Klaus Jakob Schmid

Sprachkenntnisse

  • Englisch
Übersicht

Die Rechtsanwaltskanzlei Schmid wurde im August 2001 von Rechtsanwalt Klaus Jakob Schmid gegründet. Der Jurist berät und vertritt überwiegend Privatleute, aber auch gewerbliche Mandanten.

Fachanwaltschaften:

  • Fachanwalt Arbeitsrecht
  • Fachanwalt Erbrecht
  • Fachanwalt Familienrecht

Rechtsberatung zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:

  • Arbeitsrecht
  • Erbrecht
  • Familienrecht
  • Immobilienrecht & Maklerrecht
  • Verkehrsrecht
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Kurzprofil

Die Rechtsanwaltskanzlei Schmid wurde im August 2001 von Rechtsanwalt Klaus Jakob Schmid gegründet. Der Jurist berät und vertritt überwiegend Privatleute, aber auch gewerbliche Mandanten.

Die Kanzlei finden Sie in Dachau an der Ecke Münchner Straße/Schleißheimer Straße direkt über der HypoVereinsbank. Der Eingang zur Kanzlei ist auf der Seite der Schleißheimer Straße. Die Mandanten können auf den kostenfreien öffentlichen Parkplätzen direkt vor dem Gebäude parken. Aufgrund der zentralen Lage ist Rechtsanwalt Schmid sehr gut mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Eine Bushaltestelle ist in Fußnähe.

Telefonisch ist die Kanzlei montags bis donnerstags von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 17.30 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 16.30 Uhr erreichbar. Termine können während dieser Zeiten individuell mit dem Sekretariat vereinbart werden. Dabei sind im Mandanteninteresse bei Bedarf und nach Absprache auch Termine außerhalb der üblichen Kanzleizeiten, am Wochenende und vor Ort beim Mandanten möglich.

Fachgebiete

Klaus Jakob Schmid wurde 1973 in Dachau geboren. Er studierte an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Das anschließende Rechtsreferendariat absolvierte Herr Schmid in Dachau und München. Der Jurist, seit 2001 als Rechtsanwalt zugelassen, spricht fließend Englisch. Seit 2009 ist er gleichzeitig Fachanwalt für Familienrecht.

Rechtsanwalt Klaus Jakob Schmid übernimmt Mandate aus dem Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht und Immobilienrecht.

Klaus Jakob Schmid führt die Titel "Fachanwalt für Familienrecht", "Fachanwalt für Erbrecht" und "Fachanwalt für Arbeitsrecht". Die Bezeichnung "Fachanwalt" wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal drei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Im Familienrecht begleitet Rechtsanwalt Schmid seine Mandanten gegebenenfalls von der Heirat bis zur Trennung oder Scheidung und führt bei Bedarf die notwendigen Rechtsstreitigkeiten. Sowohl Ansprüche auf Kindesunterhalt als auch Trennungsunterhalt oder Ehegattenunterhalt werden von ihm geltend gemacht oder abgewehrt. Hier kommt ihm neben seiner Fachkompetenz auch seine Fähigkeit zum vertrauensvollen und vertrauensbildenden Umgang mit den Mandanten zugute.

Am Anfang hängt der Himmel voller Geigen: Verliebt, verlobt, verheiratet! Rechtliche Problemstellungen sind für viele Menschen in diesem Stadium nachrangig und werden vernachlässigt. Dabei sind die gesetzlichen Folgen der Ehe vielen Hochzeitspaaren unbekannt. Mit der Eheschließung entsteht der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft (sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde), und es entstehen Ansprüche auf Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt. Vergessen oder verdrängt wird von Verliebten oftmals, dass mittlerweile in Deutschland jede dritte Ehe, in deutschen Großstädten sogar jede zweite Ehe geschieden wird - manchmal mit aufreibenden Folgen für alle Beteiligten. Unliebsamen Folgen kann man aber vorbeugen durch den Abschluss von Ehevertrag oder Partnerschaftsvertrag. Im Falle einer Trennung oder einer Scheidung sind die Folgen bereits vorher ausgehandelt und vereinbart. Rechtsanwalt Klaus Jakob Schmid berät und vertritt Sie bei Bedarf bei diesen oder ähnlichen Situationen.

Da das letzte Hemd bekanntlich keine Taschen hat und es den meisten von uns nicht egal ist, was mit ihrem hart erarbeiteten Vermögen nach ihrem Tode passiert, geht kein Weg daran vorbei, die richtigen Weichen frühzeitig durch ein Testament oder einen Erbvertrag zu stellen. Die Jugend muss die Gelegenheit bekommen, in die Schuhe der Älteren hineinzuwachsen. Dies gilt auch und insbesondere im Bereich von Unternehmen. So ist das einfache Abwarten, bis vollendete Tatsachen den Übergang erzwingen, die denkbar schlechteste Art, eine Unternehmenskontinuität über das eigene Ausscheiden hin zu erreichen. Diese bedarf der langfristigen Planung.

