Rechtsanwalt Ralf Ehrhard gründete 1998 seine Kanzlei. Der Hauptsitz ist in Köln-Weiden, die Zweigstelle in Köln-Porz.
Rechtsanwalt Ralf Ehrhard gründete 1998 seine Kanzlei. Der Hauptsitz ist in Köln-Weiden, die Zweigstelle in Köln-Porz.
Ein umfangreiches Angebot an Spezialisierungen durch Fachanwaltschaften und zusätzliche Qualifikationen sowie immer aktuelle Rechtskenntnisse zeichnen die Kanzlei in besonderer Weise aus. Dabei wird viel Wert darauf gelegt, im Sinne der Kundenorientierung das rechtlich Machbare mit dem wirtschaftlich Vernünftigen zu verbinden. Dazu gehören sorgfältige Analyse und kreative Problemlösung, zügige Bearbeitung und Mobilität wie auch besonderes Kostenbewusstsein im Interesse der Mandanten. Auch ein enger Kontakt zum Mandanten, die Berücksichtigung seiner Wünsche und Interessen, klare Entscheidungshilfen sowie kurze Entscheidungswege sind in dieser Kanzlei eine Selbstverständlichkeit. Rechtsfälle werden nur übernommen, wenn es eine Aussicht auf Erfolg gibt. Bei im Vorfeld bereits aussichtslosen Mandaten wird dem Mandanten nahegelegt, die Angelegenheit auf sich beruhen zu lassen.
Termine können mit dem Sekretariat oder mit dem Rechtsanwalt selbst vereinbart werden. Die Bürozeiten in Köln-Weiden sind montags bis freitags von 09.00 bis 13.00 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr. In Köln-Porz sind die Bürozeiten montags bis freitags von 09.00 bis 12.30 Uhr, nachmittags von Montag bis Donnerstag zwischen 14.00 und 18.00 Uhr. Falls notwendig, nimmt Herr Ehrhard natürlich auch Beratungstermine außerhalb dieser Zeiten sowie beim Mandanten vor Ort wahr.
Die Büroräume in Köln-Weiden sind direkt gegenüber dem örtlichen Einkaufszentrum. Die Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist sehr gut. In wenigen Metern Entfernung gibt es eine Bushaltestelle. Autofahrer finden kostenpflichtige Parkplätze im Parkhaus des Einkaufszentrums.
Die Büroräume in Köln-Porz sind ebenfalls sehr gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar. Die Bushaltestelle ist direkt gegenüber der Kanzlei. Im Hof stehen kostenfreie Parkplätze für die Mandanten zur Verfügung.
Die Büroräume sind jeweils nicht barrierefrei, jedoch können Sie mit Rechtsanwalt Ehrmann sowohl telefonisch als auch auf dem elektronischen Wege (per E-Mail) Kontakt aufnehmen. Nach Rücksprache kommt er auch gerne zu Ihnen nach Hause.
Die Kanzlei verfügt über eine moderne EDV mit Internetzugang, sodass eine schnelle Korrespondenz per E-Mail möglich ist. Sollte das Ihrerseits gewünscht sein, ist es möglich, dass Sie alle Schriftsätze nicht per Post, sondern per E-Mail erhalten. Zusätzlich bietet die kanzleieigene Homepage (www.ralf-ehrhard.de) dem Mandanten die Möglichkeit, sich zu informieren.
Ralf Ehrhard wurde 1968 in Köln geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an der dortigen Universität. 1998 wurde er als Rechtsanwalt zugelassen. Seit 2004 ist er Fachanwalt für Familienrecht, seit 2008 für Verkehrsrecht.
Die Bezeichnung "Fachanwalt" wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal drei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss man mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.
Rechtsanwalt Ehrhard legt großen Wert darauf, seine Mandanten individuell und mit hohem persönlichen Engagement zu betreuen. Er kann gut auf Menschen eingehen und setzt sich gern für die Belange seiner Mandanten ein. Der Jurist schätzt an seinem Beruf den unmittelbaren Kontakt zu Menschen mit ihren persönlichen Schicksalen und Lebenssachverhalten sowie die Möglichkeit, bei der Bewältigung unterschiedlichster Problemstellungen Hilfe leisten zu können.
