Klaas Keerl studierte von 1997 bis 2004 an der Georg-August-Universität Göttingen Rechtswissenschaften und war danach als Referendar am Landgericht Bielefeld tätig. Im Jahre 2007 absolvierte er erfolgreich den Fachanwaltslehrgang Familienrecht, und ist seitdem als Rechtsanwalt für Ramminger & Rudolph tätig. Rechtsanwalt Keerl verfügt über mehrjährige Praxiserfahrung im Familienrecht sowie im allgemeinen Zivilrecht. Besondere Relevanz haben die in der Kanzlei relativ häufigen Fragen des internationalen Familienrechts und der Unternehmerscheidung.
Klaas Keerl studierte von 1997 bis 2004 an der Georg-August-Universität Göttingen Rechtswissenschaften und war danach als Referendar am Landgericht Bielefeld tätig. Im Jahre 2007 absolvierte er erfolgreich den Fachanwaltslehrgang Familienrecht, und ist seitdem als Rechtsanwalt für Ramminger & Rudolph tätig. Rechtsanwalt Keerl verfügt über mehrjährige Praxiserfahrung im Familienrecht sowie im allgemeinen Zivilrecht. Besondere Relevanz haben die in der Kanzlei relativ häufigen Fragen des internationalen Familienrechts und der Unternehmerscheidung.
Familienrecht
Rechtsanwalt Klaas Keerl berät und vertritt Sie in allen Fragen rund um die Familie, Ehe und Partnerschaft, gerichtlich wie außergerichtlich. Das Familienrecht inklusive Unterhaltsrecht regelt unter anderem die Ehescheidung und angrenzende Rechtsfragen, Trennungsvereinbarung, Scheidungsvereinbarung und die Vorbereitung zum Ehevertrag. Hinzu gehören außerdem die Themenbereiche Voraussetzung einer Scheidung, Umgangsrecht, Sorgerecht, Versorgungsausgleich, Unterhalt (Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt), Ehewohnung, Aufteilung von Hausrat und Vermögen. Aber auch die Gebiete Abstammung, Adoption, Verwandtschaft oder die rechtlichen Wirkungen des Zusammenlebens Unverheirateter sind Teil der anwaltlichen Tätigkeit von Herrn Rechtsanwalt Keerl. Schließlich gehören das Abstammungsrecht, das Kindschaftsrecht, das Adoptionsrecht und das Ehevertragsrecht zu den Tätigkeitsschwerpunkten von Herrn Keerl.
Unternehmerisches Denken ist für einen Scheidungsanwalt, der einen hohen Prozentsatz von Unternehmerscheidungen betreut, unverzichtbar. Insofern kommt der Zusammenarbeit im Team von Steuerfachanwälten, Steuerberatern, und anderen Fachleuten erhebliche Bedeutung zu.
Partnerschaft und Familie sind für viele von uns das Wichtigste im Leben. Wenn in diesem Bereich Schwierigkeiten auftreten, ist nicht nur juristische Fachkenntnis, sondern auch menschliches Verständnis und Feingefühl gefragt. Hier ist es das besondere Anliegen von Rechtsanwalt Keerl, neben den anstehenden rechtlichen Problemen immer auch das persönliche, menschliche Schicksal im Auge zu behalten und gemeinsam mit dem Klienten erfolgsorientiert zu arbeiten. Sein Ziel ist es, nicht unnötig Öl ins Feuer zu gießen, aber dennoch die Interessen des Mandanten bzw. der Mandantin optimal zu wahren - eine nicht einfache, aber doch auch sehr vielseitige Tätigkeit.
Bei Scheidungen ist Klaas Keerl Experte sowohl im nationalen Scheidungsrecht als auch im internationalen Scheidungsrecht.
Betreuungsrecht
Rechtsanwalt Keerl berät und vertritt Sie auch in allen Fragen betreffend Betreuung, Vormundschaft, Pflegerbestellung, Vorsorgevollmacht, uvm. Wir kämpfen für Ihr Recht.
Erbrecht
Besondere Erfahrungen hat Rechtsanwalt Keerl im Erbrecht. Jahr für Jahr werden mehrere Milliarden Euro vererbt. Herr Klaas Keerl übernimmt sowohl die Beratung bei der Gestaltung von Testamenten als auch die Vertretung bei erbrechtlichen Auseinandersetzungen. Die praktischen Erfahrungen haben ihm gezeigt, dass handschriftliche Testamente häufig fehlerhaft und unvollständig errichtet werden und ebenso häufig nicht den aktuellen Vermögensverhältnissen angepasst sind. Wer sich bei der Errichtung eines Testaments anwaltlich beraten lässt, kann durch eine richtige Gestaltung der Erbfolge ganz entscheidend dazu beitragen, dass eine Streitigkeit unter den Erben erst gar nicht entstehen kann und die Erbschaft auch wirklich beim Erben ankommt und nicht zu großen Teilen als Erbschaftssteuer vom Finanzamt einbehalten wird.
Die regelmäßige Pflege und Überprüfung von Testament oder Erbvertrag sollte schon deshalb erfolgen, weil sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen und persönlichen Verhältnisse im Laufe der Jahre immer wieder ändern. Somit kann ein vor Jahrzehnten errichtetes Testament naturgemäß nicht die aktuellen erbrechtlichen und steuerrechtlichen Bestimmungen berücksichtigen.
Allgemeines Zivilrecht
Ein weiterer Schwerpunkt von Rechtsanwalt Keerl liegt im Allgemeinen Zivilrecht. Das Zivilrecht beinhaltet eine Vielzahl von rechtlichen Problemen. Es ist maßgeblich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, wird jedoch von zahlreichen Spezial- und Nebengesetzen ergänzt. Vertragliche Dinge gehören ebenso zu diesem Bereich wie Fragen rund um Eigentum, Schadensersatz oder das Recht der unerlaubten Handlungen (Deliktsrecht). Die wesentlichen Probleme ergeben sich insbesondere in den folgenden Bereichen: Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Schadensersatzrecht und Zwangsvollstreckungsrecht. Rechtsanwalt Klaas Keerl hilft Ihnen in diesen Bereichen ebenso beratend wie gestalterisch. Selbstverständlich ist er Ihnen aber auch bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen behilflich.
Darüber hinaus ist Rechtsanwalt Keerl auch bestens vertraut mit dem Werkvertragsrecht, dem Recht des Zugewinnausgleich, dem Dienstvertragsrecht, dem Schenkungsrecht, dem Schadensersatzrecht, dem Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und dem Aufenthaltsbestimmungsrecht.