Die zentral in Aachen gelegene und durch die Euregio Maas-Rhein geprägte Rechtsanwaltskanzlei Bürger-Frings hat ihre Tätigkeitsschwerpunkte in den Bereichen:
Die zentral in Aachen gelegene und durch die Euregio Maas-Rhein geprägte Rechtsanwaltskanzlei Bürger-Frings hat ihre Tätigkeitsschwerpunkte in den Bereichen:
Des Weiteren übernimmt die Rechtsanwaltskanzlei Bürger-Frings für die Mandanten
In der Rechtsanwaltskanzlei Bürger-Frings wird großer Wert gelegt auf Spezialisierung, aber auch auf fachübergreifende Beratung und Rechtsgestaltung. Die Zusammenarbeit mit externen Kollegen und Beratern wie Steuer- und Unternehmensberatern, Buchhaltern, Sachverständigen und Betriebswirten ist im Interesse einer umfassenden Betreuung der Mandanten selbstverständlich.
Seit Gründung der Kanzlei heißt das Ziel, die Mandanten optimal und persönlich zu betreuen. Dies gilt selbstverständlich unabhängig davon, ob es sich im große gewerbliche Mandanten oder um Privatmandanten handelt.
Die Grenznähe zu Belgien und den Niederlanden hat dazu geführt, dass die Kanzlei eng mit Mandanten, aber auch Rechtsanwälten und Sozietäten in diesen Ländern zusammenarbeitet.
Die Rechtsanwaltskanzlei Bürger-Frings bietet ein breitgefächertes Spektrum moderner und zugleich hochspezialisierter anwaltlicher Dienstleistungen, welches von der Bearbeitung und Lösung einzelner Rechtsprobleme bis hin zur dauerhaften und umfassenden sowie grenzüberschreitenden Betreuung eines Unternehmens in nahezu allen Rechtsangelegenheiten reicht.
Um dieses Dienstleistungsangebot im Interesse der Mandanten auch zeitlich zu optimieren, wird in der Kanzlei nur die aktuellste und modernste Technik verwendet. So wird unter anderem eine moderne Computeranlage und entsprechende Kommunikationstechnik bei der täglichen Arbeit eingesetzt. Intensive und ständige Fortbildung durch Fachliteratur und Seminare sind für das gesamte Kanzleiteam ebenso selbstverständlich wie die Mitgliedschaft in zahlreichen Fachverbänden.
Unter präventiven Gesichtspunkten werden die Mandanten regelmäßig bereits im Vorfeld rechtlicher Probleme beraten. So können kostspielige und risikoreiche gerichtliche Verfahren verhindert werden. Die Mandanten erhalten alle wichtigen außergerichtlichen Schreiben und gerichtlichen Schriftsätze - auf Wunsch auch vorab - zur Kenntnisnahme und Freigabe und sind somit jederzeit über den aktuellen Stand des Verfahrens informiert.
Zusätzlich zu den täglichen Besprechungszeiten, die meistens zwischen 08.30 und 19.00 Uhr liegen, bietet die Kanzlei täglich einen telefonischen Notdienst (auch an Sonn- und Feiertagen) für alle Haft- und Strafsachen und sonstige dringende Angelegenheiten unter der Rufnummer +49 (0)173-9495540.
Rechtsanwältin Maria Bürger-Frings steht Ihnen in dringenden Fällen somit rund um die Uhr zur Verfügung. Nach Rücksprache kommt sie auch gerne zu Ihnen nach Hause.
Die Büroräume finden Sie zentral in Aachen, nur unweit vom Theater. Die Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist sehr gut. In wenigen Metern Entfernung ist eine Bushaltestelle. Autofahrer finden in Fußnähe kostenpflichtige Parkplätze in einem der drei umliegenden Parkhäuser.
Die Büroräume sind nicht barrierefrei gebaut, jedoch können Sie mit Rechtsanwältin Bürger-Frings telefonisch Kontakt aufnehmen.
Über die Homepage der Kanzlei (www.buerger-frings.com/) können sie die monatlichen Newsletter - für Unternehmen, für Strafrecht sowie der Bürger-News-Brief - abonniert werden.
Maria Bürger-Frings wurde 1989 als Rechtsanwältin zugelassen. Seit 2004 ist sie Fachanwältin für Strafrecht. Sie ist aufgrund ihrer Vielsprachigkeit (Französisch, Englisch und Niederländisch) in der Lage, Mandanten ohne Dolmetscher zu betreuen.
Mitgliedschaften
Maria Bürger-Frings ist seit 2004 berechtigt, die Bezeichnung "Fachanwältin für Strafrecht" zu führen. Die Bezeichnung "Fachanwalt" wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal drei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.
Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, so zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als Otto Normalbürger können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden.
Als Strafverteidigerin vertritt Rechtsanwältin Maria Bürger-Frings die Interessen ihrer Mandanten in allen Stadien des Strafverfahrens, also vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis ins Rechtsmittelverfahren. Hierzu gehört insbesondere die schnelle und richtige Reaktion bei Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme und Vernehmung durch Polizei und Staatsanwaltschaft.
Benötigen Sie beispielsweise eine Strafverteidigerin im Kapitalstrafrecht, so etwa bei einem Tötungsdelikt? Oder benötigen Sie rechtlichen Beistand aufgrund einer begangenen Körperverletzung oder Brandstiftung? Auch bei Delikten wie Unterschlagung, Betrug, Diebstahl, Raub, räuberischer Erpressung oder Sachbeschädigung wird die Fachanwältin für Sie tätig. In den strafrechtlichen Nebengebieten sind Jugendstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht sowie Ordnungswidrigkeitsrecht und Verkehrsstrafrecht die primären Tätigkeitsfelder der Juristin.
