Die Kanzlei von Hans-Heinrich Tittus wurde bereits 1981 gegründet. Der persönliche und vertrauensvolle Kontakt zum Mandanten steht in dieser innerörtlichen Kanzlei im Mittelpunkt, da Rechtsanwalt Tittus seine Tätigkeit als Dienstleistung für den Klienten ansieht. Durch die enge interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Steuerberatern, technischen Gutachtern, Unfallanalytikern und Sachverständigen werden ganzheitliche Lösungen angeboten. Kostenbewusstsein, außergerichtliche Erledigung sowie die erfolgreiche Vertretung und Beratung stehen im Vordergrund. Für den Fall, dass eine gerichtliche Auseinandersetzung unumgänglich ist, wird die Durchsetzung sachgerechter Lösungen von den Mandanteninteressen bestimmt.
Die Kanzlei von Hans-Heinrich Tittus wurde bereits 1981 gegründet. Der persönliche und vertrauensvolle Kontakt zum Mandanten steht in dieser innerörtlichen Kanzlei im Mittelpunkt, da Rechtsanwalt Tittus seine Tätigkeit als Dienstleistung für den Klienten ansieht. Durch die enge interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Steuerberatern, technischen Gutachtern, Unfallanalytikern und Sachverständigen werden ganzheitliche Lösungen angeboten. Kostenbewusstsein, außergerichtliche Erledigung sowie die erfolgreiche Vertretung und Beratung stehen im Vordergrund. Für den Fall, dass eine gerichtliche Auseinandersetzung unumgänglich ist, wird die Durchsetzung sachgerechter Lösungen von den Mandanteninteressen bestimmt.
Die Kanzlei ist montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie von 14.00 bis 17.30 Uhr, freitags bis 16 Uhr geöffnet. In diesen Zeiten vereinbart das Sekretariat individuelle Beratungs- und Gesprächstermine mit Ihnen, die nach Absprache auch außerhalb der Bürozeiten liegen können.
Die Kanzlei liegt gut erreichbar in der Hauptstraße 23 am Unteren Tor in Weißenhorn, rund 20 Fahrminuten von Ulm entfernt. Eine Bushaltestelle ist nur wenige Gehminuten entfernt und gewährleistet eine optimale Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr. Direkt am Kanzleigebäude kann kostenfrei geparkt werden.
Hans-Heinrich Tittus wurde 1953 geboren. Das Studium der Rechtswissenschaften absolvierte er an der Eberhard-Karls-Universität in Tübingen. Er ist seit 1981 als Rechtsanwalt zugelassen.
Herr Tittus ist für große Industrieunternehmen anwaltlich auch regelmäßig in Spanien und den USA (New York, Dallas und Tampa) tätig. Für seine Mandanten kann er auch in Englisch korrespondieren.
Seine anwaltliche Tätigkeit ist vielseitig, so auch seine Fähigkeiten. Bekannt ist der Jurist für sein Verhandlungsgeschick und seine durchsetzungsstarke Interessenvertretung. Hans-Heinrich Tittus hat große Freude an der anwaltlichen Tätigkeit und liebt es, anderen Menschen Hilfe zu leisten, sich im Gesetzesdschungel zurechtzufinden.
Der Volljurist bietet schwerpunktmäßig Rechtsberatungen und gegebenenfalls Prozessvertretungen im Familienrecht, Verkehrsrecht, gewerblichen Rechtsschutz, Arbeitsrecht, Mietrecht und Vertragsrecht an. Selbstverständlich werden auch sonstige Rechtsberatungen und Verfahren durchgeführt.
Familienrecht
Rechtsanwalt Hans-Heinrich Tittus berät und vertritt Sie in allen Angelegenheiten rund um die Familie, Ehe und Partnerschaft, gerichtlich wie außergerichtlich. Das Familienrecht regelt unter anderem die Ehescheidung und angrenzende Rechtsfragen, Trennungsvereinbarung, Scheidungsvereinbarung und die Vorbereitung zum Ehevertrag. Hinzu gehören außerdem folgende Themen: Voraussetzung einer Scheidung, Umgangsrecht, Versorgungsausgleich, Ehewohnung, Aufteilung von Hausrat und Vermögen. Aber auch die Gebiete Abstammung, Adoption, Verwandtschaft oder die rechtlichen Wirkungen des Zusammenlebens Unverheirateter sind Teil der anwaltlichen Tätigkeit von Herrn Tittus. Partnerschaft und Familie sind für viele von uns das Wichtigste im Leben. Wenn in diesem Bereich Schwierigkeiten auftreten, ist nicht nur juristische Fachkenntnis, sondern auch menschliches Verständnis und Feingefühl gefragt. Hier ist es das besondere Anliegen des Juristen, neben den anstehenden rechtlichen Problemen immer auch das persönliche, menschliche Schicksal im Auge zu behalten und gemeinsam mit dem Klienten erfolgsorientiert zu arbeiten. Sein Ziel ist es, ausgleichend zu wirken.