Ralf Ehrhard spricht die Sprache seiner Mandanten, um auch "Nichtjuristen" die Rechtsmaterie und die besondere Problematik des Einzelfalles in verständlicher Weise zu vermitteln. In der juristischen Auseinandersetzung mit seinen Gegnern ist er sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich überaus ausdauernd und durchsetzungsstark.
Rechtsanwalt Ehrhard ist an allen Amts-, Landes- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.
Rechtsanwalt Ralf Ehrhard bearbeitet Mandate aus dem Familienrecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht sowie Fälle im allgemeinen Zivilrecht.
Familienrecht:
Rechtsanwalt Ehrhard bearbeitet das Recht der Ehescheidung und die damit verbundenen Fragen der Regelung der elterlichen Sorge, Kindesunterhalt, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Unterhaltsanspruch der Ehegatten und Umgangsregelung wie auch der Vermögensauseinandersetzung. Häufig wird er bereits im Vorfeld einer Scheidung tätig, denn oft besteht die Unsicherheit, ob man sich eine Scheidung überhaupt leisten kann und wie das Trennungsjahr praktisch umgesetzt werden soll. Auch bei Problemen, die innerhalb einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft auftreten können, ist er ein kompetenter Ansprechpartner.
Doch schon vor der Eheschließung können durch einen Ehevertrag spätere Auseinandersetzungen vielfach vermieden werden. Hierzu berät Rechtsanwalt Ehrhard ebenfalls kompetent. Kommt es im Falle von häuslicher Gewalt zu einem Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz, so kann der Täter im Rahmen der Wohnungszuweisung aus der gemeinsamen Wohnung gewiesen werden, um das Opfer vor weiteren tätlichen Übergriffen zu schützen. Herr Ehrhard weiß durch seine langjährige Erfahrung, wie wichtig es ist, einfühlsam und vertrauensvoll mit diesen privaten Themen umzugehen.
In seinem Spezialgebiet ist er sowohl mit der Vertretung vor den Familiengerichten als auch mit der außergerichtlichen Beratung befasst und kann auf eine langjährige Erfahrung zurückblicken.
Verkehrsrecht:
Im Verkehrsrecht vertritt Rechtsanwalt Ehrhard Sie kompetent außergerichtlich und gerichtlich in allen Angelegenheiten vom Fahrzeugkauf über Finanzierungsfragen bis hin zur Verkehrsunfallabwicklung. Sein Tätigkeitsgebiet umfasst meist die Schadenregulierung nach einem Verkehrsunfall mit Sachschaden und Personenschaden, insbesondere zu Kostenfragen für Reparatur, Mietwagen, Sachverständigen, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld und Haushaltsführungsschaden. Darüber hinaus berät der Jurist Sie auch bei der Abwehr von Regressansprüchen von Haftpflicht- und Kaskoversicherern und vertritt Sie bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen diese.
Im Übrigen machen Versicherungen Sie natürlich nicht freiwillig auf weitere Schadenspositionen aufmerksam, die Sie ersetzt verlangen könnten. Nach einem Verkehrsunfall kann Rechtsanwalt Ehrhard bei der gegnerischen Versicherung zum Beispiel geltend machen: Fahrtkosten zur Werkstatt, zum Gutachter oder ins Krankenhaus, Gutachterhonorare, entgangene Freizeit, versäumten Urlaub oder verdorbene Urlaubsfreunden, langfristige Verletzungen und Schmerzen, Heilbehandlung und Medikamente, Porto und Telefonkosten, Rechtsanwaltskosten, erhöhte Versicherungsprämien (meist über Jahre), entgangenen Gewinn, Werteinbußen des geschädigten Gegenstandes, Mietkosten für eine Ersatzsache (meist Mietwagen), entgangene Gebrauchsvorteile und Genussmöglichkeiten, Ersatz bei Verletzung eines haushaltsführenden Familienmitgliedes oder Ersatz für den Verlust der Arbeitskraft oder der Erwerbsfähigkeit.