Im Jugendstrafrecht vertritt Frau Bürger-Frings straffällig gewordene Jugendliche. Da man davon ausgeht, dass es sich bei der Jugendkriminalität häufig um relativ harmlose Entgleisungen ohne große kriminelle Energie handelt, steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund der Maßregelung. Hieraus ergeben sich verglichen mit dem allgemeinen Strafrecht Unterschiede im Verfahren und in den Maßnahmen. So können beispielsweise Arbeitsauflagen, Weisungen oder Arrest verhängt werden oder bei schweren Straftaten auch eine Jugendstrafe.
Im Betäubungsmittelstrafrecht vertritt Rechtsanwältin Maria Bürger-Frings Mandanten, die mit dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) in Konflikt geraten sind. Dies kann unter anderem das Anbauen, Besitzen, Konsumieren oder Verkaufen von als illegal geltenden Betäubungsmitteln wie beispielsweise Cannabis, Opium, Kokain, halluzinogene Pilze, Heroin, LSD, Amphetamine oder Ecstasy beinhalten.
Rechtsanwältin Bürger-Frings vertritt zudem Mandanten mit Problemen im Verkehrsstrafrecht. Strafbare Handlungen im Straßenverkehr werden vom Gesetzgeber streng geahndet und können unter anderem den Verlust der Fahrerlaubnis zur Folge haben (Führerscheinentzug). Darüber hinaus können Straftaten im Verkehr (zum Beispiel Unfallflucht) ebenfalls erhebliche Auswirkungen auf den Haftpflicht- oder Kaskoversicherungsschutz haben. Gerade in solchen Fällen ist es von besonderer Bedeutung, dass durch die frühzeitige Einschaltung eines Rechtsanwalts keine unnötigen Fakten geschaffen werden. Aufgrund der Erfahrung von Maria Bürger-Frings im Verkehrsrecht sowie der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit Sachverständigen können die Sie entlastenden Sachverhalte und technischen Besonderheiten herausgearbeitet und zu Ihrer Verteidigung eingesetzt werden. Wenn es um die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU), die Entziehung der Fahrerlaubnis oder die problematische Wiedererteilung derselben geht, wird der Betroffene ebenso kompetent beraten und betreut.
Außerdem ist Rechtsanwältin Bürger-Frings im Unternehmensrecht tätig. Sie berät und vertritt Ihr Unternehmen umfassend bei der Vertragsverhandlung, Vertragsgestaltung sowie bei der Projektplanung. Sie übernimmt beispielsweise die folgenden Aufgaben: Beratung bei der Wahl der Rechtsform - GmbH, Offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft, insbesondere auch unter steuerlichen Gesichtspunkten -, individuelle Gestaltung von Gesellschaftsvertrag und Geschäftsführervertrag, Begleitung bei Unternehmenskauf, Unternehmensverkauf, Unternehmensumwandlung und Generationswechsel, Beratung von Existenzgründung und Start-up-Unternehmen, umfassende Rechtsberatung auf allen Gebieten des Unternehmensrechts (Aktienrecht, GmbH-Recht, KG-Recht/OHG-Recht, BGB-Gesellschaftsrecht), Treuhandvertrag und Übernahme der Treuhänderstellung, Restrukturierung, Liquidation und Kapitalerhöhung.
Viele Mandate von Rechtsanwältin Bürger-Frings fallen dem Allgemeinen Vertragsrecht zu. Sie betreut dabei zahlreiche Personengesellschaften und Unternehmen und berät sie in allen Fragen und Problemen der Vertragsgestaltung. Ein guter Vertrag ist systematisch aufgebaut, logisch gegliedert und enthält klare und vollständige Vereinbarungen. Er ist sozusagen das "Grundgesetz" Ihrer Zusammenarbeit mit Ihrem Kooperationspartner oder Ihren Kunden. Nicht zuletzt aus Beweisgründen sollte jegliche Vereinbarung schriftlich festgehalten werden. Für bestimme Verträge hat der Gesetzgeber besondere Formvorschriften vorgesehen, hier sei der Gesellschaftsvertrag zur Gründung einer GmbH als Beispiel genannt. Um Probleme zu vermeiden oder bereits vorhandene Probleme zu lösen, ist Frau Bürger-Frings für Sie die geeignete Ansprechpartnerin. Aber auch im Falle von Vertragsstörungen (Mangel, Verzug) werden Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich durchgesetzt.
Außerdem ist Frau Bürger-Frings im belgischen Recht sowie im niederländischen Recht tätig. Beide Landessprachen spricht sie fließend und kann daher reibungslos die Kommunikation mit Gerichten, Behörden, gegnerischen Rechtsanwälten oder Vertragspartnern übernehmen. Missverständnisse oder Übersetzungsfehler sind daher ausgeschlossen. Die Juristin kümmert sie sich um Probleme im Zusammenhang mit dem Unternehmensrecht, Verkehrsrecht, Familienrecht, Erbrecht und Strafrecht, insbesondere in Auslieferungsverfahren. Regelmäßig kommt es vor, dass eine Rechtsberatung nicht an der Grenze endet, sondern eine grenzüberschreitende Rechtsberatung benötigt. In jedem Fall kennt Rechtsanwältin Maria Bürger-Frings die unterschiedlichen Anforderungen und Mentalitätsunterschiede, die es zu beachten gilt.