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Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Notar a.D., Testamentsvollstrecker Reginald Rudolph

Reginald Rudolph

Sprachkenntnisse

  • Deutsch
  • Englisch
Übersicht

Reginald Rudolph stammt aus Frankfurt. Er wurde bereits 1966 als Rechtsanwalt zugelassen. Bis zum Jahr 2006 war er als Notar und Seniorpartner einer großen Kanzlei in Siegen tätig. Im Jahr 2007 schloss er sich mit Rechtsanwalt Dr. Ramminger zur Ramminger & Rudolph Rechtsanwälte Partnerschaft zusammen, um den Beratungsbedarf im Erbrecht abzudecken.

Fachanwaltschaften:
  • Fachanwalt Erbrecht
Reginald Rudolph berät zu folgenden Schwerpunkten in Österreich:
  • Erbrecht
Reginald Rudolph berät zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:
  • Baurecht & Architektenrecht
  • Erbrecht
  • Immobilienrecht & Maklerrecht
  • Steuerrecht
Fachgebiete

Reginald Rudolph stammt aus Frankfurt. Er wurde bereits 1966 als Rechtsanwalt zugelassen. Bis zum Jahr 2006 war er als Notar und Seniorpartner einer großen Kanzlei in Siegen tätig. Im Jahr 2007 schloss er sich mit Rechtsanwalt Dr. Ramminger zur Ramminger & Rudolph Rechtsanwälte Partnerschaft zusammen, um den Beratungsbedarf im Erbrecht abzudecken.

Schon lange gehört das Erb- und Nachfolgerecht zu seinem weitreichenden Interessensgebiet. Im Jahre 2005 wurde von den Rechtsanwaltskammern der Titel des "Fachanwaltes für Erbrecht" geschaffen. Noch im gleichen Jahre wurde Herrn RA Rudolph aufgrund der von ihm nachgewiesenen praktischen und theoretischen Kenntnisse gestattet, den Titel des Fachanwaltes für Erbrecht zu führen.

Zugleich ist RA Rudolph als Testamentsvollstrecker tätig. Er ist Mitglied der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Nachfolgeplanung.

Ihn zeichnet seine langjährige anwaltliche Berufserfahrung von über vierzig Jahren aus - davon mehr als dreißig Jahre in der Doppelfunktion als Rechtsanwalt und Notar.

Herr Rechtsanwalt Rudolph bearbeitet Mandate aus dem Erbrecht, Immobilienrecht, Stiftungsrecht, Schenkungsrecht und Steuerrecht und weist in diesen Rechtsgebieten umfangreiches Know-how auf.

Rechtsanwalt Rudolph wird bei seiner Tätigkeit bei Bedarf von Herrn Rechtsanwalt Klaas Keerl unterstützt.

Erbrecht

Rechtsanwalt Reginald Rudolph berät Sie in allen Fragen rund um Erbrecht und den Nachlass. Fragen der Erbfolge, des Testaments, des Erbvertrages, der Nachlassverbindlichkeiten, sowie Fragen der Erbauseinandersetzung, des Erbscheins und des Pflichtteils sind  wesentliche Bereiche des Erbrechts, nicht zu vergessen das Erbschaftsteuerrecht. Wer sich frühzeitig mit dem Erbrecht beschäftigt, kann erhebliche steuerliche Vorteile für seine Familie erzielen. Der Wille des Erblassers kann dabei aber auch abseits der gesetzlichen Erbfolge festgelegt werden. Insbesondere bei Vermögenswerten der Eltern oder bei Vorhandensein minderjähriger Kinder oder mehrerer Geschwister ist eine rechtzeitige detaillierte Regelung unentbehrlich.

