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Rechtsanwalt Dyrik J. Blume

Dyrik J. Blume

Sprachkenntnisse

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Übersicht

Dyrik Blume studierte Rechtswissenschaften an der Ruprecht-Karls-Universität in Heidelberg, der Université de Lausanne (Schweiz) und der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster, wo er 1999 das Studium mit dem ersten juristischen Staatsexamen abschloss. Er absolvierte seine Referendarzeit in Düsseldorf und legte 2002 die zweite juristische Staatsprüfung ab.

Fachanwaltschaften:
  • Fachanwalt Arbeitsrecht
Dyrik J. Blume berät zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:
  • Arbeitsrecht
  • Betriebsverfassungsrecht
  • Handelsrecht
  • Kündigungsschutzrecht
  • Vertragsrecht
Fachgebiete

Dyrik Blume studierte Rechtswissenschaften an der Ruprecht-Karls-Universität in Heidelberg, der Université de Lausanne (Schweiz) und der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster, wo er 1999 das Studium mit dem ersten juristischen Staatsexamen abschloss. Er absolvierte seine Referendarzeit in Düsseldorf und legte 2002 die zweite juristische Staatsprüfung ab.

Während des Referendariats arbeitete er in einer überörtlichen Arbeitsrechtskanzlei und für die Arbeitgeberverbände Düsseldorf und Umgebung. In dieser Zeit absolvierte er die Fachanwaltslehrgänge zum Arbeitsrecht mit Erfolg. Seit seiner anwaltlichen Zulassung im Jahre 2002 ist Rechtsanwalt Blume schwerpunktmäßig arbeitsrechtlich und vertragsrechtlich tätig. Der Fachanwaltstitel "Fachanwalt für Arbeitsrecht" wurde ihm 2006 verliehen.

Herr Blume ist zur Vertretung an allen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten, Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht berechtigt.

Dyrik Blume ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV) und Vorsitzender des Fördervereins der "Freunde und Förderer des Max-Weber-Berufskollegs e.V.", zur Unterstützung der Auszubildenden und deren Ausbildung in den kaufmännischen Berufen in Düsseldorf.

Rechtsanwalt Dyrik Blume ist in erster Linie im Arbeitsrecht tätig und Fachanwalt auf diesem Gebiet. Die Bezeichnung "Fachanwalt" wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal drei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Herr Blume bietet Hilfe in allen rechtlichen Fragen, die einen Bezug zum Arbeitsplatz haben. Sind Sie beispielsweise Lastwagenfahrer oder Mitarbeiter in einem Fuhrpark, stehen aber kurz davor, Ihren Führerschein - und damit auch Ihre Arbeitsstelle - zu verlieren, wird der Arbeitsrechtler Sie umfassend beraten und betreuen.

Das Arbeitsrecht ist in das Individualarbeitsrecht und das Kollektivarbeitsrecht gegliedert. Rechtsanwalt Dyrik Blume deckt beide Bereiche ab.

Im Individualarbeitsrecht übernimmt er Mandate sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer. Für ihn ist es eine Selbstverständlichkeit, dass er auf beiden Seiten im Einsatz ist, denn nur so kennt er auch die rechtlich aktuellen Möglichkeiten und die entsprechende Denk- und Handlungsweise des jeweiligen „Gegners", was für seine Mandanten ein entscheidender Vorteil ist.

Bevor Sie ein Arbeitsverhältnis eingehen, ist es sinnvoll, Ihren Arbeitsvertrag auf die Ihnen obliegenden arbeitsvertraglichen Pflichten überprüfen lassen. Überdies steht der Arbeitsrechtler Blume zur Verfügung bei Streitigkeiten zwischen den Arbeitsvertragsparteien um Themen wie Arbeitsvergütung, Urlaub, Arbeitszeit, Versetzung, Eingruppierung, Teilzeitregelung, befristeter Arbeitsvertrag, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Arbeitszeugnis, Mutterschutz oder eine Schwerbehinderung (SGB IX). Außerdem können Sie Herrn Blume in Anspruch nehmen bei einer Abmahnung oder Änderungskündigung bzw. angebotenem Änderungsvertrag die meist Vorboten einer Kündigung sind. Hat der Arbeitgeber bereits eine betriebsbedingte Kündigung, ordentliche Kündigung oder fristlose Kündigung ausgesprochen, übernimmt der Jurist Ihre Interessenvertretung und wird gegebenenfalls zur Durchsetzung Ihrer Rechte eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht erheben. Bei Fragen um Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag, Abfindung können Sie sich ebenso an den Rechtsanwalt wenden.

Das Kollektivarbeitsrecht regelt Rechtsfragen, bei denen der Arbeitnehmer nicht als Einzelperson, sondern als eine Gruppe betroffen ist. Daher regelt das Kollektivarbeitsrecht insbesondere die Rechte von Gewerkschaften und Betriebsräten. Rechtsanwalt Dyrik Blume berät und vertritt Betriebsräte und Arbeitgeber hinsichtlich ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Rechte und Pflichten. Er steht Betriebsräten und Arbeitgebern als Sachverständiger zur Beantwortung jedweder betriebsverfassungsrechtlicher Fragen, insbesondere beim Abschluss von Interessenausgleich und Sozialplan im Zuge einer Betriebsänderung und darüber hinaus auch beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen auf allen Gebieten der Betriebsverfassung beratend zur Seite. Gleichermaßen unterstützt er die Betriebsparteien bei der Lösung betriebsverfassungsrechtlicher Probleme und bei der Beilegung entsprechender Streitigkeiten. Nötigenfalls wird er dazu die Einigungsstelle anrufen und das das Mandat erfolgreich durch das Einigungsstellenverfahren führen.

Kontakt

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Web
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