Johannes Genn

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  • Deutsch
Übersicht

Die Kanzlei von Rechtsanwalt Johannes Genn wurde bereits 1984 gegründet. Der persönliche und vertrauensvolle Kontakt zum Mandanten steht in dieser innerörtlichen Kanzlei im Mittelpunkt, da Herr Genn seine Tätigkeit als Dienstleistung für den Klienten ansieht.

Fachanwaltschaften:

  • Fachanwalt Arbeitsrecht

Rechtsberatung zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:

  • Arbeitsrecht
  • Familienrecht
  • Kaufrecht & Schuldrecht
  • Mietrecht
  • Verkehrsrecht
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Kurzprofil

Die Kanzlei von Rechtsanwalt Johannes Genn wurde bereits 1984 gegründet. Der persönliche und vertrauensvolle Kontakt zum Mandanten steht in dieser innerörtlichen Kanzlei im Mittelpunkt, da Herr Genn seine Tätigkeit als Dienstleistung für den Klienten ansieht.

Durch eine enge interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Steuerberaterin Liesel Genn und der GEWA Bürodienstleistungen GmbH, die Büro- und Lohnsachbearbeitungen durchführt, werden ganzheitliche Lösungen angeboten. Kostenbewusstsein, außergerichtliche Erledigung sowie die erfolgreiche Vertretung und Beratung stehen im Vordergrund. Für den Fall, dass eine gerichtliche Auseinandersetzung unumgänglich ist, wird die Durchsetzung sachgerechter Lösungen von den Mandanteninteressen bestimmt.

Die Bürozeiten sind montags und mittwochs von 08.00 bis 17.00 Uhr, dienstags und donnerstags von 08.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 16.00 Uhr. In diesen Zeiten vereinbart das Sekretariat individuelle Beratungstermine mit Ihnen.

Die Kanzlei liegt gut erreichbar in der Friedrichstraße 21, rund 30 Fahrminuten von Aachen entfernt. Eine Bushaltestelle ist nur wenige Gehminuten entfernt und gewährleistet eine optimale Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr. Direkt am Kanzleigebäude kann kostenfrei geparkt werden.

Fachgebiete

Johannes Genn wurde 1950 geboren. Das Studium der Rechtswissenschaften absolvierte er an der Universität in Köln. Er ist seit 1984 als Rechtsanwalt zugelassen. Seit 2006 ist er darüber hinaus Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Seine anwaltliche Tätigkeit ist ebenso vielseitig, wie es seine Fähigkeiten sind. Bekannt ist der Jurist für sein Verhandlungsgeschick und seine durchsetzungsstarke Interessenvertretung. Herr Genn hat große Freude an der anwaltlichen Tätigkeit und liebt es, anderen Menschen Hilfe zu leisten.

Der Volljurist bietet schwerpunktmäßig Rechtsberatungen und gegebenenfalls Prozessvertretungen im Arbeitsrecht, Familienrecht, Mietrecht/Wohnungseigentumsrecht, Erbrecht und Zivilrecht an. Auch im gewerblichen Rechtsschutz ist Johannes Genn tätig. Selbstverständlich werden auch sonstige Rechtsberatungen und Verfahren durchgeführt.

Arbeitsrecht

Die Bezeichnung "Fachanwalt" wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal drei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Bei Fachanwalt Johannes Genn finden Sie Antworten auf Ihre Fragen zu Urlaub und Urlaubsabgeltung, zu Fällen von Mobbing und Diskriminierung, zu Mutterschutz und Schwerbehindertenrecht, zu Kündigung und Kündigungsschutzklage, Änderungskündigung, Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag, Sperrzeiten, Arbeitszeugnis oder einzelnen Zeugnisformulierungen, zu Wettbewerbsverbot und anderen Maßnahmen zum Kundenschutz. Auch rund um die personenbedingte, verhaltensbedingte oder betriebsbedingte Kündigung werden Sie schnell und kompetent beraten. Abmahnung, Kündigungsvorbereitung zum Beispiel in Fällen, die dem Schwerbehindertenschutz unterliegen, Prozessführung, Aushandeln und Abwickeln von Aufhebungsverträgen gehören ebenfalls zu den Leistungen von Rechtsanwalt Genn.

Das kollektive Arbeitsrecht regelt das Verhältnis zwischen Belegschaft und Arbeitgeber. Bei umfangreichen und in der Regel langwierigen Tarifverhandlungen finden Sie in Johannes Genn genau den richtigen Ansprechpartner. Beratungsbedarf besteht aber vor allem bei Betriebsübergang oder Betriebsänderung durch Stilllegung oder Verlegung. Damit geht meist auch ein massiver Stellenabbau einher. Auf Wunsch wirkt Herr Genn an einer Betriebsvereinbarung mit und setzt Mitwirkungsrechte durch. Er vertritt Sie sowohl außergerichtlich als auch in einer möglichen gerichtlichen Auseinandersetzung.

Familienrecht

Rechtsanwalt Johannes Genn berät und vertritt Sie in allen Angelegenheiten rund um die Familie, Ehe und Partnerschaft, gerichtlich wie außergerichtlich. Das Familienrecht regelt unter anderem die Ehescheidung und angrenzende Rechtsfragen, Trennungsvereinbarung, Scheidungsvereinbarung und die Vorbereitung zum Ehevertrag. Hinzu gehören außerdem Themen wie Voraussetzung einer Scheidung, Umgangsrecht, Versorgungsausgleich, Ehewohnung, Aufteilung von Hausrat und Vermögen. Auch die Gebiete Abstammung, Adoption, Verwandtschaft oder die rechtlichen Wirkungen des Zusammenlebens Unverheirateter sind Teil seiner Tätigkeit.

