Bernhard Ludwig führt in dritter Generation als Notar seine Rechtsanwaltskanzlei, zunächst in Frankfurt und seit 2009 in Kriftel. Die Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Immobilienrecht, Grundstücksrecht, Gesellschaftsrecht, Erbrecht und Familienrecht. Aber auch das Vertragsrecht und Verkehrsrecht gehören zu seinen Tätigkeiten. Zur Klientel gehören Privatleute und gewerbliche Mandanten.
Bernhard Ludwig führt in dritter Generation als Notar seine Rechtsanwaltskanzlei, zunächst in Frankfurt und seit 2009 in Kriftel. Die Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Immobilienrecht, Grundstücksrecht, Gesellschaftsrecht, Erbrecht und Familienrecht. Aber auch das Vertragsrecht und Verkehrsrecht gehören zu seinen Tätigkeiten. Zur Klientel gehören Privatleute und gewerbliche Mandanten.
Beratungstermine können montags bis freitags von 09.00 bis 18.00 Uhr mit dem Sekretariat oder Herrn Ludwig selbst vereinbart werden. Die Termine können bei Bedarf und nach Absprache auch außerhalb dieser Zeiten, am Wochenende und vor Ort beim Mandanten liegen.
Die Kanzleiräume liegen im Gewerbezentrum von Kriftel in einem größeren Haus, in dem auch die Firma "Office Twenty M" sitzt. Wenn Sie mit dem Pkw kommen (Autobahnausfahrt "Kriftel"), sehen Sie an der Straßenecke auch die Gärtnerei "Tropica". Vor dem Gebäude sind vier kanzleieigene Parkplätze. Sie können die Kanzlei auch mit der S-Bahn gut erreichen (Linie S 2). Von der S-Bahn-Station "Kriftel" liegt die Kanzlei circa fünf Gehminuten entfernt.
Bernhard Ludwig wurde 1959 in Frankfurt geboren. Er studierte in Regensburg und Frankfurt Rechtswissenschaften und absolvierte das anschließende Referendariat auch in Frankfurt. Seit 1990 ist Herr Ludwig als Rechtsanwalt zugelassen. Er war zunächst in Frankfurt als Rechtsanwalt in eigener Kanzlei tätig und zog 2009 mit seiner Kanzlei nach Kriftel. 2008 wurde Rechtsanwalt Ludwig zum Notar bestellt.
Herr Ludwig ist verheiratet und hat zwei Kinder.
Der Schwerpunkt der Kanzlei liegt insbesondere in seiner Tätigkeit als Notar.
Haupttätigkeit des Notars ist die Beurkundung von Rechtsgeschäften jeglicher Art und die Beglaubigung von Unterschriften. In sämtlichen notariellen Leistungen wie beispielsweise Beurkundung von Grundstückskaufvertrag, Wohnungskaufvertrag, Dienstbarkeitsvertrag, Testament, Erbvertrag, Ehevertrag und GmbH-Gründung bietet Ihnen Rechtsanwalt und Notar Bernhard Ludwig eine umfassende und qualifizierte Beratung an. Es besteht hier auch eine Zusammenarbeit mit der Frankfurter Kanzlei Arnoul.
Im Grundstücksrecht beschäftigt sich Herr Ludwig insbesondere mit Erwerb (Kauf, Übertragung zu Lebzeiten, Übertragung im Wege des Erbrechts, Schenkung, Erbbaurecht, Vormerkung), Belastung (Grundschuld, Hypothek, Dienstbarkeit, Reallast), Nutzung (Miete, Pacht, kostenfreie Überlassung) und Veräußerung von Grundstücken. Durch seine Tätigkeit als Notar ist ihm daher auch der Umgang mit Grundbuchamt und Katasteramt (Grundbuch, Grundbuchauszug, Flurkarte, katasteramtliche Fortschreibung) vertraut.
Im Immobilienrecht regelt Bernhard Ludwig sämtliche juristischen Formalitäten, die zum Beispiel einen Grundstückskauf, einen Wohnungseigentumskauf oder sonstige Immobiliengeschäfte betreffen. Sie können seine Hilfe in Anspruch nehmen bei Problemen mit dem Grundstückskaufvertrag, Eintragungen ins Grundbuch jeglicher Art, Auflassung, Löschung, Vormerkung, Grundbuchänderung. Die zusätzliche Qualifikation als Notar ist im Grundstücksrecht zwingende Voraussetzung für die notarielle Beurkundung von Grundstücksangelegenheiten. Zusätzlich steht Herr Ludwig seinen Mandanten mit seinem Rechtsrat zur Seite bei Grundschuldbestellung, Hypothek, Wohnrechtbestellung oder Erbbaurechtbestellung.
Die Beratungsleistung von Rechtsanwalt Ludwig erstreckt sich auch auf die Rechtsgebiete Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht), die eng mit dem Immobilienrecht verbunden sind.
Auch im Gesellschaftsrecht berät und vertritt Bernhard Ludwig seine Mandanten. Das Gesellschaftsrecht beinhaltet zahlreiche wirtschaftlich wichtige Bereiche wie zum Beispiel die Gründung und Umgestaltung von Gesellschaften unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Aspekte, die Einbringung, Umwandlung, Verschmelzung, Spaltung und Realteilung von Unternehmen sowie den Gesellschaftsvertrag. Das Rechtsgebiet umfasst insbesondere alle Rechtsnormen mit Bezug auf die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR), die Offene Handelsgesellschaft (OHG), die Kommanditgesellschaft (KG), die Aktiengesellschaft (AG), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder die eingetragene Genossenschaft.
Rechtsanwalt Ludwig plant und setzt eine Unternehmensnachfolge um, wobei Fragen der Rechtsformwahl, die Rechtsnachfolge im Familienunternehmen, ein Abtretungsvertrag, die Unternehmensübertragung, der Unternehmenskauf, die Privatstiftung sowie die Erwirkung einer Firmenbucheintragung immer zu berücksichtigen sind.
Im Familienrecht können Sie sich schon vor der Eheschließung von Herrn Ludwig in seiner Eigenschaft als Notar über einen Ehevertrag beraten lassen, um spätere Auseinandersetzungen zu vermeiden. Zur familienrechtlichen Beratung gehören auch Themen wie Testamentsgestaltung, Erbvertrag, Vorsorgevollmacht sowie Patientenverfügung.
Bernhard Ludwig berät Sie auch professionell und individuell im Erbrecht und zeichnet sich durch umfangreiche Berufserfahrung und Praxis aus. Hier können zu Lebzeiten steuerliche Vorteile gewahrt werden, der Wille des Erblassers kann hier abseits der gesetzlichen Erbfolge individuell festgelegt werden. Das vermeidet unerwünschte Ergebnisse und Erbstreitigkeiten. Rechtsanwalt Ludwig ist bei der Abfassung von Testament und Erbvertrag behilflich und plant Ihre Unternehmensnachfolge. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist die Beratung und Interessenswahrnehmung bei der Geltendmachung von Pflichtteilsanspruch und Pflichtteilsergänzungsanspruch sowie bei der Erbscheinerteilung.
Sollten Sie bei einem Vertrag (zum Beispiel Arbeitsvertrag, Kaufvertrag, Werkvertrag, Mietvertrag, Pachtvertrag oder Dienstvertrag) bezüglich Abschluss, Rückabwicklung, Entwurf oder Rechtsstreitigkeiten die Hilfe eines fachkundigen Rechtsanwalts benötigen, bietet Ihnen Herr Ludwig auch hier eine umfassende und gewissenhafte Rechtsberatung an.
Im Verkehrsrecht übernimmt Rechtsanwalt Bernhard Ludwig für Sie die Unfallregulierung und berät Sie bezüglich der hier aufkommenden Themen wie zum Beispiel Schadensersatz (auch: Schadenersatz) und Schmerzendgeld.