Ziel seiner Tätigkeit ist auch im Erbrecht die umfassende und umsichtige Vertretung der rechtlichen und steuerlichen Interessen der Mandanten. Im Erbfall betrifft dies z.B.:

  • Sicherung des Nachlasses vor dem Zugriff Dritter,
  • Klärung und Geltendmachung der erbrechtlichen Ansprüche,
  • Beratung über die Ausschlagung bei überschuldetem Nachlass,
  • Auseinandersetzungen hinsichtlich der Auslegung von Testamenten,
  • Geltendmachung von Auskunftsrechten,
  • Betreiben der Nachlassauseinandersetzung,
  • Kontrolle von Nachlassverwaltern,
  • Geltendmachung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen,
  • Beratung über Fragen des Erbschaftssteuerrechts und Handlungsmöglichkeiten,
  • Hilfe bei der Erstellung von Vermögensverzeichnis und Erbschaftssteuererklärung.

Ein wesentlicher Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der vorbeugenden Nachfolgeplanung und -gestaltung. Das Familienvermögen für die nächste Generation zu erhalten, aber gleichwohl die Interessen des Mandanten zu wahren, und die steuerlichen Belastungen in der Einkommen- und Erbschaftsteuer bzw. Schenkungsteuer auf das geringste Maß zu senken, das eine Herausforderung, der er sich immer wieder gerne stellt. Die Rede ist hier vom Nacherberecht.

Aufgrund seiner anwaltlichen Berufserfahrung von mehr als 40 Jahren, davon 30 Jahre in der Doppelfunktion als Anwaltsnotar, hat Rechtsanwalt Rudolph Tausende von Fällen im Erbrecht beraten und vertreten. Als Fachanwalt für Erbrecht unterliegt er zudem einer ständigen Fort- und Weiterbildungsverpflichtung, die durch die Rechtsanwaltskammer überwacht wird.

Rechtsanwalt Rudolph freut sich, seine Tätigkeit als Fachanwalt für Erbrecht in enger Kooperation mit anderen spezialisierten Kollegen ausüben zu können. Insbesondere die Kooperation mit Herrn Rechtsanwalt Dr. Ramminger ist sehr hilfreich, wenn es z.B. um Fragen der Steueroptimierung von Nachfolgefragen oder der Berücksichtigung von steuerlichen Lasten bei der Pflichtteilsberechnung geht. Als Fachanwalt für Steuerrecht und Geschäftsführer einer Steuerberatungsgesellschaft kennt er die Probleme der Praxis. Herr Rudolph ist Fachmann auf dem Gebiet des internationalen Erbrechts, insbesondere dem österreichischen Erbrecht, dem Ehegattenerbrecht, dem Pflichtteilsrecht sowie dem Schenkungsrecht und dem Vermächtnisrecht. Eine intensive Kooperation besteht auch mit Frau Rechtsanwältin Härterich (in Fragen des Familienrechts), Herrn Rechtsanwalt Schneider (Versicherungsrecht, Kapitalanlagerecht) oder Frau Rechtsanwältin Burges (Bankrecht).

Da Rechtsanwalt Rudolph ebenso mit demenrecht, dem Notarhaftungsrecht und dem Stiftungsrecht bestens vertraut ist, können Sie sich bei allen Fragen rund um Erbauseinandersetzungen, Vererben und Testament mit bestem Gewissen an Rechtsanwalt Keerl wenden.

Sprechen Sie Ihn bei allen Fragen gerne an - er wird auch für Ihr Rechtsproblem eine Lösung finden.

Die Gründung einer Stiftung kann eine interessante Alternative zur Schenkung und zum Vererben sein, auch und gerade, wenn keine geeigneten Erben vorhanden sind. Wer rechtzeitig in diese Richtung denkt, kann sich zumal große einkommensteuerliche Vorteile sichern. Herr Rechtsanwalt Rudolph wird Sie zum Stiftungsrecht gerne beraten.

Nicht mehr wegzudenken aus dem Umfeld des Erbrechts ist der Bereich Vorsorgevollmacht - Betreuungsverfügung - Patientenverfügung. Rechtsanwalt Rudolph berät Sie in sämtlichen Fragen zum Erbrecht und fertigt Ihnen die Ihren individuellen Wünschen entsprechenden Vollmachten und Verfügungen an.  