Die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren umfasst die anwaltliche Vertretung gegenüber Vorwürfen von Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß und weiteren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung. Dem betroffenen Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, einen Bußgeldbescheid überprüfen zu lassen und Einspruch dagegen einzulegen. Einige Handlungen im Straßenverkehr wertet der Gesetzgeber nicht als bloße Ordnungswidrigkeiten, sondern als Straftaten, wie die Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Straßenverkehr oder unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Die Sanktionen von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr beinhalten neben der eigentlichen Strafe regelmäßig auch Nebenfolgen wie das Fahrverbot. Die Nebenfolgen sind für viele Betroffene häufig unangenehmer als die Hauptsanktion. Sofern keine Vorsatztat nachgewiesen wird, trägt der Verkehrsrechtsschutz die Verteidigerkosten in diesen Fällen. Rechtsanwalt Ehrhard vertritt seine Mandanten auch im Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsstrafrecht.
Arbeitsrecht:
Im Arbeitsrecht vertritt Rechtsanwalt Ralf Ehrhard Arbeitnehmer und Arbeitgeber, wenn es um Kündigungen und Kündigungsschutzprozesse und andere arbeitsrechtliche Belange geht. Das Individualarbeitsrecht umfasst zum Beispiel Kündigungsschutzklage, Urlaubsanspruch, Abfindung, Mobbing, Abmahnung, Lohnklage und Gehaltsklagen oder sonstige arbeitsrechtliche Angelegenheiten (Zeugnisberichtigung). Außerdem unterstützt Herr Ehrhard zum Beispiel beim Abschluss von Arbeitsvertrag und befristetem Zeitarbeitsvertrag, bei der Entwicklung von Aufhebungsvertrag wie auch Provision, bei Änderungskündigung, Betriebsübergang, Sperrzeit und Sperrfrist.
Mietrecht:
Ferner berät und vertritt Rechtsanwalt Ehrhard Sie im Mietrecht. Wiederholt liegen die Angelegenheiten im Mietrecht nicht so klar, wie die Betroffenen in ihrem Missbehagen annehmen. Aufgrund dessen führen Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter immer wieder zu langen juristischen Auseinandersetzungen. Ebenso wenig eindeutig und greifbar sind manchmal die Urteile. Folglich häufen sich unerwartet hohe Kosten an. Nur wer vorsorgt und versierte juristische Beratung annimmt, ist da auf der sicheren Seite.
Ziel der Rechtsberatung ist die vorausschauende, qualifizierte und zielorientierte Mandatsbearbeitung. Das Mietrecht regelt unter anderem umfangreich die Rechte und Pflichten des Mieters (Art und Umfang des Gebrauchs, Instandhaltung, Verbesserung und Aufwandsersatz, Lasten, Abgaben und Betriebskosten, Mietzins, Vertragsübernahme und Zinsanhebung), die Rechte und Pflichten des Vermieters sowie die Beendigung des Bestandverhältnisses (Kündigung, außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund, das heißt fristlose Kündigung). Rechtsanwalt Ehrhard berät Vermieter und Mieter zu Mietvertrag, Kündigung und Aufhebungsvereinbarung. Er vertritt zudem gerichtlich und außergerichtlich Hausverwaltungen bei Auseinandersetzungen mit Mietern sowie Mieter und Vermieter in den genannten Angelegenheiten, auch im Zusammenhang mit Modernisierung und Modernisierungsankündigungen.
Allgemeines Zivilrecht:
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Ralf Ehrhard liegt im allgemeinen Zivilrecht. In jedem geschäftlichen Kontakt, sei es zu Firmen, Dienstleistern oder Kunden, kann es zu Unstimmigkeiten und Auseinandersetzungen kommen. Um diese Unstimmigkeiten zu beseitigen und auszugleichen erstellt und überprüft Rechtsanwalt Ehrhard Ihre Verträge. Bei Schadensersatzforderungen berät er Sie unter anderem bei der Geltendmachung und Abwehr von Forderungen aus Verletzung vertraglicher Haupt- oder Nebenpflichten. Außerdem vertritt er Firmen bei der Durchsetzung von Geldforderungen bei Zahlungsverzug des Schuldners.