Partnerschaft und Familie sind für viele von uns das Wichtigste im Leben. Wenn hier Schwierigkeiten auftreten, ist nicht nur juristische Fachkenntnis, sondern auch menschliches Verständnis und Feingefühl gefragt. Hier ist es das besondere Anliegen von Herrn Genn, neben den anstehenden rechtlichen Problemen immer auch das persönliche, menschliche Schicksal im Auge zu behalten und gemeinsam mit dem Klienten erfolgsorientiert zu arbeiten. Sein Ziel ist es, ausgleichend zu wirken.

Erbrecht

In Erbrechtsfällen ist Rechtsanwalt Genn vor allem tatkräftig darum bestrebt, die Interessen seiner Mandanten in möglichst sachlicher Atmosphäre durchzusetzen. Erbrechtsfälle bergen aufgrund der oftmals engen privaten Beziehungen zwischen den gegnerischen Parteien ein großes Konfliktpotential. Dieses zu begrenzen, ermöglicht oft eine schnellere Problemlösung. Optimal ist es dabei, wenn Probleme erst gar nicht entstehen, sondern durch erbrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten verhindert werden können. Herr Genn berät Sie daher auch zu Testamentsgestaltung und Unternehmensnachfolge. Sowohl vor als auch nach dem Erbfall werden Sie von ihm in allen erbrechtlichen Angelegenheiten beraten und vertreten.

Zu den Themen gehören beispielsweise gesetzliche oder gewillkürte Erbfolge, Erbverzicht und Enterbung, Pflichtteilsanspruch, Umfang des Nachlasses. Darüber hinaus berät Johannes Genn Sie bei der Errichtung von Testament und Erbvertrag sowie beim Entwurf einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung. Er setzt gerichtlich und außergerichtlich Erb- und Pflichtteilsansprüche durch oder unterstützt Sie im Erbscheinsverfahren. Ferner gehören die Betreibung der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften sowie die Übernahme von Testamentsvollstreckungen zu seinem Fachgebiet.

Mietrecht/Wohnungseigentumsrecht

Mieter und Vermieter werden von Rechtsanwalt Genn im Mietrecht vertreten und beraten, wenn es zu Rechtstreitigkeiten zwischen beiden Parteien kommt. Ursachen für derartige Auseinandersetzungen sind Punkte zu Kündigungsschutz, Mietvertrag, Mietzahlungsanspruch, Mangel an der Mietsache und die entsprechenden Ansprüche wegen der Mängelbeseitigung, sowie Räumungsklage, Kostenvorschussklage und Kautionsrückzahlung. Auch die Befristung des Mietvertrags, Schönheitsreparaturen, die Nebenkostenabrechnung und ihre Prüfung im gewerblichen und privaten Mietrecht sowie Auseinandersetzungen mit Nachbarn - zum Beispiel wegen störenden Mieterverhaltens - werden im Mietrecht geregelt.

Wohnungseigentumsrecht

Darüber hinaus steht Rechtsanwalt Genn sowohl einzelnen Eigentümern als auch Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften als kompetenter Berater im Wohnungseigentumsrecht (WEG) zur Verfügung, insbesondere in Bezug auf bauliche Maßnahmen und Streitfragen des Sonder- und Wohnungseigentums. Im WEG, das sich durch eine außerordentliche Komplexität auszeichnet, wird zwischen Wohnungseigentum und Teileigentum unterschieden. Das erste bedeutet dabei Sondereigentum an einer Wohnung, Teileigentum ist das Sondereigentum an Räumen, die nicht dem Wohnen im Speziellen dienen (beispielsweise Tiefgaragenstellplätze und Garagen). Herr Genn berät Sie auch bei Streitigkeiten in Wohnungseigentümergemeinschaften über bauliche Veränderungen.

Allgemeines Zivilrecht/Vertragsrecht/Kaufrecht

Ein weiteres Tätigkeitsgebiet ist das Zivilrecht, Vertragsrecht und Kaufrecht. Johannes Genn übernimmt die Vertragsprüfung und Vertragsgestaltung und klärt Fragen und Probleme um Kaufvertrag, Werkvertrag, Dienstvertrag, Auftrag, Leihvertrag oder Darlehensvertrag. Sie werden aber genauso vor dem Abschluss von allen anderen Vertragsarten umfassend bei der optimalen Gestaltung unterstützt. Der Jurist bietet Rechtsrat und gegebenenfalls eine Prozessvertretung bei Streitigkeiten um Wandlung, Minderung, Rücktritt vom Vertrag, Gewährleistung, Anfechtung, Mietmangel, Nichtleistung oder Verzug. Häufiges Thema ist auch die Forderung auf Schadensersatz (auch: Schadenersatz) oder die Problematik der AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen).

Gewerblicher Rechtsschutz

Gewerblicher Rechtsschutz beinhaltet die Bearbeitung von Mandaten, die dem Markenrecht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht unterfallen. Vornehmlich im Internet oder auf einer Internetseite können sich Probleme ergeben, wenn Inhalte veröffentlicht werden, an denen Rechte anderer bestehen. In solchen Fällen wird dann eine Abmahnung ausgesprochen oder sich gegebenenfalls gerichtlich auseinandergesetzt. Rechtsanwalt Johannes Genn berät und vertritt Sie zu Unterlassungserklärung, Teledienstgesetz und Schadensersatz.

Kontakt

Johannes Genn

Friedrichstraße 21
52351 Düren
Deutschland
Telefon: 
+49 2421 58033
Telefax: 
+49 2421 58010
Web
www.j-l-genn.de
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