Eine große Bedeutung hat das Erbschaftsteuerrecht. Hier lassen sich bei sachgerechter Gestaltung und frühzeitiger Planung oft ganz erhebliche Geldbeträge einsparen. Hier ist Dr. Ramminger als Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater heranzuziehen, um eine Lösung aus einem Guss zu schaffen.

Testamentsvollstreckung

Immer wenn mehrere Personen erben oder Vermächtnisse erhalten, sollte die Abwicklung und Verteilung des Nachlasses auf die Erben und Vermächtnisnehmer einem außenstehenden Testamentsvollstrecker übertragen werden, um derlei Konflikte zu vermeiden. Doch auch wenn ein Alleinerbe berufen ist, kann Testamentsvollstreckung angezeigt sein. Dies gilt zum Beispiel, wenn sich eine Firma im Nachlass befindet, die zunächst fortgeführt und erst längerfristig veräußert werden soll, oder besteht Anlass zur Sorge besteht, ob der Erbe hinreichend geschäftstüchtig ist, um Mietshäuser zu verwalten etc. Die Testamentsvollstreckung kann für eine Zeit bestimmt werden, bis der Erbe einen bestimmten Berufsabschluss oder ein gewisses Lebensalter erreicht hat. Ebenso lässt sich am besten durch eine befristete Dauertestamentsvollstreckung verhindern, dass die Erben vorzeitig Teile des Nachlasses, insbesondere Geschäft oder Immobilien verkaufen. Dauervollstreckung ist darüber hinaus immer dann anzuraten, wenn ein Beteiligter minderjährig oder nicht hinreichend erfahren ist. Auch zum Schutz eines behinderten Erben ist Dauervollstreckung angezeigt, um zu verhindern, dass der Sozialhilfeträger die Liquidierung des Nachlasses verlangt. Die Dauervollstreckung ist ferner angezeigt, wenn der Erbe oder Miterbe überschuldet ist und Gläubiger Zugriff auf das Erbe zu nehmen drohen.

Oftmals wird per Testament einem Testamentsvollstrecker zur Auflage gemacht, eventuelle Pflichtteile abzufinden und das hiernach hinterlassene Vermögen in eine steuerbegünstigte Stiftung nach den Vorstellungen des Erblassers steuerfrei einzubringen.

Rechtsanwalt Rudolph bzw. sein Partner Rechtsanwalt Dr. Ramminger übernehmen Testamentsvollstreckungen auch und gerade für derartige komplexe  Nachlassverhältnisse. Als Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht ist Dr. Ramminger dazu besonders prädestiniert.

Wenn Sie zum Testamentsvollstrecker berufen wurden und in Rechts-, Steuer- und Wirtschaftsfragen nicht hinreichend fachkundig sind, sollten Sie sich unbedingt rechtlich beraten lassen, damit Sie Ihr persönliches Haftungsrisiko mindern. Verlassen Sie sich niemals darauf, dass schon alles gutgehen werde, weil Sie dem Erblasser als Freund oder Verwandter nahe standen. Die Tätigkeit als Testamentsvollstrecker ist hochgradig risikobehaftet und von der Haftpflichtversicherung nicht abgesichert. Der Testamentsvollstrecker hat erhebliche Rechtspflichten dem Finanzamt und Behörden gegenüber, er ist auch dem oder den Erben gegenüber für sein gesamtes Tun - Handeln wie Unterlassen - verantwortlich. Versäumt er Fristen (z.B. Verjährungsfristen) oder handelt er bei Ausübung seines Amtes fahrlässig, dann macht er sich schadensersatzpflichtig und haftet für eintretende Schäden mit seinem gesamten Privatvermögen.

Die Kosten unserer Beratungstätigkeit sind in der Regel vom Nachlass zu tragen, unsere beratende Tätigkeit ist für den Testamentsvollstrecker praktisch kostenfrei.