Klaus Jakob Schmid unterstützt Sie sowohl bei der Erstellung einer solchen, zivil- und steuerrechtlich auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnittenen Planung als auch bei der schrittweise erfolgenden Übergabe von Verantwortung und dabei, diesen Übergang tatsächlich gleitend und ohne Reibungsverluste durchzuführen. Hierbei behält er auch die erbschaftsteuerrechtlichen Konsequenzen im Auge, denn der Fiskus ist sicher nicht Ihr Wunscherbe. 

Nicht immer läuft eine Erbschaft ohne Streitigkeiten ab - sei es, dass der Erblasser ein nur unzureichendes Testament hinterlassen hat oder dass dieses missverständlich ist und zu Interpretationen Anlass gibt; sei es, dass Miterben schon zu Lebzeiten ihren Erbteil erhalten haben, nun aber nichts mehr davon wissen wollen. Rechtsanwalt Klaus Jakob Schmid ist Ihnen als Fachanwalt für Erbrecht behilflich, Ihre Interessen vorgerichtlich und wenn nötig auch im Prozess bestmöglich zu wahren.

Ob Arbeiter, Angestellter oder Geschäftsführer, in Sachen Arbeitsrecht möchte jeder zu seinem Recht kommen, und das möglichst schnell. Bei einer Kündigung kann sich die Hilfe durch Rechtsanwalt Klaus Jakob Schmid rasch auszahlen. Die Kündigungsfreiheit des Arbeitgebers ist durch den allgemeinen und besonderen Kündigungsschutz eingeschränkt. Das wichtigste Gesetz zur Begrenzung der Kündigungsfreiheit des Arbeitgebers ist das Kündigungsschutzgesetz. Es sichert in seinem Geltungsbereich für den Arbeitnehmer einen Bestandsschutz und Vertragsinhaltsschutz seines Arbeitsverhältnisses. Das Gesetz regelt den allgemeinen Kündigungsschutz, den Kündigungsschutz im Rahmen der Betriebsverfassung und Personalvertretung und den Kündigungsschutz bei Massenentlassungen. Wichtig ist die Beachtung der Ausschlussfrist von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung, um gegen eine Kündigung gerichtlich vorgehen zu können 

Häufig wird in der Kündigungsschutzklage dem Arbeitnehmer eine Abfindung im Hinblick auf den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt. Die Höhe der Abfindung bemisst sich unter anderem nach der Beschäftigungsdauer sowie nach dem zuletzt gezahlten Arbeitsentgelt. Rechtsanwalt Schmid berät und vertritt Arbeitnehmer, Betriebsräte und Arbeitgeber im Individualarbeitsrecht und kollektiven Arbeitsrecht.

Im Verkehrsrecht vertritt Herr Schmid Sie umfassend gegenüber dem Unfallgegner, der Haftpflichtversicherung, Bußgeldstelle, Fahrerlaubnisbehörde, Staatsanwaltschaft und dem Gericht. Als Beispiel sind folgende Problembereiche zu nennen:

  • Schadensabwicklung nach einem Verkehrsunfall
  • Durchsetzung von Ansprüchen auf Schadensersatz (auch: Schadenersatz) und Schmerzensgeld
  • Verdienstausfall, Mietwagenkosten, Sachverständigenkosten, Nutzungsausfall, Haushaltsführungsschaden, Abschleppkosten
  • Restwert, Totalschaden, Leasingfahrzeug
  • Bußgeldverfahren/Ordnungswidrigkeiten, zum Beispiel bei Geschwindigkeitsübertretung, Rotlichtverstoß, Sicherheitsabstand, Fahren unter Alkohol oder Drogen
  • Fahrverbot
  • Entziehung der Fahrerlaubnis/Fahrerlaubnisrecht
  • Verkehrsstrafsachen, wie beispielsweise Trunkenheitsfahrt, Straßenverkehrsgefährdung, fahrlässige Körperverletzung, fahrlässige Tötung, Unfallflucht

Das Immobilienrecht umfasst die Bereiche Bauen, Kaufen, Belasten und Mieten. Es regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem Eigentümer und der Nachbarschaft, aber auch die Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer der Immobilie. Zum Immobilienrecht gehören zum Beispiel:

  • Ankauf und Verkauf einer Immobilie
  • Form und Inhalt des Kaufvertrages
  • Hypothek und Grundschuld
  • Nachbarschaftsrecht, wie Pflanzabstände, Wege- und Fahrtrechte

Das Immobilienrecht befasst sich aber auch mit der Verwertung von Grundstücken, zum Beispiel deren Vermietung/Verpachtung. Rechtsanwalt Klaus Jakob Schmid steht Ihnen bei all diesen Fragen und Verfahren kompetent und zuverlässig zur Verfügung.

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