sich in der Vergangenheit insbesondere auf Vertragsgestaltungen von mittelständischen Unternehmen spezialisiert, hierbei vor allem auf Kooperations-, Dienstleistungs-, Lieferverträge und Handelsvertreterverträge. Sie gestaltet und überprüft selbst komplizierte Vertragswerke und unterstützt Sie umfassend und kompetent bei der Durchsetzung von vertraglichen Ansprüchen und bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus einem Vertrag.
Ein weiterer Schwerpunkt ist das Wettbewerbsrecht. Rechtsanwältin Sigrid E. Nelsen verfügt über jahrelange Erfahrung in der Beratung von mittelständischen Unternehmen im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung von Werbemaßnahmen, z.B. in Bezug auf Internetauftritte, Telefonmarketing, Mailings, Prospekte etc. Eine Spezialisierung erfolgte im Bereich des Direktmarketings, sowie mit den damit verbundenen Problemkreisen, z.B. Verkauf im Fernabsatz (Tele-Sales, opt-in etc.) und dem Werbenden Buch- und Zeitschriftenhandel. Auch die Abwehr von wettbewerbswidrigen Werbeaktionen von Wettbewerbern, z.B. per Abmahnung, einstweiliger Verfügung, Unterlassungs- und Schadensersatzklage, unerlaubte Verwertung von Geschäfts- und Betriebsgeheinmissen etc. fallen in den Bereich des Wettbewerbsrechts. Selbstverständlich liegt ein wesentlicher Tätigkeitsbereich auch in der Beratung und Interessenvertretung von Verbrauchern bei Rechtsverstößen aufgrund von unerlaubter Werbung. Niemand muss irreführende Maßnahmen, physische oder psychische Bedrängungen hinnehmen. Rechtsanwältin Sigrid E. Nelsen ist Ihnen gern behilflich, Probleme aus dem Bereich Wettbewerbsrecht zu lösen oder von vornherein zu umgehen.
Das Allgemeine Zivilrecht ist ein wichtiger Teil des Privatrechts. Als Privatrecht werden alle Normen bezeichnet, die Rechtsbeziehungen der Menschen untereinander ordnen und festlegen, welche Freiheiten, Rechte, Pflichten und Risiken die Menschen im Verhältnis zueinander haben. Davon zu unterscheiden ist das öffentliche Recht, das die Beziehungen zwischen dem einzelnen Bürger und dem Staat regelt. Das Allgemeine Zivilrecht umfasst insbesondere das Verbraucherschutzrecht einschließlich des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), sowie die rechtlichen Regelungen im Zusammenhang mit den im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelten Verträgen, wozu zum Beispiel Kaufvertrag, Dienstvertrag, Werkvertrag, Reisevertrag, Maklervertrag und Darlehensvertrag gehören.
Die häufigsten Streitigkeiten betreffen beispielsweise die mangelhafte Erfüllung vertraglicher Pflichten und ihre Rechtsfolgen oder die verspätete Erfüllung vertraglicher Pflichten und ihre Rechtsfolgen. Zum Allgemeinen Zivilrecht gehört beispielsweise das Recht der unerlaubten Handlung, welches die Folgen eines Verhaltens regelt, das anderen Menschen Schaden zufügt, das Sachenrecht, das die rechtlichen Regelungen im Zusammenhang mit dem Eigentum und dem Besitz an beweglichen Gegenständen und Immobilien regelt, sowie das Erbrecht. Für diese oder ähnliche Rechtsprobleme ist Rechtsanwältin Nelsen Ihre Ansprechpartnerin.
Das Kaufrecht und Gewährleistungsrecht als solches stellt kein selbständiges Rechtsgebiet dar, verdient es aber aufgrund seiner Bedeutung im Alltag - für Privatleute wie für Gewerbetreibende -, gesondert erwähnt zu werden. Rechtsanwältin Sigrid E. Nelsen berät Verbraucher rund um die Abwicklung eines Kaufvertrages etwa zu folgenden Punkten:
Einen Schwerpunkt bildet das Ausländerrecht. Dabei strebt Sigrid E. Nelsen praktische Lösungen an, die vermeiden helfen, dass der Aufenthalt in Deutschland von permanenten Rechtsstreitigkeiten begleitet ist. Aufgrund der Fachkompetenz und der fundierten Spanischkenntnisse wird Rechtsanwältin Sigrid E. Nelsen insbesondere von spanischen und lateinamerikanischen Mitbürgern konsultiert. In der ausländerrechtlichen Tätigkeit befasst sich Rechtsanwältin Nelsen häufig mit den folgenden Problemstellungen:
Ferner hat sich die Juristin auf das Lotterierecht spezialisiert. Auf diesem Rechtsgebiet beantwortet Rechtsanwältin Sigrid E. Nelsen beispielsweise die Fragen, welche Voraussetzungen durch gewerbliche Spielvermittler erfüllt sein müssen, um eine Glückspiellizenz zu bekommen, oder welchen Spielraum der Glücksspielstaatsvertrag den gewerblichen Spielvermittlern im Bereich der Firmenpräsentation und Neukundenakquise bietet.