Stiftungsrecht

Die immensen Vorteile einer Stiftung erschließen sich erst auf den zweiten Blick. Jeder, der sicher stellen möchte, ein größeres Vermögen und seine Erträge der Familie auf Dauer zu erhalten, sollte daher auch über eine Stiftung nachdenken. 

Stiftungen können zu Lebzeiten oder auch von Todes wegen gegründet werden. Lebzeitige Stiftungen haben jedoch große steuerliche Vorteile gegenüber Stiftungen von Todes wegen. Oft wird eine Stiftung zunächst mit einem kleineren Betrag ins Leben gerufen, (sogenannte "An-Stiftung") und es erfolgt später eine Zu-Stiftung, nachdem der Erfolg der Stiftung erprobt werden konnte. 

Während ein vom Erblasser angeordneter Aufschub der Auseinandersetzung zeitlich befristet ist und auch eine Testamentsvollstreckung nicht über mehr als 1-2 Generationen funktioniert, kann mit einer Stiftung das Vermögen wirkungsvoll und auf Dauer zusammen gehalten werden.

Dient die Stiftung gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken, dann wird sie auch noch steuerlich gefördert: Bis zu 1 Mio. EUR können - über 10 Jahre verteilt - für die Stiftungsgründung als Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden. Bei einem Ehepaar verdoppeln sich die Beträge. Bei Ausnutzung der Höchstbeträge und unter Zugrundelegung des Spitzensteuersatzes wären so zusammengerechnet Steuerersparnisse in Höhe von rund 50% des gestifteten Betrages möglich!

Die Stiftung selbst ist von allen Steuern befreit, es fällt insbesondere keine Erbschaftsteuer an, und das steuerfrei in der Stiftung erzielte Einkommen darf sogar noch zum Unterhalt des Stifters und seiner Familie eingesetzt werden!

Gerade bei kleineren Unternehmen mit Nachfolgeproblematik und daraus resultierender - eventuell  existenzbedrohender - Erbschaftsteuerbelastung ist das außerordentlich interessant, zumal  Möglichkeiten bestehen, der Eigentümerfamilie weiterhin maßgeblichen Einfluss in der Stiftung zu sichern.

All das sind Steuergeschenke, über die man näher nachdenken sollte. Allerdings bedarf es insoweit gründlicher Beratung.

Wer sich zu Lebzeiten noch nicht entscheiden will, der kann ein Stiftung auch von Todes wegen errichten: Üblicherweise wird durch Testament ein Testamentsvollstrecker bestimmt, und diesem zur Auflage gemacht, eventuelle Pflichtteile abzufinden und das hiernach verbleibende Vermögen in eine steuerbegünstigte Stiftung einzubringen. Hierbei sind allerdings wichtige Details zu beachten.

Als langjährig tätiger Rechtsanwalt und mit einer früheren Berufserfahrung als Notar von über 30 Jahren verfügt Rechtsanwalt Rudolph über das nötige Wissen, um Sie adäquat zu betreuen. Als Fachanwalt für Erbrecht und zertifizierter Testamentsvollstrecker kennt er sich auch mit problematischen Konstellationen aus.

Unterstützt wird RA Rudolph in steuerlicher Hinsicht von seinem Partner Rechtsanwalt Dr. Harald Ramminger, Fachanwalt für Steuerrecht und Geschäftsführer einer Steuerberatungsgesellschaft (auch Steuerberater).

Sprechen Sie ihn an und lassen Sie sich von den fantastischen Möglichkeiten begeistern, die das Stiftungsrecht bietet.

Seniorenrecht

Ältere Menschen haben ganz andere Bedürfnisse als junge und zwangsläufig dadurch auch ganz andere Rechtsprobleme. Rechtsanwalt Rudolph hat sich auf diejenigen Rechtsfragen spezialisiert, die sich üblicherweise ab dem 55. Lebensjahr stellen.

Der Jurist berät Sie in allen Fragen, die mit dem so genannten dritten Lebensabschnitt auftauchen: Rechtsprobleme der Älteren im Straßenverkehrsrecht, des Miet- und Immobilienrechts, der Beschäftigung von Haus- und Pflegepersonal, der Abrechnung mit der Kranken- und Pflegeversicherung, Steuerrecht für Senioren,  von Pflegerecht und Arztrecht, Pflegeheimverträge, Fragen betreffend das  Unterhaltsrecht im Verhältnis Eltern-Kinder und umgekehrt.

Für jeden stellt sich irgendwann auch die Frage nach der Nachfolge in Unternehmen und Vermögen. Hier kann man vieles falsch machen. Die zu frühe Übergabe von Vermögen an Angehörige hat mancher schon bitter bereut, das lange Abwarten ist aber gerade unter steuerlichen Gesichtspunkten auch nicht zu empfehlen. Es gibt hierzu interessante Alternativen, die Sie finanziell absichern, aber Ihnen gleichwohl noch hinreichende Handlungsmöglichkeiten einräumen. Wenn Sie ohnehin einen Testamentsvollstrecker einsetzen wollen, ist es durchaus sinnvoll, diesem auch lebzeitige Vollmachten zu erteilen. Stets aber sollten auch Erb- und Pflichtteilsfragen bedacht werden.

Rechtsanwalt Rudolph berät Sie auch gerne in eher außergewöhnlichen Fragen - z. B. bei der Durchführung einer Erwachsenenadoption oder bei der Gründung einer Stiftung.

Unbedingt Vorsorge treffen sollten Sie für den Fall, dass Sie eines Tages nicht mehr in der Lage sind, sich adäquat zu äußern. Deshalb sollte jedermann eine Betreuungsverfügung bzw.  Patientenverfügung für den Fall des Falles verfasst haben. Denken Sie bitte auch an entsprechende Vollmachten gegenüber Bank, Sparkasse etc. Selbstverständlich beraten wir Sie auch bei Fragen der Testamentserstellung einschließlich der steuerlichen Auswirkungen. 

In seiner langen Tätigkeit als Rechtsanwalt und Notar hat Herr Rechtsanwalt Rudolph eine Vielzahl von Problemen kennen gelernt, die sich alle daraus ergaben, dass man den Dingen zu wenig Aufmerksamkeit widmete. Gerne hilft er Ihnen weiter!

Immobilienrecht

Im Immobilienrecht berät Rechtsanwalt Rudolph umfassend über alle Fallstricke, die zum Beispiel einen Grundstückskauf, einen Wohnungseigentumskauf oder sonstige Immobiliengeschäfte betreffen. Sie können seine Hilfe in Anspruch nehmen beim Grundstückskaufvertrag und bei Fragen zum Grundbuchrecht (z.B. Eintragung ins Grundbuch, Auflassung, Löschung, Vormerkung, Grundbuchänderung) und zum Maklerrecht. Außerdem steht Herr Rudolph seinen Mandanten mit seinem Rechtsrat zur Seite bei Grundschuldbestellung, Hypothek, Wohnrechtbestellung, Erbbaurechtbestellung, Eigentumsübertragung usw 

Notarhaftungsrecht

Besondere Kenntnisse hat Rechtsanwalt Reginald Rudolph auf dem Gebiet der Notarhaftung. Rechtsanwalt Rudolph war selbst über drei Jahrzehnte lang Notar und kennt daher alle Fragen von Relevanz aus eigener praktischer Erfahrung.

Kontakt

Ramminger, Rudolph, Steinacker & Partner - Rechtsanwälte, Fachanwälte, Steuerberater, Notar

Zeil 79
60313 Frankfurt am Main
Innenstadt / Altstadt / Gallus / Gutleutviert
Deutschland
Telefon: 
+49 69 2972361-0
Telefax: 
+49 69 2972361-112
Web
www.ramrud.de
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