Verkehrsrecht
Im Verkehrsrecht bearbeitet Rechtsanwalt Tittus Mandate, die das Verkehrszivilrecht und das Ordnungswidrigkeitenrecht betreffen. Im Verkehrszivilrecht übernimmt der Volljurist die Unfallschadenregulierung nach einem Verkehrsunfall. Es ist ratsam, sich sofort juristische Hilfe zu holen, damit Sie nicht durch Unkenntnis Ansprüche verlieren. Hans-Heinrich Tittus klärt rechtliche Fragen um Invalidität, Schmerzensgeld, Personenschaden, Sachschaden, Mietwagen, Kaskoversicherung, Haftpflichtversicherung, Wertminderung, Totalschaden, Restwert, Gutachten und Sachverständigenkosten. Zudem führt er die zähen Auseinandersetzungen mit der gegnerischen Versicherung und setzt Ihren Schadenersatzanspruch für Sie durch.
Im Ordnungswidrigkeitenrecht wird er anwaltlich tätig bei Rotlichtverstoß, Alkohol am Steuer bis 0,5 Promille, Geschwindigkeitsüberschreitung und Parkverstoß. Sie können sich an Rechtsanwalt Tittus wenden, wenn Sie sich gegen einen Bußgeldbescheid wehren wollen.
Gewerblicher Rechtsschutz
Der Gewerbliche Rechtsschutz beinhaltet die Bearbeitung von Mandaten, die dem Markenrecht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht unterfallen. Vornehmlich im Internet oder auf einer Internetseite können sich Probleme ergeben, wenn Inhalte veröffentlicht werden, an denen Rechte anderer bestehen. In solchen Fällen wird dann eine Abmahnung ausgesprochen oder sich gegebenenfalls gerichtlich auseinandergesetzt. Rechtsanwalt Tittus berät und vertritt Sie bei Unterlassungserklärung, Teledienstgesetz und Schadensersatz (auch: Schadenersatz).
Allgemeines Zivilrecht/Vertragsrecht
Das weitere Tätigkeitsgebiet des Juristen ist das Zivilrecht und Vertragsrecht. Herr Tittus übernimmt die Vertragsprüfung und Vertragsgestaltung und klärt Probleme um Kaufvertrag, Werkvertrag, Dienstvertrag, Auftrag, Leihvertrag oder Darlehensvertrag. Sie werden aber genauso vor dem Abschluss von allen anderen Vertragsarten umfassend bei der optimalen Gestaltung unterstützt. Der Jurist bietet Rechtsrat und gegebenenfalls eine Prozessvertretung bei Streitigkeiten um Wandlung, Minderung, Rücktritt vom Vertrag, Gewährleistung, Anfechtung, Mangel, Nichtleistung oder Verzug. Häufige Themen sind auch die Schadensersatzforderung oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Arbeitsrecht
Im Arbeitsrecht bietet Rechtsanwalt Tittus juristische Unterstützung im Individualarbeitsrecht. Er übernimmt Mandate sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer. Der Arbeitsrechtler steht zur Verfügung bei Streitigkeiten zwischen den Arbeitsvertragsparteien um Arbeitsvertrag, Arbeitsvergütung, Urlaub, Arbeitszeit, Teilzeit, Befristung, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Mutterschutz oder Schwerbehinderung (SGB IX). Wenn Sie von einer Abmahnung oder Änderungskündigung betroffen sind, meist Vorboten einer Kündigung, sollten Sie sich rasch an Hans-Heinrich Tittus wenden. Der Jurist übernimmt Ihre Interessenvertretung und wird im Fall einer ausgesprochenen Kündigung eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht erheben, um Ihre Rechte durchzusetzen. Sie können sich gleichfalls an den Rechtsanwalt wenden bei Auseinandersetzungen um Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag, Abfindung und Arbeitszeugnis.
Mietrecht
Mieter und Vermieter werden von Rechtsanwalt Hans-Heinrich Tittus im Mietrecht vertreten und beraten, wenn es zu Rechtstreitigkeiten zwischen beiden Parteien kommt. Ursachen für derartige Auseinandersetzungen sind im Allgemeinen: Kündigungsschutz, Mietvertrag, Mietzahlungsanspruch, Mangel an der Mietsache und die entsprechenden Ansprüche wegen der Mängelbeseitigung, Räumungsklage, Kostenvorschussklage und Kautionsrückzahlung. Aber auch die Befristung des Mietvertrags, Schönheitsreparaturen, die Nebenkostenabrechnung und ihre Prüfung im gewerblichen und privaten Mietrecht sowie Auseinandersetzungen mit Nachbarn - zum Beispiel wegen störenden Mieterverhaltens - werden im Mietrecht